Eine Frage der Ehre
Huhu,
Leute...ich benötige mal euren Ratschlag zu meinem Problem. Ich bin mir nämlich noch nicht genau sicher wie ich damit umgehen soll bzw. wie ich es anpacke.
Folgender Sachverhalt:
Vor 3 Monaten habe ich ja meinen gebrauchten GTS gekauft. Der damalige Km-Stand betrug knapp 12TKm. Bei der Probefahrt fiel mir das "merkwürdige" Verhalten der Bremsen auf, welches ich auch anmerkte. Das Fahrzeug wurde daraufhin überprüft. Die Diagnose lautete "alles ok", lediglich etwas Flugrost die durch die längere Standzeit des Fahrzeugs zustande kam...aber sich mit der Zeit abschleift.
Im laufe der drei Monate wurde ich nun immer mal wieder von Freunden oder Verwandten auf meine "fauchende" Bremsen aufmerksam gemacht. Jedesmal wiederholte ich die tollen Sätze "das geht noch weg". Auch über den merkwürdigen dunklen Rand an den Bremsscheiben (außen am Ring) machte ich mir keine Sorgen....verschwindet ja irgendwann. Ich bin ja Laie und glaube sowas natürlich. Mittlerweile 10TKm eigene Laufleistung in 3 Monaten (Automatik-Getriebe!!).
Neulich beim TÜV dann die Ernüchterung (war da ja wegen den Reifen). "Das sieht aber nicht gut aus....." "Wie jetzt......?" 😰
Die Scheiben werden unterschiedlich abgenutzt, welches man erst richtig auf der Innenseite der Scheiben sehen kann (also Rückseite des Rades)....die Ränder an der Vorderseite der Bremsscheiben ließen mich ja schon derartiges vermuten.....ich bin aber ja Laie 🙄
Ich komme eben vom Freundlichen und musste mir dort leider erklären lassen, daß das auf keinen Fall auf Garantie gehen kann....nicht bei dieser Km-Laufleistung. Die Bremskraft wurde noch gemessen und soweit ist es tatsächlich in Ordnung. Es ist also kein Defekt festzustellen, auch wenn die Scheiben und Beläge falsch abgefahren werden....kein Garantiefall. Tja, und der Freundliche hat in meinen Augen auch recht (bin von einem Defekt ausgegangen). Seine Diagnose ist, daß der Vorbesitzer (Opel-Werkswagen *g*) entweder den Wagen falsch "eingebremst" hat, oder die lange Standzeit dafür verantwortlich ist. Er meinte ich könnte es ja mal bei dem Händler versuchen bei dem ich das Auto gekauft habe (ist natürlich ein anderer Händler). Er prognostizierte mir aber bei Bremsbelag-Wechsel direkt mal 4 neue Scheiben (logisch!), was alles zusammen dann etwa 300-400 Euro kosten wird. 🙁
Tja, und da kommt jetzt mal meine Frage an euch. Glaubt ihr daß ich irgendeinen Anspruch an den Verkäufer habe, oder kann ich die Sache vergessen weil ich nichts schriftlich bzgl. meiner ersten Anmerkung beim Verkäufer habe? Wie sollte ich mit diesem Fall umgehen. Eins ist sicher...ich bin ziemlich fett verarscht worden.
grüsse und danke fürs lesen
Zerbrösel
15 Antworten
Hi
Sehe ich genauso *Fett Verarscht*
Also garantie ist bei einem Autohaus 2 Jahre bei gerauchten 1 oder 2 jahre ich weiß nicht.
Zu Falsch eingebremst da hätte ich mich auf den Boden geschmissen und weggelacht.
Bremse treten und beide scheiben ( Alle 4 ) werden gebremst und fertig . was soll man daran falsch machen ?? ( Den Brems klötzen sagen sie sollen nur ausen Bremsen ?????)
Ich sehe es so die Gewährleistung vom Autohaus ist nicht erfüllt worden und sie sollen das nacharbeiten. Wenn nicht gibt es Anwälte die es freut mit solchen machenschaften vor Gericht zu gehen und zu gewinnen.
Der Kunde ist König und du hast ihnen doch von anfang an gesagt das hier irgendwas nicht stimmt ( deshalb der Test am anfang.)
Weiß zwar nicht was Klötze und scheiben für das Auto kosten, doch das Autohaus möchte die doch als Kunde behalten und da können die das schon mal auf Kulanz machen.
Ati
@ zerbroesel
ich denke, dass bei deinem vectra (vielleicht auch wegen der laengeren standzeit) die bremssaettel schwergaengig sind..... die folge ist, dass der bremmskolben, der leichter "geht", den bremsbelag natuerlich fester an die bremsscheibe drueckt und dadurch, sowohl der belag als auch die scheibe, einseitig staerker abgenutzt wird.
normalerweise sind bremsbelaege und scheiben kein fall fuer die garantie.... aber !.... in diesem fall ..... wohl doch !
ich wuerde mich nochmal mit dem "freundlichen" unterhalten.... und im notfall mal beim anwalt anfragen....
ich glaube nicht, dass du vom erstbesitzer etwas verlangen kannst, weil er doch auch nichts dazu kann.
viele gruesse,
andreas
Hallo,
bin ja nicht Technik Fuchs (Jedensfalls KFZ)
aber vielleicht kann ich ja mal zur Entwirrung
wegen Garantie und Gewährleitung Beitragen:
Zitiere:
Seit 2002 gilt eine Gewährleistung von 2 Jahren auf alle Artikel, eingeschlossen natürlich Neu- und Gebrauchtwagen. Der Endverbraucher hat bei Neukäufen dann die Möglichkeit, Ansprüche beim Händler geltend zu machen, falls sich die Ware von Anfang an als mangelhaft herausstellt. Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben und enthält u. a. das Recht auf Nachbesserung. Garantie ist eine freiwillige Leistung des Verkäufers oder Herstellers.
Im Volksmund wird jede Fehlerhaftung für eine gekaufte Sache als Garantie bezeichnet. Anders als der Begriff Gewährleistung bezeichnet die Garantie eine freiwillige zusätzliche Leistung eines Verkäufers oder Herstellers. Treten innerhalb der ersten sechs Monate Mängel am Produkt auf, musste nach altem Recht der Käufer beweisen, daß die Ware bereits beim Kauf mangelhaft war. Nach dem neuen Recht muß der Verkäufer innerhalb dieser Zeit (6 Monate!) den Beweis erbringen, dass die Ware zum Zeitpunkt des Verkaufs fehlerfrei war. Hingegen kommt es bei einer Garantie-Regelung nicht auf die "Anfänglichkeit" des Mangels an, sondern nur auf das Auftreten innerhalb des Garantiezeitraums. .
Also musst Du beweisen, dass der Mangel ursächlich
beim Kauf da war, es sei denn Du hast noch eine
zusätzliche freiwillge Garantie zusage,
Dann kannst sagen:
"Hier Mangel, los wegmachen !!!"
Gruß
M.R.
P.S. Deshalb auch der Vorteil bei Opel
2 Jahre Garantie bei Neuwagen
z.B. VW nur 1/2 Jahr und 2 Jahre Gewährleistung
Hallo,
auch das stimmt nicht ganz. Meines Wissens ist die Gewährleistung bei einem Gebrauchtwagen nur ein Jahr. Die ersten sechs Monate muß der Händler dir beweisen, dass das Fahrzeug keinen Mangel bei Übergabe hatte. Nach den 6 Monaten, mußt du beweisen, dass das Fahrzeug den Mangel schon bei der Übergabe hatte.
In deinem Fall hast du es ja angesprochen, dass die Bremsen "komisch" sind. Wirst es leider nirgends vermerkt haben, oder? Wenn ja, bist du aus dem Schneider und der Händler muß nachbessern. Wenn nicht, kann der Händler dir leicht beweisen, dass das Fahrzeug mangelfrei war (z.B. Werkstattbericht usw.)
Gruß
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Hallo nochmal,
Gewährlsitung bei Gebrauchten gesetzlich
1 Jahr ist korrekt insofern ist mein Zitat falsch.
(er kann die aber auch hundert Jahre geben)
Aber die Beweisumkehr bleibt nach wie vor.
Bei Garantie muss der Verkäufer beweisen,
bei Gewährleistung der Käufer.
Gruß
M.R.
Hallo @zerbrösel
also wenn ich ein Auto kaufe, selbst wenn es ein Gebrauchter vom WA ist, hat das Auto doch 2 Jahre Werksgarantie. Wenn die Zeit noch nicht rum ist, würde ich zu dem Händler fahren, wo Du ihn gekauft hast und auf das damalige Gespräch verweisen. Der soll das Thema bereinigen. Ansonten hilft ein Brief an Opel, dananch gleich an Autobild wenn die sich stur stellen.
Erstmal vielen Dank für die Antworten...jetzt noch im einzelnen:
@atiistes
Mit "falsch eingebremst" ist gemeint daß man mit Neuwagen am Anfang möglichst keine Vollbremsungen macht (steht auch so in der Betriebsanleitung wenn ich mich nicht irre). Wenn man aber wie ein verrückter von Anfang an in die Eisen geht, kann sich das schon auf Beläge und Scheiben bemerkbar machen.
@DU 73 GTS 2,0 T
Erstbesitzer ist in meinem Fall die Adam Opal AG. Verkäufer ist ein Opel-Händler. Somit ist da schon was zu machen wenn ein berechtigter Anspruch besteht...genau das ist ja mein Dilemma. Ich weiß halt nicht in wieweit meine Aktien stehen....
@astra2.2DTI + M.R.
Mein Fahrzeug ist EZ 10/02. Somit habe ich noch Garantie bis 10/04. Das Fahrzeug ist seit 19.01.02 auf mich zugelassen und paar Tage vorher in mein Eigentum übergetreten. Somit müsste, wenn ich es richtig verstanden haben die Beweislast beim Verkäufer (Opel Händler der verkauft hat) liegen, richtig?
@Schelper
Ja...so dachte ich mir das auch. Möglicherweise kann er sich noch an das Gespräch erinnern. Ich befürchte aber fast daß er es nicht mehr kann. Das Problem ist ausserdem noch daß der Händler nicht mal gerade um die Ecke ist....deshalb fahre ich mit meinen Problemen ja auch zu einem anderen.
@all
Ich habe meinen Wagen gerade aus der Werkstatt abgeholt (Stoßdämpfer waren hin *g*) und nochmal mit dem Meister gesprochen. Ich habe ihn direkt auf mein Vorhaben angesprochen und er hat mir zumindest mündlich bestätigt, daß ich wohl nicht der "Übeltäter" für diesen Bremsenzustand bin. Er sagte daß es entweder durch die längere Standzeit des Fahrzeugs oder durch falsches Bremseneinfahren entstanden ist *Punkt* Somit habe ich auf jeden Fall schonmal gute Argumente gegenüber meinem Fahrzeug-Verkäufer.
Ich muß jetzt erst wohl mal eine Nacht drüber schlafen wie ich das nun machen werde....
grüsse und danke für die Hilfe
Zerbrösel
Hallo Zerbrösel,
meiner Meinung nach gibt es bloß eine Lösung. Ich hatte vergessen, dass du noch Werksgarantie hast. Da dies so ist, muss der Händler das reparieren, ohne wenn und aber. Ist ja kein normaler Verschleiß nach den paar km. Ach übrigens kannst du zu jedem Händler gehen...jeder muß die Garantieleistung erbringen. In deinem Fall ist auch die Sache mit dem Beweisen egal, da du ja noch echte Werksgarantie hast.
Gruß
Wie die Kollegen schon richtig anmerkten....
Bei Gebrauchtwagen gilt die gleiche Gewährleistundszeit ( 2 Jahre ) wie bei Neuwagen bzw. Neuwaren....
Bei gebrauchten Waren bzw. Gebrauchtwagen usw. kann sie vom Verkäufer-Händler auf 1 Jahr begrenzt werden. Macht natürlich auch jeder...
Dann gibt es zusätzlich die Beweisumkehrpflicht...So ist der Händler im ersten Halbjahr verpflichtet zu Beweisen, dass der Wagen z.B. in techn. Einwandfreiem Zustand an Dich übergeben worden ist, im zweiten Hlabjahr bist du in der Beweispflicht, dass z.B. der Mangel schon bei der Übergabe war.
Somit ist es gesetzlich klar gergelt und es dürften keine Einwände seitens des Händlers kommen!
Hinzu kommt ja wie auch schon von den Anderen erwähnt, dass der Wagen ja 24 Monate Neuwagen-Garantie hat, da Bremsen aber Verschleissteile sind usw.......wird es so schwierig.
Es gibt aber noch eine Möglichkeit, und zwar ist das die Kulanz, der Händler tippt fleißig deine Fahrzeugdaten in seinen Computer und der sagt ihm dann, wieviel Kulanz bei deinem Wagen noch übernommen wird.
Das brauchst du aber nicht, hast ja die Gewährleistung. Außerdem sollte es bei Fahrzeugübergabe ein Protokoll gegeben haben, wo alles vermerkt sein sollte, so habe ich es immer gemacht bzw. unser Haus......
Lieber Maybal,
jetzt hast Du schon wieder 2 Dinge durcheinander
gebracht.
Du sagst "Du hast ja noch die Gewährleistung"
Nein er hat ja noch die Garantie (wenn Fahrzaug
unter 2 Jahre) denn Opel gewährt freiwillig
2 jahre Garantie und hat damit die Beweispflicht
für 2 Jahre.
Außerdem ist es keine Beweisumkehrpflicht
sondern "Beweispflichtumkehr"
Denn man kann ja keinen verpflichten Beweise
"umzukehren" :-) sondern nur die Beweispflicht
vom Verkäfer auf den Käufer verlagern.
Gruß
M.R.
Über die Garantie kann ich es nicht laufen lassen. Ich war ja bei meinem Händler (nicht bei dem ich das Auto gekauft habe). Der Meister meinte ganz klar "Nix Garantie...bei der Laufleistung schon gar nicht" (~21TKM insg.). Das Problem ist, daß kein Defekt vorhanden ist. Die Bremsen bremsen einwandfrei in den erlaubten Toleranzen. Es ist nur abzusehen daß ich bei neuen Belägen gleich auch neue Scheiben montieren lassen muß weil die so scheiße eingefahren sind.....(ich glaub ich muß mal Pics machen).
@Maybal
Ja...ein Übergabeprotokoll habe ich gestern Abend gesucht, weil ich was in Erinnerung hatte. Ich habs aber leider nicht gefunden 🙁 . Ich dachte nämlich auch daß mein damaliger Einwand bzgl. der Bremsen notiert wurde....dann wäre es ja einfach. So muß ich jetzt mal schauen was passiert.
grüsse
@ Markus Reichert
Stimmt, sonst ergäbe es wenig Sinn......;o)
Dann wohl doch noch ein zweites Mal lesen....
Hallo,
ist die Garantie oder Gewährleistung an einen bestimmten Max. Kilometerstand gebunden???
Würde mich mal interessieren.
mfg.
bauto
Hallo an Alle,
Neuigkeiten von der "Front". Mein Mißtrauen gegenüber Autohäuser hat sich schlagartig verändert....und wäre es immer so, könnte man sich solche Threads wie diesen hier durchaus sparen.
Mein Autoverkäufer hatte sofort Verständnis für meine Lage und ohne großes "TamTam" eine Kostenübernahme zugesichert! Er mußte sich zwar noch mit seinem Boss austauschen...aber auch er gab grünes Licht.
Manch einer mag jetzt zwar denken "war ja klar...was soll der auch sonst machen". Aber ich hatte da wirklich meine Zweifel. Der Mann konnte sich auch noch an mich und meine Frau erinnern...sogar an die Bremsen! *bin sprachlos*
Das Gespräch verlief so reibungslos und unkompliziert....*wow*. Das ist ein wirklich klasse Laden und bestens zu Empfehlen. Und weil ich so begeistert von diesem Opel-Händler bin mach ich jetzt auch mal etwas Werbung. Also, wer auf der Suche nach einem Opel-Händler ist und Wert auf Auswahl, Preise, Freundlichkeit legt. Wer unkomplizierte Abwicklungen schätzt und nettes Personal mit Sachverstand bevorzugt....dem kann ich nur das Opel Autohaus Hübner in Kaiserslautern empfehlen und dort Herrn Haller :daumenhoch:
@bauto
Damit dürfte deine Frage auch beantwortet sein 🙂
grüsse
Zerbrösel