Ebay Problem

BMW 3er E36

Hallo!

Ich hab gestern ein Handschuhfach bei Ebay ersteigert. Es war sehr günstig (nur 25 Euro, sonst gehen die für mehr weg), es hing vor allem nicht und hatte noch ne Holzblende.

Ich wollte es Samstag beim Verkäufer abholen, alles telefonisch geklärt - so weit so gut.

Nun schreibt er mir, dass das Handschuhfach beim Vorbereiten für die Abholung kaputt gegangen ist! (Er hatte sein Auto geschlachtet und hatte auch viele Auktionen).

Irgendwie kommt mir das alles komisch vor, ich nehme an einer der Abholer der anderen Auktionen (er sagte mir heute, da kommen noch andere vor mir) wollte das haben und hat vielleicht mehr dafür geboten 😉 🙁

Nun schreibt er mir halt, dass Handschuhfach ist kaputt und damit wäre die Transaktion gescheitert!

Was nun? "Muß" ich das so hinnehmen? Oder was kann ich machen?

Gruß
Frank

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von C 37 RS



Zitat:

Original geschrieben von vcalmeo


Und ich hoffe für die Menschheit allgemein, dass es kaum Leute gibt, die andere Leute wegen einem 25Euro Artikel, den sie noch nichtmal bezahlt haben verklagen....
Kennt ihr den Knölchenhorst? Wegen seinen Anzeigen alleine musste der Staat zwei Sachbearbeiter bezahlen, die nach eigener Aussage zu ca. 80% mit diesen Anzeigen alleine beschäftigt waren....
Wisst ihr eigentlich, dass wir diesen ganzen Müll selber wieder zahlen?
Scheiss doch einfach drauf, solche Angebote wirst du doch garantiert wieder finden. Sei doch einfach froh, dass du nichtmal bezahlt hast.....

Es kann doch nicht sein, dass man seine Mitmenschen wegen marginalster Fehler gleich staatlich rügen und belehrt haben muss wobei noch ned mal nachgewiesen ist, dass er was falsch gemacht hat.... junge junge. Da kann man nur hoffen, dass es mal nicht so genau genommen wird wenn man selber mal was falsch macht...

Es geht hier nicht um einen "Fehler" vom Verkäufer, sondern um Verarschung! Ist das so schwer zu verstehen?

Und wenn man solchen Typen nicht mit dem Anwalt kommt und den Weg zeigt, werden es immer mehr und Ebay ist fürn Arsch.

Wenn er jetzt damit durch kommen sollte, dann macht er es nächstes Mal wieder so! Denk mal drüber nach 😉

Ok, ich habe darüber nachgedacht. Meinung bleibt die gleiche. Es lohnt sich schlicht und ergreifend einfach nicht.

Denk doch mal über die Prozesskosten und und und nach.

Ausserdem fehlt der Beweis. Und die Bringschuld für diesen hat in dem Falle nicht der Verkäufer. D.h diese ganze Scheissaktion wird spätestens vor Gericht wegen Geringfügigkeit eingestellt werden.

Dann gibts keinen Beweis und wer bezahlt dann die ganze Scheisse? Der TE oder seine Rechtsschutzversicherung. Und die? Wo nehmen die das Geld wieder her?

Von den Beitragszahlern...also, denk doch du mal nach.

Er hatte bis jetzt noch nix bezahlt. was soll denn das alles?

Jeder weiß, dass bei ebay jeden Tag solche Dinger laufen. Ist halt so.

Dann kauft doch eure Handschuhfächer aufm Schrottplatz oder bei Bmw, da gibts dann sogar noch ne Quittung dazu.

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Zitat:

Original geschrieben von C 37 RS


Ich habe ihm nun eine letzte Frist gesetzt. Ansonsten hört er vom Anwalt 😉

Das ist auch alles gar kein Stress. Ich gebe die Unterlagen dahin, schreib ein paar Zeilen dazu. Dann ist es FERTIG 😁

Wofür hat man die RSV sonst? (jaja andere kommen 30 Jahre ohne aus..ich net! Außerdem lasse ICH mich net verarschen)!

(Die RSV ist ohne SB und übernimmt gerne solche Fälle...hab mich mit denen kurzgeschlossen. Sache ist für die auch recht eindeutig, ich sehe nun kein Problem mehr).

😁Lass dir ne Foto von der tür zeigen😁

Mfg Alex

Zitat:

Original geschrieben von alex_tyrese



Zitat:

Original geschrieben von C 37 RS


Ich habe ihm nun eine letzte Frist gesetzt. Ansonsten hört er vom Anwalt 😉

Das ist auch alles gar kein Stress. Ich gebe die Unterlagen dahin, schreib ein paar Zeilen dazu. Dann ist es FERTIG 😁

Wofür hat man die RSV sonst? (jaja andere kommen 30 Jahre ohne aus..ich net! Außerdem lasse ICH mich net verarschen)!

(Die RSV ist ohne SB und übernimmt gerne solche Fälle...hab mich mit denen kurzgeschlossen. Sache ist für die auch recht eindeutig, ich sehe nun kein Problem mehr).

😁Lass dir ne Foto von der tür zeigen😁
Mfg Alex

Die Tür hatte gaaaanz dicke Kratzer und Dellen....vom Handschuhfach 😉 😁

Jetzt isses zu spät - die Tür hat er schon im Klo runtergespült, die war doch eh kaputt!

und die von der versicherung machen sowas mit? dat sind pfennig beträge, was soll das?
sicherlich ist das scheiße

Zitat:

Original geschrieben von andi_sco


und die von der versicherung machen sowas mit? dat sind pfennig beträge, was soll das?
sicherlich ist das scheiße

Ist doch gut so, wäre schade, wenn Justitia erst ab einem gewissen Betrag recht von unrecht unterscheiden würde.

Wenn es wirklich so war, wie der Verkäufer gesagt hat, kann man dies sicherlich rekonstruieren. Wenn nicht, dann hoffe ich für den Verkäufer, dass er möglichst bald die Wahrheit sagt bevor sie ihm nachgewiesen wird

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das ja richtig. aber die leute wolln ja alle bezahlt werden

Zitat:

Original geschrieben von andi_sco


das ja richtig. aber die leute wolln ja alle bezahlt werden

Dafür hat man doch Rechtschutz, damit man sie auch mal benutzt und nicht nur einzahlen und das auch mal auskosten wofür man immer zahlt

geht ja auch um die folge kosten für den anderen. streitwert 25€ und die versicherung langt dann richtig zu.
hab letzten ne mahnung über 94 cent!!!!!!!! gesehen, mahngebühren lagen bei 50 €!!!!!

muss dazu sagen waren standart mahngebühren, unabhängig von der versäumten zahlung. die 94 cent hät man aber auch bei der rechnung den monat darauf mit überweisen können. hab ja auch schon bei der kfz versicherung nich alles bezahlt, ging dann mit der nächsten

also der verkäufer hat laut ebay die möglich 2 wochen nach dem kauf sein gebot bzw. sein teil zurück zu nehmen oder nicht abzuschiken solang er den vollen betrag zurück schickt oder gar nicht bekommt da kannst du glaub ich wenig dran machen glaube ich und für sowas würde ich jetzt nicht unbedingt ein großes ding draus machen ich weiß es ist ärgerlich wenn man sowas billig ersteigert und nicht bekommt aber ich würde es dabei belassen das es nicht geht ich hoffe war hilfreich!!!

Zitat:

Original geschrieben von Yuriy88


also der verkäufer hat laut ebay die möglich 2 wochen nach dem kauf sein gebot bzw. sein teil zurück zu nehmen oder nicht abzuschiken solang er den vollen betrag zurück schickt oder gar nicht bekommt da kannst du glaub ich wenig dran machen glaube ich und für sowas würde ich jetzt nicht unbedingt ein großes ding draus machen ich weiß es ist ärgerlich wenn man sowas billig ersteigert und nicht bekommt aber ich würde es dabei belassen das es nicht geht ich hoffe war hilfreich!!!

Das mußt Du mir mal zeigen. Das kann ich mir kaum vorstellen.

Selbst wenn es in den AGb's steht. AGB's brechen nicht geltendes Recht.

Zitat:

Original geschrieben von Yuriy88


also der verkäufer hat laut ebay die möglich 2 wochen nach dem kauf sein gebot bzw. sein teil zurück zu nehmen oder nicht abzuschiken solang er den vollen betrag zurück schickt

Würde ich auch gern sehen, wo du das her hast. Dann versteigere ich einfach so oft, bis mir der Preis gefällt?

Zitat:

Original geschrieben von ]{laus



Zitat:

Original geschrieben von Yuriy88


also der verkäufer hat laut ebay die möglich 2 wochen nach dem kauf sein gebot bzw. sein teil zurück zu nehmen oder nicht abzuschiken solang er den vollen betrag zurück schickt
Würde ich auch gern sehen, wo du das her hast. Dann versteigere ich einfach so oft, bis mir der Preis gefällt?

ja das habe ich von nem kumpel der seit jahren sehr oft bei ebay verkauft und so oft versteigern kannst du ja auch wenn du schön fleißig deine ebay gebühren für jeden verkauf bezahlst!!!

Zitat:

Original geschrieben von Yuriy88



Zitat:

Original geschrieben von ]{laus


Würde ich auch gern sehen, wo du das her hast. Dann versteigere ich einfach so oft, bis mir der Preis gefällt?

ja das habe ich von nem kumpel der seit jahren sehr oft bei ebay verkauft und so oft versteigern kannst du ja auch wenn du schön fleißig deine ebay gebühren für jeden verkauf bezahlst!!!

Na herzlichen Glückwunsch an Deinen Kumpel.

Springst Du auch aus dem Fenster, wenn er Dir das sagt?

Mal abgesehen davon das dieser Thread langsam lächerlich wird:
Ich sehe da sehr wenige Chancen für Dich!
Wenn Du ihn verklagst, dann bist Du in der Beweispflicht! Was meinst Du, wieviele Zeugen der bringt, die es genau gesehen haben dass die Tür auf das Handschuhfach gefallen ist.....! Er wollte zwar noch ein Foto von dem defekten Teil machen, aber zwischenzeitlich hat Mutter, die ihm eh immer hinterherräumen muss, den Schrott entsorgt!
So, nun stehst Du armes Würstchen vorm Richter, der Dich nur mitleidig anschaut aber nach den Fakten entscheiden muss......!

Ich hätte mich da 10 Minuten drüber geärgert und dann den Mund abgeputzt und fertig!

PS) Auch mir ist schon was kaputtgegangen, was schon versteigert war, sowas kann immer mal passieren.
Desweiteren hat meine Frau vor 3 Wochen was für 1 Euro ersteigert was o Wunder beim Versteigerer beim Verpacken zerbrochen ist. Wie gesagt, kurz ärgern, Mund abputzen und...!

genauso

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