Der grüne Blechpfeil - Wiederholung
Zeit für mich auch mal einen Belehrungstread zu eröffnen 😉
Lektion für heute: der grüne Blechpfeil.
Dem ein oder anderen werden an Ampeln schon diese grünen Pfeile auf schwarzem Blech aufgefallen sein, welche sich so ungefähr auf Höhe des Rotlichtes befinden.
§1: Dieser Pfeil erlaubt es, auch bei roter Lichtsignalanlage nach rechts abzubiegen. Dabei sorgt der streng nach STVO Fahrer dafür, dass an der Sichtlinie kurz die Räder stehen. Aber er bleibt bitte nicht vor der roten Ampel andächtig stehen oder stoppt gleich zweimal, nämlich an Halte-, und Sichtlinie. Danke schön !
§2: Wenn es links eine Geradeaus-Spur und rechts eine kombinierte Geradeaus und Rechtsabbiegerspur und grünem Pfeil gibt, so möge sich der mitdenkende Verkehrsteiulnehmer bitte schön auch an zweiter oder dritter Stelle auf der linken Geradeausspur anstellen als rechts Erster sein zu wollen und den nachfolgenden Fahrern die Nutzung des grünen Pfeiles zu verwerhren.
§2a: §2 gilt insbesondere dann, dass wenn schon wer sich rechts anstellt es bitte eiliger haben sollte als der Andere und nicht nur weil er gerne vorne steht.
§3: Wenn die Ampel mit dem grünen Pfeil gelb blinkt, also außer Betrieb ist, dann gilt auch die Regel, dass man an der Haltelinie anhalten muss NICHT. Es ist dann so, also ob gar keine Ampel da wäre. Insofern ist es dem nachfolgenden Verkehr gegenüber, der gerade vorwärts rollend nach Links in die Vorfahrtsstraße schaut, höchst unfair an der Haltelinie einfach stehen zu bleiben 🙁
Insbesondere §3 sollten sich mal Einige zu Herzen führen - insbesondere der Fahrer des schwarzen Golf V, der heute sehr unverständnissvoll auf ein kurzes Hupen reagiert hat, weiß nun hoffentlich, dass es nicht aggressiv gemeint war, sondern nur der Warnung diente, weil nach links und gleichzeitig nach vorne zu schauen doch recht schlecht geht. Man ist ja schließlich keine Schnecke, die ihre Glubschaugen unabhängig vonaeinander drehen kann.
Beste Antwort im Thema
Hi,
man M U S S an der Haltelinie, vor der roten Ampel die Räder zum Stillstand bringen (wie am Stopschild), denn es könnte für die Fussgänger Grün sein und die haben dann Vorrang. Und man
D A R F dann bei Rot nach rechts abbiegen.
Übrigens, bei uns gibt es sehr häufig an Kreuzungen zwei Fahrstreifen - der Rechte fürs Rechtsabbiegen und Geradeaus, der Linke n u r fürs Linksabbiegen -, wenn ich hier also auf dem rechten Fahrstreifen nicht blinke, möchte ich sicher Geradaus fahren. Bitte in Zunkunft nicht mehr anhupen.
49 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Meik´s 190er
Die Regelung scheinen zu viele nicht zu begreifen. Problem sind hier aber nicht die die einfach weiterhin auf grün warten sondern die unzähligen die einfach durchbrettern als wenn sie grün hätten.
passiert in Düsseldorf auch sehr oft.
Zitat:
Manche Regeln sind aber auch echt schwer 🙄
die Frage ist allerdings ob das die Leute wissen dass man anhalten muss oder nicht.
Ich habe auch schon mal bei einem grünen Pfeil vorschriftsmässig angehalten und bin dann angehupt worden (von jemanden der es offensichtlich nicht wusste).
Zitat:
die Frage ist allerdings ob das die Leute wissen dass man anhalten muss oder nicht.Zitat:
🙄
Ich habe auch schon mal bei einem grünen Pfeil vorschriftsmässig angehalten und bin dann angehupt worden (von jemanden der es offensichtlich nicht wusste).
Fragt sich nur wie lange du angehalten hast 😛
Hier mal ein Urteil zum Thema "Grüner Abbiegepfeil":
Rechtsabbiegerpfeil an roter Ampel: Stopp an Haltelinie
Einer roten Ampel kommt grundsätzlich dieselbe Bedeutung wie einem Stoppschild zu. Dies hat zur Folge, dass an einer Kreuzung mit einem so genannten Rechtsabbiegerpfeil der Rechtsabbieger stets erst an der Haltelinie anhalten muss und erst, nachdem er eine Behinderung von vorfahrtsberechtigten Fahrzeugen ausschließen kann, in die Kreuzung einfahren darf.
Urteil des AG Pinneberg vom 09.01.2004 33 OWi 306 Js 20989/03 (135/03) DAR 2004, 667
Zitat:
Original geschrieben von skorpion411
Hier mal ein Urteil zum Thema "Grüner Abbiegepfeil":Rechtsabbiegerpfeil an roter Ampel: Stopp an Haltelinie
Einer roten Ampel kommt grundsätzlich dieselbe Bedeutung wie einem Stoppschild zu. Dies hat zur Folge, dass an einer Kreuzung mit einem so genannten Rechtsabbiegerpfeil der Rechtsabbieger stets erst an der Haltelinie anhalten muss und erst, nachdem er eine Behinderung von vorfahrtsberechtigten Fahrzeugen ausschließen kann, in die Kreuzung einfahren darf.
Urteil des AG Pinneberg vom 09.01.2004 33 OWi 306 Js 20989/03 (135/03) DAR 2004, 667
Wenn sich hier auf den Auffahrten zur B14 (Happurg / Hohenstadt) jeder an das Stoppschild halten würde, wären so einige Unfälle bzw. ausbremsereien erspart. aber nee da fahrens nicht mal annähernd 100 Meter vor mir auf die B und sind dann nicht mal in der Lage entsprechend Gas aufzunehmen um einem Unfall aus dem Weg zu gehen
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Zitat:
Original geschrieben von passionfruit83
Fragt sich nur wie lange du angehalten hast 😛
Tunlichst so lange bis kein Querverkehr mehr kommt und man fahren kann. Und nicht wie es viele gerne machen vorfahren und den Rad- oder Fussweg blockieren. 😉
Ist mir aber auch schon oft passiert, teils sogar bevor ich stand dass die Leute nur weil ich gebremst hab schonmal "vorsoglich" ihre Hupe getestet haben. Kann ja sein dass ich den Grünpfeil übersehe und die Hupe dann im Ernstfall nicht funktioniert 😁
Gruß Meik
Zitat:
Original geschrieben von Meik´s 190er
Tunlichst so lange bis kein Querverkehr mehr kommt und man fahren kann. Und nicht wie es viele gerne machen vorfahren und den Rad- oder Fussweg blockieren. 😉Zitat:
Original geschrieben von passionfruit83
Fragt sich nur wie lange du angehalten hast 😛Ist mir aber auch schon oft passiert, teils sogar bevor ich stand dass die Leute nur weil ich gebremst hab schonmal "vorsoglich" ihre Hupe getestet haben. Kann ja sein dass ich den Grünpfeil übersehe und die Hupe dann im Ernstfall nicht funktioniert 😁
Gruß Meik
Ach was... die sin nur aaaaaausversehen auf den Hupkasten am Lenker gekommen... Mussten ja die vor Schreck fallen gelassene Kippe ausm Fußraum aufheben 😛
wie kann mann aber auch nur an einer roten Ampel den anschein machen stehen zu bleiben... schähm dich.. ab ins nächste Eck.. tztztz 😁
§37 StVO:
...
Rot ordnet an: "Halt vor der Kreuzung". Nach dem Anhalten ist das Abbiegen nach rechts auch bei Rot erlaubt, wenn rechts neben dem Lichtzeichen Rot ein Schild mit grünem Pfeil auf schwarzem Grund (Grünpfeil) angebracht ist. Der Fahrzeugführer darf nur aus dem rechten Fahrstreifen abbiegen. Er muß sich dabei so verhalten, daß eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs der freigegebenen Verkehrsrichtung, ausgeschlossen ist.
...
Ok, was heißt das?
1. Vor der roten Ampel anhalten
2. Auf eventuell querende Fußgänger achten
3. Langsam einfahren dabei beachten ob es LINKSABBIEGER im Gegenverkehr gibt die noch Grün haben
4. Den Verkehr von links beachten
5. Auf Fußgänger achten die geradeaus laufen wollen - inzwischen könnten diese schon wieder Grün haben
Außerdem bedeutet das, wenn schon ein Fahrzeug vor uns in die Kreuzung eingefahren ist und ich beim Aufschließen den Fußgängerüberweg blockieren würde muß ich davor warten!
zu 3. Vorfahrt für Linksabbieger? Tja die Ampelschaltungen und der grüne Blechpfeil. Ist besonders heikel, denn woher soll der Linksabbieger vor dem wir als Rechtsabbieger eingentlich Vorfahrt haben wissen, daß er jetzt Vorfahrt vor uns hat?
Richtig, weil wir an der roten Ampel anhalten.
Jeder Verkehrsteilnehmer muß vor der roten Ampel extra anhalten. Wenn man der dritte in der Schlange ist und die zwei vor einem haben schon gehalten muß man trotzdem auch nochmal halten - das vorher war nur verkehrsbedingtes Warten.
Wie schon erwährt, es ist dann "erlaubt" abzubiegen. Ein Muß ist es aber nicht. 😉
Also, wenn man nur darf aber nicht muß, dann stellt sich für mich die Frage bei folgendem Fall:
-Auf der Spur steht einer, der rechts abbiegen will, aber nicht fahren will
-ich komme angefahren, und halte an, weil das andere Auto vor mir steht
-ich möchte abbiegen, und kann aber nicht, weil einer vor mir steht, der nicht fahren will
Die Frage ist die: Könnte ich diesen Fahrer wegen Verkehrsbehinderung anzeigen?
nicht das ich das will - nur interessehalber
ich hupe dann immer, wenn der Vordermann nicht fährt, dann rollt es meist los.
Rein interesshalber, glaubst du derjenige könnte dich wegen Nötigung anzeigen?
Zitat:
Original geschrieben von hasch
Hi,man M U S S an der Haltelinie, vor der roten Ampel die Räder zum Stillstand bringen (wie am Stopschild), denn es könnte für die Fussgänger Grün sein und die haben dann Vorrang. Und man
D A R F dann bei Rot nach rechts abbiegen.Übrigens, bei uns gibt es sehr häufig an Kreuzungen zwei Fahrstreifen - der Rechte fürs Rechtsabbiegen und Geradeaus, der Linke n u r fürs Linksabbiegen -, wenn ich hier also auf dem rechten Fahrstreifen nicht blinke, möchte ich sicher Geradaus fahren. Bitte in Zunkunft nicht mehr anhupen.
Schuld an diesem unschönen Erlebnis sind die Blinkmuffel.
Übrigens kann man nachts den Pfeil auch mal übersehen. Ich persönlich habe dann nichts dagegen, wenn mich mein Hintermann anhupt. Dann schaue ich genauer und wenn ich dann den grünen Pfeil erblicke, wird auch abgebogen. Warum sollte man acuh bei grünem Pfeil nicht abbiegenß
Naja
1. weil man nicht muß.
2. man wird abbiegen, möchte aber im Gegensatz zu dem der hinter einem hupt die Fußgängerampel nicht blockieren solange sie grün zeigt.
3. man hats vergessen - das wäre evtl. die einzige Möglichkeit wo eine Hupe gerechtfertigt wäre. Aber da man das nicht weiß und die Regelung kein Muß ist wäre ne Anzeige wegen Nötigung drin. Unnötiges Hupen kostet mindestens Bußgeld falls die Anzeige nicht durchgeht.
4. Sonderfall:
Es beginnt ein Radweg.
Die Radfahrer fahren bis dahin auf der Straße. Sie müssen genau da auffahren wo du stehst wenn du an der Sichtlinie stehst und erstmal schaust ob von links auf der Straße jetzt irgendwas kommt. Das siehst du von der Ampel aus nicht, erst wenn du vorne stehst.
Daher gilt "Behinderung muß ausgeschlossen sein" - du darfst nicht vorfahren, da evtl. ein Fahrradfahrer auf den Radweg auffahren wollen könnte.
Und was würdest du sagen, wenn der Radfahrer durch deine Blockade 1,5 Kilometer weiter auf der Straße bis zur nächsten Gelegenheit auf den Radweg aufzufahren fährt?
Also wenn du dann nicht der Blockierer wärst sondern der hinter dem Radfahrer... 😉 Überholen so gut wie unmöglich und der Radfahrer wäre ja aufgefahren wenn du oder ein anderer die Auffahrt nicht blockiert hätte.
Und ja, das gibts. Soviel zum Verständnis von Verkehrsplanern. Radfahrer weg von der Straße aber durch grünen Blechpfeil verhindern wir ein Auffahren.
Oder provozieren auch noch Unfälle wenn ein Autofahrer entweder bei rot nicht anhält und/oder die Möglichkeit erkennt, daß ein Radfahrer direkt vor seiner Sichtlinie auf einen Radweg auffahren kann/soll/muß. (Auto und Fahrrad noch in Bewegung)
Habs auch erst erkannt als ich da mal mit dem Rad gefahren bin. Wer rechnet auch mit sowas.
Zitat:
Original geschrieben von passionfruit83
Fragt sich nur wie lange du angehalten hast 😛Zitat:
die Frage ist allerdings ob das die Leute wissen dass man anhalten muss oder nicht.
Ich habe auch schon mal bei einem grünen Pfeil vorschriftsmässig angehalten und bin dann angehupt worden (von jemanden der es offensichtlich nicht wusste).
1 Sekunde so dass die Räder still standen. Hatte es selbst eilig sonst wäre ich ausgestiegen und hätte mich nach dem Grund für das Hupen erkundigt (ob dem Fahrer die Kippe aus dem Mund gefallen ist und er beim aufheben versehentlich an die Hupe gekommen ist).
Kann auch sein dass manche "anhalten" mit "langsam rollen" verwechseln😉
Wenn an solchen Ampeln dauern gehupt wird (weil es Leute gibt die nicht wissen dass man weiterfahren darf und es Leute gibt die nicht wissen dass man anhalten muss) würde mich das als Anwohner sehr nerven.
Zitat:
Original geschrieben von citius
Zeit für mich auch mal einen Belehrungstread zu eröffnen 😉
Das kann man nur dann so nennen, wenn dabei auch vollkommene Wahrheiten verkündet werden.
Zitat:
§1: Dieser Pfeil erlaubt es, auch bei roter Lichtsignalanlage nach rechts abzubiegen. Dabei sorgt der streng nach STVO Fahrer dafür, dass an der Sichtlinie kurz die Räder stehen.
Wenn eine Haltlinie (Zeichen 294) vorhanden ist (und ich kenne keine Ampel ohne Haltlinie), dann muß zuallererst dort gehalten werden, wenn die Ampel Rot anzeigt. Vollkommen egal, ob ein Grünpfeilschild vorhanden ist. Nach dem Stop an der Haltlinie darf man sich in die Kreuzung vorarbeiten und rechts abbiegen, nötigenfalls ist an der Sichtlinie anzuhalten und auf den Quer- und abbiegenden Gegenverkehr zu achten und ihm Vorrang einzuräumen.
Ich finde es ziemlich übel, daß du hier mit Paragraphenzeichen getarnt gefährlichen Käse als ultimative Wahrheit verkündest.
Zitat:
Original geschrieben von citius
Schön für dich, du Dauernörgler
Falls du mich meinst (gescheit quoten kannst du ja nicht): Es ist assig, hier Leute dazu zu "belehren", gegen geltende Regeln zu verstoßen.
Einfach gestrickte Charaktere könnten sowas ernst nehmen und werden dann reingeritten.
Wenn du sowas als Genörgel abtust, dann bist du einfach nur unfähig, Kritik einzustecken.