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Downpipe - Sportauspuff TT/TTS

Audi TT 8S/FV
Themenstarteram 17. November 2015 um 16:44

Hallo zusammen,

Ich bin ja auf der Suche nach einer neuen Anlage für meine. 2.0TFSI. Was das Thema Downpipe und SportKat angeht bin ich allerdings vollkommen unerfahren. Lohnt sich die Investition? Also einmal von der Leistung her, aber für mich eher interessanter: bringt es etwas beim Sound...? Vorallem vor dem Hintergrund das Preises...

 

Danke für eure Tips

Beste Antwort im Thema

@audijuhu

 

Also ich kritisieren echt ungerne Personen, aber scheinst eher nur ein halt wissen zu besitzen.

Fachwissen sieht anders aus.

"Preis Leistung einer downpipe sei sehr schlecht, chippen sei günstiger".

Also vorne weg einmal würde ich behauptet das ich mit Motoren etc. sehr gut auskenne Kfz-Ausbildung, Meister und mittlerweile Master für Maschinenbau fr. fahrzeugtechnik.

Und wenn ich so etwas lese chippen ist günstiger, Hau ich mir echt die Flache Hand vor die Stirn :D

 

Also um es einfach zu sagen, eine DP bring immer etwas.

Größter Punkt, thermik.

Ein Turbo mag keine hohen Temperaturen, weder von der saugseite, jedoch noch weniger an der abgasseite.

Die DP schafft alleine hier schon einen Vorteil. Das Abgas, bedingt durch größeren Querschnitt und meist bei der Verwendung von einem 200 Zellen Kats, schneller abführen zu können.

Zweiter Punkt, resultierend durch den ersten.

Abgasgegendruck, bei Turbo Motoren je geringer desto besser.

Optimal wäre also ab Turbo ein durchgehendes Rohr :D

 

Dritter Punkt.

Durch die beiden Punkte, erreicht man einen verbesserten Füllgrad des Brennraums.

In der Regel verschiebt sich das Drehmoment ein wenig in die unteren Drehzahlen, somit ist ein objektiv besseres ansprechverhalten zu vermerken.

Einfach gesagt, der Turbo muss nicht erst das ganze Abgas, durch den original, strömungs ungünstigen und dichten Kat drücken, er kann einfach freier arbeiten.

 

So und jetzt chippen ist günstiger als ne Downipe ?!

Schonmal ein Kennfeld programmiert?

 

Was dein Prüfstand dir sagt und was nicht, steht auf nem anderen Blatt.

Generell gilt, ein Prüfstandlauf ist ne sehr komplexe Sache, WENN, es richtig gemacht wird.

So unfassbar viele Faktoren die erfüllt sein müssen.

Nicht zuletzte welcher Prüfstand verwendet wurde.

 

PS sind die eine Sache NM die andere, auch hier gilt NM machen Spaß und PS sind da eher nebensächlich anzusehen.

Bitte nicht aufschreien jojo 100ps und am besten 500 NM.

PS und NM steigen in der Regel potentiell zueinander, jedoch nicht immer.

 

Eine neu Programmierung des Steuergeräts ist günstiger als eine DP da hast du recht.

Jedoch wird dadurch eine wesentlich höhere Thermische Belastung des Turbos generiert.

Also wie viele denken, ja chippen macht garnichts, pustekuchen.

In der Verbindung mit einer DP kann durch eine Programmierung ein extrem hohe Leistungsausbaute erfolgen, wenn dann saugseitig der originale korken(Luftfilter) ersetzt wird durch ein gutes geschlossenes ansaugsytem.

Hier kommt dann auch der Haupt Sinn einer DP zu tragen, weniger staudruck und Hitze schnell abzuführen.

So kann ein "Chip" auch stabil gefahren werden und das Potential des Motor auch wirklich ausgeschöpft werden.

 

 

So, soviel von mir zu dem Thema DP.

Bei fragen steh ich gern zur Verfügung :)

 

Grüße Josh

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Aber genau darum gehts ja die DP kann noch so sehr ne EWG haben durch den Schalldämpfer der entfällt muss theoretisch eine Neubewertung stattfinden

Zitat:

@KDTT30 schrieb am 4. Mai 2020 um 01:25:03 Uhr:

Aber genau darum gehts ja die DP kann noch so sehr ne EWG haben durch den Schalldämpfer der entfällt muss theoretisch eine Neubewertung stattfinden

So hätte ich das auch interpretiert. Ich stell mir eben folgende Fragen :

- Erlischt durch Einbau der DJ und Wegfall des Vor-Schalldämpfer die Betriebserlaubnis? (vermutlich ja?)

- Wird die Angabe U.1 im Fahrzeugschein im Rahmen der Neubewertung angehoben? (vermutlich nein?)

- Wie eng sind die Toleranzen bei der Neubewertung? (wenn ich bei 95dB bereits zurück bauen muss, kann ich mir den ganzen Aufwand komplett sparen!)

Nur zur Information, nicht mit erhobenem Zeigefinger gemeint!

busgeldkatalog.de zum neuen Bußgeldkatalog 2020:

"wenn Sie ein Fahrzeug mit einem eigens ausgebauten db-Killer

(gemeint sind Dezibel-Killer, z.B. Vor-Schalldämpfer) fahren. In

diesem Fall käme ein Bußgeld von 50 Euro auf Sie zu. Und ent-

stehen dadurch weiterhin Schäden der Umwelt durch die Emissionen,

erhöhen sich die Bußgelder auf 180 Euro. Weitere Tatbestände in

diesem Zusammenhang kann z.B. auch das Erlöschen der Betriebs-

erlaubnis sein (ABE)..."

Korrektur: bussgeldkatalog.de

So hier mal ein paar Messewerte meines serienmäßigen TT MJ2015 :

Gemessen wurde mit einem Schallpegelmessgerät auf Auspuffhöhe, 50cm Abstand und 45° Winkel. Jeweils am Endrohr der Fahrerseite (erster Wert) sowie an der Beifahrerseite (zweiter Wert).

- Motorstart (kalt) : 86,2 dB(A) | 90,7 dB(A)

- Leerlauf (kalt) : 75,0 dB(A) | 75,8 dB(A)

- Leerlauf (warm) : < 60 dB(A) | < 60 dB(A)

- 3750 rpm : 88,2 dB(A) | 92,9 dB(A)

Ich war sehr erstaunt, dass das Auspuffrohr auf der Fahrerseite einen deutlich niedrigeren Schallpegel emittiert. Aber trotz vollständig geöffneter Klappe im Stand scheint die Strömungsverteilung der AGA nicht gleich zu sein - das könnte zumindest die unterschiedlichen Eintragungswerte zwischen TT und TTS erklären!

@coper2 Danke für die Messwerte, is also serienmäßig ne Punktlandung von der Lautstärke her. Ich hoffe das ich meine DP jetzt such bald eingebaut bekomme. Habe die DP von HG Motorsport. Vielleicht gibt es ja da auch einen Unterschied zwischen HJS und HG von der Lautstärke her :)

Zitat:

@Lx_Deal schrieb am 5. Mai 2020 um 08:29:41 Uhr:

@coper2 Danke für die Messwerte, is also serienmäßig ne Punktlandung von der Lautstärke her. Ich hoffe das ich meine DP jetzt such bald eingebaut bekomme. Habe die DP von HG Motorsport. Vielleicht gibt es ja da auch einen Unterschied zwischen HJS und HG von der Lautstärke her :)

Ist es bei dir schon absehbar, wann der Einbau erfolgt? In vorherigen Posts hast du ja mal was von März erwähnt; Hat sich ja wahrscheinlich wegen Corona nun verzögert.

Ich denke, dass ich mir auf jeden Fall auch die HJS DP hol, da es mir ja vorrangig nicht um den Sound/Lautstärke geht, sondern dass mein TT dieses nervige Rasseln am KAT/Turbo bekommen hat. Mein Audi-Partner meinte, dass es die Keramikeinsätze sein könnten, die bei sehr hohen Temperaturen etwas Spiel bekommen können ?!? Die TPI von Audi beschreibt hingegen als Ursache pulsierende Luftbewegungen im Abgasstrang. Aber Fakt ist : Zwei Audi-Fahrzeuge bekamen jetzt diese Geräusche nach längeren Volllastbelastungen durch sportliche Fahrweise auf Passstraßen und ich erhoffe mir durch einen anderen KAT an der Stelle einfach Besserung.

Wenn ich nun am rechten Abgasrohr die Grenzwerte reiße und es mal beanstandet wird, muss halt noch ne Sport-AGA rein, die den Schall an beiden Rohren gleichmäßig raus drückt :D

Das mit dem Einbau is echt blöd grad. Hab alles schon seit Wochen da liegen und bekomm es nicht eingebaut wegen Corona. Hoffe das es bald klappt :/ Bis Oktober hab ich Zeit dann geht der TT ja wieder in den Winterschlaf *lach*

@Lx_Deal : drücke Dir mal die Daumen dass der Einbau schnell stattfinden kann. Habe die HG DP seit 8 Wochen drunter. Macht viel Freude das Teil...

@Skyline2008 Das klingt gut :) was hast du denn für eine verbaut von HG? Es gibt ja zwei Varianten. Ich habe die EgoX Variante zum fairen Preis bekommen, direkt bei HG.

 

Da liegt der ganze Krempel mit ner dicken Schicht Blütenstaub drauf :eek: :confused:

.jpg

Also kurz nochmal meine Erfahrungen.

Ausgangslage:

TTS mit Downpipe mit EG-Genehmigung (2 Vorschalldämpfer entfallen)

HFI Ansaugung mit Eintragung einzeln (glaube §19)

Auspuffklappen per VCDS auf Daueroffen programmiert

Bin schnell und laut gefahren --> Polizeikontrolle mit Standgeräuschmessung (Standgeräusch ca. 5db über Wert im Fahrzeugschein)

Vorwurf: Fahrzeug zu laut, Downpipe in Verbindung mit Luftansaugung nicht eingetragen

Brief von der Polizei: Betriebserlaubnis erloschen da keine Eintragung im Zusammenspiel von Downpipe + Luftansaugung

Brief von der Bussgeldstelle: 118,50€ Strafe

Also habe ich die Klappen wieder auf Serie programmiert und war bei der Dekra und habe §21 machen lassen (hängt an), von der Downpipe MIT Verbindung der Luftansaugung (Kosten: 40€), keine Geräuschmessung.

Eintragung in den Fahrzeugschein folgt wenn die Zulassungsstelle wieder öffnet.

Einspruch online bei der Bussgeldstelle eingelegt, dass Betriebserlaubnis nicht erloschen war und die Geräuschmessung innerhalb der Toleranz.

Brief bekommen: Bussgeld wird fallengelassen.

Eine erhöhte db-Zahl im Fahrzeugschein kann afaik nur erfolgen in Verbindung mit einer Leistungssteigerung.

Zusätzlich habe ich mir jetzt noch das asr Klappenmodul eingebaut damit ich zukünftig auch in einer erneuten Kontrolle die Klappen wirklich auf Dauergeschlossen schalten kann und hoffentlich keine db-Überschreitung habe.

Ich weiss, das Klappenmodul ist nicht legal, also bitte keine Kommentare dazu. Wer ganz sicher sein will, sollte eine Geräuschbeurteilung machen lassen.

§21

@Lx_Deal : Habe die Bull-X Downpipe verbaut.

20200326_162316.jpg
20200326_132241.jpg

So sieht meine aus.

Asset.HEIC.jpg
Asset.JPG

Zitat:

@peter_diestel schrieb am 5. Mai 2020 um 11:31:48 Uhr:

Also kurz nochmal meine Erfahrungen.

Ausgangslage:

TTS mit Downpipe mit EG-Genehmigung (2 Vorschalldämpfer entfallen)

HFI Ansaugung mit Eintragung einzeln (glaube §19)

Auspuffklappen per VCDS auf Daueroffen programmiert

Bin schnell und laut gefahren --> Polizeikontrolle mit Standgeräuschmessung (Standgeräusch ca. 5db über Wert im Fahrzeugschein)

Vorwurf: Fahrzeug zu laut, Downpipe in Verbindung mit Luftansaugung nicht eingetragen

Brief von der Polizei: Betriebserlaubnis erloschen da keine Eintragung im Zusammenspiel von Downpipe + Luftansaugung

Brief von der Bussgeldstelle: 118,50€ Strafe

Also habe ich die Klappen wieder auf Serie programmiert und war bei der Dekra und habe §21 machen lassen (hängt an), von der Downpipe MIT Verbindung der Luftansaugung (Kosten: 40€), keine Geräuschmessung.

Eintragung in den Fahrzeugschein folgt wenn die Zulassungsstelle wieder öffnet.

Einspruch online bei der Bussgeldstelle eingelegt, dass Betriebserlaubnis nicht erloschen war und die Geräuschmessung innerhalb der Toleranz.

Brief bekommen: Bussgeld wird fallengelassen.

Eine erhöhte db-Zahl im Fahrzeugschein kann afaik nur erfolgen in Verbindung mit einer Leistungssteigerung.

Zusätzlich habe ich mir jetzt noch das asr Klappenmodul eingebaut damit ich zukünftig auch in einer erneuten Kontrolle die Klappen wirklich auf Dauergeschlossen schalten kann und hoffentlich keine db-Überschreitung habe.

Ich weiss, das Klappenmodul ist nicht legal, also bitte keine Kommentare dazu. Wer ganz sicher sein will, sollte eine Geräuschbeurteilung machen lassen.

Das ist aber immernoch keine Neubewertung des Geräuschverhaltens. Ne Neubewertung kostet locker mehrere Tausend Euro, deswegen macht es auch niemand. Fakt ist aber und so steht es bei den DP mit ECE, entfällt der Schalldämpfer muss eine Neubewertung stattfinden. Alles andere wäre in der Theorie „nicht zulässig“.

Zitat:

@KDTT30 schrieb am 7. Mai 2020 um 01:46:39 Uhr:

Zitat:

@peter_diestel schrieb am 5. Mai 2020 um 11:31:48 Uhr:

Also kurz nochmal meine Erfahrungen.

Ausgangslage:

TTS mit Downpipe mit EG-Genehmigung (2 Vorschalldämpfer entfallen)

HFI Ansaugung mit Eintragung einzeln (glaube §19)

Auspuffklappen per VCDS auf Daueroffen programmiert

Bin schnell und laut gefahren --> Polizeikontrolle mit Standgeräuschmessung (Standgeräusch ca. 5db über Wert im Fahrzeugschein)

Vorwurf: Fahrzeug zu laut, Downpipe in Verbindung mit Luftansaugung nicht eingetragen

Brief von der Polizei: Betriebserlaubnis erloschen da keine Eintragung im Zusammenspiel von Downpipe + Luftansaugung

Brief von der Bussgeldstelle: 118,50€ Strafe

Also habe ich die Klappen wieder auf Serie programmiert und war bei der Dekra und habe §21 machen lassen (hängt an), von der Downpipe MIT Verbindung der Luftansaugung (Kosten: 40€), keine Geräuschmessung.

Eintragung in den Fahrzeugschein folgt wenn die Zulassungsstelle wieder öffnet.

Einspruch online bei der Bussgeldstelle eingelegt, dass Betriebserlaubnis nicht erloschen war und die Geräuschmessung innerhalb der Toleranz.

Brief bekommen: Bussgeld wird fallengelassen.

Eine erhöhte db-Zahl im Fahrzeugschein kann afaik nur erfolgen in Verbindung mit einer Leistungssteigerung.

Zusätzlich habe ich mir jetzt noch das asr Klappenmodul eingebaut damit ich zukünftig auch in einer erneuten Kontrolle die Klappen wirklich auf Dauergeschlossen schalten kann und hoffentlich keine db-Überschreitung habe.

Ich weiss, das Klappenmodul ist nicht legal, also bitte keine Kommentare dazu. Wer ganz sicher sein will, sollte eine Geräuschbeurteilung machen lassen.

Das ist aber immernoch keine Neubewertung des Geräuschverhaltens. Ne Neubewertung kostet locker mehrere Tausend Euro, deswegen macht es auch niemand. Fakt ist aber und so steht es bei den DP mit ECE, entfällt der Schalldämpfer muss eine Neubewertung stattfinden. Alles andere wäre in der Theorie „nicht zulässig“.

Das ist schon korrekt, aber immerhin hat peter_diestel nun eine offizielle Bescheinigung, dass seine Kombination die Grenzwerte am Prüftag vermeintlich eingehalten hat - auch wenn der Prüfer es nicht überprüft hat!

Bei einer Kontrolle hilft ihm das natürlich absolut nix, aber er hat zumindest nicht den Zusatz in der Anleitung ignoriert und daher politisch alles korrekt gemacht. :)

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