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Eigenschadendeckung

Themenstarteram 26. Juli 2023 um 10:10

Kollege ist gegen das eigene Garagentor gefahren.

Wir diskutieren hier jetzt gerade darüber, ob er Eigenschadendeckung haben könnte oder nicht.

Er hat das Auto nur Teilkasko versichert.

Dass der Schaden am Auto nicht bezahlt wird, ist klar.

Aber wie sieht es mit der Garage selber aus?

Ist die Eigenschadendeckung immer nur in der Vollkasko mit dabei?

Oder gibts das bei manchen Versicherungen auch im Rahmen der Haftpflicht oder Teilkasko?

11 Antworten

Wie hoch ist denn der Garagentorschaden?

Das könnte in der Gebäudeversicherung des Grundstücks abgedeckt sein. In aktuellen Tarifen ist dort die Eigenschädigung durch Anprall mit eigenem Fahrzeug oft dabei.

Eine Eigenschadendeckung in der Pkw-Haftpflicht wäre denkbar. Da muss der Kollege mal seine Tarifbestimmungen und die AKB seiner HP durchgehen.

In der Gebäudeversicherung kann der Anprall von Fahrzeugen mitversichert sein, ausgeschlossen sind aber meistens das eigene Fahrzeug.

Kenne die Eigenschaftenabdeckung nur im Rahmen der VK, ob dies eine Versicherung in der HP mit absichert halte ich für unwahrscheinlich.

Kenne aber nicht alle AKB'S

Themenstarteram 26. Juli 2023 um 11:01

Bei mir selber ist die glaube ich in der Vollkasko mit dabei.

Aber wenn ich mir den Text von der AdmiralDirekt so anschaue, dann ist die bei denen automatisch in der Haftpflicht mit dabei, wenn man den Komforttarif wähl?

https://www.admiraldirekt.de/.../kfz-haftpflicht-eigenschaden.xhtml

Der Kollege sollte schauen, wie sein Tarif heißt und wann der Vertrag begann und sich dann die entsprechenden AKB durchlesen.

Themenstarteram 26. Juli 2023 um 16:37

Das würde meine Frage nicht beantworten, die lautet, ob es auch Versicherungen gibt, bei denen man auch schon bei nur Haftpflicht oder Teilkasko die Eigenschadendeckung mit dabei hat?

Der Schaden am Tor sollte als Eigenschaden beim Kumpel verbleiben. Die Eigenschadendeckung ist m.W.n. nur für weitere auf den Halter zugelassene Fahrzeuge da.

Der Hinweis mit der Gebäudeversicherung war hier nicht verkehrt. Manche decken da auch Kfz-Anprall ab. Einfach bei der Versicherung nachfragen.

Ein Fall für die KH ist es nicht. Man kann nicht gegen seine eigene KH Ansprüche stellen.

Zitat:

@AlexanderBrunner schrieb am 26. Juli 2023 um 18:37:39 Uhr:

Das würde meine Frage nicht beantworten, die lautet, ob es auch Versicherungen gibt, bei denen man auch schon bei nur Haftpflicht oder Teilkasko die Eigenschadendeckung mit dabei hat?

Die Abdeckung des Eigenschadens ist eine Leistungserweiterung der Haftpflicht.

Dann teile doch mit bei welchen Versicherungen dies eine Leistungserweiterung in der HP ist. z.B. Admiral direkt

Zitat:

@celica1992 schrieb am 28. Juli 2023 um 06:09:05 Uhr:

Dann teile doch mit bei welchen Versicherungen dies eine Leistungserweiterung in der HP ist. z.B. Admiral direkt

Bei jeder Versicherung die es anbietet.

Aktueller Tarif Komfort und Premium bei Allianz:

"Eigenschäden

Die Haftpflichtversicherung versichert nur Schäden, die Sie anderen zufügen. Schäden am eigenen Fahrzeug können nur über die Voll- oder Teilkaskoversicherung abgesichert werden. Auch Sachschäden, die Sie mit Ihrem versicherten Fahrzeug an Ihrem Eigentum verursachen (z. B. am Zweitwagen, Garagentor oder an der Hauswand), sind im Normalfall nicht versichert. Bei der Allianz sind diese sogenannten Eigenschäden jedoch bis zur genannten Summe mitversichert. Die Selbstbeteiligung für solche Schäden beträgt 500 Euro je Schadenereignis."

Komfort 50.000€ Premium 100.000€

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