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Der Umgang mit Kundenautos bei der Probefahrt...

VW Golf 6 (1KA/B/C)
Themenstarteram 13. Februar 2012 um 17:07

Der Tüv bei unserem Zweitwagen ( Golf VI) war fällig und da die Kosten beim freundlichen genauso hoch sind wie bei dekra hat meine freundin nach der arbeit das gerät zum autohaus gebracht und ich sie von da mit unserem anderen auto abgeholt.

da der tüv nur ne stunde dauerte lohnte es sich kaum nach hause zu fahren - also wurde die zeit genutzt in der stadt einen kaffee zu trinken und anschliessend meinen passat an der tankstelle direkt gegenüber dem autohaus zu waschen und staubzusaugen .

das autohaus sollte anrufen wenn das auto fertig ist.

gerade beim staubsaugen sehen wir einen golf mit forscher fahrweise auf den hof des autohauses brettern und sehen auch gleich dass es sich hierbei um unseren handelt. kurze zeit später ist der tüv fertig , das auto wird aus der halle gefahren um an dem kundenparkplatz abgestellt zu werden.

der mechaniker fährt dabei mit quietschenden reifen auf dem hof los !!!

als wir dann das auto abholen frage ich den monteur ob er die probefahrt gemacht hat. er meinte , als ahnte er was- recht zaghaft "ja"

ich fragte dann darauf ob er mit jedem kundenfahrzeug so umgeht oder nur mit unserem auto mit quietschenden reifen vom hof fährt.

ihm sind sichtlich die gesichtszüge entgleist und er hat versucht schnell das thema bezüglich des tüvberichtes zu wechseln, meinte nur dass es keine absicht war...

auch wenn die story an sich kein riesendrama ist finde ich es interesannt dass die autos bei probefahrten offensichtlich getreten werden - egal ob motor warm oder kalt - wenn der mechaniker glaubt dass der kunde zu hause auf den anruf wartet.

das autohaus hat nun zwei kunden weniger, golf und passat, mag aber sein dass es im nächsten autohaus nicht besser ist :-(

grüsse !

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 13. Februar 2012 um 17:07

Der Tüv bei unserem Zweitwagen ( Golf VI) war fällig und da die Kosten beim freundlichen genauso hoch sind wie bei dekra hat meine freundin nach der arbeit das gerät zum autohaus gebracht und ich sie von da mit unserem anderen auto abgeholt.

da der tüv nur ne stunde dauerte lohnte es sich kaum nach hause zu fahren - also wurde die zeit genutzt in der stadt einen kaffee zu trinken und anschliessend meinen passat an der tankstelle direkt gegenüber dem autohaus zu waschen und staubzusaugen .

das autohaus sollte anrufen wenn das auto fertig ist.

gerade beim staubsaugen sehen wir einen golf mit forscher fahrweise auf den hof des autohauses brettern und sehen auch gleich dass es sich hierbei um unseren handelt. kurze zeit später ist der tüv fertig , das auto wird aus der halle gefahren um an dem kundenparkplatz abgestellt zu werden.

der mechaniker fährt dabei mit quietschenden reifen auf dem hof los !!!

als wir dann das auto abholen frage ich den monteur ob er die probefahrt gemacht hat. er meinte , als ahnte er was- recht zaghaft "ja"

ich fragte dann darauf ob er mit jedem kundenfahrzeug so umgeht oder nur mit unserem auto mit quietschenden reifen vom hof fährt.

ihm sind sichtlich die gesichtszüge entgleist und er hat versucht schnell das thema bezüglich des tüvberichtes zu wechseln, meinte nur dass es keine absicht war...

auch wenn die story an sich kein riesendrama ist finde ich es interesannt dass die autos bei probefahrten offensichtlich getreten werden - egal ob motor warm oder kalt - wenn der mechaniker glaubt dass der kunde zu hause auf den anruf wartet.

das autohaus hat nun zwei kunden weniger, golf und passat, mag aber sein dass es im nächsten autohaus nicht besser ist :-(

grüsse !

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am 4. Januar 2015 um 15:46

Zitat:

@Diabolomk schrieb am 11. Mai 2012 um 12:18:49 Uhr:

Ist das heute noch so?

Ja, ist es.

Zitat:

@Diabolomk schrieb am 11. Mai 2012 um 12:18:49 Uhr:

Volle Leistungsfähigkeit bei 80° klar!, und wieviel bei 20°?

Die im Öl enthaltenen Verschleißschutz-Additive (ExtremePressure sowie AntiWear) entfalten ihre zuverlässige Haftung auf den innermotorischen Reibflächen erst bei Temperaturen um die 70 °C.

Nebenbei: AU'en ohne OBD2 dürfen auch erst bei betriebswarmem Motor durchgeführt werden. Die Öltemperatur von 80 °C gilt hier als Richtwert für die Freigabe der Messung.

Ich persönlich halte es für sinnvoll, während der Warmfahrphase eine Drehzahl i.H.v. der halben Nenndrehzahl nicht zu überschreiten. Gleichzeitig verhindere ich hohe Motorlast - speziell bei niedrigen (!) Drehzahlen. Ich drehe also lieber den 4./5./6. Gang bis 2500, anstelle bei 2000 schon in den 5./6./7. zu schalten.

Ob es wirklich etwas bringt, weiß ich natürlich nicht - aber mein CAVD hat nicht umsonst schon 165 tkm ohne Schaden hinter sich gebracht und wurde dabei nicht geschont. Und Ölverbrauch kann ich immer noch nicht feststellen ...

Für mich gilt daher: wer anständig warm- und kaltfährt, macht sicherlich nichts falsch. Und wer den kalten Motor regelmäßig quält, darf sich über einen Ölfresser nicht wundern.

@NicoR32

ich sehe da Rechtlich auch das problem der Beweisbarkeit! vor Gericht das der Schaden wirklich von den beiden Typen beim rumheizen verursacht wurde... Der Richter wird sonst argumentieren das der Schaden ohne weiteres auch schon vorher passiert sein sein kann. Und da wird es dran scheitern. Versuch erstmal, nachdem dein Puls wieder unten ist, Sachlich das mit dem Chef zu klären wenn das nicht hilft... das guter Rat schwer.

Na, wenn das in einer Fußgängerzone und vor deiner Arbeitssstelle war, wirds doch Zeugen geben.

Und die bezeugen dann die Fahrweise, dazu noch den Durchschnittsverbrauch....

Wenn das ne Kette ist, kann man doch mal damit drohen, dass weiter "nach Oben" zu melden, wenn die beiden Testfahrer den Schaden nicht aus eigenem Geldbeutel zahlen wollen ^^

Vllt. ist die Befürchtung, den Job zu verlieren, hilfreich beim Erhöhen der Zahlungsmoral xD

Schadenersatzanspruch gegen die Werkstatt besteht nur, wenn nachgewiesen wird, dass die Werkstatt ihre mit dem Auftrag übernommene Obhutspflicht (pfleglicher Umgang mit dem Fahrzeug) verletzt hat.

Diese Obhutspflicht beginnt mit Entgegennahme des zu reparierenden Fahrzeuges und endet mit der Abholung zum vereinbarten Zeitpunkt. Wann in diesem Zeitraum das Auto beschädigt wurde, spielt keine Rolle.

O.

Sowas zu beweisen ist halt immer schwierig. Es sei denn, es passiert wirklich ein Unfall, den man nicht vertuschen kann. Aber ein Kratzer oder eine kleine Delle, wie will man das nachweisen. Da müßte man vorab Fotos machen oder noch besser ein Übergabeprotokoll fertigen. Aber welche Werkstatt macht das schon?

Letztendlich sind Werkstätten auch versichert und man sollte davon ausgehen, dass solche Dinge, die immer passieren können, dann im Sinne des Kunden geregelt werden und dass mit offenen Karten gespielt wird.

Also ich persönlich würde nach so einer Aktion in der Werkstatt erstmal den Unwissenden spielen (muss aber überzeugend rüberkommen): A la "Mir ist gestern am Auto aufgefallen, nachdem ich es bei Ihnen aus der Werkstatt mitnahm..." - dann berichtest du von dem kaputten Unterboden. Oft klärt sich das von selbst, der Werkstattmeister erkundigt sich, wer an dem Wagen gearbeitet (und ihn vielleicht gefahren) hat und dann kommt der Stein ins Rollen... ;) Kann aber auch sein, dass du da an absolute Ignoranten gerätst, aber wie gesagt, ich würde es zuerst mal so versuchen.

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