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E-Zeichen bei Oldtimern
Hallo zusammen,
habe da eine spezielle Frage,
ich habe mir einen Ford Model A Tudor zugelegt, er ist aus Dänemark, und ich möchte ihn
hier in Deutschland zulassen mit H-Kennzeichen.
Dazu muss ich zum TÜV.
Meine Frage, da der Wagen 1929 erstmals zugelassen wurde, gab es noch keine E-Zeichen auf den Gläser.
Weder an den Frontscheinwerfern noch an den Heckleuchten.
Die Heckleuchten ( Blinker/ Bremsleuchten/Licht ) haben beim Blinker ein STOP .
Muss ich da beim TÜV mit Problemen rechnen oder wie wird so was gehandhabt.
Grüße Euch
Walter
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16 Antworten
was sagte denn dein tüv prüfer zu deiner frage?
Zitat:
@transe79 schrieb am 5. März 2015 um 17:51:35 Uhr:
was sagte denn dein tüv prüfer zu deiner frage?
ich war noch nicht beim TÜV. Warte noch auf besseres Wetter.
Ich möchte nur vorab mal Bescheid wissen, ob es Anlass zur Beanstandung geben kann.
Was ich kenne sind solche Rückleuchten. Diese gab es auch als Zubehör mit der Wellenlinie, habe ich schon auf Teilemärkten gesehen. Die bei dir geposteten mit dem Stop kenne ich nur als Nachbauzubehör von Ebay. Und mit Blinken ist da auch nix. Nur Rücklich und Bremslicht.
doppelpost :-(
Zitat:
@Abbuzze2000 schrieb am 5. März 2015 um 18:05:53 Uhr:
doppelpost :-(
Hallo,
ich bin neu hier, und es kann schon sein, dass ich was falsches anklicke.
Ich nehme den button zitieren und schreibe meine Antwort. :-((.
Zum Thema zurück,
es blinkt wohl auf dem oberen Bereich, im unteren ist eine 2fach Lampe ( 21 / 5 W )
fürs Licht und Bremse.
Habe sie in ebay zwar noch nicht entdeckt, aber bei MAC in den USA.
Moin Moin !
Ein "e" Zeichen kann es nicht geben , und ein nationales Prüfzeichen (in D war das die Wellenlinie und K ...) gab es zu der Zeit auch noch nicht.
Insofern müssen die Beleuchtungseinrichtungen bei diesem Bj. nicht mit Prüfzeichen versehen sein.
Da es sich um eine Importfzg aus den USA handelt (wenngleich der Wagen auch in Europa gebaut worden sein Könnte ,es gab hier auch Montagewerke) , wird der aaS bei der Vollabnahme wohl sowieso eine "In Etwa Wirkung" bescheinigen. 2 nicht dreieckige Rückstrahler sollten angebracht werden , das Prüfzeichen ist IA. Eine Warnblinkanlage muss ebenfalls nachgerüstet werden !
MfG Volker
Vielen Dank Volker für Deinen Beitrag.
Der Wagen wurde 1929 in Dänemark gebaut.
Die Strahler und die Warnblinkanlage muss ich dann noch nachrüsten.
Ist bei den Strahlern ein bestimmtes Mindestmaß vorgeschrieben?
zB. Durchmesser oder Farbe (rot/orange/weiß)
MfG
Walter
Hallo
hintere Reflektoren müssen rot sein, Briefmarkengrösse reicht
Hallo,
http://www.oldtimerfreunde-lebach.de/Downloads/Vorschriften-STVO
Du braucht keine Prüfzeichen!
Nur Warnblinker und Rückstrahler, ca. 3 cm im Durchmesser, nachrüsten.
Gruß Carl
Vielen Dank für Euren Beitrag an IXXI und im besonderen an Carl.
Euer Beitrag ist super, und vor allem der Link von Carl # ich bin begeistert #.
Jetzt habe ich was in der Hand und nicht " ich glaube oder hab mal gehört oder glaube, meine, wäre etc. "
Also vielen Dank :-)))))
Mit freundlichen Grüßen aus dem Allgäu
Walter
Moin Moin !
wie ich schon schrieb ,beim Rückstrahler muss das Prüfzeichen IA draufstehen ,er muss rot und darf nicht dreieckig sein , dann ist die Grösse automatisch ausreichend ,sonst hätte er nicht das Prüfzeichen !
In Baumärkten o.ä. gibt es auch Rückstrahler ohne Prüfzeichen oder als Prüfzeichen ist ein " Z " angebracht, ein Rückstrahler ,der mit Z gekennzeicnet ist ,darf nur an Fahrrädern verwendet werden !
MfG Volker
der auch noch mal Carl gedankt hat ,so einen Link suche ich schon länger ,die 2 ,die ich hatte ,waren leider nicht mehr aktiv
Zitat:
@IXXI schrieb am 6. März 2015 um 00:31:45 Uhr:
Hallo
hintere Reflektoren müssen rot sein, Briefmarkengrösse reicht
OOOOHHH - IXXI ist wieder da!
Freue mich....
Gruß