DVD anschauen wärend der fahrt
Hallo habe ein Audi A6 3,0 TFSI bj 2009 4f c6 sobald ich losfahre geht das dvd bild weg aber der sound geht weiter!! kann man das nicht abstellen das es immer geht auch wärden der fahrt??
Beste Antwort im Thema
Und Rauchen gefährdet die Gesundheit ;) :D
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34 Antworten
...bla, bla und blubb!
Die Frage war:
Zitat:
Original geschrieben von Dmitrij88
Hallo habe ein Audi A6 3,0 TFSI bj 2009 4f c6 sobald ich losfahre geht das dvd bild weg aber der sound geht weiter!! kann man das nicht abstellen das es immer geht auch wärden der fahrt??
Antworten:
ja, geht und der TE wurde an einen sachkundigen User in seiner Nähe vermittelt.(Punkt)
Man wie ich mich manchmal ärgere.
Da grast man mit der SuFu die ewigen Weiten des Forums nach einem Thema ab und bekommt dann ständig Threads in denen 4 Beiträge zum Thema passen und 20 in denen sich n' paar Hobbyrichter ums Recht streiten.
Gibt es dafür nicht ein spezielles Forum?
PS.:
Wenn mir einer in die Karre knallt der zufällig mit Handy oder TV "aufmerksam" am Strassenverkehr teilnimmt, werde ich alle mir zur Verfügung stehenden legitimen Mittel einsetzen um einen Lerneffekt möglichst nachhaltig erzielen zu können!
Zitat:
Original geschrieben von Maverick78de
Gerne doch,
§23 I StVO besagt: "Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das Gehör nicht durch (...) Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden."
§1 StVO besagt außerdem: Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
Das ist dann aber Deine Interpretation:
Zitat:
Der Betrieb von Fernseher/DVD/Spiele während der Fahrt, die den Fahrer ablenken können, sind somit verboten.
Es steht nicht explizit da, dass man das nicht darf! Es ist ja theoretisch auch nicht verboten, während der Fahrt zu essen, zu trinken, sich zu unterhalten, am Radio rumzuspielen, Navis zu bedienen, an einem in einer Freisprechanlage befestigten Handy rumzufummeln, ...
Was dann aber sinnvoll oder doch fahrlässig ist, darauf will ich hiermit NICHT hinaus! Mir geht es um ein explizites Verbot, was es meiner Meinung nach nicht gibt. Ich warte weiter auf einen Beweis den Gegenteils.
Und wenn man diese Paragraphen zu genau nimmt, ist die bloße Teilnahme am Straßenverkehr für viele schon strafbar. Die beiden Paragraphen haben sicher ihre Notwendig- und Richtigkeit, sind aber dehnbar...
Zitat:
Original geschrieben von CougarXP
Wenn mir einer in die Karre knallt der zufällig mit Handy oder TV "aufmerksam" am Strassenverkehr teilnimmt, werde ich alle mir zur Verfügung stehenden legitimen Mittel einsetzen um einen Lerneffekt möglichst nachhaltig erzielen zu können!
Ah, ein Verkehrserzieher :)
Und was hast du davon? Meinst du du bekommst dann mehr Geld von seiner Versicherung?
Interessanter Ansatz wenn es um Lerneffekte geht, dann könnte man auch das Kindergeld für "Unfallkinder" streichen ;)
P.S.: irgendwie ist ein beitrag von mir verschwunden...
Schick schick endlich jemand der auch aus Augsburg kommt ;)
Zitat:
Original geschrieben von Sixpack
Ah, ein Verkehrserzieher :)
Und was hast du davon? Meinst du du bekommst dann mehr Geld von seiner Versicherung?
Quark! So naiv kann man nicht sein.
Zitat:
Original geschrieben von Sixpack
Interessanter Ansatz wenn es um Lerneffekte geht, dann könnte man auch das Kindergeld für "Unfallkinder" streichen ;)
Würde dich das hart treffen? ;)
PS.:
Das war mein letzter OT-Beitrag in diesem thread. :cool: