E 300 de Diesel-Hybrid
Laut jesmb und anderen soll der Diesel Hybrid nun ja bald kommen.
Wird damit das größte Problem des Hybrids, das häufig notwendige Nachtanken, auf Langstrecke gelöst? Wird der ebenfalls einen 66Liter Tank bekommen?
Wird der 300de Dank E-Boost spritziger sein als der 220d, auch wenn der Akku quasi leer ist? Oder machen die 300+kg Mehrgewicht durch die Akkus das kaputt?
Beste Antwort im Thema
Was für eine hirnverbrannte Diskussion. Der Verbrauch bei dem Wagen in speziellen Situationen ist vollkommen irrelevant. Das Fahrzeug ermöglicht Emissionsfrei in Städten zu fahren. Das Fahrzeug ermöglicht lange Strecken zu fahren. Das Fahrzeug hat tolle Komfortfunktionen wie Standklima, eine tolle Besteuerung sowie einen wirklich tollen Durchzug für einen 2L Diesel.
Ich komme vom M550D, davor RS6, und frage mich wirklich was hier für Kindergartendebatten sind ob ein "350d oder 400d" den e300de vollkommen stehen lässt. Es spielt in der Praxis keine Rolle auf deutschen Autobahnen oder sonstwo. Und wenn die Autobahn mal frei ist dann spielt es keine Rolle wie schnell ich in den Begrenzer bei 250 brauche, was auch wieder nur Kindergartendiskussionen sind.
Bis auf wenige Ausnahmen erlaubt die bessere Motorisierung nicht das schnellere Fahren, sondern das zügige Fahren mit ausreichenden Sicherheitsabständen. Es gibt kaum einen Motor der die Hirnverbranntheit einiger "Helden der Autobahn" ausbügelt die mit dem 200ps TDI auf dem Bodenblech mit 1m Abstand bei 200 drängeln und Sicherheitsabstand nicht kennen. Der große Motor erlaubt es ähnlich Flott aber mit Sicherheitsmarge und Gesetzestreue unterwegs zu sein.
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Zitat:
@froOber schrieb am 27. August 2021 um 15:49:38 Uhr:
Hallo.
Eine Frage an die Mopf 300de T-Modell 4matik Fahrer unter euch.
Was ist bei euch als CO2 Wert eingetragen?
Bei meinem Vormopf sind es 46. Ich wollte den neuen mit 4Matik bestellen und da sollte es nicht über den Wert 50 kommen aus bekannten Bedingungen.
Besten dank
Vielleicht liege ich da ja falsch, aber die Förderbedingungen sind doch Oder Bedingungen?!?
Entweder <50mg oder mind. 40 (bzw. ab 2022 60) km.
Ja, ist eine „Oder“ Bedingung
Aber jetzt bestellte Fahrzeuge werden ja erst (frühestens) 2022 ausgeliefert und schaffen keine 60 km elektrisch. Daher ist die Frage schon berechtigt.
Ich glaube für die 60 km gilt das Anschaffungsdatum
Genau, wenn man unter 50mg CO2 bleibt ist es egal wie viele km der Wagen elektrisch schafft.
Da bei der E-Klasse Dann nächstes Jahr die 60km nicht zu schaffen sind ist der Hauptaugenmerk auf die CO2 gerichtet.
Und das ist ja nach Ausstattung verschieden. Der Mopf hat aber wohl grundsätzlich weniger CO2 als der Vormopf so wie ich das bisher mitbekommen habe.
Zitat:
@trolfs schrieb am 30. August 2021 um 13:28:36 Uhr:
Ich glaube für die 60 km gilt das Anschaffungsdatum
Was für eine Anschaffung?
Nein, wie immer, ist es hier eine Frage der Erstzulassung.
Das meinte ich mit Anschaffung:
Für die Anwendung des § 6 Absatz 1 Nummer 4 Satz 2 Nummer 2 und Satz 3 Nummer 2 EStG muss ein Hybridelektrofahrzeug, das nach dem 31. Dezember 2018 und vor dem
1. Januar 2022 angeschafft wurde, die Voraussetzungen des § 3 Absatz 2 Nummer 1 oder 2 EmoG erfüllen. Für diese Fahrzeuge muss sich aus der Übereinstimmungsbescheinigung nach Anhang IX der Richtlinie 2007/46/EG oder aus der Übereinstimmungsbescheinigung nach Artikel 38 der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 ergeben, dass das Fahrzeug:
1. eine Kohlendioxidemission von höchstens 50 Gramm je gefahrenen Kilometer hat oder
2. dessen Reichweite unter ausschließlicher Nutzung der elektrischen Antriebsmaschine
mindestens 40 Kilometer beträgt.
https://...undesfinanzministerium.de/.../...idelektrofahrzeuge.pdf?...
Da steht ja nix von Erstzulassung…
Kommt also wohl etwas auf die Art der Beschaffung an. Leasing ist wohl Erstzulassung, aber Kauf?
Zitat:
@trolfs schrieb am 30. August 2021 um 23:28:49 Uhr:
Da steht ja nix von Erstzulassung…
Mag sein, aber da steht auch nicht, wie die "Anschaffung" zeitlich definiert ist.
Sorry, habe zwar auch einen anderen "Post" gerade dazu aufgemacht, aber gerade festgestellt, dass ich wohl hier richtig bin. Deshalb trage ich meine Frage hier nochmals ein, ok?
Hallo,
ich möchte aktuell (wg. Lieferfristen) einen 300 de 4matic T-Modell als Dienstwagen bestellen.
Jetzt habe ich gelesen, dass sich die Grenzwerte 2022 und 2025 ändern.
Ich hätte de Dienstwagen ab Mitte 2022 bis Mitte Mitte 2025 (insgesamt 3 Jahre).
Erfüllt der MB die Voraussetzungen ab 2022? Co2-Wert reicht, d.h. die Erhöhung auf 60 km bzw. 80 km-Reichweite per Strom sind egal? ... meint Ihr die neue Regierung kann / wird hier etwas ändern?
Mein Dank an Euch, Grüße
B.
Ich bin momentan extrem pessimistisch und glaube sogar, das wenn RRG oder Grün/Rot irgendwas kommt, dass Hybrid, Verbrennungsmotor bzw Autos an sich es sehr schwer haben werden.
Ich würde momentan wirklich warten.
Können die das einfach so machen? Oder gelten die Beidngungen, wenn das Fahrzeug bestellt ist? Kann man im Nachgang eine Bestellung noch anpassen?
Politik heißt aber auch, Maximalforderung aufstellen damit überhaupt etwas rauskommt. Das Wesen der Demokratie ist der Kompromiss und nicht das Bedienen von Einzelinteressen. Sollte man wissen wenn man sich mit den Fakten beschäftigt.
Nach aktuellem Stand wäre der 300 de 4matic T-Modell aber bis 2030 steuerbegünstigt, oder?
Es gelten nicht nur die E-Reichweite, sondern auch der berechnete CO2-Ausstoß. Deshalb bleibt der E förderfähig.
Bestellen, 3 Jahre gefördert fahren und freuen!
Ansonsten wäre es jetzt wirklich mal an der Zeit, dass der politische Meinungsaustausch hier endet. Das ist ein Autoforum und kein Stammtisch.