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Ein Haftpflichtschaden wird nun ein Vollkaskoschaden, für Ratschläge bin ich dankbar

Themenstarteram 13. November 2023 um 15:16

Hallo leute,

bin neu hier im Forum und habe folgendes anliegen:

Hatte ein BMW X3m40i als leasing Fahrzeug. Juli 2021 ist mir ein LKW hinten recht reingefahren.

Darauf hin meinte der LKW fahrer das ich in seine Spur eingeschert hätte. Naja das ding ging halt vor gericht und es kams wie es kommen sollte. Jeder zahlt seinen eigenen schaden.

Das Urteil kam vor 2 Tagen. Das Leasingfahrzeug wurde einem monat nach dem schaden schon bei BMW repariert, der schaden beträgt 11600€. Da wir vor gericht waren, kann die Vollkasko ja nur eintretten nach urteilsverkündung. Also fals mein Schaden niocht von der gegenpartei begleicht wird wird sie normalerweise ja von der VK begleicht. Der Leasingvetrag ist seit 3 Monaten zuende und das Fahrzeug ist schon zurück gegeben. Wenn ich jetzt nach dieser urteilsverkündung zur Vollkasko gehe und denen die Rechnung der Reperatur gebe müssten Sie es doch normalerweise bezahlen oder liege ich da falsch?

Bitte um schnelle hilfreiche antworten

MFG

Keskin

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9 Antworten

Da der Schaden bereits der Haftpflichtversicherung gemeldet wurde, sehe ich keinen Hinderungsgrund

Das sollte aber auch der Anwalt wissen, der Dich im Prozess vertreten hat.

Der soll auch das mit dem "Quotenvorrecht" klären.

Themenstarteram 13. November 2023 um 15:28

Zitat:

@germania47 schrieb am 13. November 2023 um 16:22:53 Uhr:

Da der Schaden bereits der Haftpflichtversicherung gemeldet wurde, sehe ich keinen Hinderungsgrund

Das sollte aber auch der Anwalt wissen, der Dich im Prozess vertreten hat.

Der soll auch das mit dem "Quotenvorrecht" klären.

das war folgendermaßen, die ersten 6-7 Monate hat mich mein eigener Anwalt vertrettet, aber danach hatte der Anwaltsgruppe von BMW-Kohl den Fall übernommen bis zur Urteilsverkündung. Also bis zum ende vor 2-3 Tagen. Und mit den Anwälten von BMW wurde das Thema eigentlich nicht beprochen aber die haben ja auch mit der VK Versicherung Krawag nichts am hut soweit ich weiß.

Zitat:

@CezaKeskin06 schrieb am 13. November 2023 um 16:16:16 Uhr:

Wenn ich jetzt nach dieser urteilsverkündung zur Vollkasko gehe und denen die Rechnung der Reperatur gebe müssten Sie es doch normalerweise bezahlen oder liege ich da falsch?

Ich hoffe doch dass du den Sachverhalt und den Schaden schon bei deiner Kasko gemeldet hast. Guck mal unter dem Kapitel Obliegenheitspflichten im Schadenfall in deinen AKB.

Wertstattbindung? Hoffentlich nicht ...

Dann zahlt die Kasko die grundlegende Reparatur, aber - je nach Vertrag - i.d.R. aber so Dinge wie Wertminderung oder Leihwagen nicht.

Er hat es doch seiner Versicherung gemeldet. Das die dann evtl keine VK Schadenakte angelegt haben, ist deren Problem.

Ein Leasingvertrag mit Werkstattbindung wird bei welcher Gesellschaft angeboten?

ich habe das Thema mal umbenannt.

Wer hat denn im September 21 die 11600€ bezahlt? Niemand? Kann ich mir kaum vorstellen...............

Zitat:

@germania47 schrieb am 13. November 2023 um 18:47:38 Uhr:

Er hat es doch seiner Versicherung gemeldet. Das die dann evtl keine VK Schadenakte angelegt haben, ist deren Problem.

Ein Leasingvertrag mit Werkstattbindung wird bei welcher Gesellschaft angeboten?

Ich finde den Satz nicht, dass er seine eigene Versicherung direkt nach dem Unfall informiert haben soll.

Ein Leasingvertrag mit Werkstattbindung wird bei welcher Gesellschaft angeboten?

Wie meinst Du das?

- bei welcher Leasinggesellschaft

- bei welche Versicherungsgesellschaft

Logischerweise Versicherung.

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