Der ultimative Reifen- und Felgenthread
Hallo,
was haltet Ihr von diesen Felgen?? Würden die auf ´nen B6 Avant gut aussehen?
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?...
Ich denke der Preis ist durchaus in Ordnung; Winterreifen runter und gegen neue Sommerreifen getauscht und dann Ende des Jahres wieder verkauft.
Beste Antwort im Thema
@Krisovic würde ich nicht kaufen, wurden für die Fotos ja nicht mal gescheit gereinigt und alle Felgen haben Beschädigungen. Zusätzlich mal wieder diese billigen Reifen, auch wenn diese erst 2 Jahre alt sind, hol dir lieber Original Felgen von Audi, welche in deinen COC Papieren aufgeführt sind und montiere ordentliche Reifen.
Brauchst dann auch nichts eintragen und bist definitiv sicherer unterwegs wie mit Tristar Reifen.
2468 Antworten
Hallo,
ich habe eine Frage bitte.
Wenn ich folgende Bereifung habe:
195 / 65R15 91V (Audi Felgen ab Werk)
Wofür steht der letze Buchstabe beim Tragfähigkeitsindex ?
91 V steht im Heft, dazu gibt es auch z.B. 91 H
Hauptsache der Tragfähigkeitsindex 91 ist vorhanden richtig ? Mfg 🙂
Nein. V steht für Geschwindigkeiten bis 240 und H bis 210 km/h. Ist Deine eingetragene Vmax unter 210 km/h, kannst Du auch H fahren. Ist aber auch etwas abhängig von der Achslast. Das H oder V sollte auch in Deinen Papieren stehen. Entweder im Fahrzeugschein oder in den COC-Papieren.
Wenn das Fahrzeug ab Werk mit V ausgestattet war, solltest Du auch V nehmen. Aber wie gesagt: Ein Blick in die Papiere gibt Aufschluss.
91 = Lastindex, V/H = Geschwindigkeitsindex.
Um welches Fahrzeug es sich handelt, hast Du uns ja leider verschwiegen.
Vielen Dank für die Antwort 🙂
Auf meinem Schein steht 91 V
Aktuell habe ich jedoch 4x 91 H drauf
Audi A4 B6 2.0 Alt Benziner
Fahre den eig immer nur bis 120/130 max, damit
Er eine niedrige Drehzahl hat 🙂
Mfg 🙂
Wie Du ihn fährst, spielt keine Rolle. Es geht um die Zulassung. Hat er eine höhere Geschwindigkeit als 210 km/h eingetragen, musst Du V Reifen fahren. Wenn in Deinem Fahrzeugschein V steht, musst Du ebenfalls V Reifen fahren. Ein niedrigerer Geschwindigkeitsindex, z.B. H, ist dann nur mit Winterreifen zulässig und es muss dann ein Aufkleber im Sichtbereich des Fahrers aufgeklebt sein.
Möglicherweise hat Audi auch den V Reifen vorgesehen, weil der Geschwindigkeitsindex auch im Zusammenhang mit der zulässigen Achslast steht. Beispiel: Mein A4 B7 3.0 TDI Avant hatte einen (wenn ich mich richtig erinnere) Lastindex von 93. Die eingetragene Vmax war 240 km/h. Es gab aber eine Unbedenklichkeitserklärung von Continental, dass ich deren Reifen auch mit Lastindex 91 fahren durfte, weil der Geschwindigkeitsinex Y war, also bis >270 km/h. Da mein Auto die erlaubte mögliche Geschwindigkeit des Reifens nicht erreichte, wäre der Lastindex 91 ausreichend gewesen. Der Lastindex steht immer auch im Verhältnis zum Geschwindigkeitsindex.
Wenn also in Deinem Schein, im Brief und in den COC-Papieren ein H Reifen nicht ohne den Zusammenhang "M+S" eingetragen ist, darfst Du ihn auch nicht fahren, außer bei Winterreifen. Egal was irgendwer, u.U. unzulässigerweise auf Deine Felgen montiert hatte.
Das ist die Gesetzeslage. Ob ein TÜV Dir die H Reifen als Sommerreifen einträgt, musst Du dann dort erfragen.
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Zitat:
@omegadiesel schrieb am 6. August 2024 um 14:45:44 Uhr:
OK, vielen Dank. Dann versuche ich mein Glück
Moin ,die Eintragung hat geklappt .Ich musste zwar zwi Spurplatte ausbauen weil die keine Kennzeichnung hatten ,aber flür mich ist das so ok .Sie waren eh nur hinten montiert und 10 mm sind ja auch nicht die Welt.
Vielen Dank noch für die Hilfe
Hallo zusammen,
die Frage kam gewiss schon das ein oder andere mal in ähnlicher Form.
Fahre auf meinem S4 B6 Avant aktuell (seit Kauf) 4E0 601 025 AB (8Jx18 ET43) mit 235/40 R18 95Y Reifen - im Schein ist die Reifengröße mit 91Y eingetragen; zur Felge finde ich im Schein keine Infos.
Kann ich jetzt ohne Probleme 8E0 601 025 AK (ebenfalls 8Jx18 ET43) mit 225/40 R18 Reifen fahren ohne diese eintragen zu müssen? Traglast der Felgen passt mit meinen Achslasten überein und es gibt eine Bescheinigung von Audi dazu; Reifenumfang ist auch laut diversen Rechnern noch vereinbar mit meinem Tacho.
Oder muss ich, aufgrund der geänderten Reifendimensionen, so oder so zu einer Prüfstelle und mir die Kombination eintragen lassen?
Du musst zu einer Prüfstelle. 225/40/18 war meines Wissens keine Serienbereifung.
Ist richtig, die muessen extra abgenommen werden. Standardbereifung war 235/40/18.
vielen dank! dachte ich mir bereits schon, aber Schwarmintelligenz ist ja doch etwas nettes..
wie sieht es aus, wenn ich die Serienbereifung (235 40 18) auf die 8E0 601 025 AK ziehe? Ist ja dann eine Originalfelge, Traglast passt und die Serienbereifung ist auch drauf
ein Hinweis:
anstatt irgendwelche Indexes hinzuschreiben wären Bilder oder die Beschreibung
BBS 14-Speichen CH28 / 5-Arm-quattro
anschaulicher.
P.S. AB / AN oder AK hatte ich zufällig im Kopf
......auch hier sind 225/40 R18 92Y ET46 drauf....... ist aber keine Felge, die für den A4 B7 bei 18" freigegeben war.......also Einzelabnahme beim TÜV und dann in die Papiere eintragen lassen.
Erfüllen die denn die Traglast-Anforderungen? Sehen mir nach A3 Flegen aus.
Zudem stehen die ET48 noch 5 mm weiter innen im Radhaus, als die Serien-18-Zöller mit ET43. Da könntest Du Dir, wenn die Felgen eintragungsfähig sind, sogar noch 15mm Spurplatten/Rad mit eintragen lassen.
Traglastanforderungen werden erfüllt........ja, ist eine A3 Felge
Hallo zusammen,
Mir wurden zum Geburtstag die 7-doppelspeichen S-line Felgen geschenkt. Jedoch aber die 19 Zoll für den A6 (4F0 601 025 BA),( 8,5J x 19H2 ET48).
Ich fahre jedoch einen A4 b7 Avant Bj. 2006.
Meine Frage ist nun, passen diese Felgen auf den A4 und komme ich damit durch den TÜV, eher gesagt muss ich die Eintragen lassen?
Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Lg.
Eduard
Glückwunsch zum Geburtstag. Wenn diese Felgen für den B7 nicht im Bestellkatalog aufgeführt waren dann musst du es eintragen lassen. Das bedeutet auch original Audi Felgen müssen eingetragen werden wenn es diese nie für das vorgesehene Fahrzeug zu kaufen gab.
Alles andere würde ich mit deinem Tüvmann besprechen der es eintragen soll.