Dauertagfahrlich in Tagfahrlicht ändern

VW Passat B6/3C

Hey,

also ich habe mir letzen Sonntag einen roten R-Line Variant 1,8 TSI mit Dauertagfahrlich abgeholt. Bloß leider ist das Licht nicht so, wie ich es gerne hätte. Die Xenonleuchte, die Rückleuchten und die Instrumentenbeleuchtung ist ständig an. Eigentlich wollte ich ein Tagfahrlicht haben. Mein Freundlicher meint nun durch die 50€ für das Dauertagfahrlicht wären keine Lampen mit eingebaut wurden für das Tagfahrlicht. Jetzt die Frage, da er meint man könnte das nicht machen. Wie kann ich das umprogrammieren? Ich will das komplette Xenonlicht nur anhaben, wenn der Lichtsensor das angibt und ansonsten sollen vorne zwei Lampen leuchten. Hier im Forum hatte shcon einer vorgeschlagen die Nebellampen gedimmt auf 70% anzuschalten. WIe kann ich das machen? Ist meine Werkstatt zu doof oder geht das wirklich nicht, dass man die Nebellampen für immer anhat, und das bei Bedarf das Abblendlicht sich dazu schaltet?

Leon

Innen
Linke-seite
Rechte-seite
71 Antworten

Nur mit eingeschalteten Standlicht zu fahren ist verboten oder? Ich verstehe einfach nicht, warum ich die nicht einfach vorne als Tagfahrlicht programieren kann. Ist da die Leistung zu gering? Das wäre die Optimale Lösung für mein "Dauerfahrlicht-Problem"

Leon

naja, standlicht ist nun nicht gerade so hell, als dass das in irgendeiner Weise erkannt werden würde

Kann man denn da andere Glühlampen einbauen und dann als Tagfahrlicht?

Leon

ja, ist aber verboten 🙂
Ich meine wenn du wirklich nur gesehen werden willst, aber legal bleiben willst, ist die sicherste und einfachste Methode einfach deinen Lichtschalter auf Licht an zu lassen. Aber im Grunde hast du ja gerade Dauerfahrlicht. Also was willst du denn jetzt genau haben? Legal ist es nur noch dieses Licht vom S6 oder A6 unten reinzubauen. Das kostet aber schon an Material glaube ich 250€ oder so. und dafür kannste sicherlich auch einmal oder öfters deinen Brenner ersetzen. Alles andere ist illegal

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von leon225


Nur mit eingeschalteten Standlicht zu fahren ist verboten oder? Ich verstehe einfach nicht, warum ich die nicht einfach vorne als Tagfahrlicht programieren kann. Ist da die Leistung zu gering? Das wäre die Optimale Lösung für mein "Dauerfahrlicht-Problem"

Leon

ja, ist verboten.

die birnen sind zu schwach, die audis z.b. wo ja an dieser stelle auch noch tfl birnen drin haben, haben viel stärkere birnen.

Mir wäre letzendlich egal wie teuer das Set für die Tagfahrlampen wären, bloß sehe ich es einfach nicht ein an einem Auto zu schrauben, dass gerade mal eine Woche alt ist. Wenn die Karre 10 Jahre alt ist, ist das für mich etwas anders. Ich will einfach nur, dass Tagsüber, wenn es hell ist, dass vorne zwei Lampen an sind für den Gegenverkehr, sonst nichts. Aber von dem Wunsch muss ich wohl wegkommen. Werde nächste Woche mal zum Freundlichen fahren und mir das Dauerfahrlicht ausprogrammieren lassen. Die Funktion ist nach wie vor einfach nur Sinnlos und absoluter Blödsinn.

Leon

aber du hast doch jetzt die Xenons tagsüber an? Was genau willst du dir denn jetzt einprogrammieren?

Zitat:

Original geschrieben von leon225


Werde nächste Woche mal zum Freundlichen fahren und mir das Dauerfahrlicht ausprogrammieren lassen.

Das wird er nicht schaffen..

..hatten wir schon öfter im Forum dass jemand mit einem Modelljahr 2010 hingefahren ist und der Freundliche gesagt hat "ja lieber herr dingenskirchen, ab dem Modelljahr 2009 oder 2010 geht das nicht mehr".
Mit VCDS solls aber gehen..

Gruß
yo-chi (dessen baldiger Passat auch Xenon-Dauerfahrlicht hat.. naja was solls..)

Was ist denn VCDS? Hat das der Freundliche nicht? Ich will einfach nur vorne zwei Lampen am leuchten haben, eigentlich nicht das Xenon, aber zur Not auch das. Hauptsache der Rest ist aus, sonst ist das völliger blödsinn, weil sonst könnte ich ja einfach immer das Licht selber per Hand einschalten, wo wäre dann der Fortschritt?

Leon

Was ist VCDS: Hier Klicken

😁 geil, ok, aber das sollte doch der Freundliche haben ? Dann sollte er es doch auch können? Oder wo ist das Problem?

Leon

Das Problem ist, dass die Volkswagentester - gewollt oder ungewollt- einen Fehler haben, wenn das Dauerfahrlicht aktiviert/deaktiviert/auf NSW gelegt werden soll.

Da wird dann ein zweiter rückfahrscheinwerfer codiert, oder Nebelschlussleuchte, gedimmt als Standlicht, kommt nur Grütze bei raus. Daher der Tipp mit dem VCDS.

Die behinderten 50 Euro haben mir echt nur Ärger in die Bude gebracht. Und natürlich der dämliche Verkäufer, der von allem absolut keine Ahung hatte.

Leon

Mika85 hat ne VCDS-Userliste in seiner Signaturverlinkt.

Zitat:

Original geschrieben von leon225


Nur mit eingeschalteten Standlicht zu fahren ist verboten oder?

Nein, entgegen vieler Vermutungen hier ist das nicht verboten. Solange die bestehenden Lichtverhältnisse das Einschalten des Abblendlichtes nicht erfordern, ist das Fahren mit Standlicht nicht verboten. Wirds jedoch dunkel draußen (im Tunnel, bei Nacht), ist das Fahren alleine mit Standlicht unzureichend und deshalb verboten.

Mit anderen Worten: Wenns draußen hell genug ist, darf man auch mit Standlicht fahren. Als Tagfahrlicht sind die Standlichter aber nicht zugelassen. Das ist z.B. relevant in Ländern, in denen Tagfahrlicht vorgeschrieben ist, dann muss das Abblendlicht eingeschaltet werden.

Quelle

Prao

Deine Antwort
Ähnliche Themen