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Dienstwagen 1%-Regelung ?

Themenstarteram 20. Juli 2007 um 7:10

Meine Freundin hat von ihrem Chef das Angebot bekommen, seinen ca. 1jährigen V50, 2.0D mit Navi und allem Schnick und Schnack (nicht die aus der Baumarktwerbung) als Firmenwagen mit Privatnutzung zu übernehmen.

Das Auto wird überwiegend für private Zwecke genutzt.

Wir haben dann mal das große Internetsuchportal bemüht und keine ,für uns verständliche, Erklärung zur 1% Regelung gefunden.

Lohnt sich das als Arbeitnehmer und welche Haken gibt es dabei?

Gesucht werden die Oswald Kolles der Dienstwagenfraktion zur umfassenden Aufklärung.

Beste Antwort im Thema
am 16. Juli 2008 um 18:58

Zitat:

Original geschrieben von Muhaha

Mir hat jetzt einer gesagt das es auf den Einkommensteuersatz ankommt. Wenn der bei 20% liegt würde man auch nur 20% der oben angegebenen 6000,- zahlen!

Fast. Es ist so wie Martin sagte. Wenn deine EInkommensteuer berechnet wird erhöht sich das zu versteuernde Einkommen um 12*500 Euro. Wieviel das dann ausmacht hängt an deinem Steuersatz. Bist du ledig und hattest schon zuvor mehr als 60T Euro und keine Steuersparmodelle, dann kannst du grob mit einem Steuersatz von 50% rechnen. Du müßtest also rund 3000Euro Steuer zusätzlich zahlen.

Noch ein Tip. Wenn du das nicht weisst, dann ist nicht das neue Auto da wichtigste sondern ein Steuerberater. Alternativ kannst du dich auch selber schlau machen. Solange du weder solches Basiswissen noch einen Steurberater hast wirst du die Selbstständigkeit nicht überleben, egal wie gut du bist. Das ist der Unterschied zum Angetelltendasein. Als Selbstständiger musst du dich selber kümmern und bist selber verantwortlich - und haftbar!

Rapace

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Ja, einfache Wegstrecke.

Bevor wir jetzt ins Detail gehen, folgende Zusammenfassung:

1. nachfragen, ob Privatfahrten erlaubt sind, wenn ja, weiter mit 3,

2. wenn keine Privatfahrten erlaubt sind, fällt keine Besteuerung an, das Fahrzeug ist kostenneutral für dich, Fahrzeug nehmen

3. nachfragen, ob ein anderer als der Firmenmitarbeiter das Fahrzeug fahren darf, wenn nein, gehe zu 4

4. vergiss den Firmenwagen

5. wenn ja, nachfragen, ob Du auch ausserhalb von Deutschland mit dem Wagen fahren darfst. Wenn nein: gehe zu 4, wenn ja, gehe zu 6

6. gibt es folgende Kostenübernahmen: Sprit, Aussenwäschen, Reparaturen Steuern, Versicherung (mit welcher Kasko, etc.), Innenwäschen, Reifen (Sommer-Winterreifen). Hier obliegt es dir, ob Du wieder zu 4 gehst, wenn was abgelehnt wird oder zu 7. Bei meinem Firmenwagen wird der Sprit, auch für Privatfahrten, Steuer, Versicherung, alle Reparaturen, Sommerreifen und Winterreifen, jeweils auf Felgen (Seriengrössen, alle anderen Grössen musst Du selbst dazubezahlen)und die Aussenwäsche bezahlt. Nicht bezahlt wird die Innereinigung, Scheibenwaschflüssigkeit. Unsere Fuhrparkverwaltung behält sich aber vor, bei übermässiger Inanspruchnahme ensprechende Anfragen zu stellen. Zum Tanken haben wir die Routex-Karte

7. jetzt kommt es zur Versteuerung. Du bezahlst 1% vom Bruttolistenneupreis PLUS 0,03% des Bruttolistenpreises pro Entfernungsdkilmeter Wohnort-Arbeitsstätte. Beispiel: ein V50 2.0D dürfte so typischer Weise um die 33.000E kosten. Macht bei 1% 330E. Wohnst Du jetzt 40kilometer von Deiner Arbeitsstätte entfernt, kommen noch einmal: 33000€ x 0,03%= 9,9 * 40 = 396E hinzu. Macht gesamte: 726Euro, um die Dein Gehalt fiktiv erhöht wird!

Beispiel:

Brutto bislang: 2000E, Brutto neu: 2726. Aus dieser neuen Summe werden jetzt Steuern, und SV-Abgaben berechnet. nimmt man pauschal 18% SV-Abgaben und 20, bei erhöhter Bruttosumme 24% Steuern ergibt sich folgendes:

ohne PKW: Brutto: 2000E, netto: 1240

mit PKW: Brutto: 2726, netto 855

Du bezahlst also für den Wagen: 384E

jetzt halte dagegen, was euch ein Auto kostet...... Anschaffung, Steuer, Versicherung, Reparaturen

8. bei der Steuer kannst Du aber, wen es sich um eine Versteuerung nach tatsächlichen Werten (Du kannst auch 25% pauschal wählen) die Entfernung Wohnort-Arbeitsstätte dagegenrechnen. Ab 2007 erst ab kilometer 10.... Aber bei 40 Kilomter, wie in unserem Beispiel bleiben 30 über, bei 220 Tagen pro Jahr und 0,18 (??????) Cent, gibt das wieder 1188E, um die Dein Gehalt wieder für die Steuerberechnung gemindert wird. Soll heissen: der Dienstwagen kostet nicht 12*384= 4608E, sondern nur noch knappe 4000 (bin jetzt zu faul zum rechnen....)

9. vergiss nicht: die fiktive Hochrechnung ist nicht nur "Verlust-Geld", sondern Du zahlst auch mehr für die Renten- und Arbeitslosenversicherung. Damit steigt deine Rente (ein bischen, jedenfalls. Faustregel. 1000E Bruttolohn ergibt 0,9E Rente/Monat) in unserem Beispiel: 726E *12= 8712 mehr Brutto, gleich runde 8E mehr Rente im Monat, die ALV profitiert auch.

Mein Arbeitgeber hat eine andere Rechnung: er nimmt einen Nettolohnabzug vor. heisst: 1% vom Kaufpreis werden netto abgezogen. Dafür gibt es faktisch keine Beschränkung in der Nutzung des PKW.

Ahnst Du so langsam, warum die angeblichen Protz-Grosskisten eigentlich seltener vom normalen Bürger sondern eher vom Management gefahren werden? Rechne das ganze mal mit einen 60TE oder gar einem 80TE teuren Wagen durch....

Die IMHO völlig bekloppte 0,03%-Regel hat doch unser hessischer Steuerbeamte, nein, nein, Sie sind falsch, eingeführt?! Anno 2001 (?)

@Jürgen

Haste Langeweile, oder was ? :)

Sehr gute Zusammenfassung, zu der ich einfach zu faul bin.

Ein paar Anmerkungen:

Verbot der Privatnutzung

Es fallen dann keine Kosten für dich an, wenn das Verbot der

Privatnutzung

1. schriftlich fixiert ist und

2. auch durchgesetzt wird (= glaubwürdige Maßnahmen zur Überprüfung)

Ich habe da zum einen mehrere Prüfung hinter mir und es gibt auch schon REchtsprechung hierzu.

Kostenübernahmen

können den ganzen Spaß verderben, können aber auch, intelligent eingesetzt, daen Wagen dennoch reizvoll machen.

Ich möchte hier nur die Stichworte pauschale Zuzahlungen etc. nennen.

Ab 2007 erst ab kilometer 10....

Meintest du evtl. ab dem 21 Kilometer ?

(Lasse mich aber gerne belehren !)

Übrigens:

Bezingutscheine - gute Idee, aber der (lohnsteuerliche) Teufel liegt im Detail - fällt aber meist erst bei einer Lohnsteuer-BP auf und wird dann hoffentlich vom AG bezahlt.

Kfz und Steuer.

Da sind schon dicke Bücher drüber geschrieben worden - und was hats genutzt ?.........

am 20. Juli 2007 um 20:51

Schöne Zusammenstellung Jürgen, auch wenn ich sie lieber nicht durchlese da das "vomit" smily immer noch feht.

Das ganze hat übrigens noch einen volkswirtschaftlichen effekt. Es ist so aufwendig, dass es jede menge arbeitsstellen bei steuerberatern und behörden schafft.

Rapace

Zitat:

Original geschrieben von rapace

... volkswirtschaftlichen effekt. Es ist so aufwendig, dass es jede menge arbeitsstellen bei steuerberatern und behörden schafft. Rapace

Danke, Du sprichts mir von der Seele! Hier gehört, wie bei vielen Gesetzeslagen in Sachen Steuerrecht kräftig aufgeräumt. Es muss für den Normalbürger möglich sein, seine Steuer OHNE professionelle Hilfe zu machen!

Gute Nacht!

Torsten - der XC-Fan (hinterfragt das ganze in so fern, als dass er Fahrtenbuch führt und blöderweise auf über 14% Privatnutzungsanteil in 2003/2004 kam. Das wird vom Steuerberater auf den Cent genau ausgewiesen und versteuert. Habe deshalb in den letzten beiden Jahre ein paar mehr Firmenfahrten dazugenommen ;-)

P.S.: Kann man nicht durch einen Privatwagen, der deutlich "hochwertiger" als der Firmenwagen ist, belegen, dass man den Firmenwagen eben nicht für private Zwecke nehmen würde?

Zitat:

Original geschrieben von XC-Fan

P.S.: Kann man nicht durch einen Privatwagen, der deutlich "hochwertiger" als der Firmenwagen ist, belegen, dass man den Firmenwagen eben nicht für private Zwecke nehmen würde?

Wenn du mir versprichst, mich nicht mit den "Behörden" in einen topf zu schmeissen, bekommst eine einfache Antwort:

nein

so einfach ist das deutsche ! Steuerrecht nicht.

am 20. Juli 2007 um 23:59

jo, du darfst dann 2 fahrtenbücher führen. hatte mir das auch mit verschiedenen kombinationen ausgemalt (wg den neuen regelungen) aber aus diesem grund wieder verworfen

Rapace

Zitat:

original geschrieben von hjp xc70

Übrigens:

Bezingutscheine - gute Idee, aber der (lohnsteuerliche) Teufel liegt im Detail - fällt aber meist erst bei einer Lohnsteuer-BP auf und wird dann hoffentlich vom AG bezahlt.

Hallo hjp xc70,

was willst Du uns damit sagen ?

Wir verteilen seit mehreren Jahren diese Gutscheine an unsere Mitarbeiter, Firmenwagen für die Mitarbeiter gibt es nicht, somit können Sie diese Gutscheine einsetzen wie sie wollen. Wir haben mit diesen Scheinen keinerlei Probleme mit dem "Amt".

Gruß

Haeken

Zitat:

P.S.: Kann man nicht durch einen Privatwagen, der deutlich "hochwertiger" als der Firmenwagen ist, belegen, dass man den Firmenwagen eben nicht für private Zwecke nehmen würde?

Und dann die ganzen Kosten für den Privatwagen selber zahlen? Für mich rechnet sich der Firmenwagen nur, weil ich ihn uneingeschränkt privat nutzen kann. Ich denke für Angestellte mit Firmenwagen ist das keine Alternative.

Gruß, Olli

Hi Olli,

die Frage ist eben bei Selbstständigen wie man die 1% Regelung vermeiden kann ohne so ein lässtiges Fahrtenbuch zu führen! Als Selbstständiger bist du sonst quasi gezwungen den Wagen privat anrechnen zu lassen.

Beispiel: Wir hatten in unserer PC-Firma 2 "herrenlose" Kangoos für Auslieferfahrten. Gleichzeitig hatten sowohl mein damaliger Partner wie auch ich hochwertige eigene Wagen (auch Kombis) MIT 1% Regelung. Trotzdem wollte uns das Finanzamt die beiden Kangoos mit 1% zusätzlich belasten, weil es ja theoretisch möglich war, diese auch privat zu nutzen.

Alternative: Auch für die blöden Auslieferkisten Fahrtenbuch führen.... :(

Schönen Gruß

Jürgen

am 22. Juli 2007 um 9:51

Wenn ich mich hier kurz mal einklinken darf...

Es lohnt sich wirklich die Sache mal durchzurechnen und zu sehen, ob das Fahrtenbuch nicht eine Alternative zur unkomplizierten 1%-Regelung ist. Hatte bisher auch 1%, da man ohne was zu notieren einfach drauf losfahren kann, und der alte Golf Kombi einen niedrigen Listenpreis hatte. Aber mit dem neuen XC sieht das etwas anders aus:

Bei der 1 % Regelung kamen mit 25km zur Arbeit monatlich 456€ + 273€ = 729€ geldwerter Vorteil zusammen.

Dann habe ich mal runtergerechnet, was der Wagen im Jahr wirklich Kostet und bin auf 0,35€ pro km bei 45.000 Laufleistung gekommen. Was der Vorteil ist, dass hier die tatsächlichen Kosten des Autos angesetzt werden. Z.B. die um 20% nach unten verhandelte Leasingrate und nicht der Bruttolistenpreis. Somit macht sich der Rabatt schon mal mit bemerkbar.

Das würde heißen, dass ich 12 x 729 / 0,35 = 24995km im Jahr privat fahren müsste (incl. zur Wo/Arb. gerechnet), um durch die 1% Regelung einen Vorteil gegenüber dem Fahrtenbuch zu haben.

Dies ist definitiv nicht der Fall! Somit Fahrtenbuch lohnenswert!

Gruß, Matthias

@haeken

Wenn die Gutscheine als Ersatz für die steuerfrei ersetzbaren Reisekosten dienen, dann sehe ich da auch keine Problem, solange der Wert der Gtuscheine die erstattungsfähigen Reisekosten nicht übersteigt.

Icvh meinte im Gegensatz zum Kostenersatz die Gutscheine, die anstelle steuerpflichtigen Artbeitslohnes ausgegeben werden. Wenn diese Gutscheine im Wert 44,00 € nicht überschreiten und genau die Menge bezeichen, für die sie gelten (z. B. 30 L Superkraftstoff) und die Tankstelle, wo sie einzulösen sind, dann sind die Vorteile für den Arbeitnehmer abgabenfrei.

Bei steigenden Benzinpreisen kann die 44 €-Grenze wegen der Mengenfixierung überschritten werden. Dann ist der gesamte Gutschein abgabenpflichtig - ärgerlich und Ziel verfehlt.

@gseum

Gerade mit Kagoos bin schon mehrfach durchgekommen, da die Fahrzeuge entsprechend versy... aussahen und auch teilweise die Rückbank fehlt. Da will doch keiner mit privat fahren......

Anderserseits besteht bei mehreren Fahrzeugen im Fuhrpark immer noch die Möglichkeit, die Wagen auf eine Person zu poolen (1%-Regelung), wenn sichergestellt ist, daß nur diese Person die Fahrzeuge fährt (zB die OHL halt ein eigenes Fahrzeug zB privat hat). Dann wird der Besteuerung nur der teuerste Wagen zugrunde gelegt.

@maze940

Das Fahrtenbuch ist in den meisten Fällen die richtige Lösung und führt zu günstigeren Ergebnissen.

Ich sag immer, mehr Geld als mit einem korrekt geführten Fahrtenbuch kann man nicht verdienen (Zeitaufwand zu Steuersparnis gesehen).

Aber die Trägheit des Menschen setzt den gutgemeinten Vorsätzen häufig ein teueres (1%) Ende :).

@hjp xc70

Die Gutscheine dürfen 44 € nicht überschreiten, also tanken die Angestellten immer bei der gleichen Tankstelle eine gerade Literzahl, welche zu den geltenden Preisen dann knapp unter 44 Euro liegt. Der Tankwart trägt dann die gerade Literzahl in den Gutschein ein und unterschreibt.

Ob dieses nun Benzin ist oder Milch, völlig egal. Hauptsache die "Ware" ist einteilbar, in feste gerade Einheiten unterteilbar und der Wert übersteigt nicht 44 Euro. Auf den Gutscheinen darf kein "Geldwert" stehen, also 44 Euro, nur die Einheit des "Materials"", welches empfangen wurde. Daher hat dieses, obwohl es sich um Benzin handelt, nichts mit Fahrtkosten oder Reisekosten zu tun.

Gruß

Haeken

der glaubt, hier richtig zu liegen....

@Haeken,

Deien Ausführungen sind richtig.

Nur eine Frage, wofür bekommen die Angestellten die Gutscheine

als steuerfreies Lohn on top

oder

als Reisekostenersatz

(weil du schriebst, ihr hättet keine Firmenwagen.....)

oder verstehe ich dich richtig, daß ihr statt Firmenwagen (zur Privatnutzung) halt Gutscheine verteilt ?

Hallo Achim,

nein, nicht als Reisekostenersatz !

Da gibt es die 0,30 € pro Kilometer auf Nachweis.

Die Gutscheine sind steuerfrei als Lohn on top !

Gruß

Haeken

war event. ein Mißverständnis....somit freuen sich die Angestellten über "höheren" Lohn, der steuerfrei ist, für den AG keine Nebenkosten hat, und tanken muss doch jeder ...

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