DVB-T2 (HEVC) im Audi (wegen Abschaltung DVB-T 3/17)
Frohe Ostern allerseits,
Ich fahre einen VFL MJ 2013 mit DVB-T Tuner. Im Zuge des Umstieges auf DVB-T2 in Verbindung mit der Abschaltung von DVB-T, frage ich mich, ob Audi dort etwas tut und ob man evtl Umrüsten kann.
Wenn ich mir auf audi.de den aktuellen A6 Katalog ansehe, so wird der aktuelle TV Tuner als DVB-T und DVB-T2 fähig angepriesen. Damit würde es ja bestimmt eine Möglichkeit geben, diesen aktuellen auch in meinen VFL einzubauen, oder?
Einzig sorge macht mir, dass die unterstützten Standards wohl nur MPEG2 und MPEG4 sind. In Deutschland werden wir DVB-T2 zusammen mit H.265 (HEVC) nutzen. Davon schreibt Audi, genau wie auch Mercedes, leider nichts.
Einzig BMW ist dort vorbildlich und alle Tuner in allen Fahrzeugen können dort DVB-T2 mit HEVC.
Beste Grüße aus dem Norden
christian
Beste Antwort im Thema
@R1000
Ich gebe zu - das Beispiel ist nicht "perfekt" aber mal ehrlich - wenn Du ein Auto für mehrere 10.000 EUR kaufst, informierst Du dich nicht über den Produkt-Zyklus bzw. über die optionalen Features und wenn Du ein bestimmtes el. Bauteil für mehrere 100 EUR kaufst hingegen schon? Das verstehe ich nicht 😕
Du informierst dich doch auch darüber, ob das Navi Live-Traffic, RSAP oder einen SIM-Kartenslot bietet oder welche Abgasnorm das Fahrzeug hat oder oder oder
Um auf das Beispiel mit dem Haus zurück zu kommen: Wer sich ein freistehendes Haus/Grundstück kauft, schaut doch auch in die Bebauungspläne der Stadt. Macht er das nicht, braucht er sich überhaupt nicht zu wundern, wenn er im Worst-Case in der Einflugschneise des neuen Flughafens lebt.
Ich kann auch eure Wut verstehen - ehrlich - und es spricht nicht unbedingt für den Händler/Verkäufer, wenn er über solche Dinge nicht informiert ist, aber von "Betrug" kann hier mitnichten die Rede sein
1. Täuschung durch Vorspiegelung falscher TatsachenZitat:
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
[...]
Das Produkt wurde in der Aufpreisliste als "DVB-T Tuner" geführt, dass das Gerät DVB-T2 fähig ist findet man nur durch nähere Recherche oder auf Anfrage beim Hersteller selbst heraus.
Ferner wurde in Deutschland zum Thema DVB-T2 immer wieder darauf hingewiesen, dass DVB-T2 fähige Tuner zwingend den Zusatz "HD" und das grüne DVB-T2 HD Logo tragen müssen um zum hier eingeführten DVB-T2 HD Standard kompatibel zu sein. Einen solchen Zusatz hat VAG nie angeführt. Im Gegenteil, wie oben schon geschrieben wurde nicht mal die DVB-T2 Fähigkeit aktiv beworben obwohl vorhanden.
Wenn dann könnte also der Tatbestand des Betruges dahingehend nur erfolgt sein, wenn dein Verkäufer aktiv die DVB-T2 HD Fähigkeit aktiv beworben hat und dir eine uneingeschränkte Funktion nach der Umstellung zugesichert hat. Der Hersteller ist aber schon an dieser Stelle definitiv raus
2. Täuschung durch Unterlassen oder Unterhaltung eines Irrtums
Man könnte dem Verkäufer nun unterstellen, dass er es unterlassen hat dich zu informieren aber entscheidend dabei ist auch, ob er das mit Vorsatz getan hat um sich oder dritten (in dem Fall dem Händler) einen Vermögensvorteil zu verschaffen. Das dürfte schwierig werden.
Außerdem ist dafür Relevant, ob der Irrtum schon vor der vermeintlichen Täuschungshandlung bestand:
Zitat:
Die Täuschungshandlung muss bei einem Dritten einen Irrtum erregen oder aufrechterhalten. Nach herrschender Auffassung handelt es sich bei einem Irrtum um eine Fehlvorstellung des Opfers von einer Tatsache.[44][45][46] Ein solcher Irrtum wird erregt, wenn er durch die Täuschungshandlung hervorgerufen wird. Unterhalten wird er, wenn die Aufklärung eines bestehenden Irrtums erschwert oder die Fehlvorstellung des Irrenden bestärkt wird. Werden bereits vorhandene Fehlvorstellungen lediglich ausgenutzt, stellt dies grundsätzlich keinen tatbestandlich relevanten Irrtum dar, da außerhalb etwaiger Rechtspflichten zum Offenbaren eine allgemeine Pflicht zum Ausräumen von Irrtümern nicht besteht
Am Ende des Tages bleibt also:
Der Hersteller hat definitiv keinen Betrug begangen. Wenn überhaupt könnte man diesen Vorwurf nur an den Händler bzw. den Verkäufer richten, was aber auch nur dann Erfolg hätte, wenn nachgewiesen werden kann, dass er den Käufer getäuscht hat in dem er falsche Tatsachen behauptet hat oder bewusst einen falschen Eindruck hat aufkommen lassen und dies in einer Täuschungsabsicht tat, um sich einen Vermögensvorteil zu verschaffen.
Ganz ehrlich Leute - eure Wut oder euer Ärger ist absolut nachvollziehbar aber diese Mentalität die Schuld immer bei einem anderen suchen zu wollen geht mir persönlich echt gegen den Strich. Ihr seit alle volljährig und voll geschäftsfähig und daraus resultiert auch eine gewisse Verantwortung.
343 Antworten
Die Stecker und die Anzahl der Pins sind FAST identisch.
Ich hatte mir die Buchsen und Pins von beiden lange angesehen.
Außerdem zur Bedienung.
Die Bedienung am MMI3G ist ETWAS anders, als im aktuellen A8 D5.
Nochmals - versuche es und berichte.
Ich komme aus der Mercedes Welt aber stehe vor dem gleichen Problem wie VAG oder BMW Fahrer. Wenn vorher dvbt verbaut war kann man davon ausgehen dass MOST < 150 verwendet wurde.
Schließt das automatisch dann DVBT2 aus? Vielleicht haben wir hier einen MOST Experten…
wie das bei MB / BMW ist, kann ich dir nicht sagen - bei audi ist das so mit einführung vom MIB2
Selbst wenn man den DVBT2 Tuner angeschlossen bekommt, reicht der Datendurchsatz über MOST25 nicht aus. Also ist das Thema vom Tisch. Entweder das gesamte MMI Upgraden mit neuem MOST Standard (daran hängen auch noch weitere Komponenten..) oder dvbt2 aus dem Zubehör mit Fernbedienung verwenden. Letzteres ist das Vernünftigste.
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Letzteres hatte ich gemacht und funktioniert prima, natürlich abhängig vom Empfang (der originalen) Antennen.
Spannend! hattest du auch einfach die orig. Antennen umgelötet? Sind die orig. 3 Antennenkabel alle gleich? Ist eine von den nicht mit einem zusätzlichen Signal belegt?
Der Zubehör-Tuner (DVB-T2) hat nur 2 Antennen-Anschlüsse, der Originale (DVBT) hat 3.
Ich hatte 2 originale Antennen parallel zusammen gelötet und dann an einem Anschluss des DVB-T2 2 Antennen dran und am anderen 1 Antenne dran.
Ich habe auch eine detaillierte Umbau-Anleitung geschrieben.
Wenn Du die magst, lass es mich wissen.
Ich habe gute Neuigkeiten. Nach so viel hin und her, habe ich geschafft den originalen TV-Tuner 04N. in Audi A6 4G zum Laufen bringen. Läuft nur mit MIB2.
Glückwunsch, damit leider nicht im A8 4H, da immer nur MMI3G.
Wie hast Du das gemacht?
Zitat:
Glückwunsch, damit leider nicht im A8 4H, da immer nur MMI3G.
Wie hast Du das gemacht?
Das würde mich auch interessieren.
Das ist die Version im A8 4H:
4N0919191D. Original Audi tv Tuner.
Es bleibt die Frage, wo und wie Du ihn angeschlossen hattest.
War oder ist der originale DVBT drin?
Zitat:
@GH1982 schrieb am 3. April 2024 um 21:08:49 Uhr:
4N0919191D. Original Audi tv Tuner.
Kannst du umschalten über das mmi?
Die Russen haben ja etwas, wie man vom neuen Tuner doch noch FBAS abgreifen kann.
Das könnte man löten und auf Fakra adaptieren.
Ton und Steuerung soll ja auch über Most gehen oder?
MIB2 läuft nur über Most.
Nicht über FBAS