EG Übereinstimmungserklärung

Audi Q2 GA

Hallo zusammen. Hat vielleicht jemand von Euch zu seinem Fahrzeug eine EG Übereinstimmungserklärung, zusätzlich zum Fahrzeugschein, bekommen? Mich würde interessieren welche Reifen/ Felgen ich fahren darf. Vielleicht auch eine Kopie posten 🙂 Damit wäre mir geholfen. Danke schon mal...

41 Antworten

Zitat:

@dlorek schrieb am 31. Juli 2017 um 13:46:43 Uhr:



Zitat:

@champlui schrieb am 31. Juli 2017 um 11:42:02 Uhr:


Also in der CoC stehen auch nicht mehr zulässige Reifenkombi als im Schein.
Gehört in die Dokumappe daheim.
ABE ist das einzig richtige Papier für nicht Audi-Räderkombinationen.

Sicher wovon du da sprichst?

Nein, doch nicht

Dann stelle ich nachher mal ein Bild meiner letzten Seite rein...

Zitat:

@dlorek schrieb am 31. Juli 2017 um 16:41:54 Uhr:


Dann stelle ich nachher mal ein Bild meiner letzten Seite rein...

Sorry, du hast recht
Die ganzen Anmerkungen werden nicht mehr in den Schein übernommen

Nichts desto trotz, alle Kombis die nicht Orginal ab Werk sind, egal
ob Sommer oder Winter, werden über die ABE abgedeckt

Zitat:

@dlorek schrieb am 31. Juli 2017 um 07:33:28 Uhr:



Zitat:

@marc4177 schrieb am 30. Juli 2017 um 22:02:28 Uhr:


Das man sie dabei haben muss, ist sicherlich falsch und habe ich auf der vorigen Seite nicht in dem Zusammenhang gemeint.

das hat dein Vorredner auch nicht gemeint mit "gehört zum Fahrzeug"

Zitat:

@dlorek schrieb am 31. Juli 2017 um 07:33:28 Uhr:



Zitat:

@marc4177 schrieb am 30. Juli 2017 um 22:02:28 Uhr:



Selbst wenn das Fahrzeug nicht bar bezahlt wird, gibt Audi eine Kopie der CoC dazu und legt natürlich nicht die Originalen dabei.

das ist falsch... habe das Original bei jedem Wagen den ich finanziert habe bekommen! Audi schickt keine Kopie mit dem Brief um den Wagen zuzulassen. Der Bank ist das auch egal, die wollen die CoC nicht.

Das ist nicht falsch.
Wir lassen ca. 10 Audis im Jahr zu und bekommen immer eine Kopie der CoC Unterlagen für die Zulassungsstelle, da kannst du nicht sagen das ist falsch.😉
Das Original bekommen wir nur, wenn wir den Wagen kaufen.
Wenn dann musst du schreiben, das es bei dir anders ist, aber falsch ist es nicht.

Zitat:

@champlui schrieb am 31. Juli 2017 um 11:42:02 Uhr:



Zitat:

@marc4177 schrieb am 30. Juli 2017 um 22:02:28 Uhr:


Das man sie dabei haben muss, ist sicherlich falsch und habe ich auf der vorigen Seite nicht in dem Zusammenhang gemeint.
Nur ist es besser, sie zu haben, wenn man angehalten wird und nicht die Reifen drauf hat, die im Schein steht.

Die CoC werden immer mit ausgeliefert und wenn nicht, dann hat man sie vergessen.
Bei der Zulassung muss man sie haben, sonst geht nichts und es reicht auch eine Kopie.
Selbst wenn das Fahrzeug nicht bar bezahlt wird, gibt Audi eine Kopie der CoC dazu und legt natürlich nicht die Originalen dabei.

http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_19.php

Also in der CoC stehen auch nicht mehr zulässige Reifenkombi als im Schein.
Gehört in die Dokumappe daheim.
ABE ist das einzig richtige Papier für nicht Audi-Räderkombinationen.

Auch das ist nicht richtig.
Ich habe Fahrzeuge, da steht in den CoC eine größere Bereifung als in den Fahrzeugschein.
Also gibt es da ja schon Unterschiede.

Zitat:

@champlui schrieb am 31. Juli 2017 um 16:38:00 Uhr:



Zitat:

@dlorek schrieb am 31. Juli 2017 um 13:46:43 Uhr:


Sicher wovon du da sprichst?

Nein, doch nicht

Doch bin ich, aber ihr wohl nicht.

Damit warst nicht du gemeint!

Zitat:

@dlorek schrieb am 31. Juli 2017 um 17:49:36 Uhr:


Damit warst nicht du gemeint!

Ok, das habe ich so nicht gesehen.

Ich denke aber, dass es bei den CoC Unterlagen viele Unterschiede gibt und auch vom Händler zu Händler anders ist, ob nun eine Kopie oder Original mitgegeben wird, wenn das Fahrzeug nicht bar bezahlt ist.

Hi, CoC Papiere werden nur benötigt wenn der Wagen aus dem Ausland kommt oder dahin verkauft wird. Innerhalb Deutschlands sind zur Anmeldung keine CoC Papiere nötig. Die CoC Papiere bescheinigen dass der Wagen den EG-Richtlinien entspricht, deshalb sind sie nötig wenn der Wagen aus dem Ausland kommt. Innerhalb Deutschlands reicht zur Anmeldung der Brief. (heute Zulassungsbescheinigung Teil II)

Zitat:

@attach schrieb am 31. Juli 2017 um 19:47:50 Uhr:


Hi, CoC Papiere werden nur benötigt wenn der Wagen aus dem Ausland kommt oder dahin verkauft wird. Innerhalb Deutschlands sind zur Anmeldung keine CoC Papiere nötig. Die CoC Papiere bescheinigen dass der Wagen den EG-Richtlinien entspricht, deshalb sind sie nötig wenn der Wagen aus dem Ausland kommt. Innerhalb Deutschlands reicht zur Anmeldung der Brief.

Hier scheint es große Unterschiede zu geben, wir müssen sie immer dabei haben, wenn wir ein Wagen anmelden.

Hi, gerade nochmal bei meiner Zulassungsstelle gecheckt. Bei Neuzulassung eines deutschen Autos wird nur die Zulassungsbescheinigung Teil II benötigt. Kommt der Wagen aber aus dem Ausland dann nur mit CoC.
Dann scheint das wohl wirklich von Zulassungsstelle zu Zulassungsstelle unterschiedlich zu sein.

So wie ich sagte, es macht jeder anders und das auch in DE.
http://www.autokauf.org/coc-papiere/

Da kann man alles nachlesen und auch das manche Zulassungsstellen es verlangen. 😉

"In machen Fällen fordern die verschiedenen Zulassungsstellen in Deutschland unterschiedliche Dokumente. Informieren Sie sich deshalb im Vorhinein, damit Sie gut vorbereitet zum Termin erscheinen und die Zulassung zeitnah erfolgen kann. Details können Sie beispielsweise der Webseite der jeweiligen Behörde entnehmen oder dort telefonisch erfragen."

Genau so mit den Reifen.

"Sie sind nicht dazu verpflichtet, das COC-Papier ständig im Auto mitzuführen. Ist es nötig, dass Sie das Dokument trotzdem bei sich im Pkw haben müssen – etwa, weil Sie eine andere als in der Zulassungsbescheinigung Teil I angegebene Reifengröße angebracht haben – empfiehlt es sich, eine Kopie des Zertifikats anzufertigen. Beim Original handelt es sich um eine äußerst wichtige Urkunde, die gemeinsam mit den anderen Unterlagen – etwa dem Kaufvertrag – sicher zu Hause verwahrt werden sollte."

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