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Der Allgemeine Codierthread und Lösungen

Audi TT 8S/FV
Themenstarteram 3. Januar 2015 um 21:39

Hallo zusammen,

während meiner Probefahrt, konnte ich folgende Codierungen am 8S ausprobieren:

http://audi-wiki.info/index.php/Kategorie:8S

Wer möchte, kann gerne Ergänzungen ins Wiki schreiben. Ich versuche beim nächsten 8S noch ein bisschen was zu testen.

Da sich der 8V und der 8S die selbe Plattform teilen ist es gut möglich bzw. sehr wahrscheinlich, dass noch mehr Codierungen zu adaptieren sind.

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 3. Januar 2015 um 21:39

Hallo zusammen,

während meiner Probefahrt, konnte ich folgende Codierungen am 8S ausprobieren:

http://audi-wiki.info/index.php/Kategorie:8S

Wer möchte, kann gerne Ergänzungen ins Wiki schreiben. Ich versuche beim nächsten 8S noch ein bisschen was zu testen.

Da sich der 8V und der 8S die selbe Plattform teilen ist es gut möglich bzw. sehr wahrscheinlich, dass noch mehr Codierungen zu adaptieren sind.

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3259 Antworten

Zitat:

@hadez16 schrieb am 2. November 2020 um 15:02:17 Uhr:

Zitat:

@TT-Eifel schrieb am 2. November 2020 um 14:48:53 Uhr:

Nichts leichter als das.

Man macht ein Steuergerät Abbild und vergleicht es mit dem bei Audi gespeicherten.

Schon hat man alle unzulässigen Änderungen schwarz auf weiß.

Und wer beurteilt belastbar, was von den Abweichungen unzulässig ist und was zulässig?

Das ist im Bezug auf die Beleuchtung in der StVZO festgelegt.

Da ist ganz klar festgelegt wie ein Signalbild beschaffen sein muss.

Und genau danach hat der Hersteller sich auch gehalten sonst hätte er keine Zulassung bekommen.

Zitat:

@TT-Eifel schrieb am 2. November 2020 um 15:27:05 Uhr:

Zitat:

@hadez16 schrieb am 2. November 2020 um 15:02:17 Uhr:

 

Und wer beurteilt belastbar, was von den Abweichungen unzulässig ist und was zulässig?

Das ist im Bezug auf die Beleuchtung in der StVZO festgelegt.

Da ist ganz klar festgelegt wie ein Signalbild beschaffen sein muss.

Und genau danach hat der Hersteller sich auch gehalten sonst hätte er keine Zulassung bekommen.

Jeder macht auf eigene Gefahr Diskussion beendet.

Zitat:

@TT-Eifel schrieb am 2. November 2020 um 15:27:05 Uhr:

Zitat:

@hadez16 schrieb am 2. November 2020 um 15:02:17 Uhr:

 

Und wer beurteilt belastbar, was von den Abweichungen unzulässig ist und was zulässig?

Das ist im Bezug auf die Beleuchtung in der StVZO festgelegt.

Da ist ganz klar festgelegt wie ein Signalbild beschaffen sein muss.

Und genau danach hat der Hersteller sich auch gehalten sonst hätte er keine Zulassung bekommen.

http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_53.php

Absatz 1 lässt sich dazu aus.

Der Seat Tarraco Modelljahr 2021 hat ja auch ein komplettes Leuchtband über das Heck als Rücklicht...

Zitat:

@hadez16 schrieb am 2. November 2020 um 15:28:22 Uhr:

Zitat:

@TT-Eifel schrieb am 2. November 2020 um 15:27:05 Uhr:

 

Das ist im Bezug auf die Beleuchtung in der StVZO festgelegt.

Da ist ganz klar festgelegt wie ein Signalbild beschaffen sein muss.

Und genau danach hat der Hersteller sich auch gehalten sonst hätte er keine Zulassung bekommen.

http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_53.php

Absatz 1 lässt sich dazu aus.

Das ist etwas allgemein, wenn dann muss in R48 Beleuchtung/ Lichtsignaleinrichtungen Kfz schauen, da sind dann weiter Vorgaben drin.

Die gehen dann schon mehr ins Detail.

Danach hat der Hersteller auch seine ECE erhalten.

z.B. siehe Bild

Ich will jetzt nicht die 193 Seiten einstellen das soll nur zeigen , dass sehr viel genau festgelegt ist.

Da steht dann auch wann Bremsleuchten und durch was sieht aufleuchten dürfen.

Alle Bremsleuchten müssen gleichzeitig aufleuchten, wenn das Bremssystem das entsprechende in Regelung Nr 13 und 13-H beschriebene Signal gibt.

R48

Zitat:

@_Tim_77 schrieb am 2. November 2020 um 15:04:54 Uhr:

Zitat:

@TT-Eifel schrieb am 2. November 2020 um 14:48:53 Uhr:

Nichts leichter als das.

Man macht ein Steuergerät Abbild und vergleicht es mit dem bei Audi gespeicherten.

Schon hat man alle unzulässigen Änderungen schwarz auf weiß.

Das macht keiner .

Der Gutachter einer Versicherung die nicht bezahlen möchte ;) und es gibt keine versicherung die gerne etwas bezahlt. :D

 

Gerade bei Brems-/ Rücklicht wäre ich auch vorsichtig... Auffahrunfälle sind ja keine seltenheit.

99,99% wegen zu wenig Abstand. Warum diskutiert ihr hier eigentlich mein Gott wenn es einem so gefällt dann soll der jenige so fahren.

:D immer die ganz schlauen... Klar ist es meistens der Abstand. Aber wenn die Versicherung was findet, um nicht oder weniger zahlen zu müssen bringt dir der geringe Abstand auch nicht mehr viel. Und spätestens wenn es teuer wird, bei Personenschaden, dann suchen die Versicherungen, glaube mir ;)

Ist alles schön und gut, bis was passiert, wo man nichtmal selbst schuld ist und dann kommt sowas raus.

Ich verbiete es ja niemandem. Finde es ja selbst auch ganz schick muss ich sagen.

Aber manche verstehen einfach nicht was solche Kleinigkeiten für Folgen haben können.

Zitat:

@Hoaschter schrieb am 2. November 2020 um 18:26:14 Uhr:

:D immer die ganz schlauen... Klar ist es meistens der Abstand. Aber wenn die Versicherung was findet, um nicht oder weniger zahlen zu müssen bringt dir der geringe Abstand auch nicht mehr viel. Und spätestens wenn es teuer wird, bei Personenschaden, dann suchen die Versicherungen, glaube mir ;)

Ist alles schön und gut, bis was passiert, wo man nichtmal selbst schuld ist und dann kommt sowas raus.

Ich verbiete es ja niemandem. Finde es ja selbst auch ganz schick muss ich sagen.

Aber manche verstehen einfach nicht was solche Kleinigkeiten für Folgen haben können.

Na dann sind diejenigen froh, dass Du sie jetzt aufgeklärt hast ;)

Zitat:

@hadez16 schrieb am 2. November 2020 um 15:02:17 Uhr:

Zitat:

@TT-Eifel schrieb am 2. November 2020 um 14:48:53 Uhr:

Nichts leichter als das.

Man macht ein Steuergerät Abbild und vergleicht es mit dem bei Audi gespeicherten.

Schon hat man alle unzulässigen Änderungen schwarz auf weiß.

Und wer beurteilt belastbar, was von den Abweichungen unzulässig ist und was zulässig?

Jegliche Veränderungen an der Beleuchtung sind nicht erlaubt! Da gibt es keine Abweichungen. Aber war ja nur meine Meinung. Verbietet dir ja keiner.

Zitat:

@Hoaschter schrieb am 2. November 2020 um 18:26:14 Uhr:

:D immer die ganz schlauen... Klar ist es meistens der Abstand. Aber wenn die Versicherung was findet, um nicht oder weniger zahlen zu müssen bringt dir der geringe Abstand auch nicht mehr viel. Und spätestens wenn es teuer wird, bei Personenschaden, dann suchen die Versicherungen, glaube mir ;)

Ist alles schön und gut, bis was passiert, wo man nichtmal selbst schuld ist und dann kommt sowas raus.

Ich verbiete es ja niemandem. Finde es ja selbst auch ganz schick muss ich sagen.

Aber manche verstehen einfach nicht was solche Kleinigkeiten für Folgen haben können.

Sagt grad der richtig schlauer:-) Wenn manche es schön lasst die es machen und nicht diskutieren .

Das dritte Bremslicht leuchtet beim bremsen nach wie vor in voller Kraft und signalisiert genauso wie vorher das der Vordermann bremst.

Es leuchtet nur ganz dezent.

Der Hintermann weiß nicht mal wie die Rückleuchten von ein TT überhaupt aussehen und wenn er das tatsächlich so wahrnimmt als wenn sein Vordermann bremsen würde dann bremst er auch genauso.

Es gibt mittlerweile genug Hersteller und Fahrzeuge die mit eine durchgezogene Lichtleiste am Heck unterwegs sind und das Trend wird noch steigern.

Wenn man alles so eng beobachtet dann müssen alle diese Fahrzeuge aus dem Verkehr gezogen werden.

es geht doch garnicht darum, ob es jemand sieht oder nicht, oder ob es dadurch tatsächlich zum unfall kam.

fakt ist, dass die Beleuchtung verändert wurde und das ist nunmal verboten. also macht man sich angreifbar für Versicherungen. Die wollen nicht zahlen und suchen nur nach jedem noch so kleinen grund das durchzusetzen. Sowas ist ein gefundenes Fressen für die.

und da ist es auch egal, ob andere Modelle serienmäßig so rumfahren.

Da geht es auch garnicht um polizeikontrollen oder TÜV... die werden das bestimmt nicht merken.

Es muss jeder selbst wissen was er macht.

Aber zu sagen, dass das kein Problem darstellt ist falsch.

Man kann natürlich auf sein Glück hoffen, dass es nicht entdeckt wird. ich drücke euch die Dauen ;)

Zitat:

@Hoaschter schrieb am 2. November 2020 um 20:17:05 Uhr:

es geht doch garnicht darum, ob es jemand sieht oder nicht, oder ob es dadurch tatsächlich zum unfall kam.

fakt ist, dass die Beleuchtung verändert wurde und das ist nunmal verboten. also macht man sich angreifbar für Versicherungen. Die wollen nicht zahlen und suchen nur nach jedem noch so kleinen grund das durchzusetzen. Sowas ist ein gefundenes Fressen für die.

und da ist es auch egal, ob andere Modelle serienmäßig so rumfahren.

Da geht es auch garnicht um polizeikontrollen oder TÜV... die werden das bestimmt nicht merken.

Es muss jeder selbst wissen was er macht.

Aber zu sagen, dass das kein Problem darstellt ist falsch.

Man kann natürlich auf sein Glück hoffen, dass es nicht entdeckt wird. ich drücke euch die Dauen ;)

damit ist eigentlich alles gesagt und man kann sich da jetzt noch 100 weitere Seiten mit im Kreis drehen !

den rest muss jeder selbst wissen ;genau so ob er sich täglich anschnallen muss oder ob es nur bei jeder 3. Fahrt reicht ...

Danke !!! :D:D

Weiß einer ob man diese Leistung anzeige wie im TTRS bei einem 2017 TTS codieren kann ?

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