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eine frage zum modeljahr??

Themenstarteram 25. Juni 2009 um 17:34

hallo

also ich habe mir vor 2 tagen einen golf 4 tdi mkb ajm mit 115 ps gekauft. erstzulassung vom auto ist 2000 und nun habe ich im kofferaum auf diesen aufkleber geguckt und da steht an 10. stelle der zahlenreihe eine 2. heisst das der golf ist modeljahr 2002? das kann doch nicht sein oder?

frage das weil ich eventuell den zahnriemen wechseln will nun habe ich hier im forum bissi gestöbert und gesehen das es entweder 60.000 km oder 90.000 km intervalle gibt. jetzt habe ich aber im scheckheft geguckt und da habe ich gesehen das der erste zahnriemenwechsel bei 120.000 km durchgeführt wurde.

irgendwie bin ich jetzt durcheinander. kann mir das vielleicht jemand erklären?

achso der wagen hat jetzt 176000 km drauf.

danke schonmal.

28 Antworten

äh habe BJ anstelle MJ geschrieben^^

also ist so wie vom TE beschrieben nicht möglich, wie schmittchen ja auch geschrieben hat!

anders herum geht es theoretisch, habe ich aber persönlich noch nicht erlebt, könnte aber sein!

Themenstarteram 26. Juni 2009 um 16:29

so im fahrzeugschein steht ein Y an 10. stelle.

wieso steht dann aber auf dem kofferaum aufkleber in der reserveradmulde ne 2?

und wieso haben die dann den zahnriemen erst bei 120.000 km gewechselt anstatt bei 60.000 und 120.000?

ist original vw service gewesen.

na ob das auto nicht aus einer finsteren ecke kommt...

und was steht bei der fahrgestellnummer vorne windschutzscheibe unten fahrerseite im eck??vielleicht ne 1 an 10ter stelle:D

Zitat:

Original geschrieben von z_iDane

so im fahrzeugschein steht ein Y an 10. stelle.

wieso steht dann aber auf dem kofferaum aufkleber in der reserveradmulde ne 2?

und wieso haben die dann den zahnriemen erst bei 120.000 km gewechselt anstatt bei 60.000 und 120.000?

ist original vw service gewesen.

na dann würd ich mal bei der betreffenden VW-Werkstatt anrufen und fragen, was es damit auf sich hat.

 

Vielleicht sind die Service-Intervalle in Tadschikistan aber auch ein bisschen länger als in Deutschland. ;)

Zitat:

Original geschrieben von schmittlein

na ob das auto nicht aus einer finsteren ecke kommt...

und was steht bei der fahrgestellnummer vorne windschutzscheibe unten fahrerseite im eck??vielleicht ne 1 an 10ter stelle:D

gab es die FIN, bei nem Golf IV, habe ich zumindest noch nie gesehen und wenn das zählt eh nicht nur die eingeschlagene FIN und das diese mit den Fz.-Dokumenten übereinstimmt, würde ich immer vor dem Autokauf abchecken, gibt später nur Ärger!

ist das nicht scheißegal ob der ZR bei 60tkm und/oder bei 120tkm gemacht wurde, würde mich nicht jucken, hauptsache er wurde vor kurzem 120tkm gemacht und ist davor nicht gerissen^^ du weißt das du bei 180 tkm wieder dran bist und gut ist!

am 26. Juni 2009 um 17:34

Mal angenommen die Karre ist geklaut..

Solange ich nix weiß, dann bleibt er mein Eigentum auch wenn es eindeutig ist, dass er geklaut wurde.

Wusste ich davon, geht er in das Eigentum des ursprüglichen Eigentümers wieder zurück...

(Eigentum nicht besitz..)

Also besser Nachforschung abbrechen, oder gilt das Unwissen nur bei Übergabe?

 

^^

http://ep.yimg.com/ip/I/brianswholesale_2059_936070267

Zitat:

Original geschrieben von dertester123

Mal angenommen die Karre ist geklaut..

Solange ich nix weiß, dann bleibt er mein Eigentum auch wenn es eindeutig ist, dass er geklaut wurde.

Wusste ich davon, geht er in das Eigentum des ursprüglichen Eigentümers wieder zurück...

(Eigentum nicht besitz..)

Also besser Nachforschung abbrechen, oder gilt das Unwissen nur bei Übergabe?

 

^^

http://ep.yimg.com/ip/I/brianswholesale_2059_936070267

uhh, da liegst du verkehrt!

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! Es werden gegen den Käufer sogar Ermittlungen wegen Hehlerei eingeleitet (Stichwort "Verschaffungshehlerei"), wenn sich herausstellen sollte, dass das Fahrzeug geklaut war. Meist werden diese Ermittlungen aber aus dem Grund eingestellt, dass der Käufer schon wegen des Verlusts seines Fahrzeuges einen hohen Schaden hat.

Natürlich bleibt das Fahrzeug NICHT Eigentum des Käufers, sollte sich herausstellen, dass es geklaut ist. Es geht in einem solchen Falle wieder an den rechtmäßigen Eigentümer zurück.

Wäre ja noch schöner....da wird dir dein Auto geklaut, ein Dieb festgenommen, er gesteht und nur weil der Käufer nix davon wusste, kriegst du dein Eigentum nicht mehr wieder....

am 26. Juni 2009 um 18:36

Ich habe ja den TE net beschuldigt, das ER das Auto geklaut hat.. Nur, das er es vll von einem Dieb gekauft hat.

In dem Fall bin ich so informiert, dass bei wissentlichem Kauf von Diebesgut das Eigentum zurückgeht, bei Unwissenheit bleibt es beim legalen Käufer...

Ist das überholt, oder bezieht sich nicht auf KFZ?

Bin ich als Käufer nicht geschützt, wenn ich nicht weiß, oder weitgehend getäuscht wurde beim Autokauf?

Sry für OT ^^

warum sollte der Wagen denn gestohlen sein??? Naja kommt vor aber ich denke der hat den bei nem Händler gekauft, da passiert sowas in der Regeln nicht. Und hat der TE den Wagen schon auf sich zugelassen? Wenn ja, dann hätte er bei der Zulassung schon Probleme bekommen oder kurze Zeit danach, Besuch von den Grünen, außer der Wagen wurde mit falschen Papieren angemeldet, was er ja prüfen kann, passen Zulassungsbescheinigung Teil I und II zusammen, der entwerterte Fz.-Brief und die eingeschlagene Fahrzeug-Identifizierungsnummer, was jetzt für Aufkleber im Kofferraum mit was für Zahlen drauf sind interessiert mal garnichts.

wo die FIN sitzt

Zitat:

Original geschrieben von Schyschka

 

wo die FIN sitzt

nö, bei keinen meiner beiden golf 4 sitzt sie da, sondern direkt fahrerseitig

Themenstarteram 27. Juni 2009 um 6:55

also geklaut ist der wagen nicht. habe ihn auf mir zugelassen und beim kauf auch die fahrgestellnummer in brief, fahrzeugschein und die die vor dem motorraum eingestanzt ist verglichen.

was das jetzt mit dem aufkleber im kofferaum auf sich hat ist mir jetzt mal egal. ich gehe davon aus das der golf modeljahr 2000 ist und fertig.

trotzdem danke für euro hilfe.

mfg

Zitat:

Original geschrieben von schmittlein

Zitat:

Original geschrieben von Schyschka

 

wo die FIN sitzt

nö, bei keinen meiner beiden golf 4 sitzt sie da, sondern direkt fahrerseitig

was ist bei dir fahrerseitig???

markiere es bitte mal an nem Foto, dann sage ich dir wo der Fehler liegt^^

Zitat:

Original geschrieben von dertester123

Mal angenommen die Karre ist geklaut..

Solange ich nix weiß, dann bleibt er mein Eigentum auch wenn es eindeutig ist, dass er geklaut wurde.

Wusste ich davon, geht er in das Eigentum des ursprüglichen Eigentümers wieder zurück...

(Eigentum nicht besitz..)

Also besser Nachforschung abbrechen, oder gilt das Unwissen nur bei Übergabe?

 

^^

http://ep.yimg.com/ip/I/brianswholesale_2059_936070267

Wenn die Karre geklaut wurde, hast Du kein Eigentum erworben und wirst es auch nie erwerben. Verschieden Aufkleber deuten zumindest stark auf einen Diebstahl hin. meistens wird dann die Fahrgestellnummer herausgeschweißt und dann wieder eingesetzt. Dh. ich würde mir die Fahrgestellnummer im Motorraum ganz genau angucken, insbesondere den Lack drumherum.

Diebstahl alles klar, wenn dann ein massiver Heckschaden wo das Heck von nem Frontschaden eingesetzt wurde^^

ihr macht euch Gedanken^^

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