Diagnosegeräte: Verbot des Weiterverkaufs?
ich habe gerade versucht, meinen Diagnoseadapter von AI über einen üblichen Weg im Internet gebraucht zu verkaufen.
Die Anzeige wurde mit der Begründung abgelehnt,
"da der Weiterverkauf von Diagnosegeräten vom Hersteller in der Regel nicht gestattet ist".
Ist das i.d.R. so? Wäre so ein Verbot überhaupt zulässig?
Auf meiner Rechnung der Firma Auto-Intern kann ich dazu nichts entdecken.
Beste Antwort im Thema
Das wird ja immer doller mit euch!
Was wollt ihr den Überhaupt mit eurer ollen Plattform? Da wird man gesperrt, sobald da irgendein daher gelaufener Fuzzi, was zu meckern hat. Ein ordentliche u. sachliche Prüfung findet nicht Statt. Einfach sperren, weitere Kontakte gibt es nicht. So was braucht niemand.
113 Antworten
@bauks , hast ne PN von mir
Hallo
Wenn das so wäre dann könnte man mein gestohlenes Interface falls es denn benutzt wird auch wieder zurückverfolgen oder sehe ich das falsch ?
Mfg Alex
Zitat:
@hadez16 schrieb am 1. August 2018 um 10:45:57 Uhr:
Es ist etwas....kompliziert.
Achtung, fundiertes Dreiviertel-Wissen:Vorgabe Ross-Tech USA ist, dass das Gerät / Garantie / Support etc. an den Erstkäufer gebunden ist.
Die deutschen Vertriebler handhaben das unterschiedlich.Fakt ist, dass hinter der Seriennummer dein Name & Anschrift hinterlegt ist.
Eigentlich teilt man dem Vertriebler mit, dass man das Interface veräußert, sodass der Käufer dann für die Seriennummer hinterlegt werden kann wenn er sich nach Kauf dort meldet und derjenige dann Support & Garantie bekommt.Bei PCI kostet das 50 Euro um als Gebraucht-Käufer wieder Kundenstatus zu erreichen.
Auto-Intern macht es "einfach so", soweit ich weiß.
MFT und Kaufmann, keine ahnung!Da du mit dem Kauf deines Interface somit eine heimliche Ehe mit dem Vertriebler eingegangen bist, ruf dort an und erkundige dich über das korrekte Vorgehen.
Inwiefern zurückverfolgen? Hä?
Um mal mit dem Halbwissen und auch mit ein paar unnötigen Statements aufräumen...
- Der Weiterverkauf kann und wird weder vom Hersteller, noch den Vertrieben verboten.
- Die fragliche Plattform (ebay-kleinanzeigen.de) hat über die Jahre sehr viel Aufwand mit dem Prüfen/Löschen von Anzeigen gehabt, bei welchem es sich um Produktfälschungen u.ä. handelte. Da das Problem nicht nur VCDS betraf, sondern auch andere Geräte und mehrere Anbieter/Hersteller hier aktiv waren und die offiziellen Meldewege der Plattform genutzt haben, entstand wie gesagt viel Aufwand auf deren Seite. Da dieser Aufwand auch Kosten verursacht und der Verkauf auf dieser Plattform prinzipiell gebührenfrei erfolgt, wurden die NUBs angepasst und der Verkauf verboten. Warum? Aufgrund der geltenden Rechtslage muss der Anbieter agieren und potentielle Rechteverletzungen verhindern, tut er das nicht, so macht er sich strafbar. Man hatte also die Wahl und hat sich für eine komplette Blockade der Kategorie "Diagnosegeräte" entschieden.
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Zitat:
@Theresias schrieb am 15. Oktober 2018 um 16:44:21 Uhr:
Um mal mit dem Halbwissen und auch mit ein paar unnötigen Statements aufräumen...
- Der Weiterverkauf kann und wird weder vom Hersteller, noch den Vertrieben verboten.
- Die fragliche Plattform (ebay-kleinanzeigen.de) hat über die Jahre sehr viel Aufwand mit dem Prüfen/Löschen von Anzeigen gehabt, bei welchem es sich um Produktfälschungen u.ä. handelte. Da das Problem nicht nur VCDS betraf, sondern auch andere Geräte und mehrere Anbieter/Hersteller hier aktiv waren und die offiziellen Meldewege der Plattform genutzt haben, entstand wie gesagt viel Aufwand auf deren Seite. Da dieser Aufwand auch Kosten verursacht und der Verkauf auf dieser Plattform prinzipiell gebührenfrei erfolgt, wurden die NUBs angepasst und der Verkauf verboten. Warum? Aufgrund der geltenden Rechtslage muss der Anbieter agieren und potentielle Rechteverletzungen verhindern, tut er das nicht, so macht er sich strafbar. Man hatte also die Wahl und hat sich für eine komplette Blockade der Kategorie "Diagnosegeräte" entschieden.
dann kläre uns mit deinem "Vollwissen" auf....
1.Wo genau steht das in den Nutzungsbedingungen von ebay-kleinanzeigen?
2. potentielle Rechteverletzungen (um die es hier speziell gar nicht geht) scheinen offenbar nur bei der gebührenfreien "Kleinanzeigen"-Plattform eine Rolle zu spielen.
bei Ebay direkt anscheinend nicht.
Die Begründung, die der Nutzer von Ebay-Kleinanzeigen erhält, lautet(e):
Zitat:
Deine Anzeige wurde gelöscht, da sie nicht unseren Nutzungsbedingungen entsprach. Da der Weiterverkauf von Diagnosegeräten vom Hersteller in der Regel nicht gestattet ist, haben wir uns dazu entschlossen den Handel von Diagnosegeräten und dem dazugehörigen Zubehör auf eBay Kleinanzeigen generell zu verbieten
Diese Begründung enthält Fehler:
1. aus den Nutzungsbedingungen kann (zumindest konnte) man nicht schließen, dass Fz-Diagnosegeräte ausgeschlossen sind.
2. Wird hier etwas behauptet ("Weiterverkauf...vom Hersteller in der Regel nicht gestattet"😉, was du selbst anders darstellst, was sich hier im Forum aber schon ganz anders angehört hat, denn demzufolge hat es zumindest ein VCDS-Händler bewirkt, dass dieses Verbot zustande kam.
Durch deinen Beitrag ist die Geschichte ganz bestimmt nicht durchsichtiger geworden und kann daher ebenfalls in die Rubrik "unnötig" eingereiht werden.
Danke für deinen kritischen, wenn auch leider etwas polemischen Beitrag. Ja, du magst auf den ersten Blick teilweise Recht haben, wenn du jedoch deine eigenen Aussagen auch wirklich überdenkst, wirst du auf folgende Argumentationsfehler stoßen...
1. Begründung/Verbotene Artikel:
ebay-kleinanzeigen > Grundsätze > Unzulässige Artikel und Dienstleistungen
Ja, die fraglichen Themen/Artikel sind dort nicht gelistet. Gleichzeitig steht der Auflistung jedoch ganz klar der Satz "Achtung! Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit." voraus - was die von dir proklamierte Fehlerhaftigkeit der Begründung wiederlegt. Der Punkt in deiner Argumentation ist also mit Fakten widerlegt.
2. Begründung/Weiterverkauf:
In der Begründung der Plattform wird explizit auf 2 Punkte hingewiesen, zum einen die verbotenen Artikel - worauf ich bereits eingegangen bin - und zum anderen ein Verkaufsverbot seitens der Hersteller. Letzteres kann, aber muss keine für diesen Fall zutreffende Begründung sein. Die exakte Formulierung seitens der Plattform ist dazu bewusst schwammig gehalten ("in der Regel nicht gestattet"😉. Im Falle von VCDS existiert so ein Verbot nicht, was andere Anbieter/Hersteller angeht kann ich dir nicht sagen - die geltende Rechtslage dagegen würde einen Weiterverkauf prinzipiell wohl nur in sehr engen Grenzen einschränken. Es gibt jedoch Lizenzmodelle, in denen ein Weiterverkauf in der Tat ausgeschlossen werden kann und ja, es gibt auch Produkte im Bereich der Diagnosesysteme, welche nach meinem Wissen auf solche Lizenzmodelle setzen.
Quelle: Ross-Tech > FAQ > 3.10 Can I sell my VCDS System to someone else?
Auch dieser Punkt ist durch die Aussage des Herstellers auf seiner Webseite mit Fakten belegt.
3.Begründung/Allgemeines Verkaufsverbot bzw. Produktfälschungen:
Ich schrieb ja bereits das eBay-kleinanzeigen keine automatisierten Meldungen bietet und intern wohl noch vieles manuell läuft, mit der entsprechenden Manpower und zugehörigen Kosten für jede bearbeitete Meldung. Plattformen wie eBay oder auch Amazon dagegen verdienen direkt Geld mit ihren Angeboten und haben die Meldefunktionen schon allein auf der in anderen Ländern geltenden Rechtslage stark automatisiert (zum Beispiel im Zusammenhang mit der DMCA-Richtlinie in den USA). Bei dieser Plattform geht man einfach den Weg des geringsten Widerstandes und genau deshalb ist es zum Pauschalverbot gekommen. Geld verlieren sie dadurch schlichtweg nicht, im Gegenteil sie ersparen sich Arbeit, weil die Meldungen nicht mehr bearbeitet werden müssen.
Ich weiß von einem Anbieter, der im Schnitt allein 20-50 Meldungen pro Tag gemacht hat. Du kannst das gern mal hochrechnen, unter 5 Minuten reale Bearbeitungszeit pro Fall wird es wohl nur schwer gehen und dann bist du bei 100-250 Minuten Arbeitszeit um die es hier täglich geht. Selbst bei Mindestlohnjobs wird das auf Dauer einfach teuer...
Ja, mehrere VCDS Anbieter ist sehr aktiv wenn es um die Bekämpfung von Produktfälschungen geht, das Ziel war jedoch nicht die Plattform generell als Marktplatz dafür tot zu machen, sondern sie einfach nur sauber zu halten. Wenn der Marktplatzbetreiber sich dann entscheidet die Guillotine statt dem Skalpell einzusetzen, kann man aus meiner Sicht den meldenden Anbietern keinen Vorwurf machen.[/list]
Damit sollte doch nun eigentlich alles gesagt sein...
Ich weiß nicht was die Diskussion soll, bei Ebay gibt es Geld, also kannst du Verkaufen, was du willst.
Kleinanzeigen bringen kein Geld, deswegen das Verbot.
@Theresias:
Zitat:
Ja, die fraglichen Themen/Artikel sind dort nicht gelistet. Gleichzeitig steht der Auflistung jedoch ganz klar der Satz "Achtung! Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit." voraus - was die von dir proklamierte Fehlerhaftigkeit der Begründung wiederlegt. Der Punkt in deiner Argumentation ist also mit Fakten widerlegt
.
wenn du es so verbraucherunfreundlich auslegst, wobei man dann vermutlich vorher jedes mal eine Anfrage machen müsste, ob der zu verkaufende Artikel ebenfalls von der Unvollständigkeit der Liste in den NUB betroffen ist, ist deine vorherige und eindeutige Aussage:
Zitat:
....wurden die NUBs angepasst und der Verkauf verboten.
widerlegt, denn deine Aussage würde nur stimmen, wenn die NUB's konkret auf diese Artikel eingehen. Das schwammige "Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit" reicht als "Anpassung" nicht.
Zitat:
und zum anderen ein Verkaufsverbot seitens der Hersteller. Letzteres kann, aber muss keine für diesen Fall zutreffende Begründung sein. Die exakte Formulierung seitens der Plattform ist dazu bewusst schwammig gehalten ("in der Regel nicht gestattet"😉.
"in der Regel" würde ich mal mit "im Normalfall" übersetzen. Wenn nicht mal du -ich vermute, dass du Kenner der "Szene" bist- mindestens einige Produkte nennen kannst, wo das zutrifft, würde ich das "in der Regel" als maßlose Übertreibung deuten, die nur dazu gedacht ist, das merkwürdige Verhalten von ebay-kleinanzeigen zu rechtfertigen.
Außerdem geht es hier nur um den privaten Verkauf von gebrauchten Diagnoseadaptern.
Die sind also schon von einem Händler verkauft worden...auch wenn es sich um Plagiate handeln sollte.
Ich glaube nicht, dass eine Hersteller-Firma den privaten Verkauf verbieten darf und wenn sie ihn verbieten dürfte, müsste das genau so für Ebay gelten.
Es kann ja wohl nicht sein, dass Firmen den privaten Gebrauchtwarenverkauf ihrer Artikel nur bei Plattformen, die keine Provision bekommen (und wo daher der Aufwand einer Kontrolle (wie sollte die Aussehen?) nicht wirtschaftlich ist...), verbieten dürfen.
Zitat:
@maxtester schrieb am 16. Oktober 2018 um 16:37:18 Uhr:
Ich weiß nicht was die Diskussion soll, bei Ebay gibt es Geld, also kannst du Verkaufen, was du willst.Kleinanzeigen bringen kein Geld, deswegen das Verbot.
da stimme ich dir zu.
Du siehst aber, dass es immer mal wieder Leute gibt, die sich berufen fühlen, die Diskussion, manchmal sogar mit dem Anspruch in Richtung Allwissenheit, erneut weiterführen zu müssen.
Gesagt ist letztendlich schon alles und das ebay-Kleinanzeigen in der Geschichte keine allzu glückliche Figur macht, dürfte auch fast allen klar sein. Zumindest denjenigen, die (neben)beruflich weder mit dem Handel von Diagnoseadaptern, noch mit der Verkaufs-Plattform zu tun haben.
Zitat:
@navec schrieb am 16. Oktober 2018 um 17:14:00 Uhr:
Ich glaube nicht, dass eine Hersteller-Firma den privaten Verkauf verbieten darf und wenn sie ihn verbieten dürfte,
Natürlich dürfen Sie das, es gibt sogar einen, der es macht.
die meisten Geräte, sind Mietgeräte und können daher nicht Verkauft werden.
Von denen wo es Plagiate gibt, tolerieren die Hersteller das, damit es Leute gibt, die die Probleme der Hersteller, beseitigen können.
Das ist natürlich, nur meine Private, Meinung.😁
Klar, jede Firma kann so etwas verbieten, nur ist das gesetzlich ganz bestimmt nicht geregelt.
Die eine Firma kann, bei einem privaten Verkäufer von gebrauchten Artikeln mal versuchen, den Verkauf zu verbieten.
Wenn er es trotzdem macht, kann sie ja klagen....
Hier geht es nur darum, dass es für die eine Verkaufsplattform wirtschaftlich günstiger ist, sich nach den Wünschen einer Firma, zum Nachteil von privaten Verkäufern, zu richten.
Eine andere Verkaufsplattform beurteilt das anders und schon interessiert das "Verkaufverbot" nicht mehr.
Das ist zwar nicht schön, aber was sie diesbezüglich macht, kann man ihr eben nicht vorschreiben (und auch nicht einklagen)
Etwas peinlich finde ich es nur, wenn die gelieferten Begründung nicht sauber ist und die Nutzungsbedingungen die Ablehnung nicht deutlich machen.
Stoße gerade auf diesen Thread, weil ich gestern ganz unschuldig versucht habe, ein altes K/L->RS232 Kabel für ältere VAG bei e..y-Kleinanzeigen reinzustellen. Beim ersten Versuch sofort gelöscht (hatte OBD und z.B. für VCDS) im Titel, der 2. Versuch nach ein paar Stunden. Ein OBD-Kabel für BMW eines gewerblichen Anbieters habe ich dann scherzeshalber mal gemeldet, ist natürlich immer noch drin ;-)
Okay, weiss ich Bescheid, da Kleinanz. kostenlos ist, dürfen die natürlich auch nach Gusto walten. Nur dann sollten sie es auch zugeben. Der Handel mit OBD-Kabeln ist natürlich erlaubt und auch die "Nutzungsbedingungen" und "Grundsätze" geben da nichts her.
Eine Mail ala: Wir hatten mit dieser Kategorie in der Vergangenheit zuviel Ärger, deswegen machen wir es nicht mehr für lau, wäre ehrlicher gewesen.
Viele Grüße
PS.: Falls wer das Kabel inkl. K/L Adapter haben möchte, gerne PN
Was ist das fuer ein KKL auf RS232 Kabel?
Stell mal ein Foto rein. Vielleicht hab ich dafuer ja noch eine Verwendung mit meinem Uraltlaptop...
@itasuomessa
Habe es im "Biete"-Forum drin RS232-OBD, K/L.
Der Preis ist natürlich verhandelbar.
Viele Grüße
Zitat:
@2Stroker09 schrieb am 1. August 2018 um 17:44:59 Uhr:
Die Anzeige wurde nur aus einem Grund gelöscht!
Wir haben nicht die Ressourcen und auch nicht das rechtliche Hintergrundwissen, die illegalen Raubkopien von Originalen unterscheiden zu können. Daher ist es auf kleinanzeigen-ebay grundsätzlich untersagt jegliche OBD Geräte samt Zubehör anzubieten. Das steht in unseren Grundsätzen und wird auch so gehandhabt!
Ist schon etwas her der Beitrag hier aber ich habe am 04.06.21 ein Icarsoft 810i verkaufen wollen und wurde gar nicht erst veröffentlicht.
Verboten?Hersteller will das nicht.
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Ein einfaches 50 Euro Ding was kaum was kann ist illegal.