DVBT 2
Guten Abend ,
Habe folgende Frage - in meinem Passat ist das Discover PRO mit werkseitigem DVBT verbaut.
Nun soll das ja Ende März abgeschaltet werden .....
Hat einer eine Idee wie ich meinen TV Empfang auf das DVBT2 umrüsten kann ?
Lg
Beste Antwort im Thema
Hallo zusammen,
hier die offizielle Antwort von VW:
[...]
Der neu in Deutschland eingefuehrte DVB-T2 HEVC Standard wird nicht durch den in unserem Volkswagen Passat verwendetem DVBT Tuner unterstuetzt.
[...]
Somit kann man sich das Geld hierfür getrost sparen, wenn es in ca. 12 Monaten in DE nicht mehr einsatzfähig ist.
Grüße,
HoschyH
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'DVB-T2 Empfang bei "TV-Empfang und Digitaler Radioempfang DAB+" möglich?' überführt.]
105 Antworten
Ich hoffe es doch , denn es kann nicht angehen das ein Riesen Autobauer so ein Mist dahin stellt und dafür nicht gerade steht.
Beim DVB-T2 haben auch "Riesen-Fernsehbauer" einen "Mist hingestellt". Nochmal, da wirken mehrere Ebenen zusammen. Das Teil von VW kann DVB-T2. Aber nicht mit dem Codec H265, der letztlich in D zum Standard erklärt wurde.
Erfahrungsgemäß kommt da das Standardablehnungsschreiben ohne viel Bezug auf dein Problem und ohne viel rechtliche Relevanz.
Dein Ansprechpartner für solche Themen ist übrigens nicht VW sondern dein Händler.
Ich vermute, dass auch diesbezüglich ein Standardsatz im Antwortschreiben zu finden sein wird.
Das standard schreiben habe ich bereits vor kurzem erhalten und habe mich an meinen VW Händler gewandt.
Dieser hat sich meinem Problem angenommen und mir versichert das es hier auf jeden Fall zu einer Einigung zu meinen Gunsten kommen wird.
Wie bereits erwähnt warte ich jetzt auf die Antwort meines VW Händlers.
Kannst du den Brief mal
Reinstellen ??natürlich ohne deine persönliche Daten nur das was Vw genau geschrieben hat.und wo genau steht das mit der Dvbt 2 Version im Auto das das gehen muss ? Vielen Dank
Liebe Grüße
Klar ,
Anbei das Schreiben von VW und der Auszug aus der Bedienungsanleitung.
Sorry für die schlechte Quali , aber ich glaube es ist im großen und ganzen zu entziffern.
Lg
Damit hast du schwarz auf weiß, dass VW das Problem nicht lösen kann.
Also gute Karten für eine Rückabwicklung des Kaufs.
Ja das schon, aber ich bin mehr als zufrieden mit dem Passat. Er ist wirklich ein richtig guter Gefährte - optisch sowie "technisch" - vor allem das ActiveInfoDisplay .....
Deswegen versuche ich als Gegenleistung die elektrische AHK zu bekommen ... ich hoffe das dass Autohaus VW Hannover hier eine Einigung g mit der Hauptstelle treffen/finden kann.
Habe ihn eigentlich auch für einen guten Preis gekauft , also ungern die Rückgabe und herzlich willkommen elektronische AHK 🙂
Zitat:
@SerdarKatilmis schrieb am 4. Juni 2017 um 02:19:33 Uhr:
Klar ,Anbei das Schreiben von VW und der Auszug aus der Bedienungsanleitung.
Sorry für die schlechte Quali , aber ich glaube es ist im großen und ganzen zu entziffern.
Lg
Vielen Lieben Dank
Ich bin gespannt was in meinem Bordbuch drin stehen wird. Muss leider noch paar Wochen warten um da reingucken zu
können, falls der Mängel bei der Abholung vorliegt werde ich ihn da dann sofort
reklamieren.
Würde mich echt interessieren ob's bei dir dann funktioniert ! Dann dürfte ja das TV Modul angepasst worden sein - bin mal gespannt.
Zitat:
@spitfire2003 schrieb am 4. Juni 2017 um 08:57:54 Uhr:
Zitat:
@SerdarKatilmis schrieb am 4. Juni 2017 um 02:19:33 Uhr:
Klar ,Anbei das Schreiben von VW und der Auszug aus der Bedienungsanleitung.
Sorry für die schlechte Quali , aber ich glaube es ist im großen und ganzen zu entziffern.
Lg
Vielen Lieben Dank
Ich bin gespannt was in meinem Bordbuch drin stehen wird. Muss leider noch paar Wochen warten um da reingucken zu
können, falls der Mängel bei der Abholung vorliegt werde ich ihn da dann sofort
reklamieren.
Gerne 🙂
Und was hat sich bei dir in der Zwischenzeit ergeben ? Ist Vw schon auf dich eingegangen ? Oder wartest du noch auf eine Antwort oder hat Vw dir was anderes angeboten ?
Liebe Grüße
Zitat:
@spitfire2003 schrieb am 4. Juni 2017 um 08:57:54 Uhr:
... falls der Mängel bei der Abholung vorliegt werde ich ihn da dann sofort
reklamieren.
Meine Empfehlung wäre das Auto im Fall des Mangels gar nicht zu übernehmen
oder jedenfalls in der Übernahmebestätigung einen Vorbehalt aufzunehmen, dass der für dich wesentliche Mangel behoben werden muss.
Es kommt vor allem auf den Begriff "wesentlich" an.
Zitat:
@gruru schrieb am 16. Juni 2017 um 08:52:30 Uhr:
Zitat:
@spitfire2003 schrieb am 4. Juni 2017 um 08:57:54 Uhr:
... falls der Mängel bei der Abholung vorliegt werde ich ihn da dann sofort
reklamieren.
Meine Empfehlung wäre das Auto im Fall des Mangels gar nicht zu übernehmen
oder jedenfalls in der Übernahmebestätigung einen Vorbehalt aufzunehmen, dass der für dich wesentliche Mangel behoben werden muss.Es kommt vor allem auf den Begriff "wesentlich" an.
Danke für den Hinweis ich werde ihn berücksichtigen falls es dazu kommen sollte.