Eigenverschulden nachweisbar?
Hallo, ich habe einen 4 Jahre alten Ceed mit 120 PS und 87.000 km. In der letzten Woche wurde ein Motorschaden festgestellt. Die Warnlampe hat nicht geleuchtet und es war kein zu niedriger Ölstand. Wagen wurde vom ADAC direkt zum KIA-Händler geschleppt. Und jetzt stellt sich der Händler quer. Ich hätte mich wohl offensichtlich öfters mal verschalten, was zu überhohen Drehzahlen geführt hat - was garantiert nicht der Fall war. Somit Eigenverschulden und 7-Jahres-Garantie weg. Auf meine Frage, wie er auf diese Idee kommt, sagte er mir, dass man das wohl aus der „Elektronik auslesen konnte“. Evtl. hätte auch das Getriebe was abbekommen. Ich habe gleich über meine Rechtsschutzversicherung einen Anwalt eingeschaltet. Kann man solche Vorgänge wirklich aus der Elektronik auslesen? Wie wird Eigenverschulden seitens des Herstellers nachgewiesen? Danke und Viele Grüße
9 Antworten
Man kann zwar Vieles auslesen, aber ob man genau das was Du beschreibst auslesen kann, halte ich für eine Lüge.
Durchdrehen Räder bei Glatteis in Verbindung mit hochschnellender Drehzahl, führt auch nicht zu Motordefekten.
In deinem Fall muss dann schon beim Schalten vom 4. in den 5. Gang bei Vollast und max Drehzahl, anstatt in den 5. In den 3. Gang geschaltet worden sein, sodass die Drehzahl so hochschnellt, der Ölfilm abreisst und dadurch die Kolben klemmen.
Man kann selbstverständlich die maximal erreichte Drehzahl aus dem Steuergerät auslesen.
Was geht in den Köpfen von solchen "Händlern" nur vor?
Prinzipiell lässt sich sicher vieles speichern und auslesen. Ich komme zwar nicht aus dem KFZ-Bereich, sondern der Industrie/Metalldetektoren. Aber bei uns kann man wirklich jede Änderung der Einstellungen, jeden Neustart, jegliche Fehlermeldung und Bedienvorgänge auslesen. Zumindest für eine beschränkte Zeit, bis der Speicher überläuft und die ältesten Werte löscht. Aber Text benötigt nicht viel Platz und Speicher kostet nichts mehr.
So viel grundsätzlich zu technischen Möglichkeiten, was Kia da genau möglich macht, weiß wohl nur der Hersteller selbst.
Überdrehen kann man aber grundsätzlich moderne Motoren nur noch mit dem schon von 'Stef-Renntechnik' beschriebenen Verschalten in einen zu niedrigen Gang. Alles andere ist da softwareseitig blockiert, bzw. wird entsprechend begrenzt. Da solltest Du schon wissen, ob Dir das häufig passiert ist, das scheint ja nicht so zu sein.
Lass Dir doch mal von der Werkstatt einfach mal einen Ausdruck der betreffenden Meldungen geben. Du kannst ja gleich damit drohen, dass -falls sie das verweigern- Du das vom Anwalt per Beschluss ohnehin erwirken lassen wirst. Mal sehen, ob sie dann schon ins Schlingern kommen.
Ich würde an Deiner Stelle auch mal Kia anschreiben, wie sie zu dieser Aussage stehen und selbstverständlich auch einen Anwalt nutzen, denn das hört sich ja schon ein wenig nach einem Herausreden der Werkstatt an.
Garantiefälle können bei jeder KIA-Vertragswerkstatt geltend gemacht werden. Auch wenn der Wagen offenbar nicht fahrbereit ist, würde ich in diesem Fall einen Werkstattwechsel und die Verbringung in Betracht ziehen.
Die Ablehnung des Garantiefalls wird Kia in irgend einer Art schriftlich mitteilen müssen. Der Hersteller ist Garantiegeber, nicht der Händler!
Je nach Aussage kann man dann überlegen ob und wie man reagiert.
Die mündliche Aussage eines Händlers, der auf Garantiearbeiten offenbar weniger Lust hat, ist nichts wert.
https://www.verbraucherzentrale.de/.../...wichtigsten-punkte-11390?...Zitat:
@Thinky123 schrieb am 22. August 2023 um 20:26:00 Uhr:
Die Ablehnung des Garantiefalls wird Kia in irgend einer Art schriftlich mitteilen müssen. Der Hersteller ist Garantiegeber, nicht der Händler!
Je nach Aussage kann man dann überlegen ob und wie man reagiert.
Die mündliche Aussage eines Händlers, der auf Garantiearbeiten offenbar weniger Lust hat, ist nichts wert.
"Nach dem Kauf einer Ware muss der Händler zwei Jahre dafür gerade stehen, dass er Ihnen diese mangelfrei übergeben hat. Für die Behebung von Mängeln ist der Verkäufer verantwortlich, nicht der Hersteller. Reklamationen sind auch möglich, wenn Händler einen Umtausch ausschließen."
Keine Ahnung in wie weit das auf den Fall hier zutrifft.
Hier allerdings aus einem anderen Beitrag -> Anders sieht es bei der Herstellergarantie aus. Wenn der Kunde sich auf eine Herstellergarantie beruft, muss er die Sache auch mit dem Hersteller klären.
Von daher keine Ahnung, ist nur zur Info. Bin ja kein Rechtsexperte.
Habe aktuell auch ein Streitthema bezüglich Glasdachgeräuschen, die vom Händler nach fünf Reparaturversuchen als normal abgetan werden und aufgrund dass es normal sei, meinen Rücktrittswunsch abgelehnt haben.
Mir wurde aber nicht gesagt, ob der Händler es als normal einstuft oder der Hersteller selbst.
Kia Deutschland sagt, die können nichts machen außer höflich mit dem Händler telefonieren.
Der Händler hat wohl immer einen Außendienstler von Kia als Ansprechpartner, sowie der Händler kann sich an die Kia Technikabteilung wenden, aber nur der Händler, Kia Kundenbetreuung selbst nicht.
Finde, dass man hier als Kunde alleine dasteht, wenn ein Garantiefall vom Händler abgelehnt wird. Wie viele andere Händler soll man denn anfahren, um einen Garantiefall zu klären.
Mein Tipp, mal Rücksprache mit der Kia Kundenbetreuung halten und schauen, was die sagen.
Der Ceed von sepp007 ist 4 Jahre alt, Gewährleistung wäre nur dann noch ein Thema, wenn er den Wagen vor kurzem gebraucht gekauft hat. Hat er das Auto länger als 2 Jahre bleibt nur die Herstellergarantie 🙁
Zitat:
@Thutmosina schrieb am 23. August 2023 um 08:18:36 Uhr:
Hier allerdings aus einem anderen Beitrag -> Anders sieht es bei der Herstellergarantie aus. Wenn der Kunde sich auf eine Herstellergarantie beruft, muss er die Sache auch mit dem Hersteller klären.
Es geht hier nicht um die Gewährleistung, sondern um die Herstellergarantie. Allerdings ist es dennoch nicht so wie du denkst. Kia fungiert als Kostenträger und ein Stück weit als Kontrollinstanz, delegiert den Kundenkontakt und die Reparatur weitgehend an die Werkstätten. Die Einschätzung liegt also zuerst bei der Werkstatt. Da Kia für Garantiereparaturen weniger zahlt, haben (unseriöse) Händler kein Interesse an Garantieleistungen.
Man kann dann den Kontakt zu Kia suchen und hoffen, dass die was tun - allerdings würde ich da nichts erwarten. Die schauen sich den Wagen vor Ort nicht an. Aus eigener Erfahrung kann ich nur sagen, dass es hilfreich ist einfach (in dem Fall leider nicht so einfach) zu einer besseren Werkstatt zu fahren (die dann in Folge meinen Wagen zum Service bekommen und so ihr Geld verdienen).