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Eigenimport aus Schweden

Volvo
Themenstarteram 13. März 2017 um 16:26

Hallo an alle,

ich möchte gerne meinen neuen Volvo in Schweden kaufen und dann nach Deutschland fahren und importieren.

Allerdings stellt sich die Frage wie der Import am möglich ist. Ich sehe derzeit das Problem der Überführung darin, dass man für das schwedische Export-Kennzeichen keine Versicherung in Deutschland findet. Oder hat jemand schon eine gefunden?

Als Alternative hatte ich hier gelesen, dass man das Fahrzeug in Deutschland normal anmeldet und die Einfuhrsteuern zahlt mit den zugeschickten Fahrzeugdokumenten vom schwedischen Händler und dem Kaufvertrag. Dann nimmt man die deutschen Nummernschilder und kann das Auto von Schweden mit nach Deutschland nehmen. Allerdings steht auf den Seiten der Behörde, dass das Fahrzeug in Deutschland vorgeführt werden muss.

Hat jemand schon Erfahrung und kann erklären wie der Ablauf sicher funktioniert?

Viele Grüße

Martin

Beste Antwort im Thema

Hallo, ich schreibe Euch jetzt meine gesammelten Erfahrungen ...

Es war ein Toyota-Neuwagen, Dezember 2015. Die Marke dürfte beim Import-Procedere ja keine Rolle spielen. Meine Voraussetzung ist, dass meine Frau Schwedin ist, ich die Sprache auch kann, wir dort ein Ferienhaus und Verwandtschaft etc. haben. Der Eigenimport hat sich für mich gerechnet, die Ersparnis war bei ca. 3.000 €.

Verkäufer:

Es muss ein Verkäufer gefunden werden der zum Verkauf für Export bereit ist. Für den Verkäufer ist es ein Mehraufwand und auch etwas Risiko. Unser Verkäufer kennt meinen Schwager und er bestand darauf, dass meine Frau den Kaufvertrag abschloss. Sie hat natürlich eine schwedische Person-Nummer, was dort eine Rolle spielt. Die MwSt. fällt in dem Land an wo die erste Zulassung erfolgt. Dennoch war es irgendwie so, dass beim Verkäufer zunächst die schwedische MwSt. anstand, unser Verkäufer hat die vorgestreckt und den Betrag vom Staat zurückerhalten als er die Bestätigung von meiner MwSt.-Bezahlung in Deutschland hatte. Bei uns war es aber ein kleiner Händler (Toyota-Vertretung), der das zum ersten mal machte. Kann woanders natürlich anders sein.

Überführung:

Das ist wirklich kompliziert. Es ist möglich, mit der Kopie (Mail) der Fahrzeugpapiere und COC-Papier eine deutsche Kurzzeitzulassung über 5 Tage zu bekommen. Versicherung besteht über die eVB-Nummer vom deutschen Versicherer. Aber: es steht eindeutig geschrieben, dass nur Export ins Ausland mit dieser Nummer zulässig ist, nicht zum Import. Es gibt eine schwedische Kurzzeitzulassung. Die ist etwas aufwändiger zu bekommen, zumindest dauert es eine Woche Bearbeitungszeit. Dort ist eindeutig geregelt, dass die Bestätigung von einem deutschen Versicherer vorliegen muss. Ich habe dies bei vier deutschen Versicherern angefragt, die haben es alle verweigert, eine ausländische Kurzzeitzulassung zu versichern (WGV, Axa, Signal-Iduna, Gerling). Ich habe es auch damit versucht, der Behörde die deutsche Bestätigung zu schicken (eVB-Nummer), dann kam die Rückfrage, dass sie eine Bestätigung mit expliziter Benennung der schwedischen Kurzzeitzulassung erwarten. Das ging also nicht. So habe ich es gelöst: Ich habe die deutsche Kurzzeitzulassung und Nummernschilder für die Fahrt von der Fähre bis nach Hause besorgt, das ist auch zulässig. Dann ging es noch um die 150 km zur Fähre. Dafür wäre der Hänger-Transport möglich gewesen. Unser freundlicher Händler hat mir aber ein Probefahrt-Kennzeichen ausgeliehen und mit dem bin ich zur Fähre gefahren. Das war reines Entgegenkommen. Wir sind 5 Tage später wieder nach Schweden gefahren, da habe ich das Kennzeichen zurückgegeben.

Deutsche Zulassung:

Das Problem fing in Schweden an. Dem Verkäufer habe ich immer wieder gesagt „… Du darfst das Auto auf keinen Fall zulassen, weil dort wo die Erstzulassung erfolgt fällt die MwSt. an …“ (Deutschland 19 %, Schweden wären 25 %). Die Schweden haben ein anderes System mit den Nummernschildern, jedes Auto hat ein festes Nummernschild. Bei Toyota war es so, dass das schwedische Kennzeichen bei Ankunft des Wagens beim Importeur in Stockholm schon zugeordnet wurde, hier wurde der Verkäufer (Autohaus) eingetragen. Als das Auto zum Händler kam hatte es also das schwedische Kennzeichen schon. Nach schwedischem Verständnis ist das nur eine Vorregistrierung. Aber im internationalen System, auf das auch die deutsche Zulassungsstelle zugreift, taucht dieser Eintrag nach deutschem Verständnis als Tageszulassung auf. In dem zuerst ausgefertigten deutschen Brief (von deutscher Zulassungsstelle ausgestellt) war ich also als Zweitbesitzer drin. Das war mit einem Schreiben an die Zulassungsstelle zu klären, die aber über eine Behörde in Berlin die Sache mit Schweden klären mussten. Der Eintrag im Brief wurde dann richtiggestellt.

Bei der Zulassung wurde am Fahrzeug die Übereinstimmung der Fahrgestellnummer kontrolliert. Die Zulassung von einem importierten Fahrzeug ist nur mit Vorstellung des Fahrzeugs möglich. Für die Zulassung ist das COC-Papier erforderlich, das bekommt der Verkäufer vom Importeur (bestätigt Übereinstimmung der technischen Voraussetzungen innerhalb der EU).

Bezahlung und MwSt.:

Ich habe in Schweden den Netto-Betrag bezahlt. Die deutsche MwSt. musste ich dann beim Finanzamt begleichen. Das Finanzamt bekommt auch von der Zulassungsstelle eine Information über den Import eines Neufahrzeugs.

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Es gibt Straßenverkehrsämter die auf eine Vorführung des Wagens bestehen. Andere wiederum wohl nicht, also würde ich mal bei "deinem" Amt nachfragen wie die das aktuell handhaben, egal was bei denen im Internet steht.

Ein Kollege hier aus Gelsenkirchen musste wohl extra den Wagen per Hänger aus Schweden kommen lassen, weil das Amt in GE auf die Vorführung bestanden hatte. Also bleibt wohl ein Restrisiko...

Kurzzeitkennzeichen werden inzwischen im Ausland (teilweise) anerkannt, einige schreiben in der EU, der ADAC drückt sich da unklar mit Verweis auf eine EU-Änderung 2015 aus. Allerdings wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Abholung eines Fahrzeugs aus dem Ausland damit eine "unzulässige Fernzulassung" ist. :eek:

Allerdings scheint die wohl oft zu funktionieren - mein RRS wurde mit luxemburgischen Kennzeichen nach Rumänien überführt).

Ich würde a) mit dem Straßenverkehrsamt telefonieren, ob eine Zulassung ohne Fahrzeug möglich ist. Wenn ja, welche Unterlagen die benötigen.

b) Mit dem ADAC telefonieren, sofern du Mitglied bist - kostenfreie Rechtsberatung nutzen.

Schönen Gruß

Jürgen

Ich habe im Dez 2015 ein Neufahrzeug aus S importiert. Schwedisches Kurzkennzeichen geht nicht wg. VS, wie geschrieben. Deutsches Kurzkennzeichen geht nicht im Ausland bei Import --> Du musst es lösen, wie Du das Auto bis zur Fähre kriegst. Ich hatte das gelöst und auf der Fähre die deutschen Kurzzeitkennzeichen montiert. Die konnte ich vorher mit Kopie der Fahrzeugpapiere bekommen. Bei der richtigen Zulassung wurde die Fahrgestellnummer kontrolliert, geht also nur mit Fahrzeug. Schwierig war noch der Eintrag als Erstbesitzer, da die Schweden für jedes Neufahrzeug eine Zuordnung des Nummernschildes machen, da das auf den Händler geht entstand daraus eine Tageszulassung. Das wurde korrigiert, war aber etwas kompliziert ... Es war schon aufwändig, ging eigentlich nur da meine Frau Schwedin ist und wir auch etwas Glück hatten mit einem sehr zuvorkommenden Verkäufer ...

Darf man fragen, was man an Differenz zum Deutschen Listenpreis vor Ort in Schweden nur bezahlen muss?

Der Preis hängt von den Angeboten und aktuellem Wechselkurs ab. Kann schon günstiger sein, war vor ein pasr Jahren sehr interessant. Die Volvo-Preise die ich im Dezember gesehen habe fand ich aber vergleichbar hoch wie bei uns. Ausnahme war ein wenig ausgestatter S60 Benziner für umgerechnet 28.000 €, das fand ich interessant. Wenn Erstzulassung in D spart man noch die MwSt.-Differenz, 25 zu 19%. Die Zahlungsabwicklung ist aber zu lösen. In S gibt es so viel ich weiß bei Neuwagen keine Überführungskosten, das sind auch ein pasr Euro.

Themenstarteram 14. März 2017 um 6:59

Das heißt ich sollte es in der Reihenfolge versuchen:

1. Bei lokaler Zulassungsstelle fragen, ob das Fahrzeug vorzuführen ist.

2. Händler fragen, ob er es aufs Autohaus zulässt. Dann ein deutsches Überführungsnummernschild dabei haben und auf der Fähre montieren.

3. Überführung durch eine Spedition durchführen.

Ich hatte noch das gelesen ( http://www.motor-talk.de/forum/eigenimport-aus-schweden-t2116774.html ) gelesen. Im letzten Beitrag auf der ersten Seite steht, dass man sich eine deutsche Versicherung holt und sich von dieser einen Versicherungsnachweis holt. Diesen gibt man dann bei der schwedischen Behörde für ein Kurzzeitkennzeichen ab. Geht das so einfach? Die Versicherung will das Auto ja nicht sehen. Die Frage ist nur ob die Versicherung dann für eine Unfall haften würde wenn es wirklich dazu kommt.

@digidoctor Der Preisunterscheid ist 37.000€ zum Listenpreis in D von 57.000€. Derzeit geht Volvo auch nicht sehr stark runter beim Listenpreis. 35% sind jedenfalls aussichtslos.

Du hast ein paar Punkte falsch verstanden. Ich kann heute Abend ausführlich antworten. Hier mit dem Smartphone dauert es zu lange.

Vielleicht nicht 100% vergleichbar, aber 2011 habe ich meinen V70 im Werk abgeholt. Das Auto war mit Exportkennzeichen für 12 Monate zugelassen und ein schwedische Versicherung für 14 Tage war inkludiert. Danach bin ich noch 6 Monate mit den schwedischen Kennzeichen und einer deutschen Versicherung rumgefahren.

Johan

Themenstarteram 14. März 2017 um 12:56

Hallo Johan,

welche Versicherung hattest du dann in Deutschland die keine Probleme mit den schwedischen Kennzeichen hatte?

@SteffenVariant: Ich freue mich über die genaue Erklärung :)

Viele Grüße

Martin

Zitat:

@malcm schrieb am 14. März 2017 um 13:56:10 Uhr:

Hallo Johan,

welche Versicherung hattest du dann in Deutschland die keine Probleme mit den schwedischen Kennzeichen hatte?

 

Viele Grüße

Martin

Das war die Axa.

Johan

Hallo, ich schreibe Euch jetzt meine gesammelten Erfahrungen ...

Es war ein Toyota-Neuwagen, Dezember 2015. Die Marke dürfte beim Import-Procedere ja keine Rolle spielen. Meine Voraussetzung ist, dass meine Frau Schwedin ist, ich die Sprache auch kann, wir dort ein Ferienhaus und Verwandtschaft etc. haben. Der Eigenimport hat sich für mich gerechnet, die Ersparnis war bei ca. 3.000 €.

Verkäufer:

Es muss ein Verkäufer gefunden werden der zum Verkauf für Export bereit ist. Für den Verkäufer ist es ein Mehraufwand und auch etwas Risiko. Unser Verkäufer kennt meinen Schwager und er bestand darauf, dass meine Frau den Kaufvertrag abschloss. Sie hat natürlich eine schwedische Person-Nummer, was dort eine Rolle spielt. Die MwSt. fällt in dem Land an wo die erste Zulassung erfolgt. Dennoch war es irgendwie so, dass beim Verkäufer zunächst die schwedische MwSt. anstand, unser Verkäufer hat die vorgestreckt und den Betrag vom Staat zurückerhalten als er die Bestätigung von meiner MwSt.-Bezahlung in Deutschland hatte. Bei uns war es aber ein kleiner Händler (Toyota-Vertretung), der das zum ersten mal machte. Kann woanders natürlich anders sein.

Überführung:

Das ist wirklich kompliziert. Es ist möglich, mit der Kopie (Mail) der Fahrzeugpapiere und COC-Papier eine deutsche Kurzzeitzulassung über 5 Tage zu bekommen. Versicherung besteht über die eVB-Nummer vom deutschen Versicherer. Aber: es steht eindeutig geschrieben, dass nur Export ins Ausland mit dieser Nummer zulässig ist, nicht zum Import. Es gibt eine schwedische Kurzzeitzulassung. Die ist etwas aufwändiger zu bekommen, zumindest dauert es eine Woche Bearbeitungszeit. Dort ist eindeutig geregelt, dass die Bestätigung von einem deutschen Versicherer vorliegen muss. Ich habe dies bei vier deutschen Versicherern angefragt, die haben es alle verweigert, eine ausländische Kurzzeitzulassung zu versichern (WGV, Axa, Signal-Iduna, Gerling). Ich habe es auch damit versucht, der Behörde die deutsche Bestätigung zu schicken (eVB-Nummer), dann kam die Rückfrage, dass sie eine Bestätigung mit expliziter Benennung der schwedischen Kurzzeitzulassung erwarten. Das ging also nicht. So habe ich es gelöst: Ich habe die deutsche Kurzzeitzulassung und Nummernschilder für die Fahrt von der Fähre bis nach Hause besorgt, das ist auch zulässig. Dann ging es noch um die 150 km zur Fähre. Dafür wäre der Hänger-Transport möglich gewesen. Unser freundlicher Händler hat mir aber ein Probefahrt-Kennzeichen ausgeliehen und mit dem bin ich zur Fähre gefahren. Das war reines Entgegenkommen. Wir sind 5 Tage später wieder nach Schweden gefahren, da habe ich das Kennzeichen zurückgegeben.

Deutsche Zulassung:

Das Problem fing in Schweden an. Dem Verkäufer habe ich immer wieder gesagt „… Du darfst das Auto auf keinen Fall zulassen, weil dort wo die Erstzulassung erfolgt fällt die MwSt. an …“ (Deutschland 19 %, Schweden wären 25 %). Die Schweden haben ein anderes System mit den Nummernschildern, jedes Auto hat ein festes Nummernschild. Bei Toyota war es so, dass das schwedische Kennzeichen bei Ankunft des Wagens beim Importeur in Stockholm schon zugeordnet wurde, hier wurde der Verkäufer (Autohaus) eingetragen. Als das Auto zum Händler kam hatte es also das schwedische Kennzeichen schon. Nach schwedischem Verständnis ist das nur eine Vorregistrierung. Aber im internationalen System, auf das auch die deutsche Zulassungsstelle zugreift, taucht dieser Eintrag nach deutschem Verständnis als Tageszulassung auf. In dem zuerst ausgefertigten deutschen Brief (von deutscher Zulassungsstelle ausgestellt) war ich also als Zweitbesitzer drin. Das war mit einem Schreiben an die Zulassungsstelle zu klären, die aber über eine Behörde in Berlin die Sache mit Schweden klären mussten. Der Eintrag im Brief wurde dann richtiggestellt.

Bei der Zulassung wurde am Fahrzeug die Übereinstimmung der Fahrgestellnummer kontrolliert. Die Zulassung von einem importierten Fahrzeug ist nur mit Vorstellung des Fahrzeugs möglich. Für die Zulassung ist das COC-Papier erforderlich, das bekommt der Verkäufer vom Importeur (bestätigt Übereinstimmung der technischen Voraussetzungen innerhalb der EU).

Bezahlung und MwSt.:

Ich habe in Schweden den Netto-Betrag bezahlt. Die deutsche MwSt. musste ich dann beim Finanzamt begleichen. Das Finanzamt bekommt auch von der Zulassungsstelle eine Information über den Import eines Neufahrzeugs.

Diese Geschichte beschreibt meinen persönlichen Alptraum bei so einem Importversuch :-O

Exakt. Dann lieber über einen Importeur arbeiten. :eek:

Da fragt man sich, was die Politik meint, wenn sie von europäischer Einigung spricht. Die Währungsunterschiede sollten das einzige Problem sein, wenn Europäer untereinander Geschäfte machen. So wird das auch auf Dauer nix.

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