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Eingeschränktes Halteverbot zwecks Umzug

Themenstarteram 5. April 2015 um 19:23

Guten Abend.

Folgende Beschilderung (siehe Anhang) wurde so in einem Wohngebiet in der Berliner Innenstadt gesehen. Es handelt sich dabei um provisorische Schilder mit dem "baustellentypischen" Fuß aus schwarzem Kunststoff.

Im besagten Wohngebiet herrscht für gewöhnlich Parkplatzmangel. Die Schilder (es stehen insgesamt zwei) umfassen einen Bereich von ca. 20 Metern. Also ausreichend Platz um mit mindestens zwei mittelgroßen LKW und zustätzlich diversen PKW zu halten.

 

Meine Frage ist: kann eine solche Beschilderung offiziell beantragt werden? Ist sie verbindlich? Können Fahrzeuge bei Missachtung der Beschilderung auf Kosten des Fahrers abgeschleppt oder dieser mit einem Bußgeld belegt werden? Welche Größe einer solchen Zone gilt als zumutbar für die Anwohner?

mit freundlichen Grüßen

Beste Antwort im Thema

Ich finde, man kann es mit dem Schilderwahn auch übertreiben. Und ich meine, es ist absolut korrekt, wenn die Behörden als Zusatzschild einen selbstgedruckten Zettel mit den Geltungszeiten akzeptieren. Schliesslich wurde mit den eigentlichen Parkverbotsschildern schon die Gebühr bezahlt.

Von der Sache her kann man sogar froh sein, dass noch ein Zusatzschreiben mit angepappt wird. So weiss man wenigstens, wie lange das Verbot gilt.

Und seien wir mal ehrlich: Wer umziehen möchte/muss/kann, ist doch auch nicht sauer, wenn der anberaumte Platz vorm Haus auch frei ist.

Ich für meinen Teil akzeptiere sogar zwei Stühle , ein Absperrband und das laminierte Stück Papier dazwischen. Das entspricht zwar ganz und gar nicht den Vorschriften, ist mir hier aber vollkommen egal. Ich weiss, dass es eigentlich nur eine Bitte eines Anderen ist. Kann man der Bitte nicht nachgeben ?

Es geht im Alltag nur miteinander. Und da muss ich nicht immer auf einem Paragraphen rumreiten.

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am 6. April 2015 um 14:08

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 6. April 2015 um 15:52:30 Uhr:

Hier könnte man nun die Diskussion insofern ausdehnen, wie ein Arbeitsraum an der Straße zu definieren ist.

Können die machen, die das Regelwerk nicht gelesen haben.

 

Zitat:

Muss ich dazu die Straße aufreissen ?

Ja,

der Begriff "Straßenbaumaßnahme" lässt nicht viel Platz für räumlich wie begrifflich weiter entfernt liegende Tätigkeiten.

Alles Auslegungssache. Zu einem Arbeitsraum muss ja sicher auch ein gewisser Platz geschaffen werden, um grössere Arbeitsgeräte abzustellen. Oder fahren die jeden Tag in die Firma zurück ?

Weil, deinen Worten zufolge dürfte ausschliesslich nur der Raum mit einem Halteverbot belegt werden, wo auch gerade die Straße aufgerissen wird.

Oder nimm mal Ausästungsarbeiten an Bäumen. Hier wird auch regelmässig ein Halteverbot eingerichtet, obwohl die Arbeiter gar nicht auf der Straße, sondern auf dem Baum arbeiten.

Es gibt also schon einen gewissen Spielraum.

am 6. April 2015 um 15:16

Zitat:

@Dramaking schrieb am 6. April 2015 um 15:05:45 Uhr:

 

 

Weil sie rechtmäßig sind.

Unsinn.

am 6. April 2015 um 15:30

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 6. April 2015 um 17:09:51 Uhr:

Es gibt also schon einen gewissen Spielraum.

Um jede Chance zu nutzen davon abzulenken, dass die RSA-95 nichts mit Umzugskartons zu tun hat - ja, sicherlich.

Allerdings ist Straßenverkehr kein Raum zum Spielen.

am 6. April 2015 um 15:32

Zitat:

@Sorgenfresser schrieb am 6. April 2015 um 17:16:22 Uhr:

Zitat:

@Dramaking schrieb am 6. April 2015 um 15:05:45 Uhr:

Weil sie rechtmäßig sind.

Unsinn.

Jau, alles Vollpfeifen, diese Richter.

am 6. April 2015 um 15:35

Es wird toleriert, nicht mehr und nicht weniger. Legal ist es nicht.

am 6. April 2015 um 15:45

Zitat:

@Sorgenfresser schrieb am 6. April 2015 um 17:35:07 Uhr:

Legal ist es nicht.

Wo steht das?

Zitat:

@Dramaking schrieb am 6. April 2015 um 17:30:07 Uhr:

dass die RSA-95 nichts mit Umzugskartons zu tun hat - ja, sicherlich.

Wo steht das ?

Du meinst also, dass es für Umzüge und ähnliches eine Extra-Vorschrift gibt, wie diese Schilder auszusehen haben ? Oder sollte es gar keine für diesen Bereich geben ? In einem Staat wie Deutschland allerdings undenkbar.

am 6. April 2015 um 16:50

Hier wird mal wieder aus einer Mücke ein Elefant gemacht. :D

Das ist jetzt alles nicht Euer Ernst, oder?

Etwas Empathie und Umsicht ist doch nicht zu viel verlangt, oder? Man kann auch einfach mal Dinge akzeptieren und wenn man etwas übersehen hat, den Fehler bei sich suchen m

am 6. April 2015 um 17:35

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 6. April 2015 um 18:48:45 Uhr:

Wo steht das ?

StVO, VwV-StVO und Vz-Kat

 

Zitat:

@Dramaking schrieb am 6. April 2015 um 19:33:47 Uhr:

Du meinst also, dass es für Umzüge und ähnliches eine Extra-Vorschrift gibt,

Die RSA-95 bzw. zukünftig ASR A5.2 ist die Extra-Vorschrift für die Extra-Situation einer Straßenbaumaßnahme.

Einfach lesen, steht doch wortwörtlich da drin.

 

Zitat:

@Dramaking schrieb am 6. April 2015 um 19:33:47 Uhr:

wie diese Schilder auszusehen haben ? Oder sollte es gar keine für diesen Bereich geben ? In einem Staat wie Deutschland allerdings undenkbar.

Hättest Du den Vz-Kat gelesen, dann hätte es Dich vermutlich vom Stuhl gerissen: Da steht tatsächlich, dass man sich die Schilder selbst ausdenken und malen muss und dann auch noch rechtswirksam sind.

Vz-Kat differenziert zwischen

- Verkehrszeichen, hier das übliche Zeichen für Halt- oder eingeschränktes Haltverbot. Die beiden sind "fest", so wie vorgeben, alternativlos, und den

- Zusatzzeichen, den weißen Schildern unter den Verkehrszeichen, ab Zeichen-Nummer 1.000, konkret bei den einschränkten Zusatzzeichen mit Zeitangaben Zeichen 1040 bis 1042.

Hier gibt es die gesetzliche Vorgabe als Bemerkungen im Vz-Kat zu Punkt 8.1 - Zusatzzeichen, dass man bei der Anordnung von Zusatzzeichen vorrangig die örtlichen wie zeitlichen Notwendigkeiten wie Gegebenheiten zu berücksichtigen hat. Sollten die Notwendigkeiten und Gegebenheiten deckungsgleich mit den im Katalog aufgeführten Zusatzzeichen übereinstimmen, dann sind auch diese zu benutzen.

Sollte jedoch Notwendigkeit und Gegebenheit nicht mit den im Katalog aufgeführten Zusatzzeichen abbildbar sein, dann gibt es eine andere gesetzliche Regel: Das Zusatzzeichen muss die Begreifbarkeit erfüllen.

Da es in den Zusatzzeichen keine Normvorgabe für ein Datum "31.2.2015" gibt und das nächste passende Zusatzschild im Vz-Kat mit "Mo-Fr" eine unzulässige Benachteiligung der Anwohner bedeuten würde - ist man gesetzlich verpflichtet, ein eigenes Schild zu erfinden.

Dieses selbst kreierte Zusatzschild muss ausreichend erkennbar und verständlich sein. Rosa Pappe, verschnörkelte Schrift und ein paar Schmetterlinge in die Ecken gemalt wird das eher nicht erfüllen, aber weiße Grundfläche, ausreichend große, schwarze Beschriftung, die sich in der Art an den genormten Zusatzschildern orientiert - und die Sache passt.

Immerhin basiert dieses selbstgemachte Zusatzschild auf einer amtlichen Genehmigung zur Aufstellung nicht nur irgend eines, sondern genau dieses und keinem anderen Haltverbot, das ist zu 100% wasserdicht - weil es der Gesetzgeber so vor gibt.

Oder willst Du "Mo-Fr" oder komplett ohne Zusatzzeichen und damit ein unbegrenzt gültiges Haltverbot ausschildern, wenn Du nur eine Genehmigung für den 31.2. von 7 bis 13 Uhr hast?

 

Zitat:

@Dramaking schrieb am 5. April 2015 um 22:36:48 Uhr:

[...] es gibt etliche Transportunternehmen, die haben eine bundesweit gültige Pauschalgenehmigung und dürfen entsprechend ihrer Erfordernisse Haltverbote ohne Einzelbeantragung aufstellen.

Hallo @Dramaking, eine bundesweite Pauschalgenehmigung kann es nicht geben, das verbieten schon die verschiedenen Vorschriften der Länder und Kommunen. In Berlin gibt es seit einiger Zeit auch keine Berlin-weit gültigen Jahresgenehmigungen mehr. Als es sie noch gab, mußte trotzdem jeder Umzug, jede Veranstaltung und jede Baustelle rechtzeitig konkretisiert werden (Fax mit Ort, Zeitraum und Schilderplan hat ausgereicht, kam dann mit o.k. und Stempel zurück). Einfach nur Schilder hinstellen gabs noch nie, man kann ja keinen Umzug machen, wenn am gleichen Tag 'ne Demo oder ein Straßenfest stattfindet.

Grüße von Mischko

Zitat:

@volker1165 schrieb am 6. April 2015 um 13:49:22 Uhr:

Zitat:

@Sorgenfresser schrieb am 6. April 2015 um 13:38:19 Uhr:

 

Theoretisch nicht gültig.

Macht aber nix, setzt ja das Halteverbot nicht ausser Kraft

Selbst wenn sich jemand die Mühe macht und einen mit der fetten Engschrift ähnlichen, in vorschriftsmäßiger Schrifthöhe, -farbe und Strichstärke versehenen laminierten Ausdruck mit Tesa auf das Zusatzschild klebt, ist man nicht vor einer durch eine übereifrige Amtsperson verhängten Ordnungsstrafe sicher. Durch den aufgeklebten Ausdruck wird z.B. das retroreflektierende Zusatzschild verdeckt. Hatte schon mal Ärger deswegen, obwohl ich mich bis dahin für Berlins besten Zusatzschild-Konstrukteur gehalten habe ;)

Es gab auch schon schneidige Anwohner mit Durchblick: "Euer Halteverbot interessiert mich nicht, ist in dieser Form ungültig!"

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