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Dynamisches Blinken - Vorne/Seitlich/Hinten

Audi A6 C7/4G
Themenstarteram 10. März 2017 um 11:05

Servus,

ich habe bei YouTube 2-3 Videos mit LED Scheinwerfern vom Vorfaclift und dynamischen Blinkern gesehen.

Hat jemand Kenntnisse dazu.

Aufwand, Kosten usw.

https://youtu.be/nVWpIiJ2FSk

https://youtu.be/xfax4rk42oc

Gruß

Beste Antwort im Thema

...und den entscheidenen Nachteil, dass er seine Zulassung verliert und nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr betrieben werden darf. Euer Engagement und Pioniergeist in allen Ehren, aber nach legal sollte nicht scheißegal kommen....

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So leicht wie du denkst ist es nicht. Eine Versicherung kann nicht einfach die Zahlung verweigern weil eine rückleuchte umgebaut wurde... Aber egal. Es ist natürlich illegal...

Ich weiß, wie es ist. ;)

Es ist unzulässig.

Zitat:

Wo kann man das nachlesen? Welches Gesetz sagt dies denn aus? Das wäre dann für alle Umbauten generell ein Freibrief....

 

Zitat:

@tommy1181 schrieb am 14. Sep. 2019 um 15:15:47 Uhr:

Ausserdem erlischt die BE streng genommen nur, wenn der Unfall direkt mit den veränderten leuchten zu tun hat und das kann nichtmal der beste Anwalt nachweisen...

§19 StVZO Absatz 2:

 

Zitat:

 

(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

1.

die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,

2.

eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder

3.

das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

Solange keine Gefährdung von Verkehrsteilnehmer nachgewiesen kann, ist die BE auch nicht erloschen. Punkt. Ob eine solche im Einzelfall vorliegt, entscheidet der bessere Anwalt.

Naja genaugenommen:

§ 22a Bauartgenehmigung für Fahrzeugteile.

(1) Die nachstehend aufgeführten Einrichtungen, gleichgültig ob sie an zulassungspflichtigen oder an zulassungsfreien Fahrzeugen verwendet werden, müssen in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein:

12 a. Rückfahrscheinwerfer (§ 52 a);

Blablabla

Die Leuchte wird natürlich verändert wodurch die Prüfung nicht mehr die selbe ist wie vorher.

Aber ist im Endeeffekt das gleiche wie wenn man die Rückleuchten mit Folie tönt. Dann wird auch das Bauteil wieder bauartbedingt verändert was im Endeeffekt genau das gleiche ist.

@rovie99

 

Das ist reine Interpretation und schon überhaupt keine Rechtsmeinung. Als StA würde ich mich über eine solche Aussage regelrecht freuen...

Zitat:

@Audibitdi schrieb am 14. September 2019 um 17:12:31 Uhr:

Naja genaugenommen:

§ 22a Bauartgenehmigung für Fahrzeugteile.

(1) Die nachstehend aufgeführten Einrichtungen, gleichgültig ob sie an zulassungspflichtigen oder an zulassungsfreien Fahrzeugen verwendet werden, müssen in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein:

12 a. Rückfahrscheinwerfer (§ 52 a);

Blablabla

Die Leuchte wird natürlich verändert wodurch die Prüfung nicht mehr die selbe ist wie vorher.

Aber ist im Endeeffekt das gleiche wie wenn man die Rückleuchten mit Folie tönt. Dann wird auch das Bauteil wieder bauartbedingt verändert was im Endeeffekt genau das gleiche ist.

§ 21a Anerkennung von Genehmigungen und Prüfzeichen auf Grund internationaler Vereinbarungen und von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften.

(1) Im Verfahren auf Erteilung der Betriebserlaubnis werden Genehmigungen und Prüfzeichen anerkannt, die ein ausländischer Staat für Ausrüstungsgegenstände oder Fahrzeugteile oder in bezug auf solche Gegenstände oder Teile für bestimmte Fahrzeugtypen unter Beachtung der mit der Bundesrepublik Deutschland vereinbarten Bedingungen erteilt hat. Dasselbe gilt für Genehmigungen und Prüfzeichen, die das Kraftfahrt-Bundesamt für solche Gegenstände oder Teile oder in bezug auf diese für bestimmte Fahrzeugtypen erteilt, wenn das Genehmigungsverfahren unter Beachtung der von der Bundesrepublik Deutschland mit ausländischen Staaten vereinbarten Bedingungen durchgerührt worden ist. § 22 a bleibt unberührt.

(1 a) Absatz 1 gilt entsprechend für Genehmigungen und Prüfzeichen, die auf Grund von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften erteilt werden oder anzuerkennen sind.

(2) Das Prüfzeichen nach Absatz 1 besteht aus einem Kreis, in dessen Innerem sich der Buchstabe "E" und die Kennzahl des Staates befinden, der die Genehmigung erteilt hat, sowie aus der Genehmigungsnummer in der Nähe dieses Kreises, gegebenenfalls aus der Nummer der internationalen Vereinbarung mit dem Buchstaben "R" und gegebenenfalls aus zusätzlichen Zeichen. Das Prüfzeichen nach Absatz 1 a besteht aus einem Rechteck, in dessen Innerem sich der Buchstabe "e" und die Kennzahl oder die Kennbuchstaben des Staates befinden, der die Genehmigung erteilt hat, aus der Bauartgenehmigungsnummer in der Nähe dieses Rechtecks sowie gegebenenfalls aus zusätzlichen Zeichen. Die Kennzahl für die Bundesrepublik Deutschland ist in allen Fällen "1".

(3) Mit einem Prüfzeichen der in den Absätzen 1 bis 2 erwähnten Art darf ein Ausrüstungsgegenstand oder ein Fahrzeugteil nur gekennzeichnet sein, wenn er der Genehmigung in jeder Hinsicht entspricht. Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem solchen Prüfzeichen Anlass geben können, dürfen an Ausrüstungsgegenständen oder Fahrzeugteilen nicht angebracht sein.

 

Geil ist es trotzdem, der neue a6 hats ja auch :)

Wir können jetzt natürlich anfangen hier jeden Paragraphen einzeln auseinanderzupflücken und über die Auslegung und Anwendung bestimmter Begrifflichkeiten (!) diskutieren und was denn nun der Unterschied zwischen Strafe bei illegaler Veränderung und Erlöschen der BE im Unfallfall mit einhergehender Nichtzahlung der Versicherung ist.

Oder man sieht einfach mal ein, dass man hier nicht immer das letzte Wort und Recht haben muss. Aber das ist ja eine generelle Krankheit von Internetforen.

Ich denke der Großteil der A6 Fahrer wird sich vorher über mögliche Konsequenzen informieren und ggf. im Fall der Fälle den richtigen Anwalt leisten können. Mehr soll von meiner Seite aus nicht gesagt sein.

Zitat:

@Wadim82 schrieb am 14. September 2019 um 15:16:11 Uhr:

Mich hypnotisiert das, wenn ich es bei anderen sehe.

Weil's geil ist!

So unterschiedlich sind die Ansichten ... ich würde es nie haben wollen. Nicht mal mit Betriebserlaubnis.

Gäbe es hier eigentlich Interessierte an Modulen fürs dynamische Blinken zum Selbsteinbau? Sonst würde ich hierfür mal eine Anleitung anfertigen.

Könnt mir sonst auch eine pn schreiben

An die Sache mit der Animation vom Rücklicht werde ich auch beigehen, das wird allerdings noch einige Wochen dauern.

Irgendwas is mit meinem linken blinker bei 2 leds los. Kennt dich jemand aus? Scheind als ob zwei leds schwach oder garnicht gehen.

https://youtu.be/NBInzDgguIo

Zitat:

@SykesXable schrieb am 17. September 2019 um 17:47:19 Uhr:

Gäbe es hier eigentlich Interessierte an Modulen fürs dynamische Blinken zum Selbsteinbau? Sonst würde ich hierfür mal eine Anleitung anfertigen.

Könnt mir sonst auch eine pn schreiben

An die Sache mit der Animation vom Rücklicht werde ich auch beigehen, das wird allerdings noch einige Wochen dauern.

Ich bin interessiert.

Ich auch

Hallo habe einen A6 4G bj 18 und würde gerne wissen ob man vorne und hinten dynamisch blinken codieren kann und wenn ja wie vcds ist vorhanden

Das Thema nicht gelesen?

 

Muss Hardware getauscht werden.

Kann nicht einfach codiert werden.

Doch schon vielleicht was übersehen

Was heißt Hardware tauschen was alles

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