Ein reifen größer als die anderen
Hallo liebe MT'ler,
mir ist letzte Woche was blödes passiert, war unterwegs auf der Autobahn dabei ist mir mein vorderer rechte Reifen "platt gegangen"..
habs dann geschafft den mit ach und krach und ein wenig hilfe zu wechseln ;-)
Konnte dann umdrehen und wieder nachhause fahren (war noch nich soweit zum glück), er fährt Problemlos (bin aber nicht über 80/90KM/H) gefahren.
Die Sache ist folgende, alle Reifen sind M+S, also meine Standardreifen als auch der neue was ja schonmal erfreulich ist, das Problem ist meine noramale bereifung ist 165/ irgendwas und der ersatzreifen ist 175/ xx, hoffe die zweitzahlen sind egal, hab wirklich keine Ahnung von Reifen ;-). Fragt mich bitte nicht wieso mein ersatzrad größer ist als die anderen, hab das Auto inkl. ersatzrad damals so von meinen Eltern gekauft bekommen.
So nun habe ich vorne Rechts eben 10CM mehr umfang?, wie gesagt bisher fährt er Problemlos aber wielang kann ich so durch die gegend fahren? Soweit ich hier gelesen habe über die Sufu, ist es sogar verboten unterschiedliche reifen drauf zu haben :/.
Meinen neuen kann ich wohl so 3-4 Wochen abholen, würde mir ungern jetzt noch Geld für einen neuen Reifen aus der Tasche leiern müssen.
Ich bin absoluter wenig fahrer vielleicht so 10KM / Wochentag zur Arbeit hin und zurück.
Meint ihr ich kann den noch solang der neue noch nicht da ist so weiter fahren? Was würde mir bei einer Kontrolle blühen?
Vielen dank schonmal fürs lesen.
Beste Antwort im Thema
Hi,
die zweite Zahl ist leider absolut relevant. Sie gibt nämlich das Verhältnis der Höhe der Reifenflanke bezogen auf die Breite des Reifens an. Unterschiedliche Reifengrößen eines Autos haben trotz unterschiedlicher Bezeichnungen in etwa den selben Abrollumfang (innerhalb gewisser Toleranzgrenzen). Ein Reifen in 165/80 R13 hat eine Umfang von 180,6 cm, ein 175/70 R14 hat 182,6 cm, die Tachoabweichung ist also minimal. Die unterschiedlichen Reifenbreiten und Gummimischungen haben aber negativen Einfluß auf das Fahr- und Bremsverhalten.
Es ist, außer im Pannenfall (Ersatzrad, Notrad), nicht gestattet, mit einem abweichenden Reifen und drei anderen herumzufahren.
Grüße: zinnenberg
90 Antworten
Nein, die hab ich gegrüßt weil ich sie doch kurz vorher in meinem Post gesprengt hab! Praktisch als Entschuldigung! 🙂
Aber auch du darfst dich gegrüßt fühlen! Is doch alles wunderbar, stell dir vor wir hätten alle die gleiche Meinung - wir wären China! 😁
Schönes Wochenende wünsch ich, und unfallfreie Fahrt! 😉
Zitat:
Original geschrieben von OhLord
P.S.: Grüße nach Hessen!
Danke! 😁
Gern! 😁
😛 (Klappt doch!) 😛
Zitat:
Aber auch du darfst dich gegrüßt fühlen! Is doch alles wunderbar, stell dir vor wir hätten alle die gleiche Meinung - wir wären China!
Schönes Wochenende wünsch ich, und unfallfreie Fahrt!
Da gibts nichts mehr hinzuzufügen. Bei den Hessen stand ich wohl auf der Leitung... 😁
@OhLord
ist der grüne Italiener dir? Falls ja, kann ich dich mal privat anpingen wegen ein paar Fragen?
ghm
Ähnliche Themen
hay ich hate mal 2vor 205/45/17 und hi2 215/40/17 ohne problim ??
Zitat:
Original geschrieben von haman
hay ich hate mal 2vor 205/45/17 und hi2 215/40/17 ohne problim ??
Häh ?
Übrigens das Thema ist ein Jahr in der Versenkung gewesen.
Zitat:
Original geschrieben von Siggi1803
Häh ?Zitat:
Original geschrieben von haman
hay ich hate mal 2vor 205/45/17 und hi2 215/40/17 ohne problim ??Übrigens das Thema ist ein Jahr in der Versenkung gewesen.
ja aber will ich wiessen ob das geht ?
Ich wollte mir auf meinem Auto andere Felgen und Reifen aufziehen lassen.
Dazu wollte ich dann 195/50 r15 reifen nehmen statt der bisherigen 195/55 r15.
Laut ABE ist diese Kombination auch möglich mit Tüv abnahme usw.
Allerdings ist mein ersatzrad mit einem 195/55 er reifen ausgestattet und zusätzlich noch auf der Werksalufelge.
Wenn ich jetzt eine panne haben sollte kann man dann dieses Ersatzrad für eine kurze zeit aufziehen oder ist der unterschied schon zu groß und somit unzulässig.
Und auch wenn ich für die neuen felgen 195/55 nehmen würde. Wie sieht es dann mit unterschiedlich breiten felgen aus. Die wersalus sind 5,5 zoll und die neuen 7 zoll. Wenn ich das richtig gelesen habe macht das ja auch einen kleinen unterschied in der reifenhöhe. Oder sind diese unterschiede eher nur optisch und der abrollumfang ändert sich nur minimal bei gleicher reifengröße aber unterschiedlichen felgenbreiten?
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Ersatzrad in anderer größe und mit anderer Felge erlaubt?' überführt.]
Das Ersatzrad darf eine andere Grösse haben, als der Rest der Bereifung, es muss noch nicht einmal die Rad-Reifengrösse haben, die in den Fahrzeugpapieren steht, es muss nur passen, also auf die Radnabe und eben über die Bremsscheiben und-oder Trommeln und darf halt nicht schleifen.
Allerdings darf es dann eben auch nur als Notrad benutzt werden.
Das heisst im Bedarfsfalle eines Platten, oder sonst einem Rad-Reifenschaden darf dies montiert werden und zur Werkstatt gefahren werden....direkt.... nicht erst noch zwei Wochen einkaufen und sonstiges.
Es ist in diesem Falle das gleiche wie die Noträder von VW z.B.
Ein Vollwertiges Ersatzrad hat natürlich den Vorteil, dass im Schadensfalle dieses montiert wird und das wars, hier sollte man aber evtl. sich drum bemühen dieses mit in die Rädertauschgeschichte ein zu bringen, sonst ist dieses irgendwann halt auch uralt mit vollem Profiel und die anderen sind runtergefahren, dann macht es auch keinen Sinn mehr.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Ersatzrad in anderer größe und mit anderer Felge erlaubt?' überführt.]
bei einem allrad solltest du auf dem kürzesten weg zur werkstatt, manche vertragen nicht mal unterschiedliche profiltiefenen, wegen dem unterschiedlichen reifenumfang.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Ersatzrad in anderer größe und mit anderer Felge erlaubt?' überführt.]
Zitat:
Original geschrieben von catman 1
Ein Vollwertiges Ersatzrad hat natürlich den Vorteil, dass im Schadensfalle dieses montiert wird und das wars, hier sollte man aber evtl. sich drum bemühen dieses mit in die Rädertauschgeschichte ein zu bringen, sonst ist dieses irgendwann halt auch uralt mit vollem Profiel und die anderen sind runtergefahren, dann macht es auch keinen Sinn mehr.
Wie willst Du ein einzelnes Rad da sinnvoll einbringen? Reifen sollten immer achsweise gehandhabt werden. Man sollte nicht auf der rechten Seite das Ersatzrad montieren und links den normalen Reifen weiterfahren.
Ich finde es ohnehin nicht sinnvoll, deswegen Faxen zu machen. Das Ersatzrad braucht man extrem selten - ich in über 10 Jahren noch nie. Da soll es ruhig alt sein, und wenn ich es doch mal brauche, dann ist es eben ein Notrad, das mich zur Werkstatt bringt und dann wieder im Kofferraum verschwindet. Wegen eines so selten und kurz genutzten Reifens Aufwand zu betreiben, diesen mit Gewalt in den normalen Reifenwechselprozess integrieren und regelmäßig erneuern finde ich Unfug.
Ich bin normalerweise auch nicht dafür, Reifen zu fahren, deren Gummi 10 Jahre und älter ist, aber als Notrad vorsichtig bis in die Werkstatt sehe ich da kein Problem, zumal das Profil ja nicht nur gut, sondern sogar noch fabrikneu ist (woran sich nie etwas ändern wird).
Mein Auto wurde werksseitig auf 225/45er-Reifen geliefert. Meine Winterreifen sind 195/65. Das Ersatzrad ist 205/55. Macht also VW selber auch so.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Ersatzrad in anderer größe und mit anderer Felge erlaubt?' überführt.]
wie ist das denn wenn ich 19" fahre und einen platten hab. Brauch ich da auch ein 19" Ersatzrad? Oder geht auch ein 17"er auf einer Achse?
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Ersatzrad in anderer größe und mit anderer Felge erlaubt?' überführt.]
Da würde auch n 15" gehen wenn er über die Bremse passt. Trotz unterschiedlichr Größe ist der Abrollumfang (Weg einer Radumdrehung) nahezu identisch, wenn man sich an die Herstellervorgaben hält.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Ersatzrad in anderer größe und mit anderer Felge erlaubt?' überführt.]
Der abrollumfang sollte halt gleich sein, also das Rad sollte zum Auto passen.
Notfalls zuerst das Ersatzrad an die nicht angeriebene Achse montieren und dann das demontierte passende Rad auf die Antriebsachse mit dem Plattfus.
So wird zumindest das Differential geschont.
Kommt auch auf die Situation an, auf der AB würde ich schauen, das ich aus dem Gefahrenbereich komme....
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Ersatzrad in anderer größe und mit anderer Felge erlaubt?' überführt.]
Ihr habt mich ERFOLGREICH VERWIRRT:
Nach mehr als einer Stunde suche in den Foren, formuliere ich mein Problem:
Habe einen VW GOLF VII Sportsvan TSI AUV
Sommerreifen: 225/45/R17 = Abrollumfang: 192,9 cm
Winterreifen: 205/55/R16 = Abrollumfang: 192,1 cm
Möchte mir anstatt Pannenset ein Notrad nachrüsten und es wird auf e-b*y und Co ein 125/70/R16 angeboten (Abrollumfang 176,7 cm)
Funktioniert das und ist das grundsätzlich erlaubt?
Bitte KEINE Diskussion über Fahrkomfort etc. Ein Notrad ist nur für die NOT, damit ich nicht liegenbleibe, sondern langsam weiterfahren kann und bei der nachhaltigen Problembehebung ein Wenig Flexibilität habe.
Darf man mit dem Notrad WIRKLICH einen Unterschied im Abrollumfang von -8,5% haben und in der Bodenfreiheit von -2,65cm ??
Bitte um Antworten von wirklich Wissenden.
Vielen Dank