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Einsatzfahrt von Notarzt - angebliche Nötigung im Straßenverkehr
Zitat:
Wegen Blaulicht-Einsatz
Notarzt vor Gericht
Ein Kind droht zu ersticken - ein Notarzt rast mit Blaulicht und Martinshorn nach Karlshuld bei Neuburg. Kurz darauf bekommt er einen Strafbefehl über 4.500 Euro. Autofahrer haben ihn angezeigt - wegen Nötigung im Straßenverkehr!
http://www.br.de/.../notarzt-noetigung-anklage-100.html
Grotesk ...
Beste Antwort im Thema
@Diablomonk
Da schliesse ich mich getrost an.
Ich habe in 35 Jahren bei der Beobachtung von Rettungseinsätzen noch keinen gesehen, den ich als Blaulicht-Rambo einstufen würde, aber wohl viele bräsige Idioten, die einfach unfähig sind, da irgendwie halbwegs geordnet den Weg frei zu machen, obwohl wahrlich genug Optionen vorhanden sind.
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548 Antworten
Zitat:
@martins42 schrieb am 6. Februar 2015 um 12:23:57 Uhr:
Ich finde das hier von einigen Teilnehmern demonstrierte (oder vielleicht auch nur vorgeschobene) blinde Vertrauen in die Judikative einem erwachsenen Menschen unwürdig, völlig naiv. Dafür werden in dem Bereich einfach zu viele Fehler gemacht.
Aber das sind vielleicht Dinge, die man über eine gewisse Lebenserfahrung und -praxis erst lernen muss. Ist ja auch bequemer etwas blauäugig rumzustolpern. So Grundsatzvertrauen hat ja auch was beruhigendes.
Und zum andere finde ich, dass es hier auch eine Grundeinstellung gegenüber Leuten, die mit öffentlichem Auftrag und im öffentlichen Interesse unterwegs sind, demonstriert wird, die eine Menge Respekt vermissen lässt. Hier wird ein Anspruch erhoben, den niemand, aber auch wirklich niemand, standhalten kann. Am wenigsten die Vögel, die den Anspruch formulieren.
Aber auf der Coach lässt sich eben immer gut furzen, um noch eine Volksweisheit ins Spiel zu bringen.
Lustig. Exakt was ich meine und Du dokumentierst es noch. Weil Notärzte keine Fehler machen können müssen es ja Richter und Staatsanwalt gewesen sein.
Natürlich können auch Richter und Staatsanwälte Fehler machen. Nur dafür gibt es bisher überhaupt keinerlei Indizien. Also sollte man ihnen vielleicht auch keine unterstellen - bis man es besser weiß. Im Gegenzug gibt es nicht nur Indizien sondern sogar Beweise, dass der Notarzt sich sehr wohl falsch verhalten hat. Was Du pauschal als respektlos erklärst, garniert mit der Unterstellung, dass die Leute, die das für möglich halten, keine Ahnung haben, unrealistische Ansprüche formulieren usw..
Zitat:
Dr. Hatz hat mittlerweile Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt. Er will es auf einen Prozess ankommen lassen.
dann werden wir ja sehen. Bis dahin bin ich hier raus - die Diskussion dreht sich im Kreis
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 6. Februar 2015 um 11:38:50 Uhr:
Trotzdem hatte der Arzt in dieser Situation eine hoheitliche Aufgabe zu erfüllen (war also zur Blaulichtfahrt berechtigt) und bei Ausübung dieser lediglich einen Fehler gemacht.
Der Rowdy hat ein Auto geklaut und noch wesentlich mehr falsch gemacht als nur das eine missglückte Überholmanöver. Er war nicht zur Blaulichtfahrt berechtigt und ist für mich das größere Vergehen und entsprechend höher zu bestrafen (so wie es vermutlich auch die landläufige Meinung ist).
Selbstverständlich(!) wäre es das größere Vergehen. Da bin ich ganz Deiner Meinung. Und genau deshalb dürfen wir uns entspannt zurücklehnen und getrost davon ausgehen, dass ein Rowdy wie von mir skizziert im Fall einer Trunkenheitsfahrt bei konkreter Gefährdung von Verkehrsteilnehmern mit einem von ihm durch Diebstahl entwendeten NEF trotz Vergabe von SoSi auch nicht einen (für ihn dann) so vergleichsweise "milden" Strafbefehl zugestellt bekäme.
Was den NA betrifft: Das Gericht war nach Würdigung der von seiten der StA und der Verteidigung angebotenen Beweise abweichend zu Dir erkennbar NICHT der Ansicht, dass der NA "lediglich einen Fehler gemacht hat".
ps
Wenn ich mal in die Bedrouille kommen sollte und dringend eine Mitfahrgelegenheit zur nächstgelegenen Intensivstation bräuchte, hoffe ich auf einen Kutscher wie Levi 67.
Ein genereller Dank mal an dieser Stelle für Eure Hilfeleistung!
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 6. Februar 2015 um 10:38:02 Uhr:
Nachtrag:
Was mich etwas wundert ist, dass der Beschuldigte sich an keine brenzlige Situation erinnern kann. In meinen mehr als 500 Einsatzfahrten mit SoSi (in mittlerweile 25 Jahren FW-Tätigkeit) war es auch schon ein paar mal brenzlig, an die meisten dieser Situation kann ich mich heute noch gut erinnern, auch noch nach Jahren. Von daher vermute ich mal, dass es vermutlich so knapp nicht gewesen ist und der "Geschädigte" vielleicht doch etwas überempfindlich ist...
Wenn er sich an solche Situationen nicht erinnern kann oder können will, kann das durchaus auch andere Gründe haben.
Eben genau das herauszufinden ist ja u.a. auch der Zweck einer MPU.
Zitat:
@Elk_EN schrieb am 6. Februar 2015 um 13:20:34 Uhr:
Selbstverständlich(!) wäre es das größere Vergehen. Da bin ich ganz Deiner Meinung.
Gut, daß wir uns da einig sind.
Zitat:
Was den NA betrifft: Das Gericht war nach Würdigung der von seiten der StA und der Verteidigung angebotenen Beweise abweichend zu Dir erkennbar NICHT der Ansicht, dass der NA "lediglich einen Fehler gemacht hat".
Scheinbar!
Egal, wir waren alle nicht dabei, einfach mal abwerten was dabei raus kommt.
In 6 Monaten wissen wir mehr (was an sich, wie schon erwähnt, "nicht ganz fair" ist).
"A Gschmäckle" hat die ganze Sach aber scho. :eek:
Gruß Metalhead
Zitat:
@Kai R. schrieb am 6. Februar 2015 um 10:50:12 Uhr:
Es ist fair anzunehmen, dass es unter den SoSi-Fahrern genauso viele Draufgänger, schlechte Autofahrer, Egoisten, etc. gibt wie unter der Grundgesamtheit normaler Autofahrer auch.
Ich hoffe mal ganz stark, dass es eher weniger sind - das Fahren mit Sondersignal stellt ja besondere Anforderungen an den Autofahrer, und da ist nur zu hoffen, dass die eher hitzköpfigen Exemplare schneller aussortiert werden als es bei normalen Autofahrern der Fall ist. Schließlich hat der Draufgänger mit Blaulicht ein deutlich höheres Gefährdungspotenzial als der draufgängerische Otto Normal-VT.
Zitat:
@Elk_EN schrieb am 6. Februar 2015 um 13:20:34 Uhr:
Was den NA betrifft: Das Gericht war nach Würdigung der von seiten der StA und der Verteidigung angebotenen Beweise abweichend zu Dir erkennbar NICHT der Ansicht, dass der NA "lediglich einen Fehler gemacht hat".
Nimmt die Verteidigung, sprich der RA, nicht erst die Arbeit auf bei einem Widerspruch gegen den Strafbefehl ? Pflichtverteidiger bzw. vom Angeklagten einberufener RA ?
Zitat:
@Gurkengraeber schrieb am 6. Februar 2015 um 10:59:30 Uhr:
Hier wurde ja schon sehr viel gesagt, und ich habe nicht alles gelesen:
Aber meine Meinung geht dahin, dass man dem Gericht sowie der Judikative hier generell keinen Vorwurf machen sollte. Die müssen ohne Emotionen das geltende Gesetz auslegen und vertreten. Mich nervt eher der Anzeigeerstatter. Selbst wenn alles so gelaufen ist, wie er gesagt hat, dann ist er schlicht und ergreifend ein Ar...loch, und wird völlig zurecht an den Pranger gestellt. Ärgern kann man sich ja, und sicherlich auch mal bei der Leitstelle vorsprechen und sich beschweren. Aber ne Anzeige ist ganz mieses deutsches Spießbürgertum, und ich wäre mal gespannt, was er vom Notarzt erwarten würde, wenn seine Kinder / Enkel mal Sekundenkleber verschlucken. Wie gesagt, selbst er den Fall 100% korrekt wiedergegeben hat, ist sein Verhalten unter aller Sau.
Sehe ich nicht so. Andere im Straßenverkehr auf die hier beschriebene zu gefährden ist durch NICHTS zu rechtfertigen. Auch nicht durch solch einen Notfall. Auch dann nicht, wenn es bei dem Notfall um ein kleines, unschuldiges Kind mit niedlichen Kulleraugen geht.
Zitat:
@CV626 schrieb am 6. Februar 2015 um 13:33:59 Uhr:
Zitat:
@Gurkengraeber schrieb am 6. Februar 2015 um 10:59:30 Uhr:
Hier wurde ja schon sehr viel gesagt, und ich habe nicht alles gelesen:
Aber meine Meinung geht dahin, dass man dem Gericht sowie der Judikative hier generell keinen Vorwurf machen sollte. Die müssen ohne Emotionen das geltende Gesetz auslegen und vertreten. Mich nervt eher der Anzeigeerstatter. Selbst wenn alles so gelaufen ist, wie er gesagt hat, dann ist er schlicht und ergreifend ein Ar...loch, und wird völlig zurecht an den Pranger gestellt. Ärgern kann man sich ja, und sicherlich auch mal bei der Leitstelle vorsprechen und sich beschweren. Aber ne Anzeige ist ganz mieses deutsches Spießbürgertum, und ich wäre mal gespannt, was er vom Notarzt erwarten würde, wenn seine Kinder / Enkel mal Sekundenkleber verschlucken. Wie gesagt, selbst er den Fall 100% korrekt wiedergegeben hat, ist sein Verhalten unter aller Sau.
Sehe ich nicht so. Andere im Straßenverkehr auf die hier beschriebene zu gefährden ist durch NICHTS zu rechtfertigen. Auch nicht durch solch einen Notfall. Auch dann nicht, wenn es bei dem Notfall um ein kleines, unschuldiges Kind mit niedlichen Kulleraugen geht.
Man sollte aber auch unterscheiden zwischen einer bewussten Nötigung, z.b. mutwilliges drängeln über einen längeren Zeitraum aus niederen Gründen, und einer Entscheidung, unter emotionalen Stress, die in Bruchteilen von Sekunden gefällt wird.
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 6. Februar 2015 um 13:27:52 Uhr:
Zitat:
@Elk_EN schrieb am 6. Februar 2015 um 13:20:34 Uhr:
Selbstverständlich(!) wäre es das größere Vergehen. Da bin ich ganz Deiner Meinung.
Gut, daß wir uns da einig sind.
Ich war da nie anderer Meinung!
Du hast nur leider etwas Unzutreffendes in meinen Beitrag hinein interpretiert. :)
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 6. Februar 2015 um 13:27:52 Uhr:
Zitat:
Was den NA betrifft: Das Gericht war nach Würdigung der von seiten der StA und der Verteidigung angebotenen Beweise abweichend zu Dir erkennbar NICHT der Ansicht, dass der NA "lediglich einen Fehler gemacht hat".
Scheinbar!
Egal, wir waren alle nicht dabei, einfach mal abwerten was dabei raus kommt.
In 6 Monaten wissen wir mehr (was an sich, wie schon erwähnt, "nicht ganz fair" ist).
"A Gschmäckle" hat die ganze Sach aber scho. :eek:
Gruß Metalhead
Nicht scheinbar, sondern definitiv; sonst wäre der Strafbefehl so nicht erlassen worden. Wenn Dich die Hintergründe näher interessieren: einfach nochmal Kai R´s Beiträge lesen.
Für ein "Gschmäckle" gibt´s bislang keinen sicheren Anhalt.
Aber es ist nicht ausgeschlossen, dass sich das im Lauf der Hauptverhandlung noch ändern wird.
Dies bleibt tatsächlich abzuwarten.
Am besten, ohne dass überall noch weiterer Müll geschrieben wird (womit ich jetzt nicht deine Beiträge meine).
Zitat:
@MagirusDeutzUlm schrieb am 6. Februar 2015 um 11:21:28 Uhr:
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 6. Februar 2015 um 11:11:45 Uhr:
Ich würde schlicht und einfach sagen "Sorry, ich hab mich verschätzt". Soll ja vorkommen...
dummerweise würdest du dich mit einer solchen aussage selbst belasten - quasi fahrverbot & geldstrafe akzeptieren!
Das stimmt, gar nichts zu dem Thema sagen wäre hier vielleicht die klügere Verhaltensweise.
Aber mit der Sache gleich an die Medien gehen und sich über die Vorwürfe und den Strafbefehl öffentlich empören? Das würde ich ganz sicher NICHT tun, wenn ich auch nur im Entferntesten ein Fehlverhalten meinerseits in Betracht ziehen würde.
(Ich würde es allerdings auch dann nicht so machen, wenn ich mir sicher wäre, dass die Vorwürfe haltlos sind - und ich vermute mal, damit bin ich in der Mehrheit.)
Zitat:
@CV626 schrieb am 6. Februar 2015 um 13:33:59 Uhr:
Sehe ich nicht so. Andere im Straßenverkehr auf die hier beschriebene zu gefährden ist durch NICHTS zu rechtfertigen. Auch nicht durch solch einen Notfall. Auch dann nicht, wenn es bei dem Notfall um ein kleines, unschuldiges Kind mit niedlichen Kulleraugen geht.
Ein schönes Statement von jemanden, der auf seinem kuscheligen Sofa vermutlich niemals in die Verlegenheit kommt, in eine vergleichbare Situation zu geraten.
Wie gesagt:
Auch wenn es ein Fehler des Notarztes war (was ja durchaus wahrscheinlich ist), müssen bei der Bemessung der Strafe die Umstände, die zu dem Fehler geführt haben, berücksichtigt werden. Wäre ich der Arzt und wäre der Dienst als Notarzt ein freiwilliges Zusatzengagement zu meiner Praxistätigkeit, wäre dieses Engagement ansonsten schlagartig beendet.
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 6. Februar 2015 um 13:39:07 Uhr:
Zitat:
@CV626 schrieb am 6. Februar 2015 um 13:33:59 Uhr:
Sehe ich nicht so. Andere im Straßenverkehr auf die hier beschriebene zu gefährden ist durch NICHTS zu rechtfertigen. Auch nicht durch solch einen Notfall. Auch dann nicht, wenn es bei dem Notfall um ein kleines, unschuldiges Kind mit niedlichen Kulleraugen geht.
Man sollte aber auch unterscheiden zwischen einer bewussten Nötigung, z.b. mutwilliges drängeln über einen längeren Zeitraum aus niederen Gründen, und einer Entscheidung, unter emotionalen Stress, die in Bruchteilen von Sekunden gefällt wird.
Ja, das auf jeden Fall.
Ich gehe aber davon aus, dass das Gericht, das den Strafbefehl verkündet hat, das auch getan hat.
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 6. Februar 2015 um 13:33:47 Uhr:
Nimmt die Verteidigung, sprich der RA, nicht erst die Arbeit auf bei einem Widerspruch gegen den Strafbefehl ? Pflichtverteidiger bzw. vom Angeklagten einberufener RA ?
nein. Schon vorher hat es eine Anhörung gegeben. Wenn er klug war, war ab diesem Zeitpunkt der Anwalt involviert, hatte Akteneinsicht und hat beraten, was man am besten aussagt.