Drängelassistent
Heute mal wieder eilig gehabt. So'n armer Spritsparer mit downgesizedtem VW vor mir: "ogottogott, am Horizont fährt einer auf die Autobahn auf...". AFL+ hat nix gebracht, wirkt nur bei größerem Abstand, also Blinker raus.
Uih, das mag der Drängelassistent gar nicht! Nach 20 sec. die Meldung im BC mit Bimmeln: "Blinker eingeschaltet" - ach nee!
Gibt es da noch so lustige Gadgets ausser Türbimmel, Beifahrersitz-Bimmel, Heckklappe-noch-offen-Bimmel, vielleicht den Raucherassistenten "Ascher geöffnet"?
Beste Antwort im Thema
Ich finde den "Drängelassistenten" gut, damit auch der letzte nach einem Spurwechsel merkt, dass er immer noch blinkt und nachfolgemde Fahrer von einem baldigen Abbiegen ausgehen.
Für Fahrer wie du einer zu sein scheinst, wünsche ich mir einen Assistenten, der deine Fahrweise (Nötigung) erkennt und dich die nächsten 100 Km nicht schneller als 60Km/h fahren lässt!
33 Antworten
Ich finde den "Drängelassistenten" gut, damit auch der letzte nach einem Spurwechsel merkt, dass er immer noch blinkt und nachfolgemde Fahrer von einem baldigen Abbiegen ausgehen.
Für Fahrer wie du einer zu sein scheinst, wünsche ich mir einen Assistenten, der deine Fahrweise (Nötigung) erkennt und dich die nächsten 100 Km nicht schneller als 60Km/h fahren lässt!
Zitat:
Original geschrieben von edelpacker
Ich finde den "Drängelassistenten" gut, damit auch der letzte nach einem Spurwechsel merkt, dass er immer noch blinkt und nachfolgemde Fahrer von einem baldigen Abbiegen ausgehen.
Für Fahrer wie du einer zu sein scheinst, wünsche ich mir einen Assistenten, der deine Fahrweise (Nötigung) erkennt und dich die nächsten 100 Km nicht schneller als 60Km/h fahren lässt!
Sozialneid auf einen OPC? Rechts rüberfahren reicht!
Zitat:
Original geschrieben von spillerkiller
Heute mal wieder eilig gehabt. So'n armer Spritsparer mit downgesizedtem VW vor mir: "ogottogott, am Horizont fährt einer auf die Autobahn auf...". AFL+ hat nix gebracht, wirkt nur bei größerem Abstand, also Blinker raus.
Uih, das mag der Drängelassistent gar nicht! Nach 20 sec. die Meldung im BC mit Bimmeln: "Blinker eingeschaltet" - ach nee!
Das ist der eingebaute „Schutzengel und Lappen weg -Assistent“ für ganz verrückte!😁😎
Zitat:
Original geschrieben von OPC1969
Sozialneid auf einen OPC? ......Zitat:
Original geschrieben von edelpacker
Ich finde den "Drängelassistenten" gut, damit auch der letzte nach einem Spurwechsel merkt, dass er immer noch blinkt und nachfolgemde Fahrer von einem baldigen Abbiegen ausgehen.
Für Fahrer wie du einer zu sein scheinst, wünsche ich mir einen Assistenten, der deine Fahrweise (Nötigung) erkennt und dich die nächsten 100 Km nicht schneller als 60Km/h fahren lässt!
Geht`s noch?
Zitat:
Original geschrieben von Op_St_der neue
Geht`s noch?Zitat:
Original geschrieben von OPC1969
Sozialneid auf einen OPC? ......
Bis jetzt: Ja! Warum? Darf man keine ironischen Antworten mehr geben?
Ich finde das Teil, so wie es ist, gut. Denn Überholen darf man nur "anzeigen" mittels Lichthupe oder Hupe siehe STVZO... zumindest war das mal so bei "ausserhalb geschlossenener Ortschaften".
Es fahren genug Leute blinkend durch die Gegend - die Funktion hat eine Daseinsberechtigung und würde mich nicht stören und störte mich bisher auch nicht 😉
§5 Absatz 5 der StVO: Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden. Wird mit Fernlicht geblinkt, so dürfen entgegenkommende Fahrzeugführer nicht geblendet werden - für die jenigen die es genau wissen wollen.
Die STVO erlaubt auch heute noch das einmalige "Anblinken", um zu signalisieren, dass man schneller ist und überholen möchte. Voraussetzung dafür ist, dass der zu Überholende gefahrlos die Spur wechseln kann. So nutze ich die Auslegung auch.
Alles andere ist Nötigung, gefährlich, verstößt gegen §1 der STVO und gehört nach meinem dafürhalten mit Führerscheinentzug bestraft!
Keine Ahnung, aber davon ne Menge - und dann Euren geistigen Müll im Forum abladen:
Der § 7 Abs. 5 der Straßenverkehrsordnung (StVO) regelt das Verhalten beim Fahrspurwechsel. Der Kernsatz lautet: »In jedem Fall darf der Fahrstreifen nur gewechselt werden, wenn dabei niemand gefährdet oder wesentlich behindert wird«.
Einige Urteile zum Fahrstreifenwechsel:
• Die Möglichkeit zum Fahrstreifenwechsel darf man sich nicht erzwingen (OLG Köln 1974), aber
• der nachfolgende Verkehr muss einem Verkehrsteilnehmer den rechtzeitig und vorschriftsmäßig angekündigten Fahrspurwechsel ermöglichen (OLG Hamm 1992), und
• der Wechselnde darf unter diesen Voraussetzungen sogar erwarten, dass ihm der berechtigte Fahrstreifenwechsel ermöglicht wird (OLG Köln 1974). Aber:
• In jedem Fall darf ein Fahrstreifenwechsel nur mit höchster Sorgfalt durchgeführt werden, selbst wenn man den Fahrstreifen nicht vollständig wechselt (OLG Düsseldorf 1987).
• Die besondere Sorgfaltspflicht vor und beim Spurwechsel gilt auch, wenn keine Fahrstreifen markiert sind (OLG Frankfurt 1977).
Bußgeld: 35,-
Und dem Vordermann darf ich sogar in den Kofferraum fahren! Wenn der Platz nicht aussreicht. Also wer nötigt nun?
Übrigens noch so ein Gadget bei den ganz neuen Opels:
"Sie fahren über 20, ich mach jetzt die Türverriegelung zu".
Schnell mal aussteigen und was aus dem Kofferraum oder von der Rückbank holen?
Kannste vergessen. Erst Schlüssel abziehen und Auto öffnen.
Das ist ja sowas von lästig.
Zitat:
Original geschrieben von spillerkiller
Übrigens noch so ein Gadget bei den ganz neuen Opels:
"Sie fahren über 20, ich mach jetzt die Türverriegelung zu".
Schnell mal aussteigen und was aus dem Kofferraum oder von der Rückbank holen?
Kannste vergessen. Erst Schlüssel abziehen und Auto öffnen.
Das ist ja sowas von lästig.
Kannste aber ausmachen!
War nur ein Leihwagen. Meiner hat ja elektrische Heckklappe. Stand aber trotzdem schön blöd da...
Neulich ging die Alarmanlage an, vergessen, die Innenraumüberwachung auszuschalten.
Na da war was los! Sind gleich die Motten angekommen. 😰
Zitat:
Original geschrieben von spillerkiller
War nur ein Leihwagen. Meiner hat ja elektrische Heckklappe. Stand aber trotzdem schön blöd da...Neulich ging die Alarmanlage an, vergessen, die Innenraumüberwachung auszuschalten.
Na da war was los! Sind gleich die Motten angekommen. 😰
Leihwagen? Ich hoffe nichts schlimmes mit deinem? Bremsen?
Zitat:
Original geschrieben von spillerkiller
Keine Ahnung, aber davon ne Menge - und dann Euren geistigen Müll im Forum abladen:Der § 7 Abs. 5 der Straßenverkehrsordnung (StVO) regelt das Verhalten beim Fahrspurwechsel. Der Kernsatz lautet: »In jedem Fall darf der Fahrstreifen nur gewechselt werden, wenn dabei niemand gefährdet oder wesentlich behindert wird«.
Einige Urteile zum Fahrstreifenwechsel:
• Die Möglichkeit zum Fahrstreifenwechsel darf man sich nicht erzwingen (OLG Köln 1974), aber
• der nachfolgende Verkehr muss einem Verkehrsteilnehmer den rechtzeitig und vorschriftsmäßig angekündigten Fahrspurwechsel ermöglichen (OLG Hamm 1992), und
• der Wechselnde darf unter diesen Voraussetzungen sogar erwarten, dass ihm der berechtigte Fahrstreifenwechsel ermöglicht wird (OLG Köln 1974). Aber:
• In jedem Fall darf ein Fahrstreifenwechsel nur mit höchster Sorgfalt durchgeführt werden, selbst wenn man den Fahrstreifen nicht vollständig wechselt (OLG Düsseldorf 1987).
• Die besondere Sorgfaltspflicht vor und beim Spurwechsel gilt auch, wenn keine Fahrstreifen markiert sind (OLG Frankfurt 1977).Bußgeld: 35,-
Und dem Vordermann darf ich sogar in den Kofferraum fahren! Wenn der Platz nicht aussreicht. Also wer nötigt nun?
Bleib mal ganz locker, ist doch schon fast Wochenende ^^
Du gingst uns auf den Nerv mit dem Blinker-Gadget, nicht mit dem Einfädeln der VW-Blin*e... also sind die Kommentare bzgl. des Anzeigens des Überholvorgangs durchaus eine richtige Reaktion... und du wolltest schliesslich mittels Blinken erreichen, dass der überaus "nette" Verkehrteilnehmer die Spur räumt... oder habe ich was falsch gelesen/überlesen, weil der Beitrag so überaus wertvoll für die Gesellschaft war? 😉
PS: Die enthaltene Ironie darf behalten werden...