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Der Klang der Hupe; Gesetzlich definiert?

Themenstarteram 16. November 2006 um 11:47

Das ist die Frage. Ich hatte heute Nacht den lustigen Traum, dass mein Volvo anstelle des Mööööp, plötzlich Brunftgeschrei eines Elch's loslässt, also eher ein Rööööööörr.. :eek:

Gruss Kusi, heute mit einem Smile aufgestanden, weil man sich sonst selten an einen Traum erinnert

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12 Antworten

Ich weiss nicht wie es bei Euch in der Schweiz aussieht, aber wir haben für sowas natürlich Gesetze:

Zitat:

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

B. Fahrzeuge

III. Bau- und Betriebsvorschriften

§55 Einrichtungen für Schallzeichen

(1) Kraftfahrzeuge müssen mindestens eine Einrichtung für Schallzeichen haben, deren Klang gefährdete Verkehrsteilnehmer auf das Herannahen eines Kraftfahrzeugs aufmerksam macht, ohne sie zu erschrecken und andere mehr als unvermeidbar zu belästigen. Ist mehr als eine Einrichtung für Schallzeichen angebracht, so muß sichergestellt sein, daß jeweils nur eine Einrichtung betätigt werden kann. Die Umschaltung auf die eine oder andere Einrichtung darf die Abgabe einer Folge von Klängen verschiedener Grundfrequenzen nicht ermöglichen.

(2) Als Einrichtungen für Schallzeichen dürfen Hupen und Hörner angebracht sein, die einen Klang gleichbleibender Grundfrequenzen (auch harmonischen Akkord) erzeugen, der frei von Nebengeräuschen ist. Die Lautstärke darf in 7 m Entfernung von dem Anbringungsort der Schallquelle am Fahrzeug und in einem Höhenbereich von 500 mm bis 1500 mm über der Fahrbahn an keiner Stelle 105 dB(A) übersteigen. Die Messungen sind auf einem freien Platz mit möglichst glatter Oberfläche bei Windstille durchzuführen; Hindernisse (Bäume, Sträucher u. a.), die durch Windhall oder Dämpfung stören können, müssen von der Schallquelle mindestens doppelt so weit entfernt sein wie der Schallempfänger.

(2a) Abweichend von den Absätzen 1 und 2 müssen Kraftfahrzeuge nach § 30a Abs. 3 Einrichtungen für Schallzeichen haben, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.

(3) Kraftfahrzeuge, die auf Grund des § 52 Abs. 3 Kennleuchten für blaues Blinklicht führen, müssen mit mindestens einer Warneinrichtung mit einer Folge von Klängen verschiedener Grundfrequenz (Einsatzhorn) ausgerüstet sein. Ist mehr als ein Einsatzhorn angebracht, so muß sichergestellt sein, daß jeweils nur eines betätigt werden kann. Andere als die in Satz 1 genannten Kraftfahrzeuge dürfen mit dem Einsatzhorn nicht ausgerüstet sein.

(4) Andere als die in den Absätzen 1 bis 3 beschriebenen Einrichtungen für Schallzeichen sowie Sirenen dürfen an Kraftfahrzeugen nicht angebracht sein.

(5) Absatz 1 gilt nicht für eisenbereifte Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 8 km/h und für einachsige Zug- oder Arbeitsmaschinen, die von Fußgängern an Holmen geführt werden.

(6) Mofas müssen mit mindestens einer helltönenden Glocke ausgerüstet sein. Radlaufglocken und andere Einrichtungen für Schallzeichen sind nicht zulässig.

Da der Elch nicht in einem einheitlichen Ton seinen Brunftschrei abgibt, kommt diese Variante wohl nicht zum Tragen, es sei denn Du wärst berechtigt ein Blaulicht zu betreiben ;)

 

Gruß

Martin

Kusi sollte sich möglicherweise Gedanken um die Alarmanlage machen.... ;) Vielleicht dürfte der Elch da röööööhren.

Ach, Maddin..... kannste mal eben die Vorschriften dafür rauskramen??? :D ;)

Gruß Andi, dessen Alarmanlage keinen einheitlichen Ton abgibt.

Das Gesetz dazu:

Zitat:

§38b Fahrzeug-Alarmsysteme

In Personenkraftwagen sowie in Lastkraftwagen, Zugmaschinen und Sattelzugmschinen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 2,00 t eingebaute Fahrzeug-Alarmsysteme müssen den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen. Fahrzeug-Alarmsysteme in anderen Kraftfahrzeugen müssen sinngemäß den vorstehenden Vorschriften entsprechen.

Leider habe ich den Anhang nicht :(

 

Gruß

Martin

Da in der Schweiz ja (fast) jeder 'ne Flinte im Schrank hat, wäre ich damit aber vorsichtig. Wer weiß, welche Jagdinstikte geweckt werden?

Gruß

DeWeDo - Halali!

Themenstarteram 16. November 2006 um 16:39

@Andy: Isch abe gar keine Alarmanlage :D (Dreht sich eh keine Sau mehr um, wenn mal wieder eine abgeht..)

@Martin: Wenn ich also einen Elch finde, der im richtigen Frequenzband monoton Rööhrt, darf ich das gebrauchen, ja? :D

Ich finds aber irgenwie erschreckend, wieviele Erläuterungen es braucht, um einen Klang zu definieren :eek:

Gruss Kusi, sucht jetzt Elch-Brunft-schreie! Hat jemand? Her damit ;)

@T5-Kusi

Guckst du hier auf Seite fast ganz unten :D

http://www.swr3.de/fun/downloads/

Elch-Mööööööööööööööh

Themenstarteram 16. November 2006 um 18:10

Das klingt ja wie eine Kuh! Da kann ich auch bei mir um die Ecke auf die Wiese, oder zum nächsten Audi :) da sollen auch Kuh's gesichtet worden sein :D

Ne ein richtiges Bbbrrrrööööööhrrrrr wär schon mal was!

Danke trotzdem! Ist mal vorsichtshalber gespeichert worden ;)

Themenstarteram 16. November 2006 um 19:14

Das ist doch recht Monoton, nicht? :D

Dank an Eifel Elch für den Link :o

Re: Der Klang der Hupe; Gesetzlich definiert?

 

Zitat:

Original geschrieben von T5-Kusi

Das ist die Frage. Ich hatte heute Nacht den lustigen Traum, dass mein Volvo anstelle des Mööööp, plötzlich Brunftgeschrei eines Elch's loslässt, also eher ein Rööööööörr.. :eek:

Gruss Kusi, heute mit einem Smile aufgestanden, weil man sich sonst selten an einen Traum erinnert

Um hier endlich mal Ontopic zu posten :D

Du kannst Dich an jeden Traum erinnern, wenn du in der REM-Schlafphase aufwachst.

REM (Rapid Eye Movement - Traumphase)

NREM (Non Rapid Eye Movement - Tiefschlafphase)

Die meisten Menschen werden bei Entzug des REM Schlafs TRIEBHAFT, dann werden sie in Sachen Röööööööörr aktiv :D

Gruß Thomas

Der Sonntagsjägertouristenwald

 

.. und bei die ganz Alten wird das Gewehr gehalten.

Ihr habt Probleme (zugegebenermaßen lustige), ich warte schon auf den nächsten Post, wo kann ich an meinem XC eine Waffenhalterung zum Transport und eine ausserhalb des Fahrzeug zum Wildschweinabschuß aus voller Fahrt anbringen und ist das zulässig, wenn ich damit Rentner in der Fußgängerzone jage?

Schönes Wochenende

Matthias

Re: Der Sonntagsjägertouristenwald

 

Zitat:

Original geschrieben von popi27

...wenn ich damit Rentner in der Fußgängerzone jage?

Die Frage, wie schnell man fahren muss um... ...konnte auch Borat beim Hummer-Verkäufer nicht klären :D ;)

 

Gruß

Martin

Re: Der Sonntagsjägertouristenwald

 

Zitat:

Original geschrieben von popi27

... ich warte schon auf den nächsten Post, wo kann ich an meinem XC eine Waffenhalterung zum Transport und eine ausserhalb des Fahrzeug zum Wildschweinabschuß aus voller Fahrt anbringen ... Matthias

Heute (eben) saß ich in einem Mitsubischiiii und hatte in der Zwischenablage die Munitionsbox gesehen (halb gefüllt, aber nur aufgelesenen Hülsen). Ein Jägerauto halt ;-)

Im XC bitte keine Waffen untern den Sitzen, die rutschen beim Gasgeben den Kindern vor die Füße! ;-) Ausserdem blockieren sie ggf. die Sitzverstellung.

Die Tasche am Sitz vorne, unter den Beinen ist zu klein - da passt gerade mal ein Streifen (ausgepackter) Munition rein - mit dem Schnelllader für Trommelrevolver passts auch schon nicht mehr.

Wegen den Schmauchspuren und den ausgeworfenen, heißen Hülsen - von dem Lärm mal abgesehen - empfehle ich nicht IM XC zu ballern. Wenn ja, Hülsenauswurfrichtung beachten und Fenster öffnen ;-)

Eine Schrotflinte passt übrigens ans runtergeklappte Trenngitter, die Jagdflinte mit Zielferrohr eher nicht. Da dies jedoch ein sichtbarer Transport ist, bitte auf Kontrollen einstellen (wird der Waffenscheinbesitzer also tunlichst vermeiden).

Guten Schuß, äh - Fahrt!

Torsten - der XC-Fan (heute viel über Jagdglück, die Nachsuche, Tierqäulerei, das Aufbrechen des Wildes, die damit verbundene Ausbildung, etc. diskutiert ;-)

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