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Ehemalige Einsatzfahrzeuge Privat Zulassen HOW TO !!!!!!

Themenstarteram 2. Juni 2019 um 18:50

Servus Zusammen ,

Ich fahre seit Kurzem ein ehemaliges Notarzteinsatzfahrzeug und wollte euch mal berichten was alles dafür notwendig ist damit ihr auch in den Genuss kommen könnt.

Jeder weis das Einsatzfahrzeuge in der Regel sehr gut gewartet sind und kaum bis keinen Wartungsstau haben. Somit fiel auch mein augenmerk auf ein BMW E46 BJ2001 330 xD (Allrad) Notarzteinsatzfahzeug siehe Bild

https://i.ebayimg.com/00/s/MTIwMFgxNjAw/z/WloAAOSwjcVc9BJJ/$_10.JPG

Dieser war bei Kauf auf So-KFZ Notarzteinsatzfahrzeug geschlüsselt (Sontiges KFZ), und musste nun auf Personenkraftwagen umgeschlüsselt werden. Daher war eine Abnahme nach §21 StVZO Notwendig, aber wie erreiche ich die ??????

Punkt 1.

Die Lichthauben schwarz einfärben (Folierung oder Lackierung), und die Stromverbindung trennen ( in meinen Fall zusatzsicherungsträger bei der Reserveradmulde) Sicherungsträger Stillegen

Punkt 2.

Retroreflektierende Folie (Warnmarkierungs Streifen) entfernen. Diese habe ich in meinem Fall durch Hellgraue ersetzt. Darüber hinaus den 112 Schriftzug entfernt da geschütztes Zeichen.

Verbandszugehörigkeit entfernt (Also BRK Logo und Schriften )

Siehe Bild:

https://i.ebayimg.com/00/s/MTIwMFgxNjAw/z/3T8AAOSwhNtc9BI1/$_10.JPG

so Gutachten erhalten und ab zur Zulassung :-)

ABER: Leider dem Gutachter was durch den text Geflutscht. Dieser alle eintragungen der Sondersignalanlage entfernt was zu einen Problemwerden kann da jedem der §49a der StVZO über Lichttechnische einrichtungen ein Begriff sein dürfte. Dieser besagt dass alle am Fahrzeug angebrachten Lichttechischen einrichtungen zu Funktionieren haben ........hmmmm

Jedem dürfte auf den Bildern ein Gravierender unterschied aufgefallen sein...

Richtig ::: Es sind unterschiedliche Blaulichtbalken angebracht.. das hat den hintergrund dass der alte mein wagen zu viel Sprit hat saufen lassen weil der wie ein Brett im wind stand und somit für den Alltäglichen gebraucht für die Katz war.

Also neuere RTK 7 auf dach und ab zum Gutachter der mir den versäumten Eintrag gegeben hat

(Sondersignalanlage TYP. RTK7 m.Abd dauerha.a.Funktion nach ECE-R48 Absatz 5.22)

Aber was hat es jetzt mit der ECE zu tun ???? Das Erklär ich mal kurz

Die Besagte ECE Norm besagt dass,

Mit Ausnahme von Rückstrahlern gilt eine Leuchte, auch wenn sie ein Genehmigungszeichen trägt, als nicht vorhanden, wenn sie nicht durch einfaches Einsetzen einer Lichtquelle und/oder einer Sicherung in Betrieb gesetzt werden kann.

Vielen Dank an die Bezirksregierung Oberpfalz für diesen TIPP :-)

 

AHHH dieser zusatz ist im Fahrzeugschein enorm Wichtig... Denn jetzt kommt es

Mit diesem Satz hebelt ihr den §49a über Lichttechnische Einrichtungen aus.

Denn diese ist ab diesem Zeitpunkt keine Mehr denn diese ist Offiziell gar nicht Vorhanden ;-)

PS : Das Gutachten hat mir hier in Nürnberg (Bayern) die DEKRA erstellt. Da der TÜV nicht mehr das alleinige Recht hier hat ;-)

 

 

Solltet ihr weitere Fragen haben einfach eine PN an mich oder unter diesen Post schreiben

 

Vielen Dank fürs Lesen :-)

 

 

 

 

 

Bild 1
Bild 2
Beste Antwort im Thema

Genau das wollte der Gesetzgeber eigentlich mit dem Absatz 2a in §19 StVZO verhindern: Ein Fahrzeug, das aussieht wie ein Einsatzfahrzeug, aber keins ist.

Im Übrigen dürfte aber das DEKRA-Gutachten auch fehlerhaft sein, und dein Auto unter dem Damoklesschwert der jederzeitigen Stilllegung stehen: Die leuchtrote Folierung (oder ist das gar Lack?!) zählt ebenfalls als lichttechnische Einrichtung im Sinne des §49a und ist natürlich für Privatfahrzeuge auch verboten.

Allerdings gibt es genug Beispiele, die da jahrelang problemlos mit durchgekommen sind. Du musst jetzt halt nur bei jeder Polizeikontrolle und jeder HU erstmal zittern...

Was die "sehr gute Wartung" angeht:

Das mag so stimmen, aber es gibt wohl nicht viele Fahrzeuge, die im Alltagsbetrieb so getreten werden wie NEFs. Ebenfalls gibt es NEFs auch eigentlich nicht in unfallfrei. Wenn das Fahrzeug in deinem Fall allerdings nur vom LNA benutzt worden ist (und nicht vorher ein normales NEF war), mag das anders aussehen.

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Themenstarteram 5. Juni 2019 um 10:05

Richtig nutze ihn privat was dann auch nach der Umschreibung so bleibt.

 

Wird nur über kostenfreier nutzungsgenemhigung der FFW überschrieben und darüber sigelnden wenn es soweit ist. Die ganze Aktion war so von Anfang eigentlich net geplant , des hat sich erst die letzten Tage endgültig ergeben ;)

am 5. Juni 2019 um 10:39

Zitat:

@scorpi1987 schrieb am 5. Juni 2019 um 12:05:27 Uhr:

Richtig nutze ihn privat was dann auch nach der Umschreibung so bleibt.

Wird nur über kostenfreier nutzungsgenemhigung der FFW überschrieben und darüber sigelnden wenn es soweit ist. Die ganze Aktion war so von Anfang eigentlich net geplant , des hat sich erst die letzten Tage endgültig ergeben ;)

Spannende Sache.

Dann hättet ihr, bei FirstResponder-Einsätzen aber keine funktionierende SoSi-Anlage?

Überlegt euch das lieber 2x - den Unterschied zwischen Sonderrechten und Wegerechten muss ich dir ja nicht erklären ;)

Weiter viel Erfolg bei dem Projekt natürlich.

Themenstarteram 5. Juni 2019 um 12:03

Servus Bernd wenn es soweit ist wird das Auto natürlich wieder mit nem 21er auf SoKFZ umgeschlüsselt und da muss die Orgel natürlich wieder trällern ;)

Dann kann es aber nicht auf dich zugelassen sein...

Themenstarteram 5. Juni 2019 um 15:40

Servus hab ja geschrieben dass es dann über unentgeltliche nutzungvereinbarung auf die Wehr angemeldet wird , ich aber der Besitzer bleibe ;)

Find ich persönlich zwar Blödsinn, aber das ist nur meine Meinung...

Themenstarteram 5. Juni 2019 um 16:18

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 5. Juni 2019 um 17:51:43 Uhr:

Find ich persönlich zwar Blödsinn, aber das ist nur meine Meinung...

Wieso soll das blösinn sein !!! Die FFW haben eh immer klamme kassen und können sich aufgrund der Gründung der FR einheit kein Fahrzeug selber leisten.. So stelle ich meinen dann der wehr zur verfügung

und da ich eh immer 24/7 Bereitschaft habe nutze ich in den einsatzfreien zeiten "Mein KFZ " selber

Nur ist es dann auf die FFW angemeldet und wir mussen kein neues Teures Fahrzeug beschaffen.

Wenn das vordringlichste Problem einer Feuerwehr die Gründung einer FR-Gruppe ist, die von einem Zuwachs der Dienstleistenden von mehr als 60% und der Bereitstellung eines Fahrzeugs durch einen Privaten abhängig ist, dann mangelt es offensichtlich nicht nur an Geld...

Zum Glück ist nicht das vordringlichste Problem einen Weg zu finden um "legal" privat mit einem "echten Einsatzfahrzeug" herumfahren zu können...

Zitat:

@scorpi1987 schrieb am 5. Juni 2019 um 12:05:27 Uhr:

Richtig nutze ihn privat was dann auch nach der Umschreibung so bleibt.

Wird nur über kostenfreier nutzungsgenemhigung der FFW überschrieben und darüber sigelnden wenn es soweit ist. Die ganze Aktion war so von Anfang eigentlich net geplant , des hat sich erst die letzten Tage endgültig ergeben ;)

Und wie soll das bitte funktionieren, wenn Du das Fahrzeug "privat" in Benutzung hast... was passiert wenn ein Einsatz für den First Responder kommt ?

Es werden deiner Beschreibung nach 5 Personen benötigt, die sicher abwechselnd Bereitschaft haben.

Wenn Du also das Fahrzeug hast und evtl sogar noch damit unterwegs bist, wie soll der diensthabende First Responder zum Einsatzort kommen ?

Anderer Punkt, Du müsstest für jede private Fahrt mit "deinem" First Responder Fahrzeug beim Kommandanten Deiner FFW eine Genehmigung einholen.

Der Besitzer des Fahrzeugs wärst zwar Du in dem Fall, der Betreiber aber Deine Feuerwehr.

Zitat:

@hk_do schrieb am 5. Juni 2019 um 22:59:02 Uhr:

Zum Glück ist nicht das vordringlichste Problem einen Weg zu finden um "legal" privat mit einem "echten Einsatzfahrzeug" herumfahren zu können...

Das wird aber so nicht funktionieren... entweder man ist illegal "privat" mit einem Einsatzfahrzeug unterwegs oder legal und somit nur "dienstlich"

Deshalb ja auch die Frage, warum die First Responder Gruppe min. 5 Mann / Frau benötigt, wenn nur ein Mitglied davon das Auto hat ?

Themenstarteram 8. Juni 2019 um 9:08

Ja da sind wir noch am ausarbeiten der Feinheiten.

 

Aber da haben wir ja noch bis November Zeit

 

Schön dass der Gesetzgeber verwechselungen verhindern wollte, aber warum fährt dann in vielen Städten das Ordnungsamt selbst im Polizeidesign?

Das Ordnungsamt ist ja Polizei im weiteren Sinne, das wäre also kein Problem.

Allerdings sind reine Designs auch ohnehin nicht von Straßenverkehrsrecht erfasst, sondern nur im Zusammenhang mit lichttechnischen Einrichtungen, also reflektierende Beklebungen, Leuchtfarben usw.

Der 19(2a) greift m.E. bei 'normalen PKW' schlichtweg nicht, sondern nur bei entsprechenden Sonderfahrzeugen.

Damit ist ein weißes oder silbernes Fahrzeug (PKW, Kleinbus, Transporter, ..) mit blauer, grüner oder auch roter Bauchbinde kein Problem, so lange es sich nicht um reflektierende, nachleuchtende, selbstleuchtende oder eben tagesleuchtende Farben oder Folien handelt.

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