Dumme Situation auf der Autobahn

BMW 3er E90

Ich war auf der Autobahn bis ich an einen Volvo ran gefahren bin. Ich sah dass er mit ca. 130 bei freigegebener Autobahn hinter einem Auto fuhr, das nicht auf die rechte Spur wechseln wollte. Dann habe ich die beiden Autos überholt (der Fahrer scheint sich dadurch provoziert gefüllt zu haben), dann kam eine 130er Zone, wo ich dann normal auf der rechten Spur mit ca. 140 gefahren bin. Dann ist der Fahrer neben mich gefahren und ist dann auf gleicher Höhe mit mir weiter gefahren. Habe ich gebremst hat er gebremst, habe ich Gas gegeben hat er auch Gas gegeben. Als dann wieder freigegeben war ist es so weiter gegangen, bis dann halt auf meiner Spur Autos kommen und ich bremsen müsste. Der Fahrer wollte mich nicht mehr überholen lassen. Da auf gerade Fahrbahn der Randstreifen frei war, hatte ich mir überlegt, auf diesem Wege zu überholen. Dann habe ich zwei LKW überholt, bin wieder auf den rechten Fahrstreifen gefahren und habe gesehen das ich etwas vor dem Fahrzeug war, das natürlich mit beschleunigt hat und bin dann auf den linke Fahrbahn gewechselt, da rechts wieder Autos kamen. Dadurch müsste das andere Auto bremsen. Dann ist mir das Fahrzeug bei ca. 200 mit ca. 25 m Abstand gefolgt bis eine Baustelle kam und danach habe ich ihn nicht wieder gesehen.

Jetzt hat er mich angezeigt, weil ich ihn „ausgebremst“ habe.

Ist sowas schon mal jemandem passiert? Was habe ich im schlimmsten Fall zu befürchten?

Er saß allein im Auto und ich auch.

Ich weis das ich nicht richtig gehaldelt habe, aber er hat mich in der Situation irgendwie aufgeregt.

Bitte nur "ernste" Antworten geben. Ich soll jetzt am Sonntag Mittag zur Polizei wegen der Verhörung.

Beste Antwort im Thema

sorry christian, aber deine aktion zeugt einfach nur von dummheit und wenn du verdonnert wirst, geschieht dir das recht. alleine deine aktion, den seitenstreifen zu verwenden, dort auch noch zwei LKW zu überholen, sollte meines erachtens reichen, leuten wie dir den führerschein dauerhaft zu entziehen.

was auch immer dieser volvo fahrer gemacht hat, NICHTS rechtfertigt dein verhalten. da hätte sonstwas passieren können.

wenn du psychisch so labil bist, daß dich die provokation anderer fahrer zu solchen aktionen hinreißen läßt, kann ich dir nur dringend empfehlen, künftig mit der bahn zu fahren. du wirst sonst früher oder später dich selbst oder andere töten.

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Zitat:

Original geschrieben von BeEmWe


Das ist falsch. Es gibt keine "polizeiliche Vorladung". Die Polizei darf Dich nur auf eine Weise rechtskonform in das Revier "bitten", und das ist per Verhaftung. Da hier keine richterliche Anordnung oder der Verdacht einer Staftat vorliegt, kannst Du die vermeintliche "Vorladung" als Einladung zum Kaffeekränzchen betrachten und nach Lust und Laune wahrnehmen.

Viele Grüße

cool wuste ich nicht haha 😁

Nicht unüblich ist auch eine Gegenanzeige wegen Verleumdung. Kann der andere Fahrer seine Vorwürfe nicht belegen, dann kann das ganz eklig für ihn werden. Würde ich aber nicht o9hne Anwalt machen.

Ich würd ihn wegen Nötigung anzeigen, genau das hat er gemacht.
Und ich könnt mir vorstellen nicht zum ersten Mal.

Zitat:

Original geschrieben von Augsburger_ing


Das versteh ich nicht ...warum sollte er sein Führerschein verlieren nur weil er den Pannenstreifen nicht als solches verwendet hat??
Lt. Bussgeldkatalog kostet der Mißbrauch des Pannenstreifens (z.b. durch Überholen) nur 50Euro und 1 Punkt .. mehr nicht. Das hat nix mit dem Vorwurf eines rücksichtslosen fahrens zu tun.

Ihm wird vorgeworfen jemanden ausgebremst zu haben,wie wertest du dann noch die tatsachen das er erst den Anzeiger rechts überholt hat und dann noch LKWs über den Pannenstreifen?Im Gesamtbild kommt ein rücksichtsloser Fahrer raus der überholt ohne auf Andere Rücksicht zu nehmen.Das er nach den LKWs so knapp vor dem Anzeiger auf die linke Spur wechselte das dieser bremsen mußte bestreitet er nicht,könnte man böswillig als ausbremsen ansehen.In der Gesamtbetrachtung kann der Richter aus dem an sich billigen überholen über den Standstreifen auch ein Delikt nach 315c machen und dann ist nebem dem Führerschein auch noch ein Monatslohn flöten.man darf nicht jede Einzelaktion für sich betrachten sondern das Gesamtbild und dann siehts nicht mehr so rosig aus.Aber das dürfte ihm der vielfach empfohlene Anwalt auch so erklären.

Wenn dieser ohne Akteneinsicht allerding die Sache auf die leichte Schulter nehmen würde würde ich zu einem anderen Anwalt gehen.

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Also hier steht Aussage gegen Aussage - ergo läuft da gar nix, sprich Du hast nix zu befürchten.

Ich persönlich wäre aber dafür Dir den Führerschein abzunehmen. Wer auf Standstreifen LKWs rechts überholt, gehört nicht auf die Straße.

Gruss
Jonny

Hallo zusammen,

das hat ja richtig gedauert, bis ich alles durchgelesen hatte.

Meine Bewertung zu der Aktion wird bestimmt jetzt dazu führen, daß man bestimmt scharf kritisieren wird. Zunächst möchte ich voranstellen, daß ich soetwas noch nie gemacht habe und mir es auch wegen meines Berufes nicht erlauben könnte.

Trotzdem sehe ich diese Situation jetzt nicht ganz so gefährlich. Er hat zwar den Standstreifen benutzt, jedoch bestimmt mit viel Aufmerksamkeit. Meistens ist man immer sehr aufmerksam, wenn man etwas nicht so alltägliches tut.

Dort war jemand, der zeigen wollte, "wo ich bin ist vorne". Vielleicht haben auch beide das gleiche gedacht. Es war auch bestimmt nur deswegen so knapp, weil es jemand so wollte. Ich finde es nur dreist, daß noch jemand, der selbst an der ganzen Situation beteiligt ist, auch noch eine Anzeige aufgibt. Wahrscheinlich war er in seiner Ehre gekränkt und wollte Vergeltung. Der Krieg auf der Strasse wird mit nach Hause genommen. Da ist jetzt nur die Frage, was macht man jetzt.

...wie schon oft geschrieben. Erstmal nichts! Sollte der Anhörungsbogen kommen, ist das eine Sache für einen Anwalt. Sollte man diesen Kosten aus dem Weg gehen wollen, wird der Vorwurf abgestritten.

"Man kann sich die Anzeige nur so erklären, daß der Volvo-Fahrer blind vor wut war. Man sei auf der linken Spur gefahren und sei von einem Volvo stark bedrängt worden. Man konnte ihn aber nicht vorbeilassen, da die rechte Spur dies nicht zuließ und man eigentlich recht schnell unterwegs war." .....und bitte den Anfang mit keiner Silbe erwähnen. Du kannst Dir die Anzeige nicht erklären und der Vorwurf sei absolut nicht wahr.

Und nun etwas zur Beruhigung. Ich bin mir sehr sicher, daß das ganze eingestellt wird. Und wenn soetwas nochmal passiert, einfach nächste Ausfahrt raus und was erledigen, weil man es vorher nicht zur Toilette geschafft hat oder am Rastplatz einen Espresso trinken.

Alles Gute!

Zitat:

Original geschrieben von JonnyCurtis


Also hier steht Aussage gegen Aussage - ergo läuft da gar nix, sprich Du hast nix zu befürchten.

Aussage gegen Aussage gibt es nicht!

Die Eine kommt vom Anzeigeerstatter = Zeuge = macht sich strafbar wenn er lügt.Bzw wenn er dabei ertappt wird.

Der Andere ist Beschuldigter = darf Lügen das sich die Balken biegen.

Jetzt kommt die Gretchenfrage,wem wird man wohl glauben?Demjenigen der wenn er beim Lügen erwischt wird mit einer Freiheitsstrafe rechnen muß oder demjenigen der straffrei alles erzählen darf und nicht mal dafür bestraft werden könnte wenn er behauptet sein Auto zur fraglichen Zeit an Marsmännchen verliehen zu haben.

Viele hier machen den Fehler des TE und die daraus resultierende Anzeige auf die leichte Schulter zu nehmen.Er steckt bis Oberkannte Unterlippe in der braunen Masse und bei einem Fehler in der Verteidigung ist der Schein auf lange Sicht weg.Den Ablauf den er hier erzählte dürfte die Justiz als Schutzbehauptungen werten und was bleibt sind auf jeden Fall 2x Rechtsüberholen.

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald


Aussage gegen Aussage gibt es nicht!
Die Eine kommt vom Anzeigeerstatter = Zeuge = macht sich strafbar wenn er lügt.Bzw wenn er dabei ertappt wird.
Der Andere ist Beschuldigter = darf Lügen das sich die Balken biegen.
Jetzt kommt die Gretchenfrage,wem wird man wohl glauben?Demjenigen der wenn er beim Lügen erwischt wird mit einer Freiheitsstrafe rechnen muß oder demjenigen der straffrei alles erzählen darf und nicht mal dafür bestraft werden könnte wenn er behauptet sein Auto zur fraglichen Zeit an Marsmännchen verliehen zu haben.

Viele hier machen den Fehler des TE und die daraus resultierende Anzeige auf die leichte Schulter zu nehmen.Er steckt bis Oberkannte Unterlippe in der braunen Masse und bei einem Fehler in der Verteidigung ist der Schein auf lange Sicht weg.Den Ablauf den er hier erzählte dürfte die Justiz als Schutzbehauptungen werten und was bleibt sind auf jeden Fall 2x Rechtsüberholen.

Ich denke, dass Du das ein wenig überbewertest. Hier geht es um eine privatrechliche Klage wegen Nötigung. Diese wird abgehandelt, wie sie auch immer ausgehen mag.

Für eine Verurteilung nach 315c bedarf es einer öffentlichen Klage, die es bis jetzt ja noch gar nicht gibt und die während so einer 0815-Klage, wie sie 10.000 mal pro Tag vorkommt, auch nicht sehr wahrscheinlich ist. Die Justiz ist von derartigen Klagen so belastet, dass man da sicher nicht gleich noch ein Faß aufmachen würde. Hätte ein Polizeiauto das ganze beobachtet, wäre das was anderes - aber so......

Der TE weiss im Moment nur was ihm die Polizisten erzählt haben aber nicht was der Anzeiger zu Protokoll gegeben hat.Was die Justiz dann aus den Ermittlungsergebnissen für Schlüsse zieht können wir ja nicht vorhersagen.Aber das zwischen Freispruch und Führerscheinentzug alles möglich ist sollte ihm klarwerden.Es bringt ihm nichts wenn ihm alle sagen das alles halb so wild ist und er nichts zu befürchten hat und dann einen Strafbefehl bekommt in dem 20TS und 10 Monate Führerscheinentzug stehen.Möglicherweise war der Anzeiger in der Lage den Fahrer des auf dem Standstreifen überholten LKW als Zeugen zu benennen der bestätigt das er rechts überholt wurde und der Anzeiger zum bremsen gezwungen war als er auf die Überholspur wechselte.

Davon abgesehen kann auch Nötigung zum Führerscheinentzug führen

Wenn der Volvo Fahrer Zeugen hat, sieht das ganze anders aus, das wäre natürlich der Hammer...

Ich sehe das Ganze so wie Martin_A1976 es beschrieben hat!
Im Prinzip gehörten beide bestraft, allerdings hat der Volvo Fahrer den ganzen Vorfall provoziert. Dann noch eine Anzeige zu machen ist verdammt dreist!

Was das weitere Vorgehen angeht: Hier geben sehr viele Leute Ratschläge, was die Verhörun bei der Polizei angeht. Diese Ratschläge könnten teilweise unterschiedlicher nicht sein.
Ist hier jemand Polizist bzw sogar Jurist, der die Gesetzeslage genau kennt? So viele versch. Ratschläge bringen dem TE im Endeffekt nicht viel 🙂

die Ratschläge mit der Gegenanzeige sind ziemlich dumm.

Damit gibst Du nämlich schon mal zu, daß Du am "Tatort" gewesen bist, was man Dir sonst ja erst mal beweisen muß.

Wie gesagt, niemals irgendeine Aussage ohne Anwalt.

Zitat:

Original geschrieben von Suppamaehn


Wenn der Volvo Fahrer Zeugen hat, sieht das ganze anders aus, das wäre natürlich der Hammer...

Ich sehe das Ganze so wie Martin_A1976 es beschrieben hat!
Im Prinzip gehörten beide bestraft, allerdings hat der Volvo Fahrer den ganzen Vorfall provoziert. Dann noch eine Anzeige zu machen ist verdammt dreist!

Was das weitere Vorgehen angeht: Hier geben sehr viele Leute Ratschläge, was die Verhörun bei der Polizei angeht. Diese Ratschläge könnten teilweise unterschiedlicher nicht sein.
Ist hier jemand Polizist bzw sogar Jurist, der die Gesetzeslage genau kennt? So viele versch. Ratschläge bringen dem TE im Endeffekt nicht viel 🙂

absolute Zustimmung, zumal die Polizisten auch nicht geistig behindert sind und auch abschätzen können ob ihnen da jemand etwas zusammenkonstruiertes auf die Nase binden will. Ich hatte auch schon einmal etwas ähnliches und habe ausgesagt wie es gewesen war (auch dass ich bereits Tacho 20km/h schneller war als erlaubt, wenn du dich da nicht selbst anzeigst kann dir da auch nichts passieren) Da kam dann vom Staatsanwalt die Einstellung des Verfahrens mit sinngemäß "beide daneben" und "in Zukunft den Blutdruck niedrig halten".

lg
Peter

Zitat:

Original geschrieben von mikey51


die Ratschläge mit der Gegenanzeige sind ziemlich dumm.

Damit gibst Du nämlich schon mal zu, daß Du am "Tatort" gewesen bist, was man Dir sonst ja erst mal beweisen muß.

Wie gesagt, niemals irgendeine Aussage ohne Anwalt.

Dieses Zitat ist die Komprimierung der einzig richtigen Vorgehensweise. Die meisten Ratschläge in diesem Thread sind gut gemeint und schlecht gegeben.

Mir ist folgender Fall bekannt: Auf einer 2-spurigen, freien AB wird die linke Fahrspur von einem Fahrzeug mit 100-120 Km/h blockiert. Dem Fahrer des ihm unmittelbar folgenden Wagens wird die Sache irgendwann zu bunt. Er fährt auf die rechte Spur, zieht an dem Kopf der Schlange😁 vorbei, macht einige Fahrzeuglängen gut und zieht wegen des auf der rechten Fahrbahn auftauchenden Verkehrs wieder nach links. Ohne Schneiden, niemand musste in die Eisen steigen. Dummerweise war der Dritte in der Schlange ein Polizist in Zivil, der sämtliche Fahrzeugtypen, Kennzeichen und auch eine Personenbeschreibung zu Papier bringen konnte. Wie von SirDonald schon in diesem aktuellen Fall beschrieben, war er nicht nur Anzeigenerstatter, sondern auch Zeuge.

Kurze Zeit später klingelt die Polizei und bittet um einen Besuch auf der Dienststelle. Der später -und genau das war der Fehler- eingeschaltete Anwalt konnte dem Delinquenten lediglich auf den Weg geben, zukünftig früher vorbeizuschauen. Denn aus der protokollierten Aussage ist hervorgegangen, dass der Fahrer zum fraglichen Zeitpunkt am angegebenen Ort war - das hat in dem Fall trotz des ansonsten unter Amnesie leidenden Befragten gereicht.

Die Konstellation ist nicht deckungsgleich, allerdings lassen sich hier sicher ein paar Vorschläge zur sinnvollen weiteren Vorgehensweise ableiten. Ich würde ohne rechtlichen Beistand GAR NICHTS zu Papier bringen, d.h. zunächst den Termin auf einen Tag nach Sonntag verschieben und Mo. früh einen Anwalt anrufen. Bist Du, da Du keine RS hast, im ADAC? Dann sollte das 1. Gespräch für Dich kostenlos sein.

@ Notfalluser
Habe deinen Beitrag leider zu spät gelesen. Ich bin beim ADAC. Muss ich beim ADAC anrufen bevor ich zum Anwalt gehe.

Ich war jetzt bei der Vernehmung und zur Personalaufnahme. Ich habe halt gesagt, das ich mich dazu nicht äußern werde. Mir wird vorgeworfen zwei LKW auf dem Randstreifen überholt zu haben und dann auf die Überholspur gewechselt zu sein (Paragraph 315c). Die Täterbeschreibung war eindeutig.
Dann hat er mich gefragt, ob ich zur der Zeit das Auto gefahren habe. Das habe ich be"ja"t, da er sonst noch ein Foto gemacht hätte zur Identifizierung. Ich weis jetzt im nachhinein nicht ob das falsch war.

Der Drops ist wohl gelutscht und dein Anwalt wird dir dann wohl kein Lob aussprechen da er jetzt nur noch eine Schadensbegrenzung versuchen kann.Zumindest das du bestätigt hast das Auto zur fraglichen Zeit gefahren zu haben war ein Fehler.Das Foto wäre egal gewesen,entweder der Anzeiger hätte dich aus mehreren Fotos rausgeangelt und identifiziert und das Ergebnis wäre wie jetzt oder er hätte dich auf dem Foto nicht wiedererkannt und damit wäre die Sache im Sande verlaufen.So solltest du dich vorbeugend auf ca 10 Monate ÖPNV und einen Nettomonatslohn Spende an den Staat einstellen.Wenn die Strafe nicht so drastisch ausfällt ist es ja gut,aber ert mal sollte man lieber vom schlechteren ausgehen.Positive Überraschungen sind doch besser als schlechte.

Unabhängig vom hier Fragenden sieht man doch deutlich das Rechtsüberholen über den Standstreifen doch nicht so billig ist wie immer wieder behauptet.Die 50€/1P gibts wohl zu 99% nur wenn man im Stau zur Abfahrt vorfährt.Im fliessenden Verkehr gibts wohl eher was nach §315c auf den Deckel.
Hoffentlich hören jetzt mal die Schwachsinnigen Tips auf die das Überholen über den Standstreifen als billige Alternative zum Drängeln oder normalen Rechtsüberholen empfehlen.Ich vermute mal das die Justiz auch aus der Flutwelle dieser Empfehlung in Presse und Foren die Justiz bei diesem Tatbestand etwas härter durchgreift damit diese Fahrweise sich gar nicht erst einbürgert.

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