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Die Feinstaub- und NOx-Lüge über den Diesel

Themenstarteram 8. Januar 2019 um 8:52

Alles Lüge, hier wird enttarnt...

Bitte ansehen, es lohnt sich !

https://www.ardmediathek.de/.../exclusiv-im-ersten-das-diesel-desaster

Beste Antwort im Thema

Ich hab den "Bericht" gesehen und hätte kotzen können. Methodisch war das nichts anderes als "Fear and Doubt".

Zwei Randbemerkungen warum dieser Beitrag tendenziös und schwachsinnig ist: Bei krebserregendem Material wie z.B. Benzol oder strahlendem Material kann man auch nicht "auf den Krebstoten" verweisen, aber du hast eine höhere Chance den Scheiß zu bekommen. Das gleiche ist bei Bronchialerkrankungen, die durch NOx eben verstärkt werden.

Siehe https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC4596651/ oder http://www.scielo.br/scielo.php?... oder https://erj.ersjournals.com/content/38/2/303

in Neuseeland hat man die hohen NOx Werte durch "indoor" Erdgasfeuerungen (Etagenheizungen) sogar ausgenutzt um zu untersuchen, ob NOx was mit Kindern macht. Untersucht wurden Schulen gegliedert in "Erdgasfeuerung mit und ohne Außenkamin". Ja, NOx macht nachweislich was. Die Quote der Bronchialerkrankungen wie Asthma geht unter Schülern nachweislich hoch. Wenn diese Fachleute der Ansicht sind, dass das nur eine Korrelation und keine Kausalität ist - diese "Korrelationen" gibts weltweit auf allen Kontinenten. Komisch dass die Epidemologen da einen Zusammenhang sehen und nicht untersuchen, ob nicht vielleicht doch die Illuminaten dahinterstecken.

Komisch dass die einzigen Argumente der "Fachleute" sind, dass Raucher (kurzzeitig) viel mehr abbekommen und so kleine Mengen nicht so wild sein können. Epidemologen sind anderer Ansicht. Für mich ist dieser Drecksbeitrag der ARD nichts anderes als einseitiger und substanzloser Dummschwatz bezahlter Mietmäuler. Vor allem dem Köhler ("Leiter Lungenklinik") könnte ich so lange in die .... lassen wir das. Aber es wäre sehr befriedigend.

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Zitat:

@GaryK schrieb am 2. April 2020 um 10:57:14 Uhr:

Aus dem Staatsdienst entfernen? Charakterliche Eignung, Thema "Verfassungstreue". Wenn ein Gericht (Judikative) etwas anordnet, dann hat die Verwaltung (Exekutive) das nicht nach eigenem Ermessen zu ignorieren oder "zu interpretieren". Wofür haben wir denn die Trennung aus Legislative, Judikative und Exekutive. Vor allem wenn letzte die vorletzte einfach ignoriert.

Dä habe ich aber ein etwas anderes Rechtsverständnis.

 

Die Rechtssache ist ja nach dem von der DUH erwirkten Urteil zur Zulässigkeit der Anordnung von Zwangshaft gegen die verantwortlichen Mitglieder der bayerischen Staatsregierung überhaupt noch nicht rechtskräftig abgeschlossen. Vielmehr liegt die Sache jetzt dem BayVGH zur weiteren Prüfung vor.

 

https://www.solarify.eu/.../

 

Wenn ich als Privatmann den vom Gesetz eröffneten Instanzenzug ausnutze und einer Zwangsgeldandrohung zunächst nicht Folge leiste, sondern der Anordnung von Zwangshaft entgegen sehe und bei deren Anordnung auch novh dagegen vorgehe, ist das mein gutes Recht und ich stehe damit auch voll mit der Verfassung und den darunter angesiedelten Rechtsnormen im Einklang.

 

Warum sollte für die Ausnutzung des Instanzenzugs etwas anderes gelten, wenn der Klagegegner dem öffentlich rechtlichen Bereich zuzuordnen ist?

 

Schon interessant, was man zur Stützung der eigene Meinung in einer in breiten Schichten und auf verschiedenen Ebenen sachlich und emotional sehr kontrovers diskutierten Angelegenheit für Argumente findet.

 

Wie gut, dass ich bereits vor über 20 Jahren freiwillig aus dem nationalen Beamtendienst ausgestiegen bin und nun, weil ich das Vorgehen der Bayer. Staatsregierung in Sachen Fahrverbote voll unterstütze, nicht mit meiner Entlassung rechnen muss.

Zitat:

@Volvoluder schrieb am 2. April 2020 um 14:15:28 Uhr:

Dä habe ich aber ein etwas anderes Rechtsverständnis.

Um es auf den Punkt zu bringen:

Muss geltendes Recht befolgt werden und durchsetzbar sein? Oder nicht?

Der Fall liegt hier nämlich anders als beim von Dir zitierten Privatmann. Zwangsgeld geht ins Leere, weil das Geld nur von einer Tasche des Landes in die andere wandert. Bist Du dafür, das Recht in solchen Fällen generell auch mit Zwangshaft durchzusetzen, um ihm Geltung zu verschaffen?

Weil es einen Unterschied macht ob ein "Beamter" in die nächste Instanz geht und das Urteil aus der Vorinstanz keine Rechtskraft hat oder ein rechtskräftiges Urteil komplett ignoriert wird. Weil stattdessen Zwangsgeld von einem Haushaltsposten auf einen anderen umgebucht wird. "Was soll den schon passieren" ist kein legitimer Grund irgendwas zu ignorieren.

Glaubst du die Klage auf Erzwingungshaft kam aus Jux und Dollerei? Wenn du als Privatmann ein Urteil ignorierst, hast du mit allen rechtsstaatlichen Folgen zu rechnen - von Zwangsvollstreckungen bis hin zur Ersatzhaft. Nur bei Verwaltungen als "juristischer Person" soll Ignoranz auf einmal keinerlei Konsequenzen haben? Und das soll auch noch der Staat von einem Staatsdiener tolerieren? Gehts noch?

Ich erwarte nicht, dass Urteile VOR Erlangung von Rechtskraft "prophylaktisch umgesetzt werden". Aber NACH Erlangung von Rechtskraft gibts für einen verbeamteten Staatsdiener keinerlei Ausrede mehr. Vor allem nicht, wenn er anfängt quasi sein eigenes rechtsstaatliches Biotop aufzubauen. Aus den Zeiten sind wir raus. Wenn ihm "befohlen" wird sowas zu machen, soll er "Ross und Reiter nennen", dann hat jemand anders die Arschkarte. Und derjenige muss eben die Konsequenzen tragen. Dann zahlt halt nicht "die Behörde" Zwangsgelder an sich selbst, sondern genau diese Person.

Wenn wir übrigens erfreulicherweise Staatsdiener wegen Mitgliedschaft in "radikalen Vereinen/Parteien/Flügeln" aus dem Staatsdienst entfernen können ("Der steht hochwahrscheinlich nicht zur freiheitlich demokratischen Grundordnung"), warum dann mit Staatsdienern aus der Verwaltung, die NACHWEISLICH unsere Grundordnung mit Füßen treten und stattdessen ihrem "gerade herrschenden Politiker nach dem Maul agieren" anders verfahren?

Herr Söder hat doch recht, wenn er nicht nach der Pfeife von ein paar Grünen Fundamentalisten tanzt.

Die Androhung einer Zwangshaft nur weil zeitweise irgendwo ein paar Grenzwerte überschritten werden, ist doch ein lächerliches Kasperltheater von ein paar Grünen Ideologen und Abwahnanwälten.

Als wenn es nicht schwerwiegendere Probleme in unserer Republik geben würde.

Was wird denn hier mit den Füßen getreten?

 

Auch in der Zwangsvollstreckung gibt es noch Rechtschutzmöglichkeiten für die Partei, welche sich gegen die Zwangsvollstreckung wendet.

 

Wenn das passiert, wie es die Bayer. Staatsregierung gemacht hat, bleibt erstmal die Rechtskraft des Endurteils im Vollstreckungsverfahren abzuwarten, bevor die Vollstreckung erfolgen kann, es sei denn das Gericht erklärt die Volllstreckungsmaßme sofort für volllziehbar. Davon ist mir aber nichts bekannt.

 

Ein solches Taktieren in der Zwangsvollstreckung steht vollkommen im Einklang mit unserer Verfassung. Ich wüsste nicht, warum dies für ein öffentliches Organ nicht gelten soll.

 

Im Gegenteil, wenn das die erkennbare Linie der Staatsregierung ist, würde ich als Ministerpräsident ein Disziplinarverfahren gegen jeden Landesbeamten anstrengen, der sich vorsätzlich gegen diese Linie wendet und deren Umsetzung außerhalb seines Kompetenzbereichs bewusst verhindern sollte. Vorwurf: Schwerer Verstoß gehen allgemeine Dienstpflichten.

 

Das war es dann von mir hierzu, da wir mehr und mehr Off-topic geraten.

 

Warten wir doch einfach mal ab, was der BayVGH am Ende dieses Vollstreckungsverfahrens entscheidet.

 

Der EuGH schreibt dazu, dass...

Zitat:

das Unterbleiben der von der Richtlinie 2008/50 vorgegebenen Maßnahmen die Gesundheit von Personen gefährden würde. Nationale Rechtsvorschriften, die zu einer Situation führen, in der das Urteil eines Gerichts wirkungslos bleibt, verletzen aber den Wesensgehalt dieses Rechts und nehmen ihm jede praktische Wirksamkeit.

In meinem Rechtsverständnis, das sich offenbar von dem von "Volvoluder" deutlich unterscheidet, ein unhaltbarer Zustand.

Zitat:

@Rufus24 schrieb am 2. April 2020 um 18:43:22 Uhr:

Herr Söder hat doch recht, wenn er nicht nach der Pfeife von ein paar Grünen Fundamentalisten tanzt.

Darum geht es nicht. Es geht darum, dass ein bayrischer Ministerpräsident sich an Recht und Ordnung und Gerichtsurteile zu halten hat, wie jeder andere Bürger auch. Das tut er aber nicht.

Wo kämen wir denn hin, wenn der Verurteilte selbst entscheiden kann, ob er gerade Lust verspürt, ein Urteil anzuerkennen und umzusetzen? Mal überlegt, wohin das führen würde?

Zitat:

@Rufus24 schrieb am 2. April 2020 um 18:43:22 Uhr:

Herr Söder hat doch recht, wenn er nicht nach der Pfeife von ein paar Grünen Fundamentalisten tanzt.

Die Androhung einer Zwangshaft nur weil zeitweise irgendwo ein paar Grenzwerte überschritten werden, ist doch ein lächerliches Kasperltheater von ein paar Grünen Ideologen und Abwahnanwälten.

Als wenn es nicht schwerwiegendere Probleme in unserer Republik geben würde.

Und schwupps geht es schon wieder los.....

Polemik und Stammtischgerede.

Aber sachliche Argumente fehlen mal wieder.

Aus Mangel an sachlichen Argumenten ist doc die Beugehaft vom Tisch. Genau wie die Fahrverbote nach dem aktuellen Feldversuch begraben werden :D

Die geringere Fahreugdichte funktioniert in Frankfurt hervorragend. Aktell 23 ug/m³, das ist für "kurz nach dem Feierabend" ein ziemlich toller Wert.

Zitat:

@tazio1935 schrieb am 2. April 2020 um 18:01:45 Uhr:

 

Um es auf den Punkt zu bringen:

Muss geltendes Recht befolgt werden und durchsetzbar sein? Oder nicht?

Der Fall liegt hier nämlich anders als beim von Dir zitierten Privatmann. Zwangsgeld geht ins Leere, weil das Geld nur von einer Tasche des Landes in die andere wandert. Bist Du dafür, das Recht in solchen Fällen generell auch mit Zwangshaft durchzusetzen, um ihm Geltung zu verschaffen?

Ja, geltendes Recht muss befolgt werden und auch durchsetzbar sein.

Nein, ich bin wegen der aktuellen Rechtslage in D gegen eine generelle Zwangshaft für Politiker, wenn diese rechtskräftige Urteile nicht umsetzen.

Warum bin ich das? Weil die deutschen Gesetze meiner Meinung nach eine solche Zwangshaft nicht vorsehen. Ich meine mich dunkel zu erinnern, dass die Rechtslage in felix Austria da etwas anders ist.

Ähnlich ist wohl auch die vorsichtig formulierte Rechtsauffassung des EuGH in Bezug auf die Rechtslage in D zu verstehen

Also wollte der deutsche Gesetzgeber bisher keine Zwangshaft für Politiker in solchen Fällen. Ich bin nicht der Gesetzgeber und auch wenn es rechtspolitisch bedenklich erscheint, dass sich eine öffentlich rechtliches Verwaltungsorgan (Landesregierung) und der MP des Landes Bayern über ein rechtskräftiges Urteil eines oder mehrerer Verwaltungsgerichte hinwegsetzt, steht es weder mir, noch dem einzelnen Bürger unmittelbar zu, hier eigenes geltendes Recht zu setzen und auch eine DUH kann das als Kläger nicht verlangen.

Das ginge nur über den Weg der Gesetzgebung und die hierfür zuständigen Stellen (Parlamente), so wie es unsere Verfassung(en) vorsieht.

Eine Alternative könnte grundsätzlich meiner Meinung nach zur Zwangshaft sein:

Die vollstreckten Zwangsgelder nicht wieder der Staatskasse zukommen zu lassen, sondern z.B. klagenden Umweltverbänden (z.B. DUH) oder anderen gemeinnützigen oder universitären Stellen (COPD-Forschung und -Hilfe).

Aber auch hier fehlt es bisher in D an der dazu notwendigen gesetzlichen Grundlage.

Aber wie ich schon schrieb, warten wir das Urteil des BayVGH erst einmal ab. Dort sitzen doch unabhängige (so hoffe ich doch!) und fähige Köpfe und vielleicht fällt denen doch noch eine Lösung ein.

Also muss ich auch das "Gehts noch?" an den betreffenden Schreiber zurück geben:

Geht es noch, als Privatperson sich seine eigene Gesetzeswelt zu basteln, wenn einem die zugegebenermaßen schwer verdauliche Landespolitik bei der Umsetzung rechtskräftiger Verwaltungsurteile nicht passt? Was wäre daran verfassungskonform:confused:?

Übrigens, es gibt noch andere Fälle, bei denen in D nicht mit gleicher Elle bei Politikern gemessen wird:

Stichwort: Abgeordnetenbestechung/-korruption

https://www.sueddeutsche.de/.../...cht-und-belegte-broetchen-1.1498348

Der kleinste Beamte oder öffentlich-rechtliche Angestellte darf ohne Genehmigung seines Dienstherrn nicht einmal ein Geschenk von 25 € annehmen, sonst droht ihm ein Vefahren wegen Bestechlichkeit, wenn nicht strafrechtlich, dann disziplinarisch. Der öffentliche Mandatsträger darf sich hingegen zum Mittagessen, zu einem Konzertabend oder sonst was von einem Lobbyverbandsvorsitzenden einladen lassen, ohne dass dies für ihn strafr. oder sonstige Folgen hätte, es sei denn er lässt sich seine Stimme damit abkaufen.

Auch hier gilt: Das mag man verwerflich oder scheixx finden, aber deshalb kann ich kein eigen geschaffenes Recht setzen und daraus Konsequenzen verlangen:rolleyes:.

Oh man, man könnte denken, dass sich hier die Demokratiegegner treffen.:rolleyes:

Zu München gibt es eine klare Vorgehensweise vom Umweltausschuss der Stadt:

München erteilt Fahrverboten Absage

Der Freistaat folgt dieser Vorgehensweise. Das Bundesverfassungsgericht hat ebenso klar dazu Stellung bezogen. Klar passt es nicht in's Weltbild, aber sich deswegen auf die gleiche Stufe von Pegida, Reichsbürger und Consorten begeben?:confused:

Viel Spaß noch, habe zum Glück noch paar durchführbare Hobbies.:D

Rate woran vereine wie "Lobbycontrol" arbeiten. Es ist nicht verboten "einen Mandatsträger bei einem Abendessen zu informieren". Nur: Wieso tauchen solche Treffen nicht MINDESTENS in einem "Lobbylogbuch" auf? Warum dürfen politische Staatssekretäre (ihreszeichens "Beamte") nicht wegen dieser "25€ Regel" gefeuert werden? Warum sind die überhaupt verbeamtet, wenn die bei einem Regierungswechsel sofort in den Ruhestand versetzt werden können?

§30 Beamtenstatusgesetz https://www.gesetze-im-internet.de/beamtstg/__30.html

Zitat:

Beamtinnen auf Lebenszeit und Beamte auf Lebenszeit können jederzeit in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden, wenn sie ein Amt bekleiden, bei dessen Ausübung sie in fortdauernder Übereinstimmung mit den grundsätzlichen politischen Ansichten und Zielen der Regierung stehen müssen. Die Bestimmung der Ämter nach Satz 1 ist dem Landesrecht vorbehalten.

Für mich ist das ein klarer Fall für "Zeitvertrag". Klappt bei jedem Personaldienstleister.

Zurück zum "wir ignorieren Urteile" Spiel in Bayern ... https://www.gesetze-im-internet.de/beamtstg/__36.html

Zitat:

Beamtenstatusgesetz, § 36: Verantwortung für die Rechtmäßigkeit

(1) Beamtinnen und Beamte tragen für die Rechtmäßigkeit ihrer dienstlichen Handlungen die volle persönliche Verantwortung.

Für mich heißt das, dass ein Beamter PERSÖNLICH Zwangsgelder zahlt oder in Beugehaft geht.

Weil die Ausnahmen davon nach (2) nicht gerade endlose Deckung geben:

Zitat:

(2) Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit dienstlicher Anordnungen haben Beamtinnen und Beamte unverzüglich auf dem Dienstweg geltend zu machen. Wird die Anordnung aufrechterhalten, haben sie sich, wenn die Bedenken fortbestehen, an die nächst höhere Vorgesetzte oder den nächst höheren Vorgesetzten zu wenden. Wird die Anordnung bestätigt, müssen die Beamtinnen und Beamten sie ausführen und sind von der eigenen Verantwortung befreit. Dies gilt nicht, wenn das aufgetragene Verhalten die Würde des Menschen verletzt oder strafbar oder ordnungswidrig ist und die Strafbarkeit oder Ordnungswidrigkeit für die Beamtinnen oder Beamten erkennbar ist. Die Bestätigung hat auf Verlangen schriftlich zu erfolgen."

.... ein rechtskräftiges Urteil _wissentlich_ zu ignorieren ist beamtenrechtlich IMHO nicht zu entschuldigen. Egal was der Vorgesetzte sagt. Selbst wenn ein Politiker wegen "Immunität" einfach so in den Knast kann, ein Amtsstellenleiter kann das. Problemlos.

Ich anworte nur noch möglichst kurz, weil wir hier nicht in einem Jura-Forum sind. Andererseits möchte ich deine sicher gut gemeinten Gesetzeshinweise zur persönlichen Haftung von Beamten nicht einfach so stehen lassen, weil sie schlicht nicht einschlägig sind und daher nicht weiter helfen.

Es geht um Vollstreckung aus einem Verwaltungsverfahren. Die einschlägige VerwGO kennt keine Zwangshaft als Vollstreckungsmaßnahme. Es gibt darin allerdings einen allgemeinen Querverweis auf die ZPO. Die ZPO wiederum sieht für zivile Vollstreckungsverfahren auch Zwangshaft vor.

Das BayVGH und wohl auch der EuGH haben aber Zweifel, dass dieser allgemeine Verweis auf die ZPO als Gesetzesgrundlage ausreicht, um Zwangshaft auch aus einem Verwaltungsvollstreckungsverfahren heraus anzordnen zu können. Dies deshalb, weil es sich bei der Zwangshaft um einen der stärksten Eingriffe in die grundgesetzlich garantierte Bewegungsfreiheit handelt, in die nur aufgrund eines Gesetzes eingegriffen werden darf (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG).

Die Bayerische Staatsregierung ist ja den rechtskräftigen Urteilen der VerwaltungsG durchaus gefolgt und hat das angeordnete Zwangsgeld gezahlt. Dies war natürlich wirkungslos, da von der rechten nur in die linke Hand umgebucht wird. Das ändert aber nichts an der geltenden Rechtslage. Das Verfahren zur von der DUH beantragten Zwangshaft ist noch nicht rechtskräftig abgeschlossen. Daher ist bisher sowohl das Handeln der Landesregierung als auch das seiner Beamten in dieser Sache als rechtmäßig anzusehen. Es gibt eben bisher schlichtweg keinen Rechtsverstoß für den ein Beamter oder Regierungsvertreter sich verantworten müsste.

Außer dass ein Beamter ein rechtskräftiges Urteil ignoriert. Weil sonst wäre kein Zwangsgeld angeordnet worden. Und weils offenbar "Nicht greift" wurde nach anderen Möglichkeiten gesucht die Drahtzieher dahinter persönlich an den Eiern zu bekommen.

Du kannst einen Politiker (Mandatsträger) nicht einfach so einbuchten. Zu recht. Aber der "politische Beamte" dahinter, der ist in erster Linie Beamter. Damit greift IMHO das Dienstrecht. Was eine wissentlich strafbare/ordnungswidrige Handlung "auf Anweisung" nicht abdeckt.

Ob ich den einbuchten will? Nö. ich würd den aus dem Staatsdienst entfernen, Beamtenstatus aberkennen. Bin kein Beamter, aber AFAIK wird damit die Pension hinfällig und er wird rückwirkend für seine Dienstzeit als Angestellter nach TVÖD versichert. Und mit der Qualifikation kann sich ein Staatssekretär dann gerne beim "Verband der Automobilhersteller" als Lobbyist bewerben. Wenn er schon deren Marschroute umsetzt.

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