digitaler fahrtenschreiber
Hallo habe seit letzter woche montag diesen "geilen" neuen MAN XLX mit digitalen Fahrtenschreiber also das ding ist der letzte scheiß. ich komme damit nicht zurecht wenn man den ausruck lesen will brauch man bestimmt auch noch eine schulung war ja nicht mal eine anleitung bei, vieleicht haben die ja noch keine.
wer hat von euch schon damit erfahrung gemacht???
36 Antworten
Hallo!
Ich sehe kein Problem darin, wenn die Wagenpfleger die Fahrzeuge ohne Karte auf dem Betriebsgelände bewegen. Erstens kann das Digikon auf "Out" gestellet werden (so machen wir das als Autovermieter bei unseren Privat-Kunden) und somit die Fahrt als nicht aufzeichnungs pflichtig kennzeichnen.
Zweitens werden die Fahrten, die ein Fahrer anschließend mit dem LKW macht ja auf seiner (hoffentlich dann eingelegten Karte🙂) aufgeführt. Da die Fahrerkarte ja eigentlich jede Woche einmal ausgelesen werden sollte, lassen sich die Fahrten ja eindeutig zuordnen. Weiterhin werden ja auf dem Betriebshof immer nur ganz kurze Strecken zurückgelegt, sodaß das auch der Rennleitung bei einer Kontrolle auffallen sollte.
Viel wichtiger für den Fahrer ist die konsequente Umstellung zwischen Lenk-, Arbeits- und Ruhezeit, da im Gegensatz zum alten analogen Tacho, das Digikon bei abgestelltem Fahrzeug immer von Arbeitszeit ausgeht. Insofern sollten die Wagenpfleger dazu angehalten werden, sobald sie das Auto abstellen, auch den Digikon entsprechend einstellen.
Zitat:
Original geschrieben von ac52072
Hallo!
Ich sehe kein Problem darin, wenn die Wagenpfleger die Fahrzeuge ohne Karte auf dem Betriebsgelände bewegen. Erstens kann das Digikon auf "Out" gestellet werden (so machen wir das als Autovermieter bei unseren Privat-Kunden) und somit die Fahrt als nicht aufzeichnungs pflichtig kennzeichnen.
Zweitens werden die Fahrten, die ein Fahrer anschließend mit dem LKW macht ja auf seiner (hoffentlich dann eingelegten Karte🙂) aufgeführt. Da die Fahrerkarte ja eigentlich jede Woche einmal ausgelesen werden sollte, lassen sich die Fahrten ja eindeutig zuordnen. Weiterhin werden ja auf dem Betriebshof immer nur ganz kurze Strecken zurückgelegt, sodaß das auch der Rennleitung bei einer Kontrolle auffallen sollte.
Viel wichtiger für den Fahrer ist die konsequente Umstellung zwischen Lenk-, Arbeits- und Ruhezeit, da im Gegensatz zum alten analogen Tacho, das Digikon bei abgestelltem Fahrzeug immer von Arbeitszeit ausgeht. Insofern sollten die Wagenpfleger dazu angehalten werden, sobald sie das Auto abstellen, auch den Digikon entsprechend einstellen.
Warum sollte die Fahrt eines Wagenpflegers nicht unter die Benutzungspflicht des Kontrollgeräts passen? Das versteh' ich jetzt mal so grad gar nicht. Eine Ausnahmeregelung gibt es dafür jedenfalls nicht!
Sofern der Wagenpfleger Fehler macht, taucht das auf der Karte des nächsten Fahrers auf. Somit wurde die Ruhezeit unterbrochen. Die Rennkontrolle hat nicht den Auftrag, zu eruieren, welche Besonderheiten die einzelnen Betriebe pflegen, insoweit sehe ich das so, dass der Fahrer deswegen ggfs. eine Strafe zu erwarten hat.
Bei Privatfahrten ist das OK. Dafür braucht man kein Kontrollgerät nutzen, allerdings muss man anschließend eine Aufzeichnung ausdrucken.
Ich bin also mal darauf gespannt, ob hier jemand wirklich eine Ausnahmeregelung für die Wagenpfleger nennen kann.
Wichtig scheint mir zu sein, dass lt. Art. 1 Nr. 3 VO (EWG) 3820/85 der Fahrer so definiert wird: "... jede Person, die das Fahrzeug, sei es auch nur kurze Zeit, selbst lenkt oder sich in dem Fahrzeug befindet, um es gegebenenfalls lenken zu können; ...". Zudem stellen die Ausnahmevorschriften stets auf das Fahrzeug und nicht dessen Einsatz oder den Fahrer ab. Um eine Nutzung des Kontrollgeräts kommen selbst die Wagenpfleger nicht drumherum.
Wenn der Wagenpfleger auf öffentlichen Straßen fährt braucht er natürlich ne Karte,aber rangieren auf Betriebshöfen ist ja wie bereits gesagt,ich hab es übrigens in der Dekra Schulung genauso gelernt nicht Aufschreibungspflichtig.
Zitat:
Original geschrieben von Kramer79
Wenn der Wagenpfleger auf öffentlichen Straßen fährt braucht er natürlich ne Karte,aber rangieren auf Betriebshöfen ist ja wie bereits gesagt,ich hab es übrigens in der Dekra Schulung genauso gelernt nicht Aufschreibungspflichtig.
Das liegt am örtlichen Geltungsbereich. Auf Deinem Grundstück gelten die Gesetze nur eingeschränkt. Da braucht der Wagenpfleger keinen Führerschein aus verkehrsrechtlichen Gründen, sondern aus berufsgenossenschaftlichen Gründen. Insoweit ist die Aussage grundsätzlich richtig.
Sobald das Fahrzeug aber öffentlichen Boden erreicht, ist auch die gefahrene Strecke und Zeit auf dem Betriebsgelände von Bedeutung. Die werden dann nicht ausgegrenzt bei der Beurteilung.
Schlimm wird es dann, wenn der Wagenpfleger das Kontrollgerät nicht richtig bedient hat und die Zeit beim nächsten Fahrer auf der Auflistung drauf steht, was es ja dann tut. Der hat damit nicht die Ruhezeit erfüllt und macht sich damit erst mal strafbar. Wenn der Betrieb dann nachweist, dass die Zeit und Strecke nicht dem Fahrer zuzuordnen sind, dann wird der Fahrer zwar entlastet, aber der Betrieb muss trotzdem dafür grade stehen.
Das alles kostet eine Menge Aufwand, Zeit und Geld. Das kann man sparen, indem man entweder die Wagenpfleger anleitet, das Kontrollgerät richtig zu bedienen oder denen noch viel einfacher auch eine Fahrerkarte an die Hand gibt.
Meiner Meinung nach, sind die Aufzeichnungserfordernisse des Betriebes besser gewahrt und die Fehlerquellen maßgeblich reduziert, wenn jeder eine Fahrerkarte hat und benutzt. Immer noch besser, als eine dringende Fracht wegen sowas unnötig aufzuhalten.
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Ok so gesehen geb ich dir Recht das es wahrscheinlich die einfachste Möglichkeit ist jedem ne Karte zu geben,der so ein Fahrzeug bewegt.
Zitat:
Original geschrieben von ScaniaChris
Zitat:
Original geschrieben von Kramer79
Wenn der Wagenpfleger auf öffentlichen Straßen fährt braucht er natürlich ne Karte,aber rangieren auf Betriebshöfen ist ja wie bereits gesagt,ich hab es übrigens in der Dekra Schulung genauso gelernt nicht Aufschreibungspflichtig.
Das liegt am örtlichen Geltungsbereich. Auf Deinem Grundstück gelten die Gesetze nur eingeschränkt. Da braucht der Wagenpfleger keinen Führerschein aus verkehrsrechtlichen Gründen, sondern aus berufsgenossenschaftlichen Gründen. Insoweit ist die Aussage grundsätzlich richtig.
Sobald das Fahrzeug aber öffentlichen Boden erreicht, ist auch die gefahrene Strecke und Zeit auf dem Betriebsgelände von Bedeutung. Die werden dann nicht ausgegrenzt bei der Beurteilung.
Schlimm wird es dann, wenn der Wagenpfleger das Kontrollgerät nicht richtig bedient hat und die Zeit beim nächsten Fahrer auf der Auflistung drauf steht, was es ja dann tut. Der hat damit nicht die Ruhezeit erfüllt und macht sich damit erst mal strafbar. Wenn der Betrieb dann nachweist, dass die Zeit und Strecke nicht dem Fahrer zuzuordnen sind, dann wird der Fahrer zwar entlastet, aber der Betrieb muss trotzdem dafür grade stehen.
Das alles kostet eine Menge Aufwand, Zeit und Geld. Das kann man sparen, indem man entweder die Wagenpfleger anleitet, das Kontrollgerät richtig zu bedienen oder denen noch viel einfacher auch eine Fahrerkarte an die Hand gibt.
Meiner Meinung nach, sind die Aufzeichnungserfordernisse des Betriebes besser gewahrt und die Fehlerquellen maßgeblich reduziert, wenn jeder eine Fahrerkarte hat und benutzt. Immer noch besser, als eine dringende Fracht wegen sowas unnötig aufzuhalten.
Gut! Ich sehe ein,dass es wirklich besser ist, im Fall von Speditionen, jedem eine Karte an die Hand zu geben.
Da bin ich froh, dass wir unseren Waschplatz auf dem Gelände haben und das Geld für Fahrerkarten sparen können😁
wenn ich das fahrzeug abstelle , auch in der werkstatt kommt meine karte raus ..
wer dann damit fährt steht auch nicht auf meiner karte wenn ich sie wieder einlese ..
denn das gerät fragt ja ob ein nachtrag gemacht werden soll .. und da bestätigt man natürlich mit nein 🙂
und wie gesagt muss die werkstatt keine karte stecken wenn sie nicht auf der straße rumfahren..
bei uns waren schon alle auf schulung und das ist der stand der dinge ..