Defekte Querlenker, Spurstangen und Köpfe
Moin!
Im Dezember letzten Jahres, am 06.12.22 wurden defekte Querlenker vorne links, bzw. dessen Buchsen von Renault bei der Inspektion Diagnostiziert. Spurstangenköpfe ebenfalls. Das Fahrzeug ist bei Unebenheiten und beim Lenken über Unebenheiten mittlerweile sehr laut an der VA.
Da keine Ersatzteile Lieferbar waren und sich das Fahrzeug noch in Garantie befindet, sind wir bis Dato machtlos gewesen und haben keinen Termin bekommen können. Man sagte uns, wir sollen erst einmal weiterfahren.
Nun zwei Monate später, ist noch immer nichts an Teilen verfügbar. Seither ist der Wagen wieder 6000 Km gelaufen und wir haben echte Sorge, dass der Querlenker oder die Spurstangen, besonders außerorts und mit höheren Geschwindigkeiten aus den Führungen reißen. Das Vetrauen in das Fahrzeug ist futsch.
Renault hat bis heute nicht reagiert. Was kann man nun noch tun? RA einschalten? Auf Ersatzmobilität pochen? Das Fahrzeug wird jeden Monat 3000-4000 Km bewegt, und die Situation ist mittlerweile nicht mehr akzeptabel. Wenn doch was passiert, reißen alle die Hände hoch. Renault ist im Unfall-Fall mit Haftbar!
Was tun?
Am Rande: Der Wagen hat am 06.12.22 ebenfalls neue Reifen VA gekriegt. Es ist absolut inakzeptabel, sich die Dinger durch ne falsche Spur gleich wieder kaputt zu fahren! Hat man hier Ersatzansprüche?
Danke!
8 Antworten
Ich würde, wenn ich so viel Angst und Misstrauen habe, mal mit dem teil zum TÜV fahren und da fragen wie gefährlich das ist was da sein soll. So Aussagen wie ist Ausgeschlagen sind immer sehr Schwammig. Das kann beginend sein und noch 100.000 Km halten bevor es abfällt.
Ansonsten würde ich mal bei einer anderen Renault Werkstatt anfragen oder gleich in Brühl im Zentralteilelager DE ob diese Teilenummern verfügbar sind.
Die Teilenummern müsstest Du ja haben anhand eines Kostenvoranschlag der da erstellt werden sollte.
Auch wenn es Garantie ist und Du das gar nicht zahlen musst. Ein KV ist immer zu machen.
Jup Teilelager und Matthies bereits gecheckt, nix. Alles auf unbestimmte Zeit nicht Lieferbar, das habe ich bereits über einen dritten checken lassen. Das mit dem TÜV ist allerdings ein guter Tip.
Zitat:
@Scotty6986 schrieb am 14. Februar 2023 um 15:33:01 Uhr:
Renault hat bis heute nicht reagiert. Was kann man nun noch tun? RA einschalten? Auf Ersatzmobilität pochen? Das Fahrzeug wird jeden Monat 3000-4000 Km bewegt, und die Situation ist mittlerweile nicht mehr akzeptabel. Wenn doch was passiert, reißen alle die Hände hoch. Renault ist im Unfall-Fall mit Haftbar!
Wenn du wissentlich mit einem defekten Fahrzeug fährst, bist ganz alleine du als Fahrer Schuld. Das weiss auch jeder Berufskraftfahrer. Du haftest ganz alleine für alle Schäden die du dadurch verursachst. Da wird sogar deine Haftpflichtversicherung auf dich Regress machen und du wirst deines Lebens nicht mehr froh, Falls du überlebst und andere Verkehrsteilnehmer tötest oder in den Rollstuhl bringst.
Das ist richtig. Ich bin allerdings der Meinung, dass der Freundliche hier mit Haftbar gemacht werden kann. Man kauft ja ein Fahrzeug, bekommt Garantie, dass dieses auch so und so lange Einwandfrei fährt. Den Rest macht der TÜV. Sollte es jetzt aufgrund dieses Bauteils zum Unfall oder zu weiteren Schäden kommen, kann der Händler hier haftbar gemacht werden, denn er hat die Bedingungen nicht einhalten können. Da uns aktuell keinerlei Ersatzmobilität angeboten wurde, sind wir gezwungen mit dem Fahrzeug zu fahren; zumal die Werkstatt uns ja bescheinigt hat, dass dies ok sei.
Dies ist nun allerdings schon ein paat tsd km her, und langsam gehts in die Kritische Phase. Dies wurde nun auch schriftlich von mir nochmals komuniziert. Sollte hier wieder nicht reagiert werden, kommen wir um den RA nicht herum.
Das Fzg. wird jeden Tag zum pendeln benötigt, nachts um 4! Öffentliche Verkehrsmittel sind hier also keine Option da wo wir wohnen.
@msoehnlein Du hast natürlich völlig recht. Am Ende ist der Fahrer verantwortlich. Es ging mir jetzt hier lediglich um die eher materielle Mithaftung bei Folgeschäden und/oder daraus Resultierendem Unfall.
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Zitat:
@Scotty6986 schrieb am 15. Februar 2023 um 08:30:08 Uhr:
Das ist richtig. Ich bin allerdings der Meinung, dass der Freundliche hier mit Haftbar gemacht werden kann. Man kauft ja ein Fahrzeug, bekommt Garantie, dass dieses auch so und so lange Einwandfrei fährt. Den Rest macht der TÜV. Sollte es jetzt aufgrund dieses Bauteils zum Unfall oder zu weiteren Schäden kommen, kann der Händler hier haftbar gemacht werden, denn er hat die Bedingungen nicht einhalten können. Da uns aktuell keinerlei Ersatzmobilität angeboten wurde, sind wir gezwungen mit dem Fahrzeug zu fahren; zumal die Werkstatt uns ja bescheinigt hat, dass dies ok sei.Dies ist nun allerdings schon ein paat tsd km her, und langsam gehts in die Kritische Phase. Dies wurde nun auch schriftlich von mir nochmals komuniziert. Sollte hier wieder nicht reagiert werden, kommen wir um den RA nicht herum.
Das Fzg. wird jeden Tag zum pendeln benötigt, nachts um 4! Öffentliche Verkehrsmittel sind hier also keine Option da wo wir wohnen.@msoehnlein Du hast natürlich völlig recht. Am Ende ist der Fahrer verantwortlich. Es ging mir jetzt hier lediglich um die eher materielle Mithaftung bei Folgeschäden und/oder daraus Resultierendem Unfall.
Bei Schäden unter Garantie, die nicht behoben werden, kann zwar der Hersteller bzw. die zuständige Werkstatt für finanzielle Einbussen durch das nicht betriebsbereite Fahrzeug auf Schadensersatz vor Gericht gezerrt werden, keines Falls aber für allfällige Folgeschäden die durch das Bewegen des wissentlich schadhaften Fahrzeugs zustande kommen.
Das Fahrzeug ist doch Fahrbereit ??
Ein Gelenk das beginnt auszuschlagen, ist noch kein Sicherheitsrisioko welches eine Stillegung des Fahrzeugs nötig macht. Der Mechaniker / Meister / Techniker hat die Aussage getätigt, fahren Sie erst mal so weiter. Das macht der nicht wenn es Lebensgefährlich ist oder wäre !
Wie gesagt, zum TÜV fahren und den das nochmals Beurteilen lassen wenn man der Werkstatt nicht traut.
Ein Schaden dieser Art, ist wenn er nicht so massiv ist das es gefährlich wird, kein Grund zur Stillegung des Fahrzeuges, es rechtfertigt auch nicht einen Ersatzwagen oder eine Klage gegen den Hersteller aufgrund Lieferschwirigkeiten der Teile. Dafür kann der Hersteller ja nichts, er muss genauso auf die Teile warten. Solange das nur wegen Geklapper ist und ansonsten das Fahrverhalten nicht beeinflusst hat man da schlechte Karten von wegen das Auto ist so nicht fahrbar.
Mit diesen Vorschlägen, KLAGE, RECHT, ANWALT usw, sollte man etwas vorsichtiger sein wenn man sich da nicht 100% auskennt. Das kann meiner Meinung nach nur ein Jurist sagen der zuvor einen Sachverständigen um die Meinung zum Schadensbild des Fahrzeugs befragt hat.
Vieles wird durch PANIKMACHE hochgepuscht bis zur Angstgrenze und das hat zur Folge das man viel Geld investiert das man eventuell Versenkt da man Überrreagiert hat.
Immer erstmal einen Fachmann befragen, und das wäre in diesem Fall der TÜV !
Wenn der sagt, das ist Lebensgefährlich und eine Gefahr für alle die am Straßenverkehr teilnehmen, dann wird der die Plakette abkratzen und das Fahrzeug so nicht mehr vom Hof lassen.
Er lässt dich nur dann wieder fahren wenn es so keine Gefahr darstellt und eben nur Klappert...
Und genau dann, wenn der TÜV Prüfer dich nicht mehr so wegfahren lässt, hat man ein Druckmittel gegen den Hersteller das Fahrzeug als nicht Benutzbar zu deklarieren und einen Ersatz zu fordern oder den Kauf zu Wandeln.
Alles andere ist Kaffesatzlesen und Märchenerzählung...
Update: Teile noch immer nicht Lieferbar. Renault macht auch keine Anstalten sich was einfallen zu lassen. Mittlerweile ist der Wagen seit Dezember letzten Jahres und knapp 10.000 Km mehr, noch immer komplett defekt auf der VA.
Die Lautstärke ist nicht mehr normal bei unebenheiten. Bis dann wirklich mal was passiert, dann reißt Renault die Schultern hoch. Wie kann es sein, dass die Anus Stradivaris trotz Garantie so ignorant sind?! Muss man nicht wenigstens
Ersatzmobilitätsanspruch haben? Eigentlich hilft nur noch der Gang zum Anwalt und klagen. Davon fährt die Karre aber auch nicht !
Ich hab keine Idee mehr. Nur eins: Nie wieder Französischen Kernschrott ins Haus holen. Leider war ich in diese Entscheidung nicht involviert sonst hätte ich direkt abgeraten.
Was sagt denn nun der TÜV oder ein Sachverständiger dazu? Klappert die Vorderachse nur oder steht sie kurz vorm Zerfall?