Eigenes Öl nicht erlaubt

Mercedes B-Klasse W246

Hallo an alle die Ihr eigenes Öl für den Service anliefern wollen.
Ein Bekannter hat seine B-Klasse 180 CDI bei Autohaus-Pickel in Erlangen zum Service angemeldet und wollte sein Öl ( Shell Helix Ultra ECT 5W30, Freigabe 229.51 ) verwenden, laut Aussage des Annahme-Meisters wird kein angeliefertes Öl mehr erlaubt. Fragt in der Werkstatt die den Service an Eurer B-Klasse durchführen soll, ob das eigene Öl erlaubt ist. Falls noch andere Foren-Mitglieder die gleiche Erfahrung machten, können Sie einen Kommentar dazu abgeben.
Gruß: Motoradfahrer

Beste Antwort im Thema

Hallo,
Da würde ich jetzt nicht groß drüber diskutieren.
Das der Händler mitgebrachtes Öl nicht akzeptiert ist sein gutes Recht. Er wird sich das sicher gut überlegt haben.
Ich als Kunde muß meine Inspektion nicht bei diesen Händler durchführen.
Von daher ist die Sache recht einfach. Findest du nicht?

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Oh!? Bin ich zu spät?....

... Dann auf auf: " Nieder mit den Brauereien und Freibier für Alle "

Zitat:

@autogene schrieb am 28. April 2015 um 21:27:50 Uhr:


Oh!? Bin ich zu spät?....

... Dann auf auf: " Nieder mit den Brauereien und Freibier für Alle "

Welch su(ü)ffisante Anmerkung von Ihnen. Können wir das aber doch dem Thema BWL unterordnen.

Zumindest wenn es dem Umsatz des Unternehmens zuzuordnen ist.

Bin wieder raus ... 😉 und Tschüß

Zitat:

@autogene schrieb am 28. April 2015 um 21:27:50 Uhr:


... Dann auf auf: " Nieder mit den Brauereien und Freibier für Alle "

Dachte eigentlich, es wäre schon alles gesagt? Doch angesichts dieser haarsträubenden Unsachlichkeit will ich auch noch was loswerden: Jeder, der schon mal ein Haus gebaut oder umgebaut hat, weiß, dass man die Ziegeln nicht beim Architekten kaufen muss; ja nicht mal beim ausführenden Bauunternehmen! Aber falls man die doch vom Bauunternehmen bezieht, werden die Ziegeln zum Einkaufspreis weitergegeben.

Für die E-Installation hat der Elektriker mehrere Kataloge von z.B. Lampenherstellern vorgelegt, wo wir nach Design, Qualität und Preis auswählen konnten. Auch hier wurde nur der Einkaufspreis berechnet. Genauso bei Fliesen/Fliesenleger, Teppichverlegung, Sanitärreinrichtung etc.

Die Handwerker verdienen in der Regel nicht so sehr am Material, sondern vielmehr an der erbrachten Leistung lt vereinbartem Pauschalfestpreis oder Stundenverrechnungssätzen.

Warum soll das in der Kfz-Branche nicht möglich sein?

Haarsträubend wäre, wenn der Kunde dem Unternehmer vorschreiben wollte, an welcher Stelle und wie er seine Gewinne zu erzielen hätte.
Wer das nicht möchte kann sich gerne für Planwirtschaft entscheiden.

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Zitat:

@spreetourer schrieb am 28. April 2015 um 23:30:33 Uhr:



Zitat:

@autogene schrieb am 28. April 2015 um 21:27:50 Uhr:


... Dann auf auf: " Nieder mit den Brauereien und Freibier für Alle "
Die Handwerker verdienen in der Regel nicht so sehr am Material, sondern vielmehr an der erbrachten Leistung lt vereinbartem Pauschalfestpreis oder Stundenverrechnungssätzen.

Hi,

das halte ich für ein Gerücht, kostet z.B. beim Installateur ein Durchlauferhitzer das Doppelte vom Sanitärgroßhandel im Internet oder einiges mehr als beim lokalen Sanitärgroßhändler.

Gruß Dirk

Zitat:

@dirk_aw schrieb am 29. April 2015 um 00:06:09 Uhr:


das halte ich für ein Gerücht

Warum denn? Ich schrieb ja "in der Regel". Der Begriff HANDwerker sagt's doch schon: werken MIT DER HAND. Das ist ihre Hauptleistung und damit verdienen sie, aber nicht oder nur unwesentlich am Verkauf, sonst wäre der HANDwerker kein Handwerker, sondern Verkäufer.

Habe unlängst erst meinem Auto eine professionelle Innenreinigung gegönnt. Auf der Rechnung gab es keinerlei Materialkosten z.B. für Glas- und Polsterreiniger, Kunststoffpflegemittel, Cockpit-Spray etc.
Genauso bei der Änderungsschneiderei zum Kürzen einer Hose oder Einnähen von Reißverschlüssen. Da wird nur die reine Leistung (Lohn- und Betriebskosten) berechnet, nicht aber das verbrauchte Nähgarn zum Wucherpreis. Ach ja ... den passenden Reißverschluss darf man oftmals auch gerne selber zum Einnähen mitbringen.

Also aus BWL-Sicht gäbe es keinen plausiblen Grund für den Ölpreiswucher, zumal der Kunde keinerlei Mitspracherecht hat zur Auswahl der Ölsorte und Marke. Ich fahre z.B. im Jahr weniger als 9.000 km, werde aber von MB zu überteuertem Edel-Longlife gezwungen, falls das Mitbringen von eigenem Öl nicht erlaubt wird. Ist das vlt sogar schon Nötigung?

Die Formulierung "Eigenes Öl nicht erlaubt" gefällt mir nicht.
Als Besitzer eines Fahrzeuges bestimme noch immer ich selber was damit zu geschehen hat, auch welches Öl eingfüllt wird.
Und in keines meiner Fahrzeuge wird jemals Öl zu einem Literpreis von 20 Euro und mehr eingefüllt. Garantiert nicht !

Franz

Zitat:

@Kunipfuhl schrieb am 29. April 2015 um 12:44:49 Uhr:


Die Formulierung "Eigenes Öl nicht erlaubt" gefällt mir nicht.
Als Besitzer eines Fahrzeuges bestimme noch immer ich selber was damit zu geschehen hat, auch welches Öl eingfüllt wird.
Und in keines meiner Fahrzeuge wird jemals Öl zu einem Literpreis von 20 Euro und mehr eingefüllt. Garantiert nicht !

Franz

Also da gibt es doch sicher gewichtigere Themen im Leben, wo es sich lohnte Widerstand zu leisten, als hier im Mickimaus-Format die Revolution auszurufen;-)

Willst Du nicht Gefahr laufen bestehende Garantieansprüche zu gefährden, hälst Du Dich beim Öl an die vorgegebenen Spezifikationen. So einfach ist das. Und wenn Du der "7%-Mann" bist, ist doch auch alles gut;-)

Das scheint ja ein hoch emotionales Thema zu sein. Ich kenne die Ölpreise in DE nicht, hier in AT macht es für mich einen Unterschied von ca €150.- beim jährlichen Ölwechsel aus wenn ich das Öl beim Großhändler kaufe und selber mitbringe. Die Werkstatt hat nichts dagegen, ich freu mich und gebe lieber mehr Trinkgeld. Hatte bisher auch keinerlei Probleme mit Kulanzen oder ähnlichem, Auswirkungen auf die Garantie respektive das 4 Jahres Wertpaket gibt´s keine wie mir auch der Kfz Meister bestätigt hat.
Zum Thema Liquiditätsspritze über Ölverträge, wenn ein Betrieb das braucht, um zu überleben, ist es wohl nicht zum Besten bestellt. Wäre ähnlich einem Gastronomen, der nur dank der Brauereisubvention für den Biervertrag überleben kann. Auch da sollte sich der Betreiber überlegen, ob nicht irgend etwas falsch laufen könnte, auf die Dauer wird das nicht unbedingt gut gehen.
Ich erwarte übrigens auch nicht, dass ich einen gratis Leihwagen bekomme. Darum bitte ich nur, wenn ich etwas zu reparieren habe und weiß, dass die Werkstatt was dran verdient. Für den jährlichen Service kann man die paar Stunden auch ohne Auto auskommen, man hat ja genug Zeit, sich das einzuteilen.

Zitat:

@autogene schrieb am 29. April 2015 um 13:41:24 Uhr:


Willst Du nicht Gefahr laufen bestehende Garantieansprüche zu gefährden, hälst Du Dich beim Öl an die vorgegebenen Spezifikationen. So einfach ist das.

Falsch! Die Spezifikationen stehen auf dem Etikett des Ölgebindes (Flasche/Kanister). Und um sicher zu gehen, dass auch wirklich drin ist, was drauf steht, akzeptiert meine MB-Werkstatt nur unangebrochene Originalbehälter; erkenntlich am Sicherheitsverschluss.

Man kann sich das mitgebrachte, spezifikationsgerechte Öl auf dem Auftragsbeleg bescheinigen lassen und muss keinerlei Nachteile bei Garantie oder Kulanz befürchten.

Ich sage das aus eigenem Erleben und Erfahrung; im Gegensatz zu deinem ganz offensichtlich theoriegespeisten Gutmenschentum - zumindest bei diesem Öl-Thema hier. 😉

Der Garantiegeber verlässt sich weniger auf die "Erlebnisse" der Kunden, als auf das Ergebnis der individuellen Ölanalyse, bevor er die Kosten eines kapitalen Motorschadens übernimmt;-)

Zitat:

@autogene schrieb am 29. April 2015 um 14:27:35 Uhr:


Der Garantiegeber verlässt sich weniger auf die "Erlebnisse" der Kunden, als auf das Ergebnis der individuellen Ölanalyse, bevor er die Kosten eines kapitalen Motorschadens übernimmt;-)

Und was bedeutet die MB-Freigabe für diverse Markenöle? Richtig, die Bestätigung des Garantiegebers nach individueller Ölanalyse zur Einhaltung vorgegebener Spezifikationen des Garantiegebers.

Aber bitte, beharre weiter auf deinen Theorien und unterstütze weiterhin die unverfrorene Abzocke; gottlob gibt es ja auch Werkstätten des Garantiegebers, die meine Meinung unterstützen und praktizieren ohne nachteilige Garantiefolgen. Vor allem deshalb:

Wenn nämlich ein Markenöl die Spezifikationen des Garantiegebers erfüllt und von ebendiesem bescheinigt wurde, kann eine nachträgliche individuelle Ölprüfung des Garantiegebers im Falle eines kapitalen Motorschadens auch kein anderes Ergebnis bringen als bereits bei der Freigabebestätigung. Ansonsten hätte die Freigabe keinerlei Wert und Bedeutung. Ich bin mir sehr sicher, dass diese Freigabe des Garantiegebers im Streitfall auch vor Gericht Bestand hätte und ein kapitaler Motorschaden nicht durch "falsches Öl" verursacht sein kann, wenn das Öl vom Garantiegeber selbst zur Verwendung freigegeben wurde.

Anders gesagt: MB kann nicht einerseits ein spezifiziertes Motorenöl zur Verwendung freigeben und andererseits die Verwendung bestrafen durch Garantie- und Kulanzverweigerung.

Auf diese Einlassung:

"Die Formulierung "Eigenes Öl nicht erlaubt" gefällt mir nicht.
Als Besitzer eines Fahrzeuges bestimme noch immer ich selber was damit zu geschehen hat, auch welches Öl eingfüllt wird."
...........erfolgte meine Antwort mit dem Hinweis auf Einhaltung der Vorgaben, als Einschränkung, selbst bestimmen zu können welches Öl eingefüllt werden kann!

Kann doch nicht so schwer sein zu verstehen, oder etwa doch?
Du scheinst schon von einem besonderen Widerspruchsgeist bewohnt zu sein, dass Du in der laufenden Diskussion einen Anhaltspunkt für Dich reklamierst, der Dir die Verfügungsgewalt über Dein Fahrzeug streitig machen wollte;-)

Zitat:

@spreetourer schrieb am 28. April 2015 um 23:30:33 Uhr:



Zitat:

@autogene schrieb am 28. April 2015 um 21:27:50 Uhr:


... Dann auf auf: " Nieder mit den Brauereien und Freibier für Alle "
Dachte eigentlich, es wäre schon alles gesagt? Doch angesichts dieser haarsträubenden Unsachlichkeit will ich auch noch was loswerden: Jeder, der schon mal ein Haus gebaut oder umgebaut hat, weiß, dass man die Ziegeln nicht beim Architekten kaufen muss; ja nicht mal beim ausführenden Bauunternehmen! Aber falls man die doch vom Bauunternehmen bezieht, werden die Ziegeln zum Einkaufspreis weitergegeben.

Für die E-Installation hat der Elektriker mehrere Kataloge von z.B. Lampenherstellern vorgelegt, wo wir nach Design, Qualität und Preis auswählen konnten. Auch hier wurde nur der Einkaufspreis berechnet. Genauso bei Fliesen/Fliesenleger, Teppichverlegung, Sanitärreinrichtung etc.

Die Handwerker verdienen in der Regel nicht so sehr am Material, sondern vielmehr an der erbrachten Leistung lt vereinbartem Pauschalfestpreis oder Stundenverrechnungssätzen.

Warum soll das in der Kfz-Branche nicht möglich sein?

äh sorry...kann es sein dass du gebaut hast und einen Ziegel auf den Kopf bekommen hast???

Material zum Einkaufspreis, wer hat dir den Schwachsinn erzählt und du glaubst das noch und verbreitest den Unsinn auch noch....sorry....na ja...Angela wird ja auch gewählt weil ihr jeder glaubt...😛

Zitat:

@spreetourer schrieb am 29. April 2015 um 15:09:40 Uhr:



Zitat:

@autogene schrieb am 29. April 2015 um 14:27:35 Uhr:


Der Garantiegeber verlässt sich weniger auf die "Erlebnisse" der Kunden, als auf das Ergebnis der individuellen Ölanalyse, bevor er die Kosten eines kapitalen Motorschadens übernimmt;-)
Und was bedeutet die MB-Freigabe für diverse Markenöle? Richtig, die Bestätigung des Garantiegebers nach individueller Ölanalyse zur Einhaltung vorgegebener Spezifikationen des Garantiegebers.

Aber bitte, beharre weiter auf deinen Theorien und unterstütze weiterhin die unverfrorene Abzocke; gottlob gibt es ja auch Werkstätten des Garantiegebers, die meine Meinung unterstützen und praktizieren ohne nachteilige Garantiefolgen. Vor allem deshalb:

Wenn nämlich ein Markenöl die Spezifikationen des Garantiegebers erfüllt und von ebendiesem bescheinigt wurde, kann eine nachträgliche individuelle Ölprüfung des Garantiegebers im Falle eines kapitalen Motorschadens auch kein anderes Ergebnis bringen als bereits bei der Freigabebestätigung. Ansonsten hätte die Freigabe keinerlei Wert und Bedeutung. Ich bin mir sehr sicher, dass diese Freigabe des Garantiegebers im Streitfall auch vor Gericht Bestand hätte und ein kapitaler Motorschaden nicht durch "falsches Öl" verursacht sein kann, wenn das Öl vom Garantiegeber selbst zur Verwendung freigegeben wurde.

Anders gesagt: MB kann nicht einerseits ein spezifiziertes Motorenöl zur Verwendung freigeben und andererseits die Verwendung bestrafen durch Garantie- und Kulanzverweigerung.

🙂 dies wiederum kann man so unterstreichen...🙂

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