Der Polizei Platz machen

Guten Abend, ich habe mal eine Grundsätzliche Frage den Verkehr betreffend, folgende Situation:

Vorhin fuhr ich bei uns in der Stadt auf einer Hauptstraße, an dessen Ende eine Kreuzung ist. Bis zur Kreuzung ist es 3 Spurig, 2 Linksabbieger und einen Rechtsabbieger.

Ich ordnete mich ganz links Stadteinwärts auf dem Linksabbieger ein. Links Neben mir auf dem Boden eine Bordsteinhohe Erhöhung, noch etwas höher, Ca 15-20cm. Auf der anderen seite also stadtauswärts sind dann wieder 3 Spuren, nur zum Verständnis.
Jedenfalls ist plötzlich hinter mir ein Polizei Mannschaftsbus mit Blaulicht und tatütata. Also links auf meiner Spur. Die Ampel war rot.
Vor mir standen etwa 6-7 Autos, auf den Spuren rechts neben mir ebenfalls.
So nun das schlimme: die Autofahrer auf den beiden Spuren rechts neben mir interessierte das nicht, sie bewegten sich nur ganz minimal.
Ich fuhr im ersten Moment mit den beiden vorderen Reifen und zittern in der Hand auf die Erhöhung von Ca 15-25cm links neben mir mit Angst mir die Stoßstange oder andere Bauteile abzureißen bzw. zu beschädigen. Nun war immer noch nicht genug Platz das der Bus durch konnte. Schließlich gab ich nochmal Gas und bin weiter schräg über die Erhöhung gefahren. Soweit das ich mit den Vorderen Reifen auf der anderen seite schon wieder runter fuhr und ich quasi regelrecht von der Erhöhung aufgespießt war. Es hat beim drüber fahren auch ordentlich geknirscht.
So reagierten die Autofahrer auf meiner linken Spur vor mir auch und fuhren ebenfalls auf die Erhöhung. Die beiden Spuren neben mir veränderten ihre Position nicht und taten als würden sie da gar nicht betroffen sein. Letztendlich kam der Bus dann durch und ich fuhr rückwärts wieder von der Erhöhung runter was grade noch so ging. Zu Hause angekommen habe ich das Auto aufgebockt und mit Freude festgestellt das außer ein paar kleine Kratzern unterhalb vom schweller(sieht man nicht) und an den Metall Rahmen unten drunter nichts beschädigt ist.

Jetzt meine Frage: wie weit muss ich Platz machen? Hätte ich mich nicht auf die Erhöhung quälen müssen? Was wäre wenn es ein Leasing fzg Gewäsen wäre, was evtl noch ein wenig tiefer ist und man sich da wirklich einen Schaden zuzieht?

Mich interessiert einfach ab welchem Grad das Platz machen aufhört.

Zu meinem fzg, eine serienmäßige BMW 3er e46 Limousine.

Vielen Dank im Voraus 🙂

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@downforze84 schrieb am 31. Oktober 2015 um 20:21:43 Uhr:


Ich kann nicht nachvollziehen, wie man seine Kiste nur aus Optikgründen so übertrieben tunen kann, so dass jede Unebenheit zum Aufsetzen führen kann. Allein die Einschränkungen im Winter...

Jeder so wie er mag.

Ich verstehe z.B. auch nicht, wie jemand auf einen Forums-Beitrag antworten kann, ohne überhaupt das Eröffnungsposting ordentlich gelesen zu haben...

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Zitat:

@hk_do schrieb am 31. Oktober 2015 um 19:31:12 Uhr:



Zitat:

@cornerbackX24 schrieb am 31. Oktober 2015 um 14:55:16 Uhr:


Nein, etwaige Schäden übernimmt nicht der Dienstherr, die muss der Beamte aus der eigenen Tasche zahlen.
anderer Meinung: das Grundgesetz.

Artikel 34.

Ein Verantwortungsvoller Polizist wird sich nie in ein Auto setzen, das an einen Unfall oder ähnliches beteiligt war setzen und dieses auch nur einen Meter bewegen.

Ich kann nicht nachvollziehen, wie man seine Kiste nur aus Optikgründen so übertrieben tunen kann, so dass jede Unebenheit zum Aufsetzen führen kann. Allein die Einschränkungen im Winter...

Zitat:

@downforze84 schrieb am 31. Oktober 2015 um 20:21:43 Uhr:


Ich kann nicht nachvollziehen, wie man seine Kiste nur aus Optikgründen so übertrieben tunen kann, so dass jede Unebenheit zum Aufsetzen führen kann. Allein die Einschränkungen im Winter...

Das ist jeden selbst überlassen.

Solange es vom TÜV abgesegnet ist, ist es legal.

Zitat:

@downforze84 schrieb am 31. Oktober 2015 um 20:21:43 Uhr:


Ich kann nicht nachvollziehen, wie man seine Kiste nur aus Optikgründen so übertrieben tunen kann, so dass jede Unebenheit zum Aufsetzen führen kann. Allein die Einschränkungen im Winter...

Jeder so wie er mag.

Ich verstehe z.B. auch nicht, wie jemand auf einen Forums-Beitrag antworten kann, ohne überhaupt das Eröffnungsposting ordentlich gelesen zu haben...

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Wenn der Ampelwartebereich dreispurig dicht war, verstehe ich die Polizei nicht, wenn gegenüber drei freie Spuren im Gegenverkehr frei waren wie geschildert.

Hier sind sogar fünf freie Spuren im Gegenverkehr. Bringt einen aber auch nicht wirklich weiter, wenn die drei Spuren der eigenen Richtung dicht sind...

Zitat:

@cornerbackX24 schrieb am 31. Oktober 2015 um 14:55:16 Uhr:


[...] Nein, etwaige Schäden übernimmt nicht der Dienstherr, die muss der Beamte aus der eigenen Tasche zahlen. [...]

Aber doch nicht, wenn Gefahr im Verzug ist, oder?

Man muss zunächst mal zwischen einer Amtspflichtverletzung und einer regulären Maßnahme unterscheiden.

Bei einer regulären Maßnahme (wenn also zur Gefahrenabwehr Maßnahmen angeordnet oder durchgeführt werden, bei denen es absehbar zum Schaden kommt) dann greifen die Entschädigungsregeln des jeweiligen Landesgesetzes. Üblicherweise dürfte wohl der als Nichtstörer in Anspruch genommene Bürger Anspruch auf Schadenersatz haben. Anspruchsgegner ist dabei die anordnende Behörde. Bei rechtmäßigen Maßnahmen gegen Störer (z.B. ein ordnungswidrig geparktes Fahrzeug) gibt es regelmäßig keinen Anspruch auf Schadenersatz, im Gegenteil wird der Störer auch noch die Kosten des Maßnahme tragen müssen.

Bei einer Amtspflichtverletzung (das hört sich jetzt erstmal wilder an als es eigentlich ist) haftet dem Geschädigten gegenüber immer der Dienstherr (siehe Artikel 34 GG).

Dieser kann dann bei (bedingtem) Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit den handelnden Beamten in Regress nehmen. Das spielt für den Geschädigten aber keine Rolle.

Ihr Fahre für die Rennleitung sicher kein bordstein hoch..aber wenn es ein Krankenwagen ist weil DU drin liegst kurz vorm Ende...dann ziehe ich den bordstein vor...

Zitat:

@rambonaut schrieb am 2. November 2015 um 02:56:27 Uhr:


Ihr Fahre für die Rennleitung sicher kein bordstein hoch..aber wenn es ein Krankenwagen ist weil DU drin liegst kurz vorm Ende...dann ziehe ich den bordstein vor...

Was macht das für ein Unterschied ? Sonder-/Wegerecht ist doch Sonder-/Wegerecht. Vielleicht ist ja die Pol gerade zu einem Vorfall unterwegs der, rechtzeitiges Eingreifen vorausgesetzt, überhaupt verhindert das ER 15 Min. später im RTW liegt.

Ergo: Ich fahre den Bordstein hoch, egal ob nun Pol./Rettungsdienst oder Feuerwehr oder ich lass es.

Verallgemeinern kann man das eh nicht weil es immer auf die jeweilige Situation ankommt. Normalerweise gibt es ja genug andere Möglichkeiten wenn alle Verkehrsteilnehmer richtig reagieren.

Zitat:

@sachse44 schrieb am 30. Oktober 2015 um 17:57:35 Uhr:


Hallo,
kommt da nicht die Rettungsgasse zur Anwendung............?

Gruss

Ja, leider verstehen viele Verkehrsteilnehmer das System der Rettungsgasse nicht und dass dafür ALLE Fahrestreifen mitarbeiten müssen.

Zitat:

@downforze84 schrieb am 31. Oktober 2015 um 20:21:43 Uhr:


Ich kann nicht nachvollziehen, wie man seine Kiste nur aus Optikgründen so übertrieben tunen kann, so dass jede Unebenheit zum Aufsetzen führen kann. Allein die Einschränkungen im Winter...

Das ist doch hier gar nicht Thema ... zumal der TE selbst im Eingangspost schreibt, dass es sich um einen serienmäßigen E46 handelt 😉

Zitat:

@downforze84 schrieb am 31. Oktober 2015 um 20:21:43 Uhr:


Ich kann nicht nachvollziehen, wie man seine Kiste nur aus Optikgründen so übertrieben tunen kann, so dass jede Unebenheit zum Aufsetzen führen kann. Allein die Einschränkungen im Winter...

Für den Winter hat man Quattro.

Mein Wagen entspricht 100% der STVO, alles ist eingetragen/genehmigt etc.
trotzdem komme ich keinen Bordstein rauf.
Man muß wohl keinen Bordstein raufkommen können,
dementsprechend kann man es von mir auch nicht verlangen.

Ich habe aber auch keine Probleme, eine rote Ampel zu überfahren,
um Platz zu machen, selbst das kriegen ja viele nicht hin.

Zitat:

@onzlaught schrieb am 5. November 2015 um 12:53:06 Uhr:



Ich habe aber auch keine Probleme, eine rote Ampel zu überfahren,
um Platz zu machen, selbst das kriegen ja viele nicht hin.

Und so viele kriegen das nicht mal hin, wenn die

grün

leuchtet.

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