Eingeklemmt auf der Autobahn, Geschwindigkeitsbegrenzung und Lichthupe

Hallo!

Ich war heute auf der Autobahn unterwegs. Zweispurig und auf der rechten Seite nur LKWs.

Die Geschwindigkeit wurde dann auf 80km/h begrenzt und ich fuhr mit einem LKW auf gleicher Höhe. Von hinten kam ein Auto und fuhr schon dicht auf, gefolgt von Handgesten, dass ich nach rechts fahren soll.

Ja, wie denn? Soll ich meine Geschwindigkeit erhöhen und einen Blitzer riskieren? Was würdet ihr machen?

63 Antworten

Na, weil hier links und rechts beim Schreiben verwechselt wurden.

Ich kann das Drängeln nicht akzeptieren, aber was hat man auf der linken Spur zu suchen, wenn man nicht am Überholen ist? Und dazu muss man mind. 10 km/h schneller als der zu Überholende fahren. Oder gab es keine Möglichkeit, wieder auf die rechte Spur zu wechseln, weil die LKW den Sicherheitsabstand nach dem Motto "halber Tacho in cm" einhielten?

Zitat:

@Luke1637 schrieb am 16. Februar 2024 um 13:27:59 Uhr:



Zitat:

@Autosport schrieb am 16. Februar 2024 um 13:26:36 Uhr:



Du hättest einfach mal die Antwort vor dir von " fehlzündung " lesen müssen.

Die falsch ist.

Stimmt nur du hast Recht 😕

Es gilt das Rechtsfahrgebot, auch wenn schon andere auf der rechten Spur fahren.

Kann er einen Überholvorgang nicht beenden, weil sein Auto nicht schneller fährt oder er die zul. Höchstgeschwindigkeit nicht überschreiten will, muß er den Überholvorgang abbrechen.

Ob andere dann schneller fahren, ist nicht sein Problem.

Mit der Argumentation kann ich auf einer Bundesstraße mit zwei Fahrspuren je Richtung ja neben einem an der Ampel starten, beide beschleunigen zeitgleich auf die zul. Höchstgeschwindigkeit und fahren dann nebeneinander her über zig Kilometer, weil der linke nicht schneller darf und der rechte nicht langsamer will.

Ja gut wer so fährt, muss sich auch nicht wundern, wenn hinter ihm Theater ist.

Zitat:

@Autosport schrieb am 16. Februar 2024 um 13:31:34 Uhr:



Zitat:

@Luke1637 schrieb am 16. Februar 2024 um 13:27:59 Uhr:


Die falsch ist.

Stimmt nur du hast Recht 😕

Also nochmal: rechts ist alles voll mit LKW.
Schneller fahren als die LKW geht links nicht, weil auf 80km/h begrenzt.
Warum soll man da nicht dauerhaft links neben dem LKW fahren dürfen?

Wenn du mir das richtig fundiert beantworten kannst, gebe ich mein Recht gern ab.
Rechtsfahrgebot sagt eben nur, man muss wann immer möglich rechts fahren.
Und ja, Überholen muss man mit mindesten 10-20km/h mehr.

Aber wenn es rechts keine Möglichkeit gibt zu fahren und auch keine Möglichkeit da ist, links mit 20 km/h mehr zu fahren, fahren dann ALLE nur auf der rechten Spur hinter den LKW her?
Oder sollte man den vorhandenen Platz nicht besser bestmöglich nutzen und auf zwei Spuren nebeneinander her fahren?

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Fehlzündung hat vollkommen recht.
Nur begreifen das viele „wo soll ich den hin Fahrer „ nicht.

@fehlzündung wo bitte steht, dass man -trotz Rechtsfahrgebot- nicht auf beiden Spuren fahren darf?
die linke Spur ist KEINE Überholspur, sondern ein zweiter Fahrstreifen.

Allerdings darf man diesen Fahrstreifen aufgrund des Rechtsfahrgebotes eben nur nutzen, wenn man rechts keinen Platz hat.
Und so lange es die augeschilderte Höchstgeschwindigkeit zulässt muss man beim Überholen wesentlich schneller, als der Überholte sein.

Zitat:

@pido schrieb am 16. Februar 2024 um 13:38:43 Uhr:


Fehlzündung hat vollkommen recht.
Nur begreifen das viele „wo soll ich den hin Fahrer „ nicht.

Steht wo?

Es gibt tatsächlich enge Baustellen, wo Schilder darauf hinweisen, versetzt zu fahren. Da ist dann aber auch Überholverbot.

Es gibt immer eine Möglichkeit rechts zu fahren. Entweder von Anfang an, dann stellt sich die Frage sowieso nicht (wenn in der Baustelle 80 erlaubt ist, kann man sich ja ausrechnen, dass die LKW diese auch mindestens fahren werdne und man nicht legal überholen kann).

Oder eben durch die Flucht nach vorne (was einigen ja Kopfzerbrechen bereitet wegen Überschreitung der zHG und ich bin sicher, die fahren alle immer total regelkonform) oder eben durch Zurückfallenlassen. Mit einem PKW kann man immer zwischen LKW einscheren. Dass die das natürlich nicht toll finden, wenn sie deswegen vom Gas müssen, damit der Sicherheitsabstand stimmt, ist was anderes.

deswegen überlegt man sich am besten vor der Baustelle, wie man dort fährt. Man kann ja rechts fahren udn wenn es dort zu langsam vorangeht, wechselt man nach links und überholt regelkonform unter Einhaltung der zHG.

Viele denken jetzt aber wahrscheinlich an an eine Kolonnenfahrt in der Baustelle, wo beide Spuren in etwas gleich schnell laufen. In dem Fall muß man natürlich nicht nach rechts wechseln. Da wird aber auch kein normaler Mensch drängeln, geht ja vorne eh nicht weiter.

Die Situation um die es hier geht ist das Fahren neben einem LKW und vorne ist bis zum Horizont die linke Spur frei.

@fehlzündung

1. Wenn ich mich rechts rüber drängele, ist das Nötigung. Muss der LKW wegen meines Spurwechsels bremsen, mache ich etzwas falsch.
2. Wenn ich die Geschwindigkeit überschreite, mache ich etwas falsch.
3. Fahre ich einfach links mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit behindere ich niemanden und mache nichts falsch.

Wo ist die Vorschrift, dass ich jemandem ermöglichen muss, die zulässige Geschwindigkeit zu überschreiten?

Dass man es im Sinne von "der Klügere gibt nach" machen KANN, ist was anderes. MÜSSEN tu ich es nicht.

Wenn ich schon meine, im Baustellenbereich unbedingt links fahren zu müssen, dann sollte ich auch keine Hemmungen haben, etwas schneller zu fahren. Insbesondere das direkt neben dem LKW bleiben, ist be....Ein kleiner unbedachter Schlenker des LKW und man ist weg von der linken Spur, aber für immer.

Zitat:

@Luke1637 schrieb am 16. Februar 2024 um 13:44:30 Uhr:


@fehlzündung wo bitte steht, dass man -trotz Rechtsfahrgebot- nicht auf beiden Spuren fahren darf?
die linke Spur ist KEINE Überholspur, sondern ein zweiter Fahrstreifen.

Allerdings darf man diesen Fahrstreifen aufgrund des Rechtsfahrgebotes eben nur nutzen, wenn man rechts keinen Platz hat.
Und so lange es die augeschilderte Höchstgeschwindigkeit zulässt muss man beim Überholen wesentlich schneller, als der Überholte sein.

Faktisch gibt es nicht die Situation nicht, dass rechts so brechend voll ist, dass man da nicht fahren kann und links alles frei ist.

Wenn du außerorts nicht überholst, fährst du rechts. Die linke Spur ist ausserorts zum Überholen. Freie Fahrspurwahl gilt nur innerorts.

Kannst du nicht überholen, willst du nicht überholen, dann ist rechts dein Platz. Wie du da rüberkommst, ist deine Sache.

Zitat:

@Luke1637 schrieb am 16. Februar 2024 um 13:51:33 Uhr:


@fehlzündung

1. Wenn ich mich rechts rüber drängele, ist das Nötigung. Muss der LKW wegen meines Spurwechsels bremsen, mache ich etzwas falsch.
2. Wenn ich die Geschwindigkeit überschreite, mache ich etwas falsch.
3. Fahre ich einfach links mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit behindere ich niemanden und mache nichts falsch.

Wo ist die Vorschrift, dass ich jemandem ermöglichen muss, die zulässige Geschwindigkeit zu überschreiten?

Dass man es im Sinne von "der Klügere gibt nach" machen KANN, ist was anderes. MÜSSEN tu ich es nicht.

1. Nicht jedes Fahrmanöver, wegen dem ein anderer bremsen muss, ist eine Nötigung.

2. Ja, das sollst und mußt du auch nicht.

3. Doch, die hinter dir, die schneller wollen und du missachtest das Rechtsfahrgebot.

Du mußt niemandem ermöglichen, die zHG zu überschreiten. Du mußt nur rechts fahren, wenn du nicht überholst. Was andere dann links machen, ist nicht deine Sache, kann dir egal sein.

Zitat:

@fehlzündung schrieb am 16. Februar 2024 um 13:52:17 Uhr:



Faktisch gibt es nicht die Situation nicht, dass rechts so brechend voll ist, dass man da nicht fahren kann und links alles frei ist.

Komisch über genau so einen Fall diskutieren wir hier.

Zitat:

Kannst du nicht überholen, willst du nicht überholen, dann ist rechts dein Platz. Wie du da rüberkommst, ist deine Sache.

Ich muss aber ja nur rechts rüber, wenn rechts frei ist.

Das gibts nicht. Außer im Stau wird rechts ja wohl nicht Stoßstange an Stoßstange gefahren.

Lass dich zurückfallen, setz den Blinke rund hoffe, dass ein LKW-Fahrer ein Einsehen hat und dir den Wechsel ermöglicht.

Und für die Zukunft: Fahr in Baustellen einfach von Anfang an rechts.

Zum Rechtsfahrgebot schaue man sich nochmal genau den entsprechenden § der StVO an....

Ich bin da eher bei der Auffassung von Luke... die Verkehrsdichte auf dem rechten Fahrstreifen gab es nicht her; daher darf vom Rechtsfahrgebot abgewichen werden (und genauso steht es in der StVO)

Auch das Argument, "dann fahren zwei mit exakt gleicher Geschwindiekti kilometerweit nebenher"... ja und? Wenn es die zHG ist, dann wird keiner genötigt, da niemand legal überholen könnte. Es käme zu gar keinem Konflikt mit anderen VT.

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