Drehe bald Fiat den Rücken zu
Hallo zusammen. Ich habe heute beschlossen, dass ich Fiat den Rücken zudrehen werde.
Heute hat sich schon wieder das Getriebe in meinen Brava verabschiedet:
Im Januar 2004 habe ich für €1900.- ein überholtes Getriebe und eine neue Kupplung bekommen. Das ganze ist in einer Fiat-Werkstatt erledigt worden.
Schön und gut. Die ganze Geschichte hielt genau bis heute und knappe 38000 km weiter. Jetzt, wenn ich etwas flotter anfahren will, kracht es nur noch und komme eigentlich nicht von der Stelle. Ich bin dann direkt zum Fiat-Händler meines Vertrauens gefahren. Er ist dann eine Runde damit gefahren und sagte, dass das Getriebe wieder platt ist. Ich habe ihn dann gefragt, was mit Garantie und so ist, da bekam ich die Antwort, dass da wohl nichts mehr ist.
Da ich nicht das Geld habe, mir ein neues Getriebe, oder auch nur zu reparieren, muß ich mich von meinen Fiat Brava trennen.
Mal noch so eine Frage:
Habe ich da irgendeine Möglichkeit, da was auf Kulanz oder so zu bekommen?
Gruß Volker
71 Antworten
Also, von Fiat habe ich letzte Woche ein Schreiben bekommen, dass es also wenig sind macht, da noch irgendwas ``rechtlich´´ zu regeln. Die berufen sich absolut auf die Richtlinien.
Das heißt für mich, dass ich den Wagen zu einen privaten Schrauber gebracht habe. Der hat das Getriebe komplett zerlegt und anschließend festgestellt, dass das Differenzial kaputt ist. Irgendwie Tellerscheibe oder so heißt das Teil. Da ist ein Zahnrad aufgepreßt, was dann wohl bei der höheren Belastung (schnelleres Anfahren) durchrutsch.
Es gibt es zwei Möglichkeiten sagt er:
1.) Schweißen lassen, kann dann für immer halten oder nicht
2.) Neues Differenzial, d.h. 560.-€ plus MwST
Oh man, der Wagen kostet mir die letzten Mäuse und Nerven.
Muß echt überlegen, ob ich das noch machen lasse.
P.S. hat irgendwer hier im Forum vielleicht eine Idee oder vielleicht sogar eine Adresse, wo man dieses Teil gebraucht bekommen könnte?
Für jede Antwort wäre ich dankbar.
MfG Voker
Hallo Dagobewrt2409
wie hat die Einbauwerkstatt zur Garantie bzw. Gewährleistung Stellung genommen ? Würde ich vorrangig in Anpruch nehmen und nicht veräppeln lassen. Aus eigener Tasche muß du nach dem von dir geschilderten Sachverhalt nicht zahlen. Wie du schreibst, hast du eine RS Versicherung. Warum nicht also einen Anwalt zur Klärung einschalten. Wenn du diese Möglichkeit nicht nutzt, scheint doch etwas an der Schilderung nicht zu stimmen.
Fehler 1. ist, du hast den Wagen nicht komplett bei Fiat warten lassen, wäre dies der Fall, hättest du schneller nen neues Teil drin, als das du amen sagen hätest könen...
..eine gute Entscheidung, FIAT ist Scheiße !
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Ich kann im Augenblick nicht Folgen.
1. FIAT ist nicht dein Ansprechpartner sondern deine Werkstatt.
2. Hat deine Werkstatt die Garantie/Gewährleistung nicht auf der Rechnung oder in den AGB's beschrieben. Muss sie dir 2 Jahre Garantie geben.
3. Das hat mit FIAT nichts zu tun. Für die Garantie ist der Händler zuständig.
4. Hast du dich nicht vorher beraten lassen???? Dazu hatte ich vorher extra darauf hingewiesen.
5. Heute wird jedes Unternehmen sich auch gerne Garantieleistungen bezahlen lassen auch wenn es nicht richtig ist. Denen mal böse vorher auf die Füsse treten.
Aber jetzt ist es zu spät. Du hast eine fremde Werkstatt beauftragt.
Warum hören die Leute nicht mal auf die Ratschläge die man hier macht.
italo
Das habe ich doch getan. Die haben jegliche Frage von mir sofort abgeblockt. Und ehrlich, habe auch langsam keine Lust mehr darauf. Ich bin auf das Auto beruflich angewiesen. Ich habe leider nicht die Zeit mich dann noch mit Anwälten und co. damit rumzuschlagen.
Und bitte das jetzt nicht so auffassen, wie es hier steht
Zitat:
haitec-56
haitec-56 ..eine gute Entscheidung, FIAT ist Scheiße !
So eine Aussage hilft mir leider auch nicht weiter. Sowas kann man sich doch auch sparen?!?😕
Hier mal die E-Mail von FIAT:
Sehr geehrter Herr X*X*X*X*X*X*X,
vielen Dank für Ihre E-Mail.
Ihre Anfrage betreffend, teilen wir Ihnen hiermit die notwendige Vorgehensweise für eine Kulanzregelung mit.
Im Falle, daß Sie Kulanz für einen Schaden an Ihrem Fahrzeug beantragen wollen, wird der Antrag in erster Linie immer von dem reparierenden autorisierten Fiat Händler gestellt. Der Händler besitzt diesbezüglich Listen, die Richtlinien enthalten, in welcher Höhe Kulanz bewilligt werden kann. Die Richtlinien beziehen sich auf Art des Schadens, auf das Alter des Fahrzeuges, die Kilometerlaufleistung und auf die Werkstatt, in der Sie die regelmäßigen Wartungen und Reparaturen durchführen lassen haben. Diese Werkstatt muß von Fiat autorisiert sein.
Weiterhin teilen wir Ihnen mit, daß Kulanz in der Regel nur innerhalb der ersten d r e i Jahre ab Erstzulassungsdatum gewährt wird.
Auch wenn wir nicht in Ihrem Sinne antworten, hoffen wir auf Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüssen
Esmeralda Padalino
Fiat Automobil AG
Fiat Kundenbetreuung
Salzstraße 140
D- 74076 Heilbronn
Also das mit der Kulanz (die 3 Jahre) ist auch bei vielen anderen Herstellern genau so oder ganz ähnlich. Außer es handelt sich um ein Teil, das sehr häufig defekt wird deswegen gegebenenfalls andere Kulanzregelungen nach sich zieht.
Mit der Garantie ist es normal so, dass du dein Fahrzeug in jeder authorisierten Fachwerkstätte richten bzw. servisieren lassen kannst (außer es steht in den Garantievereinbarungen etwas anderes drinnen)
Am besten wär wirklich gewesen, nach der Abblockaktion von deiner Werkstätte einfach mal mit deinem Anwalt reden (schon allein ein Anruf von so einem Anwalt bei der Werkstätte kann manchmal Wunder bewirken)
Der Kummerkasten in "autobild" zieht immer.
Da würde ich es mal probieren.Die Erfolgsquote ist sehr hoch....
Zitat:
Original geschrieben von Dagobert2409
Das habe ich doch getan. Die haben jegliche Frage von mir sofort abgeblockt. Und ehrlich, habe auch langsam keine Lust mehr darauf. Ich bin auf das Auto beruflich angewiesen. Ich habe leider nicht die Zeit mich dann noch mit Anwälten und co. damit rumzuschlagen.
Und bitte das jetzt nicht so auffassen, wie es hier steht
Gut aber manchmal muss man sein Recht einfordern. Geh mal zu einer Verbraucherberatung oder zum ADAC (bist du Mitglied?)
An deiner Stelle würde mich wirklich mal beraten lassen. Die von FIAT haben ja nur geschreiben bezüglich Neufahrzeuge die außerhalb der Garantiezeit sind. Du hast aber ein Getriebe von deinem Händler bekommen und nicht von FIAT. Fiat ist der falsche Ansprechpartner. Fiat hat dir das Getriebe nicht verkauft und eingebaut. Du kannst dich nur mit deinem Händler auseinandersetzen, das ist dein Vertragspartner.
LASS DICH BERATEN!!!!
Mehr kann ich dazu nicht mehr schreiben. Ich habe dir geschrieben welche Wege du einschlagen musst. FIAT ist der Falsche!. Wenn du nicht auf die Ratschläge und Tips hörst, ist hier jede Diskussion überfällig. Tut mir Leid. Entweder du folgst den Ratschlägen und Tips hier.
Nachdem du alles nicht so gemacht hast wie ich dir gesagt habe, kann ich dir nur noch Raten eine Schiedstelle anzurufen.
Wenn dir das alles zu müsselig ist, dann bezahl die Reparatur und dann schweig und jammere uns nichts mehr vor.
italo
Es ist ganz einfach. Er hat auf den Einbau 2 Jahre Gewährleistung, bei Gebrauchtteilen kann auf 1 Jahr verkürzt werden. Wie ein AT-Getriebe zu behandeln ist, das weiss ich nicht genau, vermutlich aber als Neuteil. Geht die Sache im ersten halben Jahr kaputt muss der Händler nachweisen, dass der Defekt nicht schon beim Einbau vorlag. Geht es danach kaputt muss es der Käufer beweisen, das geht nur mit einem Gutachter. Nach dem ersten halben Jahr ist man im Prinzip auf die Kulanz des Verkäufers angewiesen.
Ohne Gutachten und Rechtsstreit geht hier also nichts, der Händler verhält sich korrekt nach Gesetz, zwar kundenunfreundlich, aber korrekt.
Moin,
Also zuerst mal ...
Die Werkstatt hat, so wie ich das verstehe ein GEBRAUCHTES GETRIEBE eingebaut ?! Auch wenn es überholt ist, handelt es sich dabei um ein GEBRAUCHTTEIL. Daher tritt Fiat überhaupt nicht für das Teil ein. Da Fiat nicht wissen kann, ob das Teil nicht ggf. einen Vorschaden hatte. Wovon Ich durchaus ausgehen würde 😉 Weil der km-Stand in der Tat reichlich niedrig ist.
Deshalb musst du dies auf jeden Fall mit der Werkstatt regeln bzw. mit dem Lieferanten des Getriebes. Ausserdem hast du nicht AUTOMATISCH 2 Jahre Garantie, sondern 2 Jahre Gewährleistung. Das ist ein gewaltiger Unterschied und in diesem Fall ist eine allgemeine Gewährleistungskürzung in den AGB's durchaus rechtens. Da hast du wohl einfach Pech.
Da die sich zickig anstellen ... bleibt dir in der Tat nicht vieles übrig. Ich würde dir einfach dazu raten, bei einem ORDENTLICHEN ZERTIFIZIERTEN PKW-Entsorger vorbeizufahren und dir dort ein gebrauchtes Differential zu besorgen. Diese Betriebe geben auch in der Regel 1 Jahr Gewährleistung oder Garantie. Kommt billiger, und du bist den Ärger los. Der Werkstatt würde ich auf jedenfall noch stecken, das sie in JEDEM FALL einen Kunden verloren haben ... und das du diese Werkstatt sicherlich nicht mehr empfehlen wirst (wie du es selbstverständlich vorher getan hast 😉).
Lass dich nicht von einer Werkstatt nerven, der offenbar wenig an zufriedenen Kunden liegt. Ein für dich sicherlich akzeptables Angebot wäre es gewesen, das Teil zu bezahlen und die Montage auf Kosten des Betriebes zu machen (oder umgekehrt ... quasi 50/50 machen ...) aber wenn der selbst die Euros nicht verdienen will ... dann bring' dein Geld in eine andere Werkstatt, die eher deinen Interessen entgegen kommt.
MFG Kester
Das war ja auch die ganze Zeit klar, dass es sich bei dem Getriebe um ein AT-Teil handelt. Deshalb war ja auch die Rechung als Anhang dabei. Anscheinend haben mich hier Leute leider falsch verstanden. Auch mein Anwalt, den in natürlich eingeschaltet hatte, sagte mir, dass es wenig Chancen gibt, das noch was gegen zu tun. Es steht ja auf der Rechnung drauf, dass es sich um ein ünerholtes Getriebe handelt. Da stehen LEIDER nun mal nur 1 Jahr drauf. Also deshalb habe ich den anderen Weg eingeschlagen und habe das Auto PRIVAT reparieren lassen. Das Autohaus werde ich UNTER GAR KEINEN Umständen weiterempfehlen. Im Gegenteil, ich werde jedem sagen, der dort hinfahren will und ich das mitbekomme, was das für einen tolle Werkstatt ist.
Na egal. Da ich ja so glimpflich noch davon bekommen bin, sprich nicht soviel bezahlen muss, werde ich meinen Fiat noch was halten. Hoffe nur, dass das jetzt das Letzte war, was an dem Fahrzeug ausser der Reihe (Verschleißteile aussen vor) kaputt geht.
Ob ich meinen Scheibenwischer der Werkstatt in Rechnung stellen kann? (Achtung Ironie)
P.S. aber trotzdem danke für die vielen Vorschläge, die hier aus dem Forum kamen. 😉
Gruß Volker
P.P.S alseits gute Fahrt euch allen da draussen.
Moin,
Tja ... so ist das leider...gegen solch ein Verhalten kann man wenig machen. Ich finde allerdings 1900 Euro (oder waren 1500 Euro) für ein Gebrauchtes Getriebe inkl. Einbau für verflucht teuer ...
Also ne Apotheke ist deine Werkstatt zusätzlich noch ... und *hüstel* Ja den Scheibenwischer würde ich denen in Rechnung stellen, wenn du nachweisen kannst, das der vorher in Ordnung war.
Habe Ich auch schonmal gemacht. Ein Bundesweit bekannter Textilhändler hatte mir bei REGEN einen Flyer unter die Wischer geklemmt. Dieser ist durch Regen aufgelöst worden ... und der Wischer schmierte wie Sau ... Da hab Ich mir den Geschäftsführer zum Auto geholt ... (der wollte erst nicht ... hab dann mit der Polizei gedroht, ich stand unterm Regenschirm ... der nicht *hehe*) dem die SCHWEINEREI gezeigt ... und ihm gesagt, er möge bitte in den Famila gehen, mir einen passenden Wischer holen, da ich seinen Betrieb ansonsten wegen Sachbeschädigung anzeigen würde ... (Was durchaus rechtens ist).
Der hat dann anstandslos 15 Euro rausgerückt und ich hatte einen Ersatzwischer am Auto (Das ärgerliche ... der kaputte Wischer war gerade 3 Tage am Auto ...).
Geht also durchaus ... wenn klar ist ... wer für den kaputten Wischer geradezustehen hat (Ist aber nach mehreren Wochen nicht mehr nachweisbar 😉
MFG Kester
Glaube kaum, daß so ein Fall unter ,,Sachbeschädigung'' fällt.
Wahrscheinlich hätten die Polizisten sich eher tot gelacht 😉
Da hast' echt Glück gehabt.