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  7. DSG im 1,6 TDI --> 3. + 5. Gang rutscht?!

DSG im 1,6 TDI --> 3. + 5. Gang rutscht?!

VW Golf 7 (AU/5G)
Themenstarteram 28. August 2014 um 6:44

Hallo allerseits,

ich fahre einen Golf 7 1,6 TDI DSG Bj 2013 mit mittlerweile 21.000 km.

Seit den letzten 10.000 km fällt mir folgendes auf:

Beim Beschleunigen unter Vollast, z. B. an einer Steigung oder auch zügig aus einer Ortschaft heraus auf Landstraßentempo scheint der 3. Gang (vor allem kurz vor dem Gangwechsel zum 4.) und auch der 5. Gang gelegentlich leicht zu rutschen. Das fühlt sich an, als würde man wie bei einem Handschalter kurz zu lang auf der Kupplung stehen. Man sieht auch eine kleine Verzögerung beim Anstieg der Drehzahl beim Beschleunigen. Speziell im 5. Gang ist während des vermuteten Rutschens ein leichtes Dröhnen in der Karosserie zu hören. Das lässt sich vor allem beim Beschleunigen im 5. Gang aus Ortschaften erzeugen, wenn so beschleunigt wird, dass das DSG gerade noch nicht schaltet. Im manuellen Modus tritt das auch auf, aber gefühlt weniger intensiv.

Das Getriebe hat schon ein Software-Update und eine Umstellung des Getriebeöls bekommen.

Soll ich mich direkt mit VW auseinander setzen? Mein Freundlicher ist da etwas unkooperativ.

Wie sind Eure Meinungen und Erfahrungen zu sowas??

Freu mich auf Eure Tipps.

Vielen Dank!!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@tommtom89 schrieb am 19. April 2018 um 19:07:42 Uhr:

Habe inzwischen von Audi die Aussage, dass das Rutschen „Stand der Technik „ sei. Eine Problemlösung ist wohl nicht zu erwarten....

Traurig!

Was Stand der Technik ist, bestimmt nicht Audi, VW oder sonst eine Firma. Was Stand der Technik ist, bestimmt ein Gericht.

Und in eurem Fall ist euer Problem ganz sicher kein Stand der Technik. Denn dann müssten dies alle vergleichbaren Fahrzeuge haben. Und zwar in der Fahrzeugklasse, also auch Fahrzeuge anderer Hersteller. Sehr wahrscheinlich haben dies aber nichtmal alle baugleichen Fahrzeuge der gleichen Marke. :eek: Wenn die Werkstatt da sagt, dies sei Stand der Technik, bleibt nur der Gang zum Anwalt.

Hier ein interessanter Artikel zum "Stand der Technik" in Deutschland inkl. Aktenzeichen für euren Anwalt. ;)

 

anwalt.de, 23.02.2015

Klappergeräusche am Pkw mit DSG-Getriebe

"Das Landgericht Berlin hat zugunsten des klagenden Käufers eines Pkw Volkswagen Golf Highline BlueMotion Technology 1,4 l TSI entschieden (Urteil vom 18.09.2014, verkündet am 20.11.2014, Az.: 86 O. 127/14). Am Ende des Rechtsstreits, dem zudem ein selbständiges Beweisverfahren vorausgegangen war, sah das Gericht einen Sachmangel vorliegen und verurteilte den Händler zur Rückabwicklung des Neuwagenkaufes.

Nach § 434 Abs. 1 Satz 1 und 2 BGB ist die Sache frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit – wie im vorliegenden Fall – nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln, wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach Art der Sache erwarten kann.

Hinsichtlich des Vergleichsmaßstabs sind nicht ausschließlich die gleichen Produkte desselben Herstellers, sondern vielmehr der Entwicklungsstand aller vergleichbarer Gegenstände auch anderer Hersteller zu berücksichtigen. Eine Beschränkung der Gewährleistung auf den Stand des Herstellers für seine Produkte würde demgegenüber bedeuten, dass für Konstruktions- oder Fertigungsfehler einer ganzen Serie keine Gewährleistung besteht.

Bei Kraftfahrzeugen ist Vergleichsmaßstab der Entwicklungsstand aller in dieser Fahrzeugklasse vergleichbaren Fahrzeuge (LG Kassel, Urteil vom 04.08.2010 – 6 O 778/10 –). Das streitgegenständliche Fahrzeug ist mangelhaft i.S.d. § 434 Abs. 1 S.2 Nr. 2 BGB. Aufgrund der im Fahrbetrieb bei geöffneten Fenstern und Fahren auf schlechter Wegstrecke, insbesondere Kopfsteinpflaster, auftretenden Rassel- und Klappergeräusche weist das Fahrzeug eine Beschaffenheit auf, die bei herstellerfremden Fahrzeugen dergleichen Fahrzeugklasse und mit gleichartiger Ausstattung nicht üblich ist. Daher konnte der Kläger eine solche Geräuschbildung bei einem Neufahrzeug nicht erwarten. Zu dieser Überzeugung kommt das Gericht auf Grundlage des nachvollziehbaren und schlüssigen Sachverständigengutachtens im selbständigen Beweisverfahren sowie der Inaugenscheinnahme der Fahrgeräusche auf Kopfsteinpflaster.

Der Sachverständige hat ausgeführt, dass bei Probefahrten deutlich klirrende Klapper- und Rasselgeräusche in der Fahrgastzelle wahrnehmbar gewesen seien. Diese seien als nicht typische Arbeitsgeräusche dem DSG-Getriebe im Mitteltunnel zuzuordnen. Die Ursache sei wahrscheinlich im Spiel eines Losrades zu sehen. Die Geräusche seien konstruktiv bei der Bauart des Herstellers bedingt und würden sich weder durch Reparatur noch Austausch abstellen lassen. Zwar sei kein technischer Mangel gegeben. Die Geräuschbildung sei aber als Komfortmangel einzustufen. Eine Probefahrt mit einem herstellerfremden Fahrzeug der gleichen Fahrzeugklasse und DSG Automatik mit Trockenkupplung habe keine Geräuschbildung aufgewiesen.

Das Gericht sah auch nicht, dass eine Rückabwicklung wegen Unerheblichkeit des Mangels nach § 323 Abs. Abs. 2 BGB ausgeschlossen ist.

Nach ständiger Rechtsprechung fordert die Beurteilung der Frage, ob ein Sachmangel unerheblich ist, eine umfassende Interessenabwägung. Zu berücksichtigen sind dabei vor allem der für eine etwaige Mängelbeseitigung erforderliche Aufwand bzw. bei nicht behebbaren Mängeln die von ihnen ausgehende funktionelle, ästhetische oder sonstige Beeinträchtigungen (vgl. Palandt / Grüneberg, BGB, 70. Auflage § 323 BGB, Randnummer 32). Da hier ein nicht behebbarer Mangel vorliegt, kommt es auf die durch den Mangel verursachten Beeinträchtigungen an (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 25. Juli 2008 – 14 U 125/07 –, juris). Ein fortwährendes in Intensität und Häufigkeit unregelmäßiges Rasseln und Klappern unter den genannten Betriebsbedingungen ist so störend, dass der Mangel als erheblich einzustufen ist. Ferner ist zu berücksichtigen, dass es sich um einen Neuwagen handelt, bei dem die Unerheblichkeitsgenze aufgrund des entsprechend höher anzusetzenden Leistungsinteresses des Käufers, die jeglichen Kompromiss bezüglich der Qualität des Fahrzeugs ausgeschlossen wissen möchte, tendenziell enger zu ziehen ist als bei einem Gebrauchtwagen. Denn bei einem Neuwagen ist dem Käufer insbesondere im Hinblick auf den Fahrtkomfort ein geringes Maß an negativen Auswirkungen zuzumuten (vgl. LG Köln, Urteil vom 24.06.2009 – 28 O 11/07 –)."

 

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am 11. Oktober 2018 um 17:37

Zitat:

@Wuff1 schrieb am 11. Oktober 2018 um 19:06:57 Uhr:

Das ist der klassisch große Vorteil von VW, der Kunde kann oder möchte sich nicht im Detail beschäftigen.

M.E. ist vom durchschnittlichen Kunden auch nicht unbedingt zu erwarten, dass er weiß, dass da wo "DSG" oder "xyz" draufsteht, u.U. je nach Motorisierung ganz unterschiedliche Komponenten verbaut werden, zumal die jeweiligen Aufpreise sich ja nicht unterscheiden. Der Kunde muss diese technischen Feinheiten nicht wissen, sondern darf davon ausgehen, dass die Komponente unabhängig von der Motorisierung gleichermaßen zuverlässig funktioniert. Diese Kunden-Erwartungshaltung ist bei allen Herstellern so und sicherlich kein Alleinstellungsmerkmal von VW.

Richtig! Als Verbraucher muss ich davon ausgehen können dass alle DSG funktionieren! Gerade bei Anbietern wie VW!

@Suppersready69 @matcher1.6

Ich habe nur angemerkt dass dies ein Vorteil sein kann, mehr nicht !

Erstmal danke für die Antworten. Ich habe auch keine „Probleme“ mit dem DSG, nur ein par Dinge finde ich „komisch“.

 

Woran merke ich denn wie in diesem Thread geschrieben, dass das DSG rutscht? Kann es beim herunterschalten rutschen?

 

Bei meinem DSG gibt es genau wie hier geschrieben in Gang 3 „Unregelmäßigkeiten“. Wenn das DSG von 4 auf 3 runterschaltet gibt es einen „ruck“ bzw. starke Motorbremse würde ich sagen. Bei allen anderen Gängen spürbar weniger. Beim hochschaltet ist alles top.

 

Kann es sein, dass beim Gangwechsel von 4 auf 3 die Motorbremse viel stärker arbeitet als bei anderen Gängen?

 

MfG

am 11. Oktober 2018 um 19:40

Zitat:

@Wuff1 schrieb am 11. Okt. 2018 um 20:11:58 Uhr:

Ich habe nur angemerkt dass dies ein Vorteil sein kann, mehr nicht !

OK, dann habe ich das falsch verstanden.

 

Ich hatte es so verstanden, dass VW im Vergleich zu anderen Anbietern hier einen Vorteil hätte, weil dessen Kunden weniger technisch beflissen / um Informationen bemüht etc. seien.

Zitat:

@Suppersready69 schrieb am 11. Oktober 2018 um 21:40:29 Uhr:

Zitat:

@Wuff1 schrieb am 11. Okt. 2018 um 20:11:58 Uhr:

Ich habe nur angemerkt dass dies ein Vorteil sein kann, mehr nicht !

OK, dann habe ich das falsch verstanden.

Ich hatte es so verstanden, dass VW im Vergleich zu anderen Anbietern hier einen Vorteil hätte, weil dessen Kunden weniger technisch beflissen / um Informationen bemüht etc. seien.

Eigentlich ist im Umkehrschluss nur gemeint, dass es auch für den Kunden kein Nachteil sein kann wenn man z.B. den Unterschied zwischen Trocken- u. Nasskupplung kennt (siehe oben), und vor allem nicht nur seine Pflichten, sondern auch seine Rechte durchzusetzen weiss, um sich nicht wie ein Bittsteller um die Gnade der Schadensbehebung anzustellen müssen.

Zitat:

@AwesomeInfernus schrieb am 11. Oktober 2018 um 20:24:27 Uhr:

Woran merke ich denn wie in diesem Thread geschrieben, dass das DSG rutscht? Kann es beim herunterschalten rutschen?

Bei meinem DSG gibt es genau wie hier geschrieben in Gang 3 „Unregelmäßigkeiten“. Wenn das DSG von 4 auf 3 runterschaltet gibt es einen „ruck“ bzw. starke Motorbremse würde ich sagen. Bei allen anderen Gängen spürbar weniger. Beim hochschaltet ist alles top.

Kann es sein, dass beim Gangwechsel von 4 auf 3 die Motorbremse viel stärker arbeitet als bei anderen Gängen?

Durchrutschende Kupplung zeigt sich am flatternden Drehzahlmesser, bei mir am ehesten an kaltfeuchten Tagen kurz nach dem Losfahren, wenn ich im 5. Gang eine leichte Steigung hoch fahre und beschleunige. Die trockenen DQ200 im 1.6 TDI sind dafür bekannt; aber DQ250 und DQ381 im 2.0 TDI haben eine ganz andere und im Ölbad laufende Kupplung und sind bisher nicht für durchrutschende Kupplung bekannt.

Die stärkere Motorbremse beim Runterschalten in den 3. wird wohl auf eine zu schnell schließende Lamellenkupplung zurückzuführen sein. Bei einem Handschalter würde man sagen, "die Kupplung fliegen lassen".

Das ist eine Marotte des DQ381 bei mehreren, aber wohl nicht allen Fahrzeugen mit diesem DSG. Es darf aber vorsichtig bezweifelt werden, ob sich da tatsächlich ein entstehender Defekt andeutet. Im Moment darf man das wohl als konstruktives Komfortproblem des DQ381 mit unklarer Ursache bezeichnen.

Also: weiterfahren, freuen dass du kein DQ200 hast! Alles richtig gemacht mit dem 2.0 TDI statt 1.6 TDI

:(

<--- 1.6 TDI :(

Naja,

 

Das Problem ist ja, der 1.6Tdi ist eigentlich kräftig genug für das Auto. Klar geht mehr immer und macht auch Spaß, aber wirklich untermotorisiert ist man mit dem 1,6er nicht.

 

Dazu gibt es ein Getriebe, was nicht alle 60tkm nen Ölwechsel haben will. Klingt doch erst mal gut.

 

Und genau deshalb entscheiden sich Käufer auch für diese Kombi, das es solche Probleme gibt muss man ja erst mal erahnen. Gerade als das Getriebe noch neuer war, konnte man diesen Verlauf noch weniger absehen.

Ja, den Motor finde ich wunderbar. Der ist besser als sein Ruf. Ich möchte als nächstes Auto auch wieder einen kleinen Diesel haben, um 100 PS, gerne wieder Vierzylinder und anderthalb bis zwei Liter Hubraum. Auf jeden Fall Automatik. Daher sind die Volkswagen 1.6 TDI alle raus, die werden durch das DSG unkaufbar gemacht für mich.

Bezüglich Verlauf ... das mag von hier aus jetzt so eindeutig aussehen, aber von Außen ist es unübersichtlich und man liest Meinungen in beide Richtungen. Ich weiß noch, wie ich mich 2016 vor dem Kauf des 1.6 TDI schlau gemacht habe, ob es noch Probleme gibt. Damals sollte es erst ein 1.4 TGI werden, ist ja gleiches DSG, aber den konnte ich nicht bezahlen.

Ich habe dann mit einem Bekannten gesprochen, der damals einen Octavia Kombi 1.6 TDI DSG als Dienstwagen fuhr. Der hatte überhaupt keine Probleme, war der Meinung, das sei inzwischen behoben und wären nur Kinderkrankheiten beim DSG gewesen, und hat mich überzeugt. Dessen Octavia schaltete einwandfrei, bis er ihn abgegeben hat. Der hat aber auch nicht diese Masse an Stop & Go bzw. Kriechverkehr.

Bei mir haben sich die Probleme innerhalb von 5 Monaten bzw. 13000km nach Kauf eingestellt. Ich hab mich dann vom Serviceberater einlullen lassen, da ich die 5 Jahre Garantieverlängerung hätte wäre alles unbedenklich, aber noch nicht als Garantiefall deklarierbar - nicht defekt genug......

am 15. Oktober 2018 um 17:37

@Alle ich hatte mein Fahrzeug wieder in der Garage und man hat mir die Kupplung wieder ausgetauscht, so wie es aussieht gibt es wieder eine neuere als die vom April welche nach mehreren Monaten geliefert wurde. Das Auto schaltet nun sehr sanft, aber ich bin mir nicht sicher ob es besser wird. Die Werksgarantie ist jetzt abgelaufen, mal schauen wie Sie es beim nächstenmal handhaben.

P.S. Innerhalb von 2 Jahren = 3 neue Kupplunge KM stand 40'000.

@misterboo

 

 

Deine Austausch Geschichte und dann Kilometerstand deckt sich ja fast so wie mit meiner DSG Leidensgeschichte. Bei mir war nur noch ein nagelneues Getriebe mit im Spiel bei Kilometerstand 43.5 glaube ich habe ich dann das Fahrzeug erfolgreich gewandelt bzw bin vom Kaufvertrag zurückgetreten. Also wenn du jetzt wieder Probleme hast würde ich auf alle Fälle vom Kaufvertrag zurücktreten bzw wandeln.

 

Aber berichte uns auf alle Fälle wie sich die nächsten Wochen mit deinem Getriebe bzw mit deiner Kupplung zu entwickeln. Vielleicht hat's Vw ja doch geschafft und wir können das leidige Thema endlich zu den Akten tun was ich aber nicht wirklich glauben kann.

 

 

Aber visang schon einer wunder gibt es immer wieder nur nicht bei VW

Mit dem Wandeln ist das leider oft eine finanzielle Katastrophe... ich stand damals auch vor der Entscheidung und habe mich dagegen entschieden. Durch viele gefahrene Kilometer, hätte ich eine sehr hohe Nutzungspauschale bezahlen müssen. Naja jetzt habe ich beim Verkauf draufgelegt.... also lieber wandeln und nicht länger rumärgern!

 

MfG

am 15. Oktober 2018 um 20:35

@superfodi ich hätte auch schon lange gewandelt. Aber da das Auto ein DK Import ist. ist es komplizierter als gedacht. Das Auto ansonsten ist Super habe einen VW Touran für mich gibt es momentan kein besseres Ersatzprodukt. So lange VW die Kupplung austauscht und ich nichts bezahlen muss wäre es mir eigentlich egal. Aber da die Werksgarantie abgelaufen ist nimmt es mich Wunder wie die beim nächsten mal reagiern. Auf das ausgetauschte Teil solltest du ja wieder 2 Jahre Garantie haben oder nicht?

Sicher Ich melde mich nach 1000km wieder.

Was macht es denn für einen Unterschied ob Import oder nicht?

Auf ausgetauschte Teile gibt es Gewährleistung bzw. beginnt die Verjährungsfrist neu anzulaufen, aber nur wenn der Verkäufer eine Reparaturpflicht anerkennt.

am 15. Oktober 2018 um 22:29

@DieselSeppel den Wandel kann nur der Vertragshaendler vollziehen und bei mir ist es VW DK, da ich das Auto selber import habe.

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