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Display defekt?

Audi A6 C6/4F
Themenstarteram 9. Juli 2021 um 19:19

Hallo,

ich hoffe ein Spezialist hier kann mir helfen.

Ich habe meinen Audi A6 Bj 2009 zu einer Komplettreinigung gegeben. Danach hat das Display ein gestörtes Bild gehabt.

Nun gibt es natürlich Streit da behauptet wird, dass der Schaden nicht während der Reinigung entstanden sei sondern schon vorher vorhanden war. Das Display war jedoch bei Übergabe vollkommen in Ordnung.

Die Bilder zeigen den Zustand des Displays und die Version des MMI.

Kann jemand dazu etwas brauchbares sagen?

Danke im Voraus

Audi A6 4f Displayschaden
Audi A6 4f Displayschaden
Audi A6 4f MMi Version
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15 Antworten

Lese nicht solange wie Atomickeins, aber an solchen hier kolportieren Schaden würde ich mich wahrscheinlich aus Gründen wie unten dargestellt erinnern, was nicht der Fall ist. Daher…….:

Es gäbe eine Alternative zu einem nicht wirklich gut vorbereiteten Gerichtsverfahren, welches letztlich von einem Gutachter mit nicht passender Qualifikation für genau diesen Bereich der Elektronik entschieden werden könnte, und auch mit großer Wahrscheinlichkeit entschieden würde – was soll der Amtsrichter auch ggf. anders bewerten wollen?! Dabei sei gesagt, dass ich natürlich nicht die Absicht verfolge, einen ehrbaren Berufsstand pauschal in Frage zu stellen. Aber mir liegt aus meiner Computer-Vergangenheit noch ein solches Gerichtsverfahren in übler Erinnerung, als es um die Bewertung des Bildfehlers eines Monitors ging. Der vom Richter eingesetzte Gutachter war ein alter Knacker, und erzählte zu Beginn seiner Untersuchung - an welcher ich teilnehmen durfte - irgendwas aus dem Bereich mechanischer Wellenerzeugung in Medien wie z.B. Wasser, und outete seine Ausbildung und aktuelle Bildung als alter Physiker. War ja gut, aber moderne Elektronik in diesem Spezialbereich war nicht sein Ding, und über sein Gutachten hätte ich gerne gelacht, hätte nicht der Richter das zum Anlass für einen unguten Ausgang meinerseits genommen. Damals hatte ich mir gewünscht, als Gutachter einen Servicetechniker z.B. aus dem (auch reparierenden) Großhandel oder von der Herstellerfirma gehabt zu haben. Und dieser unerfüllte Wunsch führt mich zu meinem Alternativ-Gedanken:

Die Gerätschaften zu einer wirklich guten, qualifizierten Rep-Werkstatt bringen, denen vorab gleich mitteilen, was später Sache sein könnte, nämlich Vorlage vor Gericht und entsprechend für gute Dokumentation zu sorgen. Liegt der Fehler in einem Bereich, welcher z.B. dem Druck auf die Bildschirmfläche oder unachtsamer Verwendung von zu viel Reinigungsflüssigkeit (Anschlüsse im Display) zuzuordnen wäre, dann vor Gericht und das mit guten Aussichten. Liegt er nicht in eindeutig dem Innenraum-Reinigen zuzuordnenden Bereich, dann die Faust in der Tasche machen und sich dennoch darüber freuen, dass es deutlich preiswerter wurde als ein verlorener Prozess mit Gutachter-Beteiligung. Ach ja, es gibt ja auch noch Rechtschutz-Versicherungen. Aber aus meiner Sicht ist dieses Alternativ-Verfahren deutlich aussichtsreicher, weil da eine wirklich qualifizierte Grundlage bestehen würde.

Grüße, lippe1audi

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