Denkt ihr ARAG übernimmt das ?

Hallo,
Ich habe über EBAY Sommerreifen verkauft und per Hermes versendet..Nun meint der Käufer dass der Profil weniger hat als von mir beschrieben..Nun will er zum Anwalt gehen..
Ich habe als Rechtschutz ARAG..
Denkt ihr ARAG kommt für die Kosten für so einen Fall auf oder muss ich bei einer Niederlage noch selber was zahlen ?
MFG

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Allrounder41
Seine letzte E-Mail war ungefähr so " Ok,sie werden von meinem Anwalt hören,wünsche ihnen noch viel Spaß" ...
Aber da ich sein Geld und auch seine Reifen habe,denke nicht,mdass das nur ein Blöff ist ..
Ich habe ihm gesagt,ich werde ihm sein Geld nur erstatten,wenn er seine negative Bewertung bei Ebay zurücknimmt..
und er macht das nicht und will deshalb zum Anwalt..
Und ja die eigentliche Fragen : Würde ARAG des ganze übernehmen,wenn er wirklich zum anwalt geht ? Oder müsste ich bei einer Niederlage noch sein Anwalt oder so bezahlen ?

Hä ??

sag mal gehts noch?

wenn er dir die Reifen wieder zurückgesendet hat, dann überweise ihm auch gefälligst sein Geld zurück.

Wegen einer negativen Bewertung das Geld zurück halten ........🙄

Leute gibt´s  

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und auch hier nochmal:

@TE: ich weiß garnicht, was es da großartig zu schwafeln gibt.

reifenalter nicht korrekt angegeben
profiltiefe weniger als angegeben

der käufer ist der angeschissene, feddich aus.

du hast kein recht, ihn zu erpressen, indem du ihm sagst, dass er sein geld nur dann wiederbekommt, wenn er zuvor die bewertung löscht. das ist sein gutes recht, denn du hast ihn angeschmiert, ob nun bewusst oder unbewusst..

schließlich musste er die reifen wieder zu dir schicken, was auch nicht grad wenig arbeit bereitet.

auch den rückversand zu dir trägst selbstverständlich du..

edit: und stalking??? ist ja wohl nicht dein ernst, sv-p.s.🙄

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler



Da ist etwas gelaufen, was uns hier verschwiegen wird.

Das ist natürlich nicht auszuschliessen.

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler



Keiner sendet einfach so den gekauften Artikel zurück, nie im Leben !!

Hat es schon hin und wieder gegeben - Kaufreue beim Käufer, oder anderweitig etwas gleichwertiges billiger gekauft.

Dann versucht man natürlich, irgendwie wieder aus dem Kaufvertrag heraus zu kommen.

Das wissen wir hier allerdings nicht.

Der TE weiss aber jetzt, dass seine Rechtsschutzversicherung im Falle der arglistigen Täuschung des Käufers die Deckungszusage zurückziehen wird und er ggf. dann auch die Anwalts- und Prozesskosten zu tragen haben wird.

Sie haben wohl weniger Profil als angegeben.

Zitat:

Original geschrieben von Edition82


und auch hier nochmal:

@TE: ich weiß garnicht, was es da großartig zu schwafeln gibt.

reifenalter nicht korrekt angegeben
profiltiefe weniger als angegeben

der käufer ist der angeschissene, feddich aus.

du hast kein recht, ihn zu erpressen, indem du ihm sagst, dass er sein geld nur dann wiederbekommt, wenn er zuvor die bewertung löscht. das ist sein gutes recht, denn du hast ihn angeschmiert, ob nun bewusst oder unbewusst..

schließlich musste er die reifen wieder zu dir schicken, was auch nicht grad wenig arbeit bereitet.

auch den rückversand zu dir trägst selbstverständlich du..

edit: und stalking??? ist ja wohl nicht dein ernst, sv-p.s.🙄

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Zitat:

Original geschrieben von deville73


Sie haben wohl weniger Profil als angegeben.

Danke für diesen Link.

Damit wäre dann ja alles klar:

@TE: Ein guter - wirklich gutgemeinter Ratschlag:

Zahle dem Käufer schnellstens das Geld zurück - SCHNELLSTENS!

Mehr sage ich jetzt nicht mehr!

Schönen Dank für die Info.........🙂

Hier wird dann ja wohl bald der Rolladen heruntergelassen.

Weiter Kommentare erspare ich mir lieber.

Gruß

Delle

Zitat:

Mehr sage ich jetzt nicht mehr!

zwei Doofe ein Gedanke..........😁

Nicht das man jetzt noch denkt Delle und Twelf gleich Doppelaccount....🙄

Gruß

Delle 😁

Zitat:

Original geschrieben von Edition82


und auch hier nochmal:

@TE: ich weiß garnicht, was es da großartig zu schwafeln gibt.

reifenalter nicht korrekt angegeben
profiltiefe weniger als angegeben

der käufer ist der angeschissene, feddich aus.

du hast kein recht, ihn zu erpressen, indem du ihm sagst, dass er sein geld nur dann wiederbekommt, wenn er zuvor die bewertung löscht. das ist sein gutes recht, denn du hast ihn angeschmiert, ob nun bewusst oder unbewusst..

schließlich musste er die reifen wieder zu dir schicken, was auch nicht grad wenig arbeit bereitet.

auch den rückversand zu dir trägst selbstverständlich du..

edit: und stalking??? ist ja wohl nicht dein ernst, sv-p.s.🙄

Bei diesem Sachverhalt dann wohl eher nicht mehr. Leider fällt man immer wieder auf solche Leute rein die um Hilfe schreien und nur nach und nach mit der Wahrheit rauskommen.

Naja, der TE muss ja selber wissen wie er mit dem von ihm angerichteten Mist klar kommt.

Übt der Käufer bei einem eBay-Kauf berechtigterweise sein Rücktrittsrecht aus, muss der Verkäufer ihm den Kaufpreis erstatten.
Wird eine schlechte Bewertung abgegeben, darf der Verkäufer die Rückzahlung nicht verweigern und die Rücknahme der Bewertung verlangen.
Entscheidende Frage ist "War der Käufer zum Rücktritt berechtigt?"
Das muss im Zweifelsfall der Käufer nachweisen.

O.
 

egal ob nun fehlerhafte beschreibung oder nicht:
ein paar emails über ebay sind kein stalking i.s.d. stgb.

§ 238 StGB:
Nachstellung

Wer einem Menschen unbefugt nachstellt, indem er beharrlich
(...)
2. unter Verwendung von Telekommunikationsmitteln oder sonstigen Mitteln der Kommunikation oder über Dritte Kontakt zu ihm herzustellen versucht,
(...)

und dadurch seine Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

dies ist nicht der fall-> also kein stalking.

und der vollständigkeit halber auch hier nochmal mein post aus dem anderem thread des TE:

allein aufgrund des falsch angegebenen reifenalters ist der käufer zum rücktritt berechtigt. und dass das zutrifft, hat der TE ja hier bereits selbst zugegeben.

überweis ihm gefälligst sein geld und die (beiden) versandkosten und gut is.

Zitat:

Original geschrieben von Edition82


egal ob nun fehlerhafte beschreibung oder nicht:
ein paar emails über ebay sind kein stalking i.s.d. stgb.

§ 238 StGB:
Nachstellung
 
Wer einem Menschen unbefugt nachstellt, indem er beharrlich
(...)
2. unter Verwendung von Telekommunikationsmitteln oder sonstigen Mitteln der Kommunikation oder über Dritte Kontakt zu ihm herzustellen versucht,
(...)
 
und dadurch seine Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

dies ist nicht der fall-> also kein stalking.

Danke für den Hinweis, ich bin mir allerdings der Umschreibung für stalking durchaus bewusst.

Ich hatte, das zu Deiner Erklärung, mir vor dem Verfassen meines Post´s seinen anderen Thread durchgelesen und mir eine andere Meinung zu diesem Zeitgenossen gebildet. Wer so handelt verdient es nicht das ihm vernünftige Ratschläge gegeben werden. Ich mag solche Leute nicht die ihr eigenes Fehlverhalten anderen Leuten in die Schuhe schieben wollen.

sehe ich auch so..

Da sah die Ausgangslage des TE noch ganz anders aus schön das durch Hinterfragen hier mehr ans Licht kommt.Das hätte der TE auch schon in seinem ersten Beitrag hier so schreiben können .

Was sich so nach dem Abendessen ( kurz offline) alles ändert tze tze tze

Zitat:

Original geschrieben von Allrounder41


Nun sage ich ihm,dass ich ihm das erstatten werde,wenn er seine Bewertung zurücknimmt..

Ich sags jetzt mal, wie ich es denke (von mir aus kann es danach gerne zensiert werden):

Wegen solchen Schwachköpfen wie dir haben es seriöse Anbieter bei ebay immer schwieriger, weil sich kein Kunde mehr auf das Bewertungssystem verlassen kann.

Durch solch unseriöse schwarze Schafe wie dich gehen die Auktionsplattformen irgendwann vor die Hunde.

Ich hoffe wirklich, dass der Käufer auch eine Rechtsschutz hat und du demnächst tatsächlich einen Brief vom Anwalt im Postkasten hast.

3xPfui statt MfG
Zille

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