Dauerfahrlicht und Lichtschalterstellung
Hallo zusammen,
ich habe folgende Frage, welche mir bis jetzt kein Händler beantworten konnte.
Mein Polo ist ein 1.2 TSI DSG mit sehr guter Ausstattung aus 11/2009 (alles außer Xenon, Schiebedach und Leder), also von den Steuergeräten her dürfte er alle bzw. die größtmöglichen verbaut haben.
Er hat nicht das Tagfahrlicht, sondern die Dauerfahrlichtfunktion.
Das bedeutet das bei Lichtschalterstellung 0 das Dauerfahrlicht leuchtet und bei eingeschaltener Stellung 2 das Ablendlicht.
Jetzt hätte ich gern so codiert, das ich den Lichtschalter immer auf Stellung 2 (Abblendlicht) lassen kann und bei Motor aus oder Tür auf das Licht komplett ausgeschaltet wird.
Diese Funktion hat z. B. der Golf oder Passat.
Kann man das codieren oder geht es nicht?
Danke
Woke
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von BK3D
Tagfahrlicht lässt sich mittels PC raus codieren
Hallo,
ich schreibe es nochmals: Nein, es geht nicht! Das Tagfahrlicht ist hardwaremäßig verdrahtet. Der Stromkreis geht von Batterie, Sicherung, Zündrelais, Lichtschalter, Tagfahrleuchten und über Masse wieder zurück zur Batterie.
Kein Steuergerät und nix zu programmieren/codieren.
Grüße,
diezge
24 Antworten
Ich vermute es war evtl. ein Mißverständnis...
Fakt ist, es tut nichts zur Sache und beantwortet die Frage des TE nicht...ist also aussen vor.
Zitat:
Original geschrieben von peppar
Das hat diezge ja nicht behauptet...Zitat:
Original geschrieben von Mauke76
Du meinst das abstellen des Motors ist an Bahnübergängen nicht gestattet??
er sagt nur, daß das Abblednlicht an sein mußt, also immer schön Zündung an...und Batterie aussaugen, wenn die Bimmelbahn nicht beikommt...😁
Hallo,
wenn man es genau nimmt, muss am Bahnübergang so verfahren werden.
Grüße,
diezge
Zitat:
Original geschrieben von peppar
@diezge:
Es geht darum, ob es technisch machbar ist und nicht darum, warum der TE das gerne haben möchte oder ob nun irgend jemand meint, es sei illegal, wenn ausgerechent Golf und Passat das bereits bieten.
Hallo,
da MT ja aber ein seriöses Forum ist (denke ich mal), brauchen wir hier über illegale Dinge gar nicht diskutieren, oder?
Grüße,
diezge
Zitat:
Original geschrieben von diezge
Hallo,Zitat:
Original geschrieben von BK3D
Tagfahrlicht lässt sich mittels PC raus codierenich schreibe es nochmals: Nein, es geht nicht! Das Tagfahrlicht ist hardwaremäßig verdrahtet. Der Stromkreis geht von Batterie, Sicherung, Zündrelais, Lichtschalter, Tagfahrleuchten und über Masse wieder zurück zur Batterie.
Kein Steuergerät und nix zu programmieren/codieren.
Grüße,
diezge
Trotz Off Topic:
Nicht ganz für alle Polos korrekt!
Bei Fahrzeugen mit Start Stopp ist das Tagfahrlicht über das Bornetzsteuergerät geschalten!
Polos mit Start Stopp haben ähnlich wie die Xenonpolos eine andere Lichtsteuerung, u.a. ist bei Start Stopp Polos auch die Coming Home Codierung möglich wie in anderen Threads herausgefunden wurde.
OT-Ende
Zum Topic:
Würde auch sagen, ohne aufwändiges Basteln lässt sich die gewünschte Funktion des Threaderstellers nicht umsetzen.
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von diezge
Hallo,Zitat:
Original geschrieben von peppar
Das hat diezge ja nicht behauptet...
er sagt nur, daß das Abblednlicht an sein mußt, also immer schön Zündung an...und Batterie aussaugen, wenn die Bimmelbahn nicht beikommt...😁wenn man es genau nimmt, muss am Bahnübergang so verfahren werden.
Grüße,
diezge
Wie muß verfahren werden? Lt. STVO gibt es da nix.
D.h. ich muß net extra Fahrlicht einschalten wenn ich irgendwo stehe
Ok, zu dem Thema Bahnübergang hab ich jetzt den Artikel von letzten Jahr wieder gefunden als die Diskusion schon mal war:
Also Motor aus, ist vorgeschrieben, aber das mit dem Licht, da beruht man sich auf eine Rechtssprechung des OLG Köln, die aber wiederum umstritten ist:
Zitat:
[...]§ 30 StVO [...]: »Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen[...]
Gemäß der Rechtsprechung des OLG Köln gibt es dabei allerdings einen kleinen Haken: Wenn nämlich durch Zurückdrehen des Zündschlüssels gleichzeitig auch das Fahrzeug auf Standlicht schaltet [...], dann müsste man bei Dämmerung oder Dunkelheit — laut OLG Köln zumindest an Ampelanlagen — das Abblendlicht sofort wieder in Betrieb setzen, denn Standlicht sei nur an parkenden Fahrzeugen erlaubt.Dieses Urteil ist umstritten. An Bahnühergängen kommt die Blendgefahr hinzu: Der Bahndamm liegt zumeist höher als die Fahrbahn. Deshalb strahlen die Scheinwerfer der ersten wartenen Fahrzeuge häufig "in Richtung Himmel", mit dem Effekt, dass der gegenüber Wartende in den abwärts gerichteten Strahl des Abblendlichts schaut und geblendet wird. Daher lautet die Empfehlung, beim Warten an Bahnübergängen das Abblendlicht tatsächlich aus- und Standlicht einzuschalten.
Quelle:
http://www.fahrtipps.de/frage/bahnschranke-geschlossen.php... Und eben diesen letzten hervorgehobenen Satz, findet man auch so in den Fragen der Führerscheinprüfung wieder, falls sich der ein oder andere noch erinnert 😉
Zitat:
Original geschrieben von VAGCruiser
Ok, zu dem Thema Bahnübergang hab ich jetzt den Artikel von letzten Jahr wieder gefunden als die Diskusion schon mal war:
Also Motor aus, ist vorgeschrieben, aber das mit dem Licht, da beruht man sich auf eine Rechtssprechung des OLG Köln, die aber wiederum umstritten ist:
Zitat:
Original geschrieben von VAGCruiser
Quelle: http://www.fahrtipps.de/frage/bahnschranke-geschlossen.phpZitat:
[...]§ 30 StVO [...]: »Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen[...]
Gemäß der Rechtsprechung des OLG Köln gibt es dabei allerdings einen kleinen Haken: Wenn nämlich durch Zurückdrehen des Zündschlüssels gleichzeitig auch das Fahrzeug auf Standlicht schaltet [...], dann müsste man bei Dämmerung oder Dunkelheit — laut OLG Köln zumindest an Ampelanlagen — das Abblendlicht sofort wieder in Betrieb setzen, denn Standlicht sei nur an parkenden Fahrzeugen erlaubt.Dieses Urteil ist umstritten. An Bahnühergängen kommt die Blendgefahr hinzu: Der Bahndamm liegt zumeist höher als die Fahrbahn. Deshalb strahlen die Scheinwerfer der ersten wartenen Fahrzeuge häufig "in Richtung Himmel", mit dem Effekt, dass der gegenüber Wartende in den abwärts gerichteten Strahl des Abblendlichts schaut und geblendet wird. Daher lautet die Empfehlung, beim Warten an Bahnübergängen das Abblendlicht tatsächlich aus- und Standlicht einzuschalten.
... Und eben diesen letzten hervorgehobenen Satz, findet man auch so in den Fragen der Führerscheinprüfung wieder, falls sich der ein oder andere noch erinnert 😉
Alles gut und schön, doch wenn das OLG Köln befindet, dass Standlicht nur beim Parken erlaubt sei, muß es ja auch wissen in welchem Geset da steht.
Und müßte es denn dann net Parklicht heißen?
Einzig und allein in der STVO steht dass bei Beleuchtungspflicht (Dunkelheit Niederschlag etc.) nicht allein mit Standlicht gefahren werden darf. Bei guter Sicht darf ich damit fahren, und wenn ichstehe darf ich es auch nutzen.
So, dass Thema gibt es ja schon länger und auch eine ausreichen qualifizierte Antwort vom Bundesverkehrsministerium
Klick
Lange Rede kurzer Sinn,
Das fahren nur mit Standlicht, ohne dass eine Beluchtungspflicht besteht, wurde vom Gesetzgeber nicht vorgesehen. Alledings ist es ddurch nicht automatisch verboten. Was nicht verboten ist, ist also Erlaubt. Ob Sinnvoll oder nicht möge jeder für sich selbst entscheiden
Zitat:
Original geschrieben von VAGCruiser
Trotz Off Topic:Zitat:
Original geschrieben von diezge
Hallo,
ich schreibe es nochmals: Nein, es geht nicht! Das Tagfahrlicht ist hardwaremäßig verdrahtet. Der Stromkreis geht von Batterie, Sicherung, Zündrelais, Lichtschalter, Tagfahrleuchten und über Masse wieder zurück zur Batterie.
Kein Steuergerät und nix zu programmieren/codieren.
Grüße,
diezge
Nicht ganz für alle Polos korrekt!
Bei Fahrzeugen mit Start Stopp ist das Tagfahrlicht über das Bornetzsteuergerät geschalten!Polos mit Start Stopp haben ähnlich wie die Xenonpolos eine andere Lichtsteuerung, u.a. ist bei Start Stopp Polos auch die Coming Home Codierung möglich wie in anderen Threads herausgefunden wurde.
OT-Ende
Zum Topic:
Würde auch sagen, ohne aufwändiges Basteln lässt sich die gewünschte Funktion des Threaderstellers nicht umsetzen.
Hallo,
ah so, bei Start-Stopp-Polos kenne ich mich nicht aus. Nix für Ungut. ;-)
Grüße,
diezge
@Mauke76:
gibt es öfters, das Gesetze unklar sind oder etwas nicht genau definieren. Nicht nur hier im KFZ-Bereich.
Wenn diesbezüglich dann ein Fall des OLG vorliegt, ist das in gewisser weiße dann nur denen ihre Auslegungssache, die sich nicht immer auf einem direkten Gesetztestext stützt.