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DURCHSCHLängeln durch den Stau - Biker in der Rettungsgasse Erfahrungen mit der Polizei

Themenstarteram 20. Juli 2017 um 7:51

Hallo an alle,

je ich weiss, das Durchschlängeln zwischen 2 Fahrzeugen ist verboten und das Benutzen des Standstreifens auch um als Biker einem Stau auszuweichen.

Nun in Luxemburg ist gerade eine Petition im Gange um dies nach österreichischem Vorbild zu legalisieren.

Meine Frage nun

Gibt es in diesem Forum Biker, welche für das Vorschlängeln mal einen Strafzettel bekamen?

und wenn ja wie hoch war die Strafe ? Oder gab es diesbezüglich mal Erfahrungen mit der Polizei ?

Oder hatte jemals einer von euch die Erfahrung das BIKER und NUR BIKER die RETTUNGSGASSE blockierten? Bitte schreibt eure Erfahrungen.

 

UND NEIN bitte keine Verbotsbelehrungen.

für diejenigen Biker die dadurch keine Probleme hatten, bitte einfach nur ein "DANKE" das reicht für die Statistik.

Gruss aus Luxemburg

Frederic

Beste Antwort im Thema

Als Franzose darf ich das. Wir haben unsere Autofahrer so gut erzogen, dass die schon rechts ran fahren, wenn sie von weitem einen einzelnen Scheinwerfer sehen...:D:D

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Zitat:

@Vulkanistor schrieb am 20. September 2020 um 16:36:54 Uhr:

Die habe ich mir bislang anders vorgestellt. Muss aber gestehen, dass ich da nicht frei von Klischeedenken bin.

Ich glaub, da muss man einen kalt gemacht haben.

am 20. September 2020 um 14:44

Laut Rocker Klischeelexikon ist das der Patch "Filthy Few".

Vielleicht bekommt man den auch, wenn man 10km im Stau illegal durchgeschlängelt hat.

Oder es reicht, die Leute auf ignore zu setzen.

Zitat:

@Demogantis schrieb am 20. September 2020 um 15:33:32 Uhr:

Die Sinnlosigkeit dieser Diskussion liegt eher darin begründet, dass hier von den Befürwortern Argumente vorgebracht werden, welche bereits bei mehrere Petitionen keinen Erfolg brachten. Und es wird ja nicht dadurch besser, dass man die gleichen unsinnigen Argumente erneut vorbringt.

Die Schlußfolgerung ist falsch, es sind lediglich zu wenige Bürger unseres Landes, die das Thema wichtig finden, die Argumente sind durchaus nicht unsinnig.

In Deutschland leben etwa 83 Millionen Menschen, davon so an die 62 Millionen Wahlberechtigte, zugelassen sind etwa 400.000 Motorräder. Wie viele Autofahrer haben Angst um ihr Heilig's Blechle und wie viele sind schon aus Missgunst und anderen zweifelhaften Gründen gegen so eine Regelung? 10 %?

Nehmen wir mal 10 % der wahlberechtigten Autofahrer an, dann sind über 6 Millionen Deutsche ohne sachliche oder vernünftige Gründe gegen eine Regelung, die allen Verkehrsteilnehmern, aber besonders den Fahrern der zugelassenen 400.000 Motorrädern zugute käme.

Es ist also kein Wunder, dass es keine Chance auf eine sinnvolle Regelung zum Vorfahren geben wird. Nur ist der Grund nicht dass es unsinnig wäre, wie Demogantis behauptet, es ist schlicht die Demokratie, die uns meist eher Vorteile bringt, aber manchmal auch Nachteile.

 

Gruß Michael

am 20. September 2020 um 17:19

Zitat:

@cng-lpg schrieb am 20. September 2020 um 17:53:31 Uhr:

Die Schlußfolgerung ist falsch, es sind lediglich zu wenige Bürger unseres Landes, die das Thema wichtig finden, die Argumente sind durchaus nicht unsinnig.

Und wenn der Bauer nicht schwimmen kann, liegt es an der Badehose! :rolleyes:

Hier mal die Begründung der Petition aus dem letzten Jahr:

"Für Motorradfahrer ist es unsäglich, im Stau mit schleifender Kupplung und ständigem Anhalten und Anfahren zu fahren. Bereits nach wenigen Minuten lassen die Kräfte vor allem der Kupplungshand nach und es wird zur Quälerei. Auch bei Fahrten in sommerlicher Hitze ist die Belastung für Motorradfahrer extrem hoch. Daher fordern wir eine Änderung der StVO, um Bikern das Durchschlängeln auf Autobahnen zu legalisieren."

Quelle

Insofern die Belastung nicht mehr erträglich erscheint, besteht die zulässige Möglichkeit das Motorrad auf der Standspur abzustellen. Der Fahrer begibt sich hinter die Leitplanke, kann dort Kleidungsstücke ablegen und sich so entlasten. Als Tourenfahrer hat man eh auch immer Getränke dabei, um den Flüssigkeitsverlust auszugleichen. Die Weiterfahrt erfolgt, wenn man wieder dazu bereits ist und sich der Stau vielleicht aufgelöst hat!

Es gibt also eine gesetzliche Lösung für den (Not) Fall, wenn man mit der Situation überfordert ist. Daher besteht hier kein Handlungsbedarf durch die Legislative. Aber das will man ja nicht, eine Lösung für den Notfall, man will lieber den Notfall vorschieben, um das Durchschlängeln zu rechtfertigen, denn man hat ja auch keine Zeit!

Eine weitere Lösung könnte auch sein, das Motorrad auf einen Hänger oder in einen Transporter zu verladen, um so große Autobahndistanzen zu bewältigen. Würde eh nicht auf dem Motorrad von hier bis Spanien fahren, um dort dann eine Rundreise zu starten. Die Anreise würde ich eben angenehm gestalten und mit geringer Belastung!

Wenn es eine halbwegs stichhaltige und sinnvolle Argumentation für ein Durchschlängeln geben würde, könnte ich mir sogar vorstellen, eine Petition dafür zu unterstützen. Bis dahin sind mir aber das geltende Recht und der Verkehrsfrieden wichtiger!

Und entgegen deiner Darstellung, gibt es in Deutschland nicht nur 400.000 angemeldete Motorräder, sondern um die 4.000.000. Davon abgesehen, haben demokratische Wahlen keinen wirklichen Einfluss auf das Thema, denn die Legislative wird zwar entscheiden, aber ausgearbeitet und entwickelt wird ein Gesetzentwurf unter Beteiligung der entsprechenden Ministerien, Sachverständigen und Interessensvertretungen.

 

 

Auf Demogantis' Posting einzugehen ist mir zu anstregend, da muss man ja fast jedem Satz widersprechen. In einem Punkt hat er aber Recht: Es sind nicht 400.000, sondern 4.400.000 Motorräder in Deustchland zugelassen. Ändert aber nichts an meiner Aussage: Es ist nur eine Minderheit, die gerne legal vorfahren würde, egal wie sinnvoll so eine Regelung allgemein wäre.

 

Gruß MIchael

Zitat:

@Demogantis schrieb am 20. September 2020 um 15:33:32 Uhr:

 

Du kannst ja mal die Liste der Länder durchgehen und rückmelden, in welchen Ländern es erlaubt ist! Laut deiner Quelle nur in Holland und Belgien, Österreich erlaubt es nicht auf Autobahnen und in Frankreich gab es das Pilotprojekt.

Aber lesen kannst Du? :rolleyes:

Wörtlich aus meinem Link:

„Die europäischen Nachbarn haben gute Erfahrungen mit dem Überholen stehender Fahrzeugkolonnen gemacht. In Österreich beispielsweise ist diese Praxis seit 1998 per Gesetzt erlaubt, ebenso in den meisten anderen EU-Mitgliedsstaaten.“

Und nein, ich werd da keine Listen durchgehen...

Ansonsten hatte es Michael bereits 100% richtig dargestellt.

am 21. September 2020 um 0:18

Zitat:

@cng-lpg schrieb am 20. September 2020 um 20:30:25 Uhr:

Auf Demogantis' Posting einzugehen ist mir zu anstregend, da muss man ja fast jedem Satz widersprechen.

Sicherlich könntest du jedem meiner Sätze widersprechen! Dein Widerspruch würde aber am Sachverhalt meiner Darstellung nichts ändern!

Zitat:

@Martin P. H. schrieb am 20. September 2020 um 20:45:11 Uhr:

Aber lesen kannst Du? :rolleyes:

Wörtlich aus meinem Link:

„Die europäischen Nachbarn haben gute Erfahrungen mit dem Überholen stehender Fahrzeugkolonnen gemacht. In Österreich beispielsweise ist diese Praxis seit 1998 per Gesetzt erlaubt, ebenso in den meisten anderen EU-Mitgliedsstaaten.“

Darunter findet sich folgender Hinweis:

Detaillierte Informationen zum Thema liefert das Positionspapier der BAGMO.

Zum Positionspapier

Und wie schauen diese detaillierten Informationen aus:

"In den meisten der 27 EU-Mitgliedsstaaten ist das Überholen von Kolonnen entweder erlaubt oder zumindest ungeahndete Praxis."

Was denn nun, ist es in den meisten EU-Mitgliedstaaten erlaubt oder nur ungeahndete Praxis? Hier wurde mit Absicht ein falscher Eindruck erzeugt, denn die Antwort ist letztlich einfach, es ist in den meisten EU-Mitgliedstaaten nur eine ungeahndete Praxis und es ist eben nicht in den meisten EU-Mitgliedsstaaten erlaubt.

Dieses Positionspapier von der BAGMO ist über zehn Jahre alt und es kann als exemplarisches Beispiel dafür angesehen werden, wie sehr sich die Befürworter schon damals in der Argumentation strecken und verbiegen mussten.

Veränderung stehen keine an, ein legales Durchschlängeln wird es nicht geben, denn die derzeitige Petition beinhaltet den gleichen Schwachsinn als Begründung, wie schon in den Petitionen aus 2014 und 2018.

Zitat:

@cng-lpg schrieb am 20. September 2020 um 20:30:25 Uhr:

Es ist nur eine Minderheit, die gerne legal vorfahren würde, egal wie sinnvoll so eine Regelung allgemein wäre.

Ein schönes Schlußsatz, denn es wirklich nur eine Minderheit die gerne legal vorfahren würde, die Mehrheit macht es lieber wie bisher, illegal! :D

Viele fahren nicht vor weil es nicht erlaubt ist und weil es speziell in Deutschland genug Idioten hinterm Steuer gibt die irgendwelche Manöver fahren nur um Motorradfahrer zu ärgern und dadurch zu gefährden. Weil Hauptsache belehren.

Wäre es legal oder "geduldet" was ja dieses "ungeahndete Praxis" ist wo man sich schön daran abarbeiten kann wie du es grad praktizierst, weil sowas ungeregeltes in Deutschland halt gar nicht geht, würden es auch mehr machen.

Immerhin muss ich mich nicht mit Antworten rumschlagen, bin ja geblockt. Ist irgendwie erholsam. :D

Ich vermute, dass Leute die argumentieren wie demog.... auch die sind, die einem mit dem PKW rausziehen wenn man sich mit dem Motorrad durchschlängelt.

 

Deshalb immer schön langsam durchschlängeln, dann kann man auf die Idioten reagieren. :D

"Geduldet" ist in Berlin z.B. das Abstellen des Motorrades auf dem Gehweg. Seit es Millionen von E-Rollern gibt, wird das nun zum Problem und anders wahrgenommen. Während früher die Motorräder niemanden gestört haben, sind sie jetzt zu einem Hindernis geworden. Nun wird die Regelung kommen, dass Motorräder nur noch auf gekennzeichneten Plätzen abgestellt werden dürfen. Da kann man den E-Rollern nur danken, dass sie für eine weitere Einschränkung für die Motorradfahrer gesorgt haben.

Zitat:

@Demogantis schrieb am 21. September 2020 um 02:18:41 Uhr:

 

Darunter findet sich folgender Hinweis:

Detaillierte Informationen zum Thema liefert das Positionspapier der BAGMO.

Zum Positionspapier

Und wie schauen diese detaillierten Informationen aus:

"In den meisten der 27 EU-Mitgliedsstaaten ist das Überholen von Kolonnen entweder erlaubt oder zumindest ungeahndete Praxis."

Was denn nun, ist es in den meisten EU-Mitgliedstaaten erlaubt oder nur ungeahndete Praxis? Hier wurde mit Absicht ein falscher Eindruck erzeugt

Nein, es wurde kein falscher Eindruck erzeugt; denn was bitte ist an dem einfachen Satz "In Österreich beispielsweise ist diese Praxis seit 1998 per Gesetzt erlaubt, ebenso in den meisten anderen EU-Mitgliedsstaaten" nicht zu verstehen?

Und an der (nicht vollständigen) Liste brauchst Du Dich auch nicht weiter abzuarbeiten; ich hatte z. B. bereits GB als Gegenbeispiel genannt, das taucht aber in der Liste gar nicht auf.

Hier hatte ich noch was gefunden:

"In European countries, the practice is both legal and tolerated, with a few exceptions. In Germany, for example, lane splitting moving traffic is prohibited, but slowly moving between lanes of stopped vehicles (“filtering”) is tolerated, though not expressly allowed. In France, Italy, Spain, the Netherlands and most other countries, the practice is not just lawful, it’s expected."

https://www.motorcycle.com/.../where-is-it-legal-to-lane-split.html

Aber wenn es Dir Freude bereitet, kannst Du ja gerne weiter googeln, mir genügen diese Belege und ich muß hier nicht jedes einzelnen Land überprüfen. Das werd ich ggf. dann tun, wenn ich mal dort hin fahre. :D

Diese ganze Diskussion über legal, illegal, sch***egal ist eigentlich von der Realität negiert. Ich hatte es ein paar Seiten vorher schon mal erwähnt. Hier noch mal der Grund.

Wo gibt es in Deutschland viele Staus auf Autobahnen? An Baustellen! Und was haben Baustellen? Verengte Fahrbahnen! Und wer fährt in Deutschland reichlich auf Autobahnen? Lastwagen! Und was haben Motorradfahrer folglich an Baustellenstaus mit Lastwagen? Keinen Platz zum Durchschlängeln!

Diese Kombination aus verengten Fahrbahnen und hohem Lastwagenaufkommen sorgt dafür, dass es eh nicht viel bringt, in Deutschland das Durchschlängein zu erlauben. Wenn es keine Gesetze des Staates gibt, gibt es immer noch die Gesetze der Physik. Selbst wenn wir durchschlängeln wollten und dürften, könnten wir es nicht.

In anderen Ländern gibt es auf Autobahnen weniger Baustellen und weniger (Lastwagen-)Verkehr. Da funktioniert Durchschlängeln.

Dein Gedankengang ist nicht korrekt. Der Stau ist vor der Baustelle. In der Baustelle rollts dann.

Jupp. Weil das Reißverschlussverfahren nur ein Ideal ist das höchstens ein Computer sauber hinbekommt ohne das es stockt.

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