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ehemaligen Hagelschaden gekauft ohne es zu wissen
Hallo ich habe da mal eine Frage. Darf ein Händler einen ehemaligen Hagelschaden verkaufen ohne es dem Käufer mitzuteilen? Ich habe mir im April einen 525d gekauft, bei einem Jahreswagen-Händler. Nun ist am Auto das Bmw Emblem einfach abgefallen. Daraufhin habe ich bei Bmw nachgefragt wegen Kulanz(Auto ist erst 2,5 Jahre alt), diese wurde abgelehnt, da das Auto im Oktober 2017 mit Hagelschaden repariert wurde. Bei der Reparatur wurde auch das Emblem getauscht, woraufhin Bmw dann auf den ausführenden Betrieb verwies. Da ich das Auto ja erst vor kurzem gekauft habe und mir nichts vom Hagelschaden gesagt wurde, darf der Verkäufer dies so machen? Auch im Vertrag steht nichts von einem Hagelschaden.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@kanne66 schrieb am 2. Juli 2018 um 12:46:41 Uhr:
Zitat:
@audiingolsta schrieb am 2. Juli 2018 um 12:36:17 Uhr:
Bei BMW noch eher, vor allem ist mir das bekannt durch mehrere BMW Mitarbeiter. :D
@audiingolsta: paßt schon... das Gras ist überall grün... und nun geh Ringe horchen... oder Sternen-Kreutzer brausen... :D
@kunkel73: wann ist der Termin?
VG
kanne
Bist wohl noch im Kindergartenalter, deinen Kommentaren zu urteilen. Wärst im Bobby Car Forum besser aufgehoben. :p
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120 Antworten
Und zu guter letzt kann der Anwalt, der Sachverständige und der Richter das Lachen nicht mehr halten :(
@halifax mir ist jetzt nicht unbedingt zum lachen! Denn ja ich denke das ein Fahrzeug welches einen Hagelschaden, bei dem zumindest die Frondscheibe und Zierleisten getauscht , Dellen im Blech waren, die Hintere Tür komplett lackiert und ein Unfallschaden im Schwellerbereich beseitigt wurde, mir beim Wiederverkauf in einigen Jahren schon einiges an Wert verloren hat.
Schwellerabdeckung getauscht ist aber was anderes als eine Unfallinstandsetzung am Schweller (?)
Wenn das meine Karre waere wuerde ich jetzt meine Rechtsschutzversicherung anrufen und danach zu einem Fachanwalt gehen.
@CivicTourer ja was genau am Schweller passiert ist weiß ich nicht. Da steht halt Unfallinstandsetzung Schwellerabdeckung getauscht und 3xJob. Genauer stehts da nicht? Was es bedeutet weiß ich nicht.
Zitat:
@Kunkel73 schrieb am 19. Juli 2018 um 18:45:52 Uhr:
@halifax mir ist jetzt nicht unbedingt zum lachen! Denn ja ich denke das ein Fahrzeug welches einen Hagelschaden, bei dem zumindest die Frondscheibe und Zierleisten getauscht , Dellen im Blech waren, die Hintere Tür komplett lackiert und ein Unfallschaden im Schwellerbereich beseitigt wurde, mir beim Wiederverkauf in einigen Jahren schon einiges an Wert verloren hat.
... dann fährst ihn eben bis er auseinander fällt. wiederverkauf eines so schönen Fahrzeugs? pfui, sowas tut man einfach nicht ;)
400€ nachlass für ne Tür und en Schweller die wieder Top sind als Ersatzleistung ist doch gut.....
Dir ist aber bewusst, dass dir das Autohaus mittlerweile freiwillig eine Entschädigung anbietet, welche für eine Reparatur im Bereich von ca. 4000 Euro angemessen ist?
4000 ,- ???
@SirHitman
400 € entsprechen 10 % von 4.000 € Schadenssumme - die übliche Wertminderung bei KFZ Schäden.
Hatte ich weiter oben schon einmal geschrieben - handhaben auch alle Versicherer, Leasinggesellschaften usw. so - und auch Gerichte urteilen entsprechend.
Alles andere ist weitestgehend Wunschdenken was hier so teilweise geäußert wird, aber nicht in der realen Welt üblich.
Mmh... Wunschdenken hin oder her...hier fehlt erstmal sachliche Klärung Gutachten und Schadensbezifferung und dann drehen die Mühlen der Gesetzgebung erst an...alles andere wilde Spekulationen nur hier...
@Wyatt5812 ich überlege dann auch doch ob ich das Angebot annehme bzw versuche es noch etwas höher zu verhandeln. Weil ich keine Lust auf einen Rechtsstreit habe. Und mir mein Auto sonst ja auch gefällt.
Ohne genau zu wissen was damit war oder ist..na dann viel Glück damit!
Gutachten inkl. Rechtsstreit kostet erstmal Geld, Zeit und Nerven. Ausgang absolut ungewiss, zumal das Fahrzeug nichtmal als unfallfrei verkauft wurde, sondern der Verkäufer lediglich angegeben hat nichts von einem Unfall zu wissen. Dann müsste man ihm schon gegenteiliges nachweisen und dabei ist noch nichtmal sicher wie der Hagelschaden repariert wurde und ob er überhaupt zur Schadenssumme gezählt wird, welche man zu 10% als merkantile Wertminderung geltend machen kann.
Mir persönlich wären da zu viele Unsicherheiten drin.
Versteh mich nicht falsch, ich würde mich auch alles andere als freuen, wenn ich erst im Nachhinein von solchen Umständen erfahren hätte und hätte evtl. auch ein anderes Auto gekauft, aber dafür ist es jetzt zu spät.
Tür lackieren und Schwellerabdeckung kosten zusammen vielleicht 2000 Euro (die Abdeckung selbst kostet grundiert lediglich um die 200 Euro und ist auch kein Teil der Karosserie, das herausgetrennt werden müsste oder ähnliches) also bleiben noch 2000 für den Hagelschaden (Scheibe außen vor - dann wären viele Fahrzeuge Unfallfahrzeuge). Ich denke mit den 400 Euro fast ohne Aufwand bist du gut dabei.
Wie du schon sagst, handeln kannst ja noch ein bisschen, vielleicht sind 500 drin oder falls dein Händler Service etc. anbietet, den du ohnehin bei ihm machen lassen wolltest dann bring solche Dinge ins Gespräch. Da ist der Verhandlungsspielraum etwas größer
Viel Erfolg!
Zitat:
@Kunkel73 schrieb am 21. Juli 2018 um 14:01:49 Uhr:
@Wyatt5812 ich überlege dann auch doch ob ich das Angebot annehme bzw versuche es noch etwas höher zu verhandeln. Weil ich keine Lust auf einen Rechtsstreit habe. Und mir mein Auto sonst ja auch gefällt.
"Kopfschütteln"...wenn er Dir ansonsten so gefällt, warum dann hier so ein Fass aufmachen...nimm die Kohle und das Auto und gut iss, ansonsten drehst du dich im Kreis hier...das Hin und Her bringt dich nicht wirklich weiter...wenn du nicht bereit bist klare Fakten zu schaffen...ne Glaskugel hat hier keiner für dein Problemchen...:rolleyes:
Also viel Erfolg und Glück weiterhin Dir...