die herren vom tüv
also was werden wohl die herren vom tüv sagen wenn ich bei denen vorfahre mit meinem B5, mit 8.5 mal 19er benz rädern und 225/35er bereifung, gutachten hab ich keines des händler dem ich die felgen abgekauft habe meinte es sind originalfelgen da gibt keine gutachten.... muss ich mir jetzt irgendwo ein entsprechendes papier besorgen oder haben die herren eh alles an daten usw in ihrem pc? evtl gibts hier "leidensgenossen" die solche oder ähnliche probleme hatten.... danke schonmal für jede antwort
Beste Antwort im Thema
Bitte das nächste Mal treffenderen Titel wählen (z.B. original Mercedes Benz Felgen eintragen) und Satzzeichen verwenden. Kann man so ja kaum lesen.
Danke im Namen der Community.
18 Antworten
Bitte das nächste Mal treffenderen Titel wählen (z.B. original Mercedes Benz Felgen eintragen) und Satzzeichen verwenden. Kann man so ja kaum lesen.
Danke im Namen der Community.
Hi,
das wird extrem schwierig. Seit diesem jahr dürfen die wohl nur noch Felgen eintragen die ein zum Fahrzeug passendes Gutachten besitzen.
Mit den Daten der Felgen wahr es bisher relativ einfach möglich eine Einzelabnahme zu machen. Nach dem Motto die Felgen sind stabil genug für ne E-Klasse dann halten sie auch an einem A4. Freigänigkeit und Reifen wurden natürlich auch geprüft.
Aber genau das scheint inzwischen praktisch unmöglich zu sein,jedenfalls bei ner normalen Tüv Stelle.
Gruß Tobias
Die max. Traglast der Felge steht eigentlich irgendwo in der Felge. Wenn dann noch der Tragfähigkeits- und Geschwindigkeitsindex von Reifen passen wäre ich erstmal optimistisch. Eventl. brauchst du noch eine Reifenfreigabe und einen fähigen Prüfer (nicht einen der vor lauter Angst alles ablehnt ...)
Da der Lochkreis der selbe ist, mußt Dir Zentrieringe besorgen denn Audi hat 57,1mm und MB 66,0 mm,sofern noch nicht vorhanden.
Das mit dem Eintragen dürfte kein Problem sein jedoch eine Einzelabnahme notwendig machen nach §21. Solange Du kein Gutachten nach §19.3 auf den Tisch legst.
Ich habe damals die 8,5x18 ET 47 von der W140er S-Klasse gehabt, hat mich 80€ incl. neuer Papiere gekostet.
Habe nur eine Kopie vom örtlichen Mercedeshändler, wo betätigt wird das die S-Klasse ein höheres Leergewicht hat wie mein A4 und damit war der TÜV-Prüfer vollkommen zufrieden.
Also ab zum MB-Händler und Kopien nachfragen, den bei MB selbst gibts nichts...und die meistens Felgen sind von Ronal die geben aber auch nichts raus.
Auch eine Traglast oder dergleichen ist nicht in original Felgen drin, weder bei MB noch bei Audi.
Ansonsten würde ich einen anderen TÜV aufsuchen, nicht jeder traut sich sowas zumachen.
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geld ist kein problem. was der herr vom tüv für die eintragung will das zahl ich gern, wenn ich dann legal unterwegs bin. mit 13 punkten darf man sich nicht viel erlauben 😁😁😁
ich zieh mir dann meinen nadelstreifenanzug an und fahre zu benz händler. hoffe mal er hilft mir weiter mit tragfähigkeitspapieren.
die felgen die ich vorhabe zu montieren sind von der neuen s klasse die hat knapp 2 tonnen leergewicht und mein b5 1.3 tonnen dan wirds schon hinhauen....
in meinem nächsten leben bin ich in der schule aufmerksamer und werd tüv prüfer dann wirds besser 🙂🙂 mfg
wenn es möglich ist, lass Dir eine Kopie von einem Brief / Schein geben wo die Achslasten stehen oder einen Auszug aus dem Benutzerhandbuch mit MB-Stempel habe ich auch bekommen gegen einen 5er für die Kaffeekasse...das hilft ungemein, je mehr Papiere Du vorlegest desto schneller gibt der Prüfer nach.
Und mal erhlich wenn eine knapp 2,6to. schwere S-Klasse mit 250 und den Felgen über die Bahn huschen kann, dann wird es doch beim A4 erst recht gehen.....😁
auszug Mercedes-Konfigurator: S Klasse 500
Maße und Gewichte
Leergewicht/Zuladung (kg) [3] – (1.955/605)
zulässiges Gesamtgewicht (kg) – (2.560)
naja meines wissens nach ist das nicht mehr so einfach, ohne gutachten KANN keine felge mehr eingetragen werden.
wenn ein orpfer das tut wird es auch nicht legal.
wenns hart auf hart kommt wird die eintragung überprüft, für nichtig erklärt und der prüfer und du bekommen saftig ärger.
es geht nicht mehr darum den prüfer zu überzeugen, er darf nicht selbst wenn er es noch so gerne wollte.
du kannst auch dazu mal im Reifen&Felgen forum nachfragen
Zitat:
Original geschrieben von Destructor
naja meines wissens nach ist das nicht mehr so einfach, ohne gutachten KANN keine felge mehr eingetragen werden.
wenn ein orpfer das tut wird es auch nicht legal.
wenns hart auf hart kommt wird die eintragung überprüft, für nichtig erklärt und der prüfer und du bekommen saftig ärger.es geht nicht mehr darum den prüfer zu überzeugen, er darf nicht selbst wenn er es noch so gerne wollte.
du kannst auch dazu mal im Reifen&Felgen forum nachfragen
warum ist es nicht mehr erlaubt...ich will demnächst origina Audifelgen bei mirauf dme B5 eintragen lassen die sind vom A6, bekomme ich jetzt schwierigkeiten...oder wie muß ich das verstehen.
Da war ja das Eintragen einer kompletten Bremsanlage an VA& HA einfacher las Felgen eintragen ....kann doch nicht sein..oder..😮
ich kenn den fall nicht von Serien felgen gewisser hersteller,
ich kenn den fall eher von nachrüst felgen, wenn es dafür kein gutachten gibt ist diese auch nicht eintragungsfähig.
wenn die felgen vom A6 auch auf dem A4 verbaut wurden dann kannst du sie ohne eintragung fahren.
ich weiss aber auch nicht welche unterlagen man für serienfelgen bekommen kann.
irgendwo muss ja auch dafür nen gutachten existieren damit die zugelassen wurden.
wenn man an sowas ran kommt wär die eintragung evtl. wieder möglich
Zitat:
Original geschrieben von Destructor
wenn die felgen vom A6 auch auf dem A4 verbaut wurden dann kannst du sie ohne eintragung fahren.
die Felgen wurden nur am A6 verbaut in den maßen 8.5x19 ET48, ich habe aber eine Traglastbescheinigung von Audi das die Felge 690KG trägt.
Der Reifen hält sogar 560KG aus....was bei einer Achslast von 1050KG wohl ausreichend ist oder..
neben dem festigkeitsgutachten benötigst du aber noch einen nachweis über die qualitätssicherung bei dem felgenhersteller, damit sicher ist das alle felgen so gut sind wie die getestete.
dieses gutachten gibt es, rankommen is nur net ganz so einfach
Zitat:
Original geschrieben von Destructor
neben dem festigkeitsgutachten benötigst du aber noch einen nachweis über die qualitätssicherung bei dem felgenhersteller, damit sicher ist das alle felgen so gut sind wie die getestete.
dieses gutachten gibt es, rankommen is nur net ganz so einfach
ich muß von BBS ein Qualitätssicherheitsgutachten besorgen...sag mal haben die Sie noch alle...😰
Hi,
das Qualitätsicherungssiegel (ich glaub DIN ISO 9001) wird normalerweise in der ABE oder im Gutachten bestätigt. Bei Serienfelgen wird es aber schwierig da ran zu kommen.
Bei anständigen Zubehörfelgen ist das aber kein Problem.
Gruß Tobias
Zitat:
Original geschrieben von Destructor
ich kenn den fall nicht von Serien felgen gewisser hersteller,
ich kenn den fall eher von nachrüst felgen, wenn es dafür kein gutachten gibt ist diese auch nicht eintragungsfähig.wenn die felgen vom A6 auch auf dem A4 verbaut wurden dann kannst du sie ohne eintragung fahren.
ich weiss aber auch nicht welche unterlagen man für serienfelgen bekommen kann.
irgendwo muss ja auch dafür nen gutachten existieren damit die zugelassen wurden.
wenn man an sowas ran kommt wär die eintragung evtl. wieder möglich
ist klar das man keine billig felge von der bucht eingetragen bekommt, wenn man keine papiere dafür hat, aber wenn man orig. Fahrzeughersteller Felgen hat wird ein Vergleichsgutachten + Tragfähigkeitsnachweis + evt. Freigabe vom Reifenhersteller falls im Vergleichsgutachten verlangt reichen um die Felgen einzutragen, und was soll bedeuten "wenn die felgen vom A6 auch auf dem A4 verbaut wurden dann kannst du sie ohne eintragung fahren." meinst etwa die selbe Größe nur anderes Design oder total die selbe Felge.