ForumBiker-Treff
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Motorrad
  4. Biker-Treff
  5. Diskriminierung von Motorradfahrern

Diskriminierung von Motorradfahrern

Themenstarteram 15. November 2009 um 11:36

als Laie im Steuerrecht hab ich eben in § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Einkommensteuergesetz gelesen, dass man höhere Werbungskosten als 4500,- €, die durch Fahrten zwischen Wohnort und Arbeitsstätte entstehen, nur geltend machen kann, wenn man ein Kraftfahrzeug dafür nutzt?!

WTF?

Da es mich als Studenten bisher nicht betroffen hat, hab ich keine Ahnung wies in der Praxis aussieht - daher die Frage: Ist es wirklich so, wenn ich das Moped nutze gibts über 4500,- € nichts mehr und wenn ja ist das gerechtfertigt aus welchem sachlichen Grund??

Mit der Bitte um Erleuchtung;)

Beste Antwort im Thema
am 15. November 2009 um 11:39

Ähh, auch ein Mopped ist ein Kraftfahrzeug...;)

35 weitere Antworten
Ähnliche Themen
35 Antworten
am 15. November 2009 um 21:32

Zitat:

Original geschrieben von kandidatnr2

Jo, es gibt Fahrzeuge und Kraftfahrzeuge. Fahrzeuge sind z.B. Fahrräder und Pferdekutschen, Kraftfahrzeug ist alles was ein Motor hat.

Wenn ich auf meinem Fahrrad sitze, dann ist das auch ein Kraftfahrzeug...:cool:

Und ich dachte schon hier hätte jemand die South Park Folge 1312 zur Diskussion gestellt. :)

Grüße, Martin

Zitat:

Original geschrieben von Abschenker

als Laie im Steuerrecht hab ich eben in § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Einkommensteuergesetz gelesen, dass man höhere Werbungskosten als 4500,- €, die durch Fahrten zwischen Wohnort und Arbeitsstätte entstehen, nur geltend machen kann, wenn man ein Kraftfahrzeug dafür nutzt?!

WTF?

Da es mich als Studenten bisher nicht betroffen hat, hab ich keine Ahnung wies in der Praxis aussieht - daher die Frage: Ist es wirklich so, wenn ich das Moped nutze gibts über 4500,- € nichts mehr und wenn ja ist das gerechtfertigt aus welchem sachlichen Grund??

Mit der Bitte um Erleuchtung;)

Hallo,

die von Dir aufgeführte Quelle solltest Du auch richtig lesen. In Satz 2 der Ziff. 4 ist nicht der Begriff des Kraftfahrzeugs aufgeführt, sondern der Begriff des Kraftwagens. Das ist allerdings ein Unterschied, der ja auch schon beschrieben wurde.

Von einer Diskriminierung kann hier aber keine Rede sein, weil der Halter eines Kraftwagens ja eine andere Fahrtkostenpauschale geltend machen kann als ein Motorradfahrer ( Pkw: 0,30€/km;

Motorrad: 0,13€/km. Der Halter eines Kraftwagens hat ja auch weit höhere Kosten für den Unterhalt und die Nutzung zu entrichten als ein Mororradfahrer. Daher die Unterscheidung durch den Gesetzgeber.

War das jetzt die Erleuchtung?

Gruß Cruisersteve.

Zitat:

Original geschrieben von Cruisersteve

 

Der Halter eines Kraftwagens hat ja auch weit höhere Kosten für den Unterhalt und die Nutzung zu entrichten als ein Mororradfahrer. Daher die Unterscheidung durch den Gesetzgeber.

War das jetzt die Erleuchtung?

Gruß Cruisersteve.

... und ich behaupte, dass der Gesetzgeber da im Irrtum ist. Die Vorschrift wurde wahrscheinlich seit den 60ern fortgeschrieben und nicht wirklich überprüft.

Gruß k2

Da irrt der Gesetzgeber mit Sicherheit gewaltig. Allein der Reifenverschleiß einer scharf gefahrenen Hayabusa mit z.B. 20.000 Jahres-Kilometern ist bei weitem höher als z.B. bei einem Citroen 2 CV....

... so krass muss der Unterschied gar nicht sein ... wenn ich den Golf IV meiner Frau mit meiner Fazer vergleiche ...

Die Haftpflicht ist etwa gleich, die Teilkasko (in Berlin) mit Diebstahlschutz ist für das Motorrad teurer, eine Vollkasko, wie bei Autos üblich, ist für das Motorrad unbezahlbar. Die Inspektionsintervalle beim Golf 15.000, bei der Fazer 10.000 - der Preis ist ähnlich. Die Reifen halten 8.000 bis 12.000 km, beim Auto 60.000 km. Selbst der Verbrauch nähert sich an. Das Motorrad um die 6 Liter/100 km, der Golf 8,5 L.

Gruß k2

@ k2,

da magst Du völlig Recht haben, wenn Du die Höhe der tatsächlichen Kosten nimmst, die Du vom Finanzamt erstattet bekommst. Das ist nicht mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein. Mit solchen Beträgen dürfte wohl kaum realistisch etwas abzugelten sein in Teuroland. Und zufrieden stellt mich diese Regelung auch nicht.

Darum ging es aber dem TE wohl nicht. Er hielt die ungleiche Entschädigung für Diskriminierung und suchte die Erleuchtung bezüglich des Unterschiedes bei der Fahrtkostenerstattung zwischen einem Motorrad und einem Kraftwagen.

... ich hab ihn schon verstanden ... sein Thema war ja auch schon durch ...

Na wer fährt auch schon jeden Tag mit dem Motorrad zur Arbeit mir persönlich wäre das zu teuer da mein Smart bis auf Versicherung und Steuern, im unter halt deutlich billiger ist

 

Aber auch die 0,13 Euro pro km kann man schaffen mit einem REX RS 450 hab ich bis auf ein Paar Tankungen

1.346,07 € bezahlt und hab aber auch über 11.000 km zurück gelegt mach pro km nur 0,12 €

 

also wenn ich wieder mal 11.000 km mit 1.346 € fahren will kauf ich mir wieder einen Roller Billiger geht nicht

OK Fahrradfahren ist noch billiger

 

EDIT: hab gerade mal etwas nachgerechnet und ich musste mit absolut jeder Reparatur, Tankung, Versicherung, Kauf und Verkauf fast 1500 € das verteilt auf 11620 km macht 0,1284 € pro/km also macht man sogar noch Gewinn.

Zitat:

Original geschrieben von Bambione

Na wer fährt auch schon jeden Tag mit dem Motorrad zur Arbeit mir persönlich wäre das zu teuer da mein Smart bis auf Versicherung und Steuern, im unter halt deutlich billiger ist

Ich fahre jeden Tag rund 90 km mit meiner Maschine zur Uni, da ich mir nen Smart nicht anschaffen kann. Gut, ich zahle keine Steuern, zahle aber pro Semester ne große Menge Geld, dafür dass ich mir den Arsch aufreiße um später mal ne ganze ordentliche Portion Steuern zu zahlen. ;)

Themenstarteram 23. November 2009 um 21:21

Tatsächlich ging es mir, als ich den Rechtssatz gelesen habe, darum zu wissen, ob die Norm in der Praxis bedeutet, dass beim Motorradfahren zur Arbeit eben der Deckelungsbetrag von 4.500,- EURO zur Anwendung kommt während bei Nutzung eines Autos dieser eben nicht eingreift. Das ergibts sich daraus, dass in § 9 Abs. I Satz 3 Nr. 4 Satz 3

"ein höherer Betrag als 4 500 Euro ist anzusetzen, soweit der Arbeitnehmer einen eigenen oder ihm zur Nutzung überlassenen Kraftwagen benutzt."

von Kraftwagen die Rede ist. Das bedeutet, dass die Gruppe der motorradfahrenden Arbeitnehmer in der steuerrechtlichen Behandlung von Autofahrern unterschieden, d.h. diskriminiert wird.

Ob das gerechtfertigt ist, mag man unterschiedlich beurteilen. Ich denke, dass man sich ja unter uns einig sein wird, dass Motorradkosten nicht notwendigerweise niedriger als Autokosten sind.

Ich hatte vor ein paar Wochen auch ein Urteil darüber gelesen, bei dem letztlich festgestellt wurde, dass der Gesetzgeber in dieser Hinsicht einen Spielraum hätte, der sich daraus ergäbe, dass Autofahrer in der Mehrzahl der Fälle erhöhte Kosten hätten. Somit ergäbe sich keine willkürliche Ungleichbehandlung.

Mir stellt sich nur die Frage warum der Gesetzgeber, der ja anscheinend die Verkehrsteilnehmer weg vom Auto hin zu alternativen Verkehrsmitteln bewegen will die Autofahrer besserstellt. Warum sollte nicht jeder Arbeitnehmer seinen Arbeitsweg steuerlich geltend machen können, unabhängig davon welches Verkehrsmittel er tatsächlich nutzt?

am 24. November 2009 um 5:42

Zitat:

Original geschrieben von kandidatnr2

... und ich behaupte, dass der Gesetzgeber da im Irrtum ist. Die Vorschrift wurde wahrscheinlich seit den 60ern fortgeschrieben und nicht wirklich überprüft.

Ich habe in den vergangenen 12 Monaten deutlich mehr Geld für mein Auto ausgegeben, obwohl ich mehr als doppelt so viel CB 500 gefahren bin. Und wir wissen ja alle, wie viel ein Auto eigentlich kostet, wenn man mal ganz ehrlich rechnet. Da ist ein günstiges Mopped schon im Vorteil. Gut, ne große Fazer eher weniger... Die müsste man ja auch eher mit nem Porsche vergleichen als mit nem Golf, gell?

Ansonsten bin ich ganz froh, dass die ein oder andere Verfahrensweise länger nicht geändert wurde. Will nicht wissen, was wir an Kfz- Steuer zahlen müssten, wenn mal jemand auf die Idee käme, da was zu ändern. Irgendwelche Vorwände würden sich schon finden lassen... So von wegen teure Sicherungsmaßnahmen (z.B. Unterfahrschutz an Leitplanken) extra für Motorradfahrer und so...

Zitat:

Ich fahre jeden Tag rund 90 km mit meiner Maschine zur Uni,

Einfach? Nimm dir ein Zimmer vor Ort...

Zitat:

da ich mir nen Smart nicht anschaffen kann.

..geh nebenbei arbeiten...

Zitat:

Gut, ich zahle keine Steuern

..dann zahlst Du Steuern und bekommst als Student sogar einen Steuervorteil, kannst dir einen Smart kaufen und Mopped fahren....

Zitat:

zahle aber pro Semester ne große Menge Geld, dafür dass ich mir den Arsch aufreiße um später mal ne ganze ordentliche Portion Steuern zu zahlen. ;)

Du bezahlst einen kleinen Anteil für ein milliardenschweres Weiterbildungssystem, den Arsch reißt Du dir zu deinem eigenen Vorteil auf, später verdienst Du dadurch evtl. deutlich mehr Geld und zahlst solidarisch für diese Möglichkeit einen etwas höheren Anteil u.a. für die Finanzierung dieser Möglichkeit zurück. So wird ein Schuh draus....

 

Bisserl OT - aber das Anspruchsdenken und Geheul um die Studiengebühren finde ich etwas befremdlich.

Trotzdem bin ich gegen diese Gebühren, denn sie öffnen die soziale Bildungsschere in unserem Land noch weiter.

Themenstarteram 24. November 2009 um 15:14

Der neue Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) will eine Pkw-Maut für deutsche Straßen prüfen lassen. „Wir wollen, dass das Straßennetz stärker durch die Nutzer finanziert wird. Die Lkw-Maut war ein Anfang“]Der neue Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) will eine Pkw-Maut für deutsche Straßen prüfen lassen. „Wir wollen, dass das Straßennetz stärker durch die Nutzer finanziert wird. Die Lkw-Maut war ein Anfang“

klick

...da kann man sich ja schonmal mental drauf einstimmen..

Zitat:

Einfach? Nimm dir ein Zimmer vor Ort...

 

}Kein Geld!

Zitat:

..geh nebenbei arbeiten...

 

}keine Zeit bei dem vollen Stundenplan

Zitat:

..dann zahlst Du Steuern und bekommst als Student sogar einen Steuervorteil, kannst dir einen Smart kaufen und Mopped fahren....

 

}Wovon?

Zitat:

Du bezahlst einen kleinen Anteil für ein milliardenschweres Weiterbildungssystem,

 

}milliardenschwer, aber dennoch beschissen. Wenn ich wenigstens umtauschen könnte, was ich für teures Geld "kaufe", aber nein, Rechte erlangt man mit dem bezahlen keine, außer 10 mal im Jahr was auf nen Klausurbogen schreiben zu dürfen.

 

den Arsch reißt Du dir zu deinem eigenen Vorteil auf

 

}Was bleibt mir auch anderes übrig? Für wen sollte ich es sonst machen???

 

 

Bisserl OT - aber das Anspruchsdenken und Geheul um die Studiengebühren finde ich etwas befremdlich.

 

} ich weiß das es ot war, hatte gehofft, dass einer ne km-pauschale für Studis anbietet ;). Komischerweise kommt diese Sichtweise bzgl. der Studiengebühren immer nur von Leuten aus einer Generation, die ohne finanzielle Last eine Uni besuchen konnte.

 

Trotzdem bin ich gegen diese Gebühren, denn sie öffnen die soziale Bildungsschere in unserem Land noch weiter.

Zitat:

}>na dann sind wir ja doch einer Meinung :P

:)

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Motorrad
  4. Biker-Treff
  5. Diskriminierung von Motorradfahrern