Einen 911er leasen

Porsche

Hallo zusammen!

Ich bin kürzlich einen 911 Carrera S (997) gefahren und war völlig begeistert. So einen möchte ich gern selber mal haben. 🙂

Ist hier jemand, der so ein Fahrzeug geleast hat? Wie sehen Eure Konditionen (Anzahlung, monatliche Leasing-Rate, Jahresleistung etc.) aus? Ich wüßte gern grob, wieviel man so etwa zu veranschlagen hat.

Am einfachsten wäre es sicherlich, zum Porsche-Händler zu gehen, aber es sieht wohl etwas albern aus, wenn man das als 22 Jahre alter Student tut!

Schönen Gruß
Stefan

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Manuel A4 TDI


Nur mal so reingeworfen!

Fluglotse 93.000€ Einstiegsgehalt und 33h/ Woche!

Trotzdem nie über Porsche nachgedacht. Sowas braucht man erst ab 60!

Gruß

Manuel

Spammst du hier jetzt auch schon rum?!?😠 Keiner hier protzt mit seinem Gehalt, nur du, obwohl das wirklich nicht gefragt war. Und der letzte Satz ist ja nun wirklich nichtmal Kindergartenniveau!

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... aber, aber meine Herren, wer wird denn ...? 🙄

Zitat:

Original geschrieben von turbo996



von der fliegenden Truppe😁

Genau, teure Autos und billige Weiber...😁😁😁

*duckundweg*

Zitat:

Original geschrieben von wankdorf



Zitat:

Original geschrieben von turbo996



von der fliegenden Truppe😁
Genau, teure Autos und billige Weiber...😁😁😁

*duckundweg*

ohje ! 😁

was trennt die Nymphomaninen von den Alkoholikern ?

..........................die Cockpittür 😁😁😁

*sorrymusstesein*

servus,

mal ne kleine rechnung.

911 NP 100.000 € (als Beispiel)

1% 1.000 Euro muss man zusätzlich versteuern. (Arbeitswegversteuerung entfällt, da Büro von zu Hause)

Leasingrate 1.000 Euro (als Beispiel)

Egebnis: Die 1.000 Euro Leasingrate kann ich absetzten, je nach Progression gibt es einen verschiedenen Steuersatz. Gehen wir von 40% aus. Dann kostet mich der Wagen als gewerblicher cash = 600,00 Euro.
Hinzu kommt die 1% Regelung mit 1.000,00 Euro. Kommen bei 40 % (Beispiel) noch mal cash 400,00 Euro dazu.
Macht 1.000,00 Euro (vom Netto sozusagen)

Beim Fahrtenbuch bleiben die 600,00 Euro netto von der Leasingrate.
Wenn ich nun 50% Geschäftsanteil fahre (nutze) was ja vom FA Voraussetzung zur Anerkennung ist, bleiben gegenüber der 1% Regelung doch nur die Hälfte des geldwerten Vorteils. Also 200,00 Euro.
Macht insgesamt 800,00 Euro. Der Nachteil ist, dass Benzin, Inspektion etc. dann auch nur zu 50% anerkannt werden, und nicht voll gegenüber der 1% Regelung.

Ergebnis: Je höher der gewerbliche Anteil der Nutzung, desto günstiger fährt man mit einem Fahrtenbuch.

Stimmt das, oder liege ich falsch im mein Verständnis???

Danke Euch.

Gruß

dirkvandike.

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Nein, wenn du ein Auto für 100 000€ kaufst, kannst du über 5 Jahre 100 000€ absetzen, also 20 000€ pro Jahr, plus die Tilgung, wenn du nicht bar kaufst, du musst aber quasi 12x 1000 € (nach1%-Regel) wieder versteuern.
Wenn du ein Auto least, musst du keine 1%-Regel beachten, kannst aber auch nur die Leasingrate absetzen UND die einmalige Sonderzahlung. So. Das bedeutet, dass ich beim Leasing zB 12 x Leasingrate (deinem Beispiel entsprechend 12000€) plus die Sonderzahlung absetzen kann, beim Kauf 20 000€, wovon die 12 000 nach der 1%-Regel aber weggerechnet werden müssen. Jetzt musst du aber rechnen, wie groß dein Privatnutzungsanteil des geleasten Fahrzeugs ist, den musst du prozentual nämlich wieder abziehen (zB 30%), also blieben bei unserer Beispielsrechnung hier 8000€ und dort 8000€ Steuerabschreibung. Jetzt berücksichtigst du noch die Sonderzahlung UND den Wiederverkauf, denn nach 5 Jahren verkaufst du dein gekauftes Auto und versteuerst den Gewinn, während du beim Leasing das Auto einfach zurückgibst.

grüße

Christian (der sein Geschäftsauto geleast hat)

Edit: Fahrtenbuch ist immer wichtig, FA will´s nämlich sehen, bist also selbst schuld, wenn du keines hast.

Sorry Christian, aber was Du schreibst, kann ich nicht nachvollziehen.

1. Du schreibst: "wenn du ein Auto für 100 000€ kaufst, kannst du über 5 Jahre 100 000€ absetzen, also 20 000€ pro Jahr, plus die Tilgung, wenn du nicht bar kaufst", das müßte aber plus die Zinsen heissen. Die Tilgung kann man nicht absetzen, das macht man ja schon in Form der AfA.

2. Auch beim Leasing kann man natürlich die 1%-Regelung nutzen, wenn man das möchte. Die Voraussetzung, dass für die 1%-Regelung der betriebliche Anteil der Fahrten über 50% liegen muss, gilt übrigens nur für Selbständige, Freiberufler oder beherrschende Gesellschafter, aber nicht für Angestellte des Unternehmens.

Grundsätzlich hat dirkvandike mit seiner Berechnung schon Recht, nur dass man eben einen 100 k€-Porsche nicht für 1000 € Leasingrate ohne Anzahlung bekommt 😁

Heinz

Heinz,

ad1) natürlich muss es plus die Zinsen heißen, nicht die Tilgung, völlig korrekt.

ad2) wenn ich lease und weitestgehend beruflich fahre, komme ich doch mit der 1%Regel schlechter als mit dem Absetzen der Rate prozentual nach Fahrtenbuch.
Die 1% Regelung lohnt sich doch nur, wenn ich den Wagen zwar offiziell als Geschäftswagen kaufe, aber eigentlich kaum geschäftlich fahre, weil ich so ja pauschal abrechnen kann, ohne zugeben zu müssen, dass ich ja eigentlich nur 15 oder 20% Geschäftsnutzung habe (was bei Selbständigen natürlich nicht korrekt i.S.d. FA wäre...)

grüße

... sicher, je geringer der Privatanteil der Nutzung ist, umso uninteressanter wird natürlich die 1%-Regelung. Das ist aber grundsätzlich unabhängig von der Anschaffungsart, also egal ob Leasing oder Kauf.

Heinz

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