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Du hast 19'' und tiefer, dann komm hier rein!

Audi A6 C6/4F

Hallo,
mit neuen 19 Zoll Rädern möchte ich mal ein paar Bilder posten.
Es sind mam 11 Felgen Titan Grey Front Polish
in 8,5*19 ET 30 mit245/35 mit Dunlop Sport Maxx Bereifung.
H&R ca 40 mm Tiefer.

An der Vorderachse mußte nix verändert werden wegen et 30 ,aber an der Hinterachse links 5mm gezogen und auf der rechten Seite 2mm. Problem war das die hintere Achse nicht mittig ist und mit den neuen Felgen das extrem aufgefallen ist.An den Radschalen(Tepich) haben wir nix gemacht.

Gruß

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20130705-195702
+2
Beste Antwort im Thema

Hey

ganz meinerseits 🙂

19 zoll felgen mit Sline federn ^^

PS: Schöne Audis 🙂

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Danke für deine Antwort.
Da ich leider aber absoluter Neuling auf dem Gebiet bin verstehe ich jetzt immernoch nicht so ganz ob ich die Felgen eintragen lassen muss?
Traglast passt ja aber in meinem Fahrzeugschein stehen nur 17 Zoll Felgen.
Bin echt etwas verwirrt, Sorry.

Da ist immer nur die Standardgröße eingetragen, aber zu jedem Wagen gehören auch die COC-Papiere, da steht dann drin, was auch möglich ist. Alles andere muss abnehmen lassen.

Außer der Traglast muss auch die Felgen- und Reifengröße und die Einpresstiefe passen. Ich schaue dafür immer gerne auf https://www.original-felgen.com/ nach. Wenn man da ein wenig sucht, findet man alle Daten zu Audi-Felgen. Auf meinem ehemaligen 4F waren diese 19" Felgen ab Werk verbaut: https://www.original-felgen.com/4f0601025de1h7.html

Der Post von @atomiceins trifft es schon gut
In der ZBI steht nur die Standardgröße
alle weiteren zulässigen Größen sind im CoC (sollte jeder Autobesitzer ganz gut aufheben!)
ist das CoC weg, können manchen Werkstätten in ihren Portalen (häufig z. B. die Reifenbuden) auch sehen was Standard ist.

Eine Felge mit ABE oder ECE Freigabe in Kombination mit einer Serien-Reifengröße kann durchaus eintragungs- und begutachtungsFREI sein -> steht dann unter den Auflagen im Gutachten. Wichtig ist immer im Gutachten, dass das Wunsch-Fahrzeug eineindeutig aufgeführt ist.

Alle anderen Rad-Reifenkombinationen sind einem Sachverständigen vorzuführen. Die Sachverständigen/Prüfer können glaube ich auch in ihrem System sehen, welche Größen für das Fahrzeug zulässig sind.

Zu Traglast und Co.
Eine Felge hat ja immer zulässige Reifengrößen angegeben.
Weiterhin zählt Traglast/Tragfähigkeit, Abrollumfang und wichtig ist eigentlich auch der Reifenquerschnitt. Ganz genau genommen, dürfte ein Reifen mit geringerem Querschnitt als im Gutachten angegeben nicht benutzt werden, Stichwort "impact test". Man könnte sagen: die prüfen, ob die Felge Durchschläge bei Schlaglöchern abhält, je geringer der Querschnitt desto größer sind die Schläge auf die Felge. Im E-Fall -> Bruch der Felge, der Kommentar weiter oben zu " billigen Felgen" könnte man dort sicher gut anführen.

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