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Diskussion: Fahrverbote für Diesel Fahrzeuge

BMW 5er F10
Themenstarteram 25. Juli 2017 um 21:51

Hallo zusammen,

werdet ihr klagen und Schadensersatzansprüche gegen BMW stellen?

Mein F10 von 2013 mit EURO 4 wird laut BMW kein Softwareupdate mehr erhalten und somit droht meinem Fahrzeug ein Fahrverbot in den nächsten Monaten oder Jahren......

Zudem sinkt der Wert des Fahrzeuges drastisch und man hat eigentlich zu viel für das Fahrzeug bezahlt.

Habt ihr schon oder werdet ihr rechtlich was unternehmen?

Beste Antwort im Thema

"Klagen" auf Basis bitte von was :confused:

Presseberichte reichen nun bereits aus und auf Basis einer Vorverurteilung wird in Germania nun Recht gesprochen:confused:

Bevor ich auch nur 1 Finger "krumm" mache, wünsche ich informiert zu werden, was meine €5/6 BMW-Fahrzeuge überhaupt emmittieren.

Und bitte, Diesel wie Benziner, denn letztere haben zwar oftmals €6, aber nicht mal einen Feinstaubfilter... hüstel...

Das ist Fakt und anhand von reproduzierbaren Fakten sollten wir diskutieren und nur anhand von Fakten wird in Germania Recht gesprochen.

OK!?

Es kann und wird nicht so sein, das Öko-Terroristen hart erarbeitete Werte vernichten!

Der eine oder andere mag sich bereits daran gewöhnt haben, aber ohne handfeste Beweise, wird ein Richter kaum ein Verfahren zulassen.

Es mag andere Länder geben, da werden auf Basis von sog. Ausnahmezuständen und fingiertem Terrorverdacht Menschen dutzende von Tagen wegsperrt.

Das dieses für Germania gilt wäre mir neu...

Die Diesel-Sau wurde doch nun medial bereits X-Fach ausgeweidet, inhaltleere Forderungen/Diskussionen auf der aktuell vorhandenen Basis machen daher wenig Sinn, außer man will den volkswirtschaftlichen Schaden vergrößern.

Ob das klug ist, so man einen Diesel-PKW sein Eigen nennt:confused:

Wer Fragen nach Klagen und Fahrverboten stellt, sollte sich bitte umsehen, wer im eigenen Dunstkreis ggf. direkt oder indirekt betroffen sein könnte. Germania ist ein Exportland und an der weltweiten Mobilität hängt hübsch was von unser aller Wohlstand...

Der grüne Mantel hat sich alsbald dann abgewetzt, so das Brot rar und trocken wird...

Grenzwerte die Faktor 2 von "MAK" fordern, sollten zumindest hinterfragt werden dürfen.

Bevor nicht mal Ampeln einer vielbefahrenen Stadtroute auf "GRÜNER WELLE" den Verkehr zügig leiten und weiterhin Industrie wie Kleinfeuerungsanlagen neben der Melk-Kuh "Individual-Verkehr" Emissionen reduzieren, sollte man sich über die eigentlichen Motive der Diesel-Hatz unterhalten und bitte keine haltlosen Klage-Fragen stellen, die aktuell jeder Grundlage entbehren.

Wenn denn BMW bzgl. geltenden Gesetzen und Verordnungen etwas verbrochen haben sollte, wird man die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.

Ob das nun die Diesel-Sau oder das Diesel-Kartell betrifft, wird sich weisen.

BTW: Deutschland ist LOBBY-Land...

 

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Du hast Euro 4 im F10 aus 2013? Der F10 hat doch mindestens Euro 5?!

Schadenersatz gegen den Autohersteller?!? Aha, und warum das? Du kaufst ein Auto mit euro4,5,6 wie auch immer und bekommst das auch. Wenn der Hersteller bezüglich der Emissionen nicht gelogen hat, kannst du da klagen wie du willst. Erreichen wirst du überhaupt nichts.

P.s.: seit Anfang 2013 müssen alle erstmals zugelassenen Fahrzeuge die euro5 erfüllen. Dein bmw muss also die euro5 haben.

Den F10 gab es von Anfang an mit Euro 5 und zum LCI mit Euro 6 (Ausnahme 530d mit entsprechender Sonderausstattung und 520d ED, die hatten Euro 6 schon früher)

am 26. Juli 2017 um 3:11

--------

In dem "neuen Skandal" geht es um Preisabsprachen der deutschen Autohersteller. Da könnte es künftig Sammelklagen geben die sich durchaus lohnen könnten. Muss man abwarten wie sich das entwickelt. Vielleicht vorher die Aktien umschichten auf Tesla und co ;)

Zitat:

@Hurrr schrieb am 25. Juli 2017 um 23:51:13 Uhr:

Hallo zusammen,

werdet ihr klagen und Schadensersatzansprüche gegen BMW stellen?

Mein F10 von 2013 mit EURO 4 wird laut BMW kein Softwareupdate mehr erhalten und somit droht meinem Fahrzeug ein Fahrverbot in den nächsten Monaten oder Jahren......

Zudem sinkt der Wert des Fahrzeuges drastisch und man hat eigentlich zu viel für das Fahrzeug bezahlt.

Habt ihr schon oder werdet ihr rechtlich was unternehmen?

Hast du auch ne Begründung oder ist das grad Mode?

Mit nem sw update kriegst kein Euro 4 auf Euro 6

Gretz

Euro 4 gabe es beim F 10 in 2013 nicht mehr, nur Euro 5 und 6.....

"Klagen" auf Basis bitte von was :confused:

Presseberichte reichen nun bereits aus und auf Basis einer Vorverurteilung wird in Germania nun Recht gesprochen:confused:

Bevor ich auch nur 1 Finger "krumm" mache, wünsche ich informiert zu werden, was meine €5/6 BMW-Fahrzeuge überhaupt emmittieren.

Und bitte, Diesel wie Benziner, denn letztere haben zwar oftmals €6, aber nicht mal einen Feinstaubfilter... hüstel...

Das ist Fakt und anhand von reproduzierbaren Fakten sollten wir diskutieren und nur anhand von Fakten wird in Germania Recht gesprochen.

OK!?

Es kann und wird nicht so sein, das Öko-Terroristen hart erarbeitete Werte vernichten!

Der eine oder andere mag sich bereits daran gewöhnt haben, aber ohne handfeste Beweise, wird ein Richter kaum ein Verfahren zulassen.

Es mag andere Länder geben, da werden auf Basis von sog. Ausnahmezuständen und fingiertem Terrorverdacht Menschen dutzende von Tagen wegsperrt.

Das dieses für Germania gilt wäre mir neu...

Die Diesel-Sau wurde doch nun medial bereits X-Fach ausgeweidet, inhaltleere Forderungen/Diskussionen auf der aktuell vorhandenen Basis machen daher wenig Sinn, außer man will den volkswirtschaftlichen Schaden vergrößern.

Ob das klug ist, so man einen Diesel-PKW sein Eigen nennt:confused:

Wer Fragen nach Klagen und Fahrverboten stellt, sollte sich bitte umsehen, wer im eigenen Dunstkreis ggf. direkt oder indirekt betroffen sein könnte. Germania ist ein Exportland und an der weltweiten Mobilität hängt hübsch was von unser aller Wohlstand...

Der grüne Mantel hat sich alsbald dann abgewetzt, so das Brot rar und trocken wird...

Grenzwerte die Faktor 2 von "MAK" fordern, sollten zumindest hinterfragt werden dürfen.

Bevor nicht mal Ampeln einer vielbefahrenen Stadtroute auf "GRÜNER WELLE" den Verkehr zügig leiten und weiterhin Industrie wie Kleinfeuerungsanlagen neben der Melk-Kuh "Individual-Verkehr" Emissionen reduzieren, sollte man sich über die eigentlichen Motive der Diesel-Hatz unterhalten und bitte keine haltlosen Klage-Fragen stellen, die aktuell jeder Grundlage entbehren.

Wenn denn BMW bzgl. geltenden Gesetzen und Verordnungen etwas verbrochen haben sollte, wird man die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.

Ob das nun die Diesel-Sau oder das Diesel-Kartell betrifft, wird sich weisen.

BTW: Deutschland ist LOBBY-Land...

 

am 26. Juli 2017 um 6:43

Zitat:

@Hurrr schrieb am 25. Juli 2017 um 23:51:13 Uhr:

Hallo zusammen,

werdet ihr klagen und Schadensersatzansprüche gegen BMW stellen....

Zudem sinkt der Wert des Fahrzeuges drastisch und man hat eigentlich zu viel für das Fahrzeug bezahlt.

Habt ihr schon oder werdet ihr rechtlich was unternehmen?

Da bahnt sich verm. was großes an ... erst der

sog. Dieselskandal und nun die Sache mit den

Absprachen ...

Wer zu letzterem Sachdienliche Infos hat um was

es genau geht ... macht nen link rein.

Für letzteres will man scheinbar eine Art Sammelklage

eröffnen ...

http://www.sueddeutsche.de/.../...h-von-daimler-hintergangen-1.3602933

" Bei BMW fühlt man sich dennoch von Daimler hintergangen"

Warum sollte ich denn gegen den Hersteller klagen? Ich habe mir doch das Euro 5 Fahrzeug gekauft. Zudem ist es nicht der Hersteller der die Fahrverbote durchsetzten will, sondern die Regierung.

Zitat:

@kanne66 schrieb am 26. Juli 2017 um 08:18:21 Uhr:

...

Grenzwerte die Faktor 2 von "MAK" fordern, sollten zumindest hinterfragt werden dürfen.

...

Vertippt?

Der einzuhaltende EU-Imissionsgrenzwert beträgt 40 ug NOx/m³. Für Arbeitsplätze beträgt der MAK-Wert hingegen 950 ug NOx/m³. Mit anderen Worten: Im Büro darf man 8 Stunden täglich einer ca. 24-mal so hohen NOx-Konzentration ausgesetzt sein wie neben einer Hauptverkehrsstrasse.

Oder anders herum: Der auch bei Spitzenbelastung zur Hauptverkehrszeit einzuhaltende EU-Imissionsgrenzwert für NOx liegt bei ca. 4 % des MAK-Wertes, also jenes Wertes, der nach aktuellem medizinischen Wissensstand bei Langzeiteinwirkung am Arbeitsplatz als gesundheitlich unbedenklich gilt.

Doppelpost gelöscht!

Zitat:

@TheChemist schrieb am 26. Juli 2017 um 11:31:29 Uhr:

Zitat:

@kanne66 schrieb am 26. Juli 2017 um 08:18:21 Uhr:

...

Grenzwerte die Faktor 2 von "MAK" fordern, sollten zumindest hinterfragt werden dürfen.

...

Vertippt?

Der einzuhaltende EU-Imissionsgrenzwert beträgt 40 ug NOx/m³. Für Arbeitsplätze beträgt der MAK-Wert hingegen 950 ug NOx/m³. Mit anderen Worten: Im Büro darf man 8 Stunden täglich einer ca. 24-mal so hohen NOx-Konzentration ausgesetzt sein wie neben einer Hauptverkehrsstrasse.

Oder anders herum: Der auch bei Spitzenbelastung zur Hauptverkehrszeit einzuhaltende EU-Imissionsgrenzwert für NOx liegt bei ca. 4 % des MAK-Wertes, also jenes Wertes, der nach aktuellem medizinischen Wissensstand bei Langzeiteinwirkung am Arbeitsplatz als gesundheitlich unbedenklich gilt.

@TheChemist: Danke für das aufmerksame "lesen" und die Korrektur!

VG

kanne

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