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Die Feinstaub- und NOx-Lüge über den Diesel

Themenstarteram 8. Januar 2019 um 8:52

Alles Lüge, hier wird enttarnt...

Bitte ansehen, es lohnt sich !

https://www.ardmediathek.de/.../exclusiv-im-ersten-das-diesel-desaster

Beste Antwort im Thema

Ich hab den "Bericht" gesehen und hätte kotzen können. Methodisch war das nichts anderes als "Fear and Doubt".

Zwei Randbemerkungen warum dieser Beitrag tendenziös und schwachsinnig ist: Bei krebserregendem Material wie z.B. Benzol oder strahlendem Material kann man auch nicht "auf den Krebstoten" verweisen, aber du hast eine höhere Chance den Scheiß zu bekommen. Das gleiche ist bei Bronchialerkrankungen, die durch NOx eben verstärkt werden.

Siehe https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC4596651/ oder http://www.scielo.br/scielo.php?... oder https://erj.ersjournals.com/content/38/2/303

in Neuseeland hat man die hohen NOx Werte durch "indoor" Erdgasfeuerungen (Etagenheizungen) sogar ausgenutzt um zu untersuchen, ob NOx was mit Kindern macht. Untersucht wurden Schulen gegliedert in "Erdgasfeuerung mit und ohne Außenkamin". Ja, NOx macht nachweislich was. Die Quote der Bronchialerkrankungen wie Asthma geht unter Schülern nachweislich hoch. Wenn diese Fachleute der Ansicht sind, dass das nur eine Korrelation und keine Kausalität ist - diese "Korrelationen" gibts weltweit auf allen Kontinenten. Komisch dass die Epidemologen da einen Zusammenhang sehen und nicht untersuchen, ob nicht vielleicht doch die Illuminaten dahinterstecken.

Komisch dass die einzigen Argumente der "Fachleute" sind, dass Raucher (kurzzeitig) viel mehr abbekommen und so kleine Mengen nicht so wild sein können. Epidemologen sind anderer Ansicht. Für mich ist dieser Drecksbeitrag der ARD nichts anderes als einseitiger und substanzloser Dummschwatz bezahlter Mietmäuler. Vor allem dem Köhler ("Leiter Lungenklinik") könnte ich so lange in die .... lassen wir das. Aber es wäre sehr befriedigend.

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Wie man sieht klappt das nicht, vor Allem da der ÖPNV nichts taugt oder gar nicht in der Lage ist einen nennenswerten Teil von Umsteigern aufzunehmen.

Davon abgesehen das ÖPNV für Durchfahrende nichts bringt, die oft nur in einer bestimmten Stadt landen weil Sie eben dort durch müssen. Im Wesentlichen sorgen solche Kapazitätsreduzierungen auf Durchfahrtsstraßen nur dazu das Ortskundige auf Nebenstraßen ausweichen die noch weniger auf diesen Verkehr ausgelegt sind.

Die Lösung wäre dem Durchgangsverkehr eine Möglichkeit zur Umfahrung zu schaffen.

Die Stickoxidbelastung geht doch zurück, bringt also scheinbar was.

 

Bei Ulm im speziellen kenn ich den ÖPNV nicht. Sieht aber ganz ok aus https://images.app.goo.gl/1ptgQQwLsYb3c3Fh8 Das Ulm nicht umfahrbarbar ist halte ich für ein Gerücht.

 

Das Ulm wieder ergöhte Werte hat liegt ja daran das die eine Messstation wieder in Betrieb ist.

Zitat:

@Sir Donald schrieb am 17. Juni 2019 um 16:39:34 Uhr:

Zitat:

@GaryK schrieb am 16. Juni 2019 um 11:03:35 Uhr:

Der Faktor sichert vor allem den Bestand, der dreckig geplant wurde und auf einmal sauber sein musste.

Der Faktor dient dazu eine Labormessung auf die Straße zu übertragen wo die Bedingungen deutlich seltener mit den Normvorgaben übereinstimmen.

Das man auf der Straße nicht so exakt Fahrzyklen und sonstige Parameter einhalten kann wie sie für die Messung im WLTP vorgeschrieben sind sollte doch einleuchten und um diese Fehlerquellen auszugleichen hat man den Konformitätsfaktor erfunden.

Prust. Wenn man einen Motor/Wagen so konstruiert, dass die Emissionsvorgaben nur auf dem Prüfstand eingehalten werden können, dann ist das ein Fehler im Design. Und nicht ein "ist halt so" Naturgesetz. Und du bist mir immer noch eine Erklärung schuldig, wie es sein kann dass die Euro-5 Generation ausschließlich auf dem Prüfstand Grenzwerte einhält und es noch keinem gelungen ist, diese Werte real zu erreichen.

Ansonsten ist der illegale "Konformitätsfaktor" und dessen nach einer gerichtlichen "Watschn" erneute Versuch der Einführung über den Umweg einer Gesetzesänderung wieder mal ein Beleg, dass die Branche über Lobbyarbeit eher Gesetze an Autos anpasst als Autos an Gesetze. Weil letztes ist teurer als Funktionäre zu bezahlen und Politiker "passend zu informieren" oder wie man die legale Korruption und Vetternwirtschaft heute nennen mag. Ich möchte so eine Großzügigkeit gerne bei meiner Steuererklärung ausleben und erleben dürfen.

Wenn die Vorgaben nur für Laborbedingungen ausgetüftelt wurden ist das eben so. Oder misst Du bei deinem Arbeitgeber so wie Du es dir vorstellst oder so wie es die Vorgaben verlangen?

Zitat:

@mozartschwarz schrieb am 18. Juni 2019 um 08:27:27 Uhr:

 

Bei Ulm im speziellen kenn ich den ÖPNV nicht. Sieht aber ganz ok aus https://images.app.goo.gl/1ptgQQwLsYb3c3Fh8 Das Ulm nicht umfahrbarbar ist halte ich für ein Gerücht.

Nur das es zb sehr Umständlich ist einige Stadtteile mit dem ÖPNV zu erreichen. Was den Verkehr angeht muss man UL/NU als eine einzige Stadt betrachten was einiges am Chaos erklärt. Einige Firmen haben Standorte in beiden Städten und als zb Evo-Bus Teile der Produktion von NU nach UL/Donautal verlagert hat "durften" sich nicht Wenige einen Zweitwagen besorgen da von ihrem Wohnort aus nur schlecht bis gar nicht per ÖPNV erreichbar.

Klar kann man UL/NU umfahren, aber je nach Richtung eben nicht auf kurzem Weg da man es versäumt hat zb die Querverbindung B30/B311 mit einer richtigen Umgehung über den oberen Eselberg an die A7/A8 anzuschliessen. Je nach Fahrrichtung geht der Verkehr mitten durch Ulm, wie ja auch die B28 die die Stadt durchschneidet und quasi Autobahnzubringer ist.

Erschwerend kommt hinzu das sich NU mit Händen und Füßen dagegen wehrt das die B30 bis zur A7 durchgezogen wird. aber wenn man die B311 auf die B30 geleitet wird werden sie sich wundern, und die Ulmer freuen.

Was sich aber alles nicht unlösbar anhört. Da gibt es deutlich schlechter versorgte Gegenden.

Es dürfte also einige geben, die aufgrund von Staus den ÖPNV nutzen. Dazu kommt der geringere "Durchsatz", durch weniger Fahrspuren. Nervt, ist mir aber klar...

Zitat:

@Sir Donald schrieb am 18. Juni 2019 um 21:21:07 Uhr:

Wenn die Vorgaben nur für Laborbedingungen ausgetüftelt wurden ist das eben so. Oder misst Du bei deinem Arbeitgeber so wie Du es dir vorstellst oder so wie es die Vorgaben verlangen?

Die Vorgabe ist das einhalten bei nornalen Bedingungen. Normale Bedingung ist sicherlich das fahren auf der Straße. Akso der eh harmlose WLTP Zyklus.

 

https://www.finanzen.net/.../...ung-kommunaler-dieselfahrzeuge-7624629

Brüssel erlaubt Zuschüsse für Nachrüstung kommunaler Dieselfahrzeuge

19.06.2019 12:08

Zitat:

@Sir Donald schrieb am 18. Juni 2019 um 21:21:07 Uhr:

Wenn die Vorgaben nur für Laborbedingungen ausgetüftelt wurden ist das eben so. Oder misst Du bei deinem Arbeitgeber so wie Du es dir vorstellst oder so wie es die Vorgaben verlangen?

Nix ausgetüfelt. Damals gab es Prüfstände mit ausreichender Genauigkeit eben nur "im Labor". Die Aussage der EU 715/2007 aus §5(1) "Der Hersteller rüstet das Fahrzeug so aus, dass die Bauteile, die das Emissionsverhalten voraussichtlich beeinflussen, so konstruiert, gefertigt und montiert sind, dass das Fahrzeug unter normalen Betriebsbedingungen dieser Verordnung und ihren Durchführungsmaßnahmen entspricht" ist seit mindestens 2007 drin. Aus dem Jahr ist die EU Verordnung.

Auch damals konnte jeder Hersteller über ein Emissionskennfeld exakt vorhersagen, welche Emissionen in g/km eines seiner Fahrzeuge bei welchem Lastprofil wahrscheinlich emittieren wird. Was wurde gemacht? Die Lastermittlung für den NEFZ Zyklus wurde per "optimiertem Ausrollversuch" auf geringstmögliche Last hingeschissen und mit der verringerten Last ists den Karren auf dem Prüfstand gerade so gelungen den Lauf zu bestehen. Das Amt hat den Stempel gesehen und genickt.

Frag dich ob der Betrug mit Wissen der Aufsichtsbehörden, durch deren Ignoranz oder erst systematische Inkompetenz in deren Führung möglich wurde. Es ist eigentlich egal, der Hersteller hat einen Motor gebaut, der nie in der Lage war die Emissionsvorgaben unter normalen Betriebsbedingungen einzuhalten.

Und wieder mal die Frage, wo und wie wurden diese normalen Betriebsbedingungen definiert?

Betrogen hat erst mal nur VW. Und ob die Aufsichtsbehörden beteiligt waren oder geschlafen haben?

Aber hier in Deutschland hat man ja auf Druck der DUH und der Medien kommentarlos die bisher geltenden Regeln rückwirkend neu definiert, als einziges Land der EU.

Wenn der NEFZ Zyklus im Alltag bei 20°C nachgefahren nicht unterm Grenzwert landet, dann hat wohl nicht nur VW betrogen. Die anderen scheinbar nicht ganz so offensichtlich...

Und "rückwirkend neu definiert" wurde nichts. Gerichte haben lediglich klargestellt, wie die EU Regeln zu lesen sind. Dass "unter normalen Betriebsbedingungen" der Regelfall zu sein hat und nicht die Ausnahme. Und dass eine Ausnahme nicht zu Regel werden kann. Wie verwerflich. Und wie unklar formuliert.

Zitat:

@Sir Donald schrieb am 19. Juni 2019 um 20:18:14 Uhr:

Und wieder mal die Frage, wo und wie wurden diese normalen Betriebsbedingungen definiert?

Betrogen hat erst mal nur VW. Und ob die Aufsichtsbehörden beteiligt waren oder geschlafen haben?

Aber hier in Deutschland hat man ja auf Druck der DUH und der Medien kommentarlos die bisher geltenden Regeln rückwirkend neu definiert, als einziges Land der EU.

Bei der Abgasnachbehandlungssysteme mit AdBlue hat man explizit eine konkrete Formulierung verwendet:

EU-Verordnung 692/2008, Anhang XVI, Punkt 10 (Auszug):

Der Hersteller muss gewährleisten, dass das Emissionsminderungssystem unter allen auf dem Gebiet der Europäischen Union regelmäßig anzutreffenden Umgebungsbedingungen und insbesondere bei niedrigen Umgebungstemperaturen seine Emissionsminderungsfunktion erfüllt.

In diesem Punkt wird allerdings nicht der Begriff „normale Betriebsbedingungen“ verwendet, sondern „allen auf dem Gebiet der Europäischen Union regelmäßig anzutreffenden Umgebungsbedingungen“.

Ich bin mir sicher, dass genau das unter „normale Betriebsbedingungen“ zu verstehen ist. Und scheinbar sind sich diesbezüglich auch alle Richter, welche Entscheidungen darüber zu treffen haben, über die Interpretation der normalen Betriebsbedingungen einig.

Anderweitige Interpretationen sind bisher nur seitens der PKW-Industrie zur Sprache gekommen. Und diese ist damit bis dato immer gescheitert. Man kann das ruhig als reine Schutzbehauptungen zur Wahrung der eigenen Interessen sehen. Ebenso wie den rechtswidrig erlassenen Konformitätsfaktor der EU-Kommission.

Nicht alle Gerichte folgen deiner Definition. Mindestens ein Gericht sieht die normalen Betriebsbedingungen als den NEFZ, vermutlich weil sie keine andere Definition in den Richtlinien gefunden haben.

Davon abgehen sehe ich deutsche Gerichte eher immer weniger als Unabhängig an. Dazu fällen sie zu viele unverständliche Urteile. Aber Richter die "falsche" Urteile fällen werden ja schon mal in andere Bereiche versetzt. Auf dem Papier Unabhängig aber letztlich doch nur Knechte der Politik.

Zitat:

Wenn der NEFZ Zyklus im Alltag bei 20°C nachgefahren nicht unterm Grenzwert landet,

Warum steht das nicht so in den Richtlinien?

Nicht mal in den Vorgaben des RDE ist die Sache so einfach. Oder sollte es daran liegen das man in freier Natur die Messvorschriften schlicht nicht einhalten kann? Die Vorschriften verlangen eine Reproduzierbarkeit die offensichtlich nur unter Laborbedingungen erfüllt werden kann.

Aber egal, der Gesetzgeber gibt vor wie zu messen ist und da ist bis 6c eben nur die Labormessung relevant.

Dabei ist es dann schlicht egal ob Du, Ich oder Andere der Meinung sind andere Messungen seien Besser. Es zählt die Messung die für die Typprüfung vorgeschrieben wurde und nichts Anderes.

Ich kann bei der Arbeit mein Messmittel auch nicht selbst auswählen, das machen Andere für mich und dabei interessiert es auch nicht das das alternative Messmittel praktischer oder genauer ist. Es zählt nur was Vorgeschrieben wird. Sollte Dir nicht unbekannt sein.

Zitat:

@Matador 8 schrieb am 19. Juni 2019 um 22:35:27 Uhr:

Zitat:

@Sir Donald schrieb am 19. Juni 2019 um 20:18:14 Uhr:

Und wieder mal die Frage, wo und wie wurden diese normalen Betriebsbedingungen definiert?

Betrogen hat erst mal nur VW. Und ob die Aufsichtsbehörden beteiligt waren oder geschlafen haben?

Aber hier in Deutschland hat man ja auf Druck der DUH und der Medien kommentarlos die bisher geltenden Regeln rückwirkend neu definiert, als einziges Land der EU.

Bei der Abgasnachbehandlungssysteme mit AdBlue hat man explizit eine konkrete Formulierung verwendet:

EU-Verordnung 692/2008, Anhang XVI, Punkt 10 (Auszug):

Der Hersteller muss gewährleisten, dass das Emissionsminderungssystem unter allen auf dem Gebiet der Europäischen Union regelmäßig anzutreffenden Umgebungsbedingungen und insbesondere bei niedrigen Umgebungstemperaturen seine Emissionsminderungsfunktion erfüllt.

In diesem Punkt wird allerdings nicht der Begriff „normale Betriebsbedingungen“ verwendet, sondern „allen auf dem Gebiet der Europäischen Union regelmäßig anzutreffenden Umgebungsbedingungen“.

Ich bin mir sicher, dass genau das unter „normale Betriebsbedingungen“ zu verstehen ist. Und scheinbar sind sich diesbezüglich auch alle Richter, welche Entscheidungen darüber zu treffen haben, über die Interpretation der normalen Betriebsbedingungen einig.

Anderweitige Interpretationen sind bisher nur seitens der PKW-Industrie zur Sprache gekommen. Und diese ist damit bis dato immer gescheitert. Man kann das ruhig als reine Schutzbehauptungen zur Wahrung der eigenen Interessen sehen. Ebenso wie den rechtswidrig erlassenen Konformitätsfaktor der EU-Kommission.

Warum wurde nicht der Begriff "normale Betriebsbedingungen" genutzt sondern auf die unterschiedlichen Umgebungsbedingungen hingewiesen, wobei das auf die Umweltbedingungen abzielt aber nicht auf Betriebsbedingungen allgemein. Denn dazu gehören auch verschiedene Lastbedingungen auf die nicht eingegangen wird, würde dann auch zu komplex.

Ob alle Richter das so sehen ist eine gute Frage, bislang kann man nur sehen welche Meinung die Richter vertreten die ein Urteil erlassen haben. Aber alleine wie man die Fälle verteilt kann man das Urteil beeinflussen, denn es dürfte einleuchten das zb ein eher Grün angehauchter Richter zu einem anderen Urteil kommen wird als zb ein Richter dem die Umwelt am Heck vorbeigeht.

Interpretationen sind so eine Sache, heisst ja nicht umsonst 3 Juristen = 4 Meinungen. Und je schwammiger die Vorschriften formuliert wurden desto mehr Interpretationsspielraum gibt es.

Bekannter hat bei seinem AG mal mitbekommen wie ein hauseigener Jurist mit Dem eines Kunden einen Gesetzestext zerpflückt haben, da wurden nicht nur Sätze interpretiert sondern selbst Satzzeichen.

Aber zu den Abgasen, bei Uns gilt schon ein zurückfahren der AGR-Rate oder Reduzierung der AdBlue-Menge unter Umständen als illegal während Italien selbst ein Abschalten mittels Timer als Legal ansehen, ein Extrembeispiel wie die selbe Vorschrift unterschiedlich interpretiert werden kann.

Abschliessend

Zitat:

insbesondere bei niedrigen Umgebungstemperaturen seine Emissionsminderungsfunktion erfüllt

Ab welcher Minderungsquote ist die Vorschrift erfüllt, reichen 10% oder müssen es mindestens 50% sein oder reicht es wenn die Schadstoffwerte auch nur minimal besser sind als die Rohabgase?

Letztlich ist es wieder eine schwammige Formulierung mit großem Interpretationsspielraum, denn rein vom Wortlaut her müssen die Emissionen nur gemindert werden, aber nicht um wie viel.

Immerhin hat man es mit dem Hinweis auf die in der EU herrschenden Umweltbedingungen die Grauzone etwas verkleinert, wobei es immer noch ein weites Feld bleibt in dem die Hersteller agieren können.

https://www.tagesspiegel.de/.../24473972.html

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Ein Gesetz zeigt sich im Kampf gegen Diesel-Fahrverbote wirkungslos - und wirft juristische Zweifel auf.

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