Die haben mich voll reingelegt!!!

Hallo,
ich hab ein ziemlich gewaltiges Problem grad 🙁

Ich wollte gestern Vormittag einkaufen... Fahr also zum Discounter,park meim Auto,stell den Motor ab... zieh die Handbremse an,will dann grad die Tür öffnen obwohl ich vorher geschaut hab und wumms kracht mir so ne irre voll in die Tür.... soweit glasklar... sie ist Schuld!!!
Die Irre (wie ich sie seid gestern betitel) steigt aus ihrem Auto und droht mir direkt damit,das ihr Mann Polizist ist und das das geregelt wird... Naja sie rief dann ihren Mann an,der dann in dem mom auch die "kollegen" anrief und sie kamen dann auch iwann ^^ Die Irre wurde mit Händeschütteln begrüßt und mir wurde nur ein eiskalter Blick entgegen geworfen... Naja ich schilderte alles und die Polizisten notierten dies,verzogen sich dann aber in ihren Streifenwagen! Der Herr Göttergatte ging zur Streife klopfte ans Fenster,beredete etwas und kurz danach hieß es,ich hätte die tür aufgerissen... ich staunte nicht schlecht. In meinem Zustand (ich war mehr als geschockt,da wenn mein Fuß draußen gewesen wäre,ich diesen heute nicht mehr hätte!) .Sagte mir die polizistin dann ich solle das Polizeiprotokoll unterschreiben! Dies tat ich idiotin auch,weil ich dachte die sache wäre klar! Heute, mit der Versicherung gesprochen,die Irre besteht auf eine teilschuld meinerseits... ich verzweifel echt daran... Die tür war nur einen spaltbreit auf und sie krachte mir mit voller Geschwindigkeit von hinten direkt in die tür,dass kann einfach nicht wahr sein! Ich erklärte alles nochmal ganz genau wie es gewesen ist,aber zugehört haben die Beamten mir nicht!
Anwalt angerufen,morgen kommt der Sachverständige und dann gehts vors Gericht! ! Hab mich so verarscht gefühlt von denen. Hat jmd nen Rat für mich ob ich diese Unterschrift widerrufen kann?

Beste Antwort im Thema

Märchenstunde... 🙄

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Zitat:

@Moers75 schrieb am 28. Oktober 2015 um 23:00:22 Uhr:



Zitat:

@ChristianHa. schrieb am 28. Oktober 2015 um 22:51:46 Uhr:


Du solltest dich mal informieren, was dein Rechtsschutz zahlt und was nicht.

Den Gutachter bezahlt der nämlich nicht!

Beachte selber den ersten Satz und überlege deinen zweiten nochmal. Viele Rechtschutzversicherungen zahlen auch ein Gutachten wenn notwendig und vom Anwalt beauftragt.

http://www.arag.de/.../?...

Auf die schnelle ein Beispiel ergooglet, wenn man nicht die Spar sondern die Premium-Variante nimmt ist alles abgedeckt.

Darüber hinaus ist bisher noch nichts klar wie die Schuldfrage ausgeht, u.U. gehen die Kosten ja doch ganz oder teilweise auf die gegnerische Versicherung. Dann gibt's noch Dinge wie Quotenvorrang wenn man die eigene Kasko mit ins Boot holt.

Bei dem Blödsinn der hier teilweise steht kann man nur eins raten: Halte dich an deinen Anwalt, der wird dich fundierter beraten können als die hellseherischen Motor-Talker. Warte mal das Gutachten ab, der kann anhand des Schadenbildes ohne großartige Rekonstruktion schon viel sagen wie der Unfall abgelaufen sein kann.

Manchmal denke ich solche Threads sollten auch öfter ins Sicherheitsforum. Was man da jeden Tag erlebt welche Geschwindigkeiten Leute für angemessen auf Parkplätzen halten ... 😮

Danke 🙂

Zitat:

@Moers75 schrieb am 28. Oktober 2015 um 23:00:22 Uhr:


@ChristianHa. schrieb am 28. Oktober 2015 um 22:51:46 Uhr:

http://www.arag.de/.../?...

Auf die schnelle ein Beispiel ergooglet, wenn man nicht die Spar sondern die Premium-Variante nimmt ist alles abgedeckt.

Auch das Kleingedruckte lesen. 😉

Schuldanerkenntnis / Aussageverweigerungsrecht
Am Unfallort sollte man mit Äußerungen über den Geschehensablauf sehr zurück-haltend sein. Oft ist man noch etwas durcheinander oder steht sogar unter Schock. Machen Sie deshalb am Unfallort keine vorschnellen Angaben zum Unfallhergang.

Ihre Personalien müssen Sie angeben, aber mehr auch nicht!

Unterschreiben Sie nie ein Schriftstück, ohne die rechtliche Tragweite dessen Inhalts vollständig verstanden zu haben. Wenn Sie vorzeitig Ihre Schuld schriftlich anekennen, kann dies zu Nachteilen bis hin zum Verlust Ihres Versicherungs-schutzes führen.

Quelle: http://www.ra-luettel.de/8.html

EDID: Hat sich erledigt.

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Nochmal: gefragt war nach der Stelle im Vertragswerk, wo solch ein Verhalten dem VN als Obliegenheit aufgebürdet wird.
Suche nicht so lange, du wirst den Passus nicht finden...
Sicherlich sind die Tipps (aber nur Tipps) vom RA nicht falsch; bei nicht befolgen ergibt sich jedoch keine Rechtsfolge im Sinne des Verlustes von Versicherungschutz!

Zitat:

@Rotmohr schrieb am 29. Oktober 2015 um 06:14:20 Uhr:


Schuldanerkenntnis / Aussageverweigerungsrecht
Am Unfallort sollte man mit Äußerungen über den Geschehensablauf sehr zurück-haltend sein. Oft ist man noch etwas durcheinander oder steht sogar unter Schock. Machen Sie deshalb am Unfallort keine vorschnellen Angaben zum Unfallhergang.

Ihre Personalien müssen Sie angeben, aber mehr auch nicht!

Unterschreiben Sie nie ein Schriftstück, ohne die rechtliche Tragweite dessen Inhalts vollständig verstanden zu haben. Wenn Sie vorzeitig Ihre Schuld schriftlich anekennen, kann dies zu Nachteilen bis hin zum Verlust Ihres Versicherungs-schutzes führen.

Quelle: http://www.ra-luettel.de/8.html

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 29. Oktober 2015 um 16:11:42 Uhr:


was haben die Aussagen eines Rechtsanwaltes mit einem Vertragswerk zu tun?
Nochmal: gefragt war nach der Stelle im Vertragswerk, wo solch ein Verhalten dem VN als Obliegenheit aufgebürdet wird.
Suche nicht so lange, du wirst den Passus nicht finden...
Sicherlich sind die Tipps (aber nur Tipps) vom RA nicht falsch; bei nicht befolgen ergibt sich jedoch keine Rechtsfolge im Sinne des Verlustes von Versicherungschutz!

Ich habe nichts davon geschrieben, dass es in den AKB steht. Aber aus eigener Erfahrung die ich vor Jahren machte, unterschreibe ich nichts mehr. In diesem Fall wollte mir die Polizei ein Bußgeld über 35 € wegen Sachbeschädigung anhängen, obwohl ich der Geschädigte war. Nach meinem Einspruch wurde der Bescheid zurück genommen.

Zitat:

@Rotmohr schrieb am 29. Oktober 2015 um 17:33:37 Uhr:



Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 29. Oktober 2015 um 16:11:42 Uhr:


was haben die Aussagen eines Rechtsanwaltes mit einem Vertragswerk zu tun?
Nochmal: gefragt war nach der Stelle im Vertragswerk, wo solch ein Verhalten dem VN als Obliegenheit aufgebürdet wird.
Suche nicht so lange, du wirst den Passus nicht finden...
Sicherlich sind die Tipps (aber nur Tipps) vom RA nicht falsch; bei nicht befolgen ergibt sich jedoch keine Rechtsfolge im Sinne des Verlustes von Versicherungschutz!
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Ich habe nichts davon geschrieben, dass es in den AKB steht. Aber aus eigener Erfahrung die ich vor Jahren machte, unterschreibe ich nichts mehr. In diesem Fall wollte mir die Polizei ein Bußgeld über 35 € wegen Sachbeschädigung anhängen, obwohl ich der Geschädigte war. Nach meinem Einspruch wurde der Bescheid zurück genommen.

das klang hier aber noch ganz anders:

Zitat:

@Rotmohr schrieb am 28. Oktober 2015 um 17:50:31 Uhr:


Die Versicherer haben da so ihre Regeln was Schuldanerkenntnisse unterschreiben betrifft.

kurz um: schuldanerkenntnis unterschreiben ist doof, aber die Aussage von Dir ist nicht korrekt.

Kann ja jeder halten wie er mag. Ist halt meine Meinung anhand der Erfahrung. Was dabei raus kommt sieht man ja. Die Rechtsabteilung der Versicherung würde auch nichts anderes sagen.

nee, das kann man nicht, wenn man hier was erzählt, dann muss man das auch vernünftig begründen können und nicht noch an dem stuss, denn man irgendwo aufgeschnappt hat, festhalten, wenn fachkundige klar sagen, dass das unsinn ist.

null verständnis.

Willst du mir sagen was ich für eine Meinung haben muss?

Ja. Will er.

Zumindest, wenn du nicht weiterhin mit deiner falschen leben willst 😁

Also wenn die Türe wie du sagst nur einen Spalt offen war, dann wird das auch der Gutachter anhand des Schadens feststellen können, und wenn sie sowieso in dich reingefahren wäre dann wird auch dass der Gutachter feststellen können.
Aber welche Schäden hast du an deinem Auto?

Foto vom Schaden wäre mal cool hier.

Zitat:

@rbknight schrieb am 29. Oktober 2015 um 20:48:31 Uhr:


Also wenn die Türe wie du sagst nur einen Spalt offen war, dann wird das auch der Gutachter anhand des Schadens feststellen können, und wenn sie sowieso in dich reingefahren wäre dann wird auch dass der Gutachter feststellen können.
Aber welche Schäden hast du an deinem Auto?

hab jetzt nur das gemacht bei geöffneter Tür sieht man wie geil das ganze aussieht...

Zitat:

@ChristianHa. schrieb am 29. Oktober 2015 um 22:39:45 Uhr:


Foto vom Schaden wäre mal cool hier.

Du bist mir immer besonders sympathisch...

aber im nächsten beitrag ist ein foto 😉

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