DVB-T2 (HEVC) im Audi (wegen Abschaltung DVB-T 3/17)
Frohe Ostern allerseits,
Ich fahre einen VFL MJ 2013 mit DVB-T Tuner. Im Zuge des Umstieges auf DVB-T2 in Verbindung mit der Abschaltung von DVB-T, frage ich mich, ob Audi dort etwas tut und ob man evtl Umrüsten kann.
Wenn ich mir auf audi.de den aktuellen A6 Katalog ansehe, so wird der aktuelle TV Tuner als DVB-T und DVB-T2 fähig angepriesen. Damit würde es ja bestimmt eine Möglichkeit geben, diesen aktuellen auch in meinen VFL einzubauen, oder?
Einzig sorge macht mir, dass die unterstützten Standards wohl nur MPEG2 und MPEG4 sind. In Deutschland werden wir DVB-T2 zusammen mit H.265 (HEVC) nutzen. Davon schreibt Audi, genau wie auch Mercedes, leider nichts.
Einzig BMW ist dort vorbildlich und alle Tuner in allen Fahrzeugen können dort DVB-T2 mit HEVC.
Beste Grüße aus dem Norden
christian
Beste Antwort im Thema
@R1000
Ich gebe zu - das Beispiel ist nicht "perfekt" aber mal ehrlich - wenn Du ein Auto für mehrere 10.000 EUR kaufst, informierst Du dich nicht über den Produkt-Zyklus bzw. über die optionalen Features und wenn Du ein bestimmtes el. Bauteil für mehrere 100 EUR kaufst hingegen schon? Das verstehe ich nicht :confused:
Du informierst dich doch auch darüber, ob das Navi Live-Traffic, RSAP oder einen SIM-Kartenslot bietet oder welche Abgasnorm das Fahrzeug hat oder oder oder
Um auf das Beispiel mit dem Haus zurück zu kommen: Wer sich ein freistehendes Haus/Grundstück kauft, schaut doch auch in die Bebauungspläne der Stadt. Macht er das nicht, braucht er sich überhaupt nicht zu wundern, wenn er im Worst-Case in der Einflugschneise des neuen Flughafens lebt.
Ich kann auch eure Wut verstehen - ehrlich - und es spricht nicht unbedingt für den Händler/Verkäufer, wenn er über solche Dinge nicht informiert ist, aber von "Betrug" kann hier mitnichten die Rede sein
Zitat:
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
[...]
1. Täuschung durch Vorspiegelung falscher Tatsachen
Das Produkt wurde in der Aufpreisliste als "DVB-T Tuner" geführt, dass das Gerät DVB-T2 fähig ist findet man nur durch nähere Recherche oder auf Anfrage beim Hersteller selbst heraus.
Ferner wurde in Deutschland zum Thema DVB-T2 immer wieder darauf hingewiesen, dass DVB-T2 fähige Tuner zwingend den Zusatz "HD" und das grüne DVB-T2 HD Logo tragen müssen um zum hier eingeführten DVB-T2 HD Standard kompatibel zu sein. Einen solchen Zusatz hat VAG nie angeführt. Im Gegenteil, wie oben schon geschrieben wurde nicht mal die DVB-T2 Fähigkeit aktiv beworben obwohl vorhanden.
Wenn dann könnte also der Tatbestand des Betruges dahingehend nur erfolgt sein, wenn dein Verkäufer aktiv die DVB-T2 HD Fähigkeit aktiv beworben hat und dir eine uneingeschränkte Funktion nach der Umstellung zugesichert hat. Der Hersteller ist aber schon an dieser Stelle definitiv raus
2. Täuschung durch Unterlassen oder Unterhaltung eines Irrtums
Man könnte dem Verkäufer nun unterstellen, dass er es unterlassen hat dich zu informieren aber entscheidend dabei ist auch, ob er das mit Vorsatz getan hat um sich oder dritten (in dem Fall dem Händler) einen Vermögensvorteil zu verschaffen. Das dürfte schwierig werden.
Außerdem ist dafür Relevant, ob der Irrtum schon vor der vermeintlichen Täuschungshandlung bestand:
Zitat:
Die Täuschungshandlung muss bei einem Dritten einen Irrtum erregen oder aufrechterhalten. Nach herrschender Auffassung handelt es sich bei einem Irrtum um eine Fehlvorstellung des Opfers von einer Tatsache.[44][45][46] Ein solcher Irrtum wird erregt, wenn er durch die Täuschungshandlung hervorgerufen wird. Unterhalten wird er, wenn die Aufklärung eines bestehenden Irrtums erschwert oder die Fehlvorstellung des Irrenden bestärkt wird. Werden bereits vorhandene Fehlvorstellungen lediglich ausgenutzt, stellt dies grundsätzlich keinen tatbestandlich relevanten Irrtum dar, da außerhalb etwaiger Rechtspflichten zum Offenbaren eine allgemeine Pflicht zum Ausräumen von Irrtümern nicht besteht
Am Ende des Tages bleibt also:
Der Hersteller hat definitiv keinen Betrug begangen. Wenn überhaupt könnte man diesen Vorwurf nur an den Händler bzw. den Verkäufer richten, was aber auch nur dann Erfolg hätte, wenn nachgewiesen werden kann, dass er den Käufer getäuscht hat in dem er falsche Tatsachen behauptet hat oder bewusst einen falschen Eindruck hat aufkommen lassen und dies in einer Täuschungsabsicht tat, um sich einen Vermögensvorteil zu verschaffen.
Ganz ehrlich Leute - eure Wut oder euer Ärger ist absolut nachvollziehbar aber diese Mentalität die Schuld immer bei einem anderen suchen zu wollen geht mir persönlich echt gegen den Strich. Ihr seit alle volljährig und voll geschäftsfähig und daraus resultiert auch eine gewisse Verantwortung.
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321 Antworten
OK, von der Theorie her mal klar.
Aber welche Teile benötigt man genau dafür? Wo bekomme ich die her? Wer kann das anschließen? Gibt es dafür eine Einbauanleitung?
LG Didi
Ich denke das du dafür keine Anleitung bekommen wirst; da es eben alles einzelkomponten sind
Nach den Videointerface-Boxen mal google; früher hatte ich öfters die IMA boxen verbaut; weis aber nicht ob es die noch gibt
siehe hier
http://www.ima-box.de/produkte/mmi.php?brand=3g
daran dann halt einen KFT DVB-T2 Tuner auf 12V Basis
am besten dazu aktive Antennen
Hallo,
folgende Antwort habe ich vom Produktanbieter de IMA-Box erhalten:
"Der Fiscube unterstützt auch nur DVB-T1, er ist also in unserer Region nicht nutzbar.
Wir können Ihnen aktuell leider keine gut funktionierende Lösung für DVB-T2 anbieten. Aufgrund der hohen Datenkompression ist eine Nutzung während der Fahrt kaum mehr möglich."
Also sehe ich im wahrsten Sinne des Wortes schwarz für ein Fernsehbild im Auto?
LG Didi
zumindest wenn du auf was setzt was voll integriert ist
Also bei mir lauft das 1a bis ca 150km/h in HD!
Mit ein bisschen Glück kann man auch bei über 200 noch was sehen :)
Das ist jetzt nichts, worauf man stolz sein sollte...
Eher im Gegenteil...
@ManuWeh @Polmaster Warum? Ist natürlich nur für den Beifahrer! :)
Hallo zusammen,
ich habe keinen passenden Thread gefunden, deshalb probiere ich es mal hier: Wieso ist eigentlich - zumindest beim A7 - die SA "Digitaler TV-Empfang ohne CI+ Pay-TV-System und digitaler Radioempfang" teuer als der "Digitaler TV-Empfang mit CI+ Pay-TV-System und digitaler Radioempfang"? Wenn ich die SA "Digitaler TV-Empfang mit CI+ Pay-TV-System und digitaler Radioempfang" wähle, brauche ich dann auch auch ein CI+Modul, um die frei empfangbaren Sender zu sehen?
Beste Grüße und einen schönen Sonntag
Du bist leider im falschen Forum. 4K C8 wäre das Richtige für dich.
Hallo, wo bitte ist der dvbt Tuner im A6 4G Facelift verbaut? Danke
Zitat:
@reh13 schrieb am 21. November 2020 um 14:10:38 Uhr:
Hallo, wo bitte ist der dvbt Tuner im A6 4G Facelift verbaut? Danke
vermutlich hinten links, in der nähe der Rückleuchte
Wäre schön wenn sich jemand sicher ist, bevor ich anfange den Rest auszubauen ;-) Danke
Denn müssten man sehen, wenn man die Abdeckung abnimmt,dauert ca. 5s, dass sollte machbar sein! :)
